
Nutzung von LinkedIn, Instagram, YouTube etc. durch den Betriebsrat - Darauf ist rechtlich zu achten
Immer mehr Betriebsräte nutzen Social Media - LinkedIn, Instagram, YouTube etc -, um die Öffentlichkeit über betriebliche Vorgänge zu informieren bzw. sich zu gewissen Themen zu positionieren. Doch lässt das sich das mit dem Betriebsverfassungsgesetz vereinbaren? Diese Folge soll Dir einen ersten kurzen Überblick geben.
The skinny
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