
Versetzung nach § 99 BetrVG – BAG zieht klare Grenzen
Ein Betriebsrat einer Pflegeeinrichtung zieht bis vor das Bundesarbeitsgericht, weil der Arbeitgeber Beschäftigte ohne seine Beteiligung umgesetzt hat. Die Entscheidung zeigt, wo die Grenze zwischen einer bloßen Umsetzung und einer mitbestimmungspflichtigen Versetzung verläuft.
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