
Anspruch auf Unterlassung Betriebsänderung - LAG Nürnberg im "Nein"-Lager
Wenn der Arbeitgeber eine Betriebsänderung durchführt, ohne den Betriebsrat ordnungsgmäß beteiligt zu haben, ist der erste Gedanke: Einstweilige Verfügung auf Unterlassung! Ob das geht, ist allerdings streitig - und das LAG Nürnberg steht (leider) im "Nein"-Lager.
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