
"WhatsApp-Entscheidung" des BAG - Betriebsratsvorsitzender hat Arbeitnehmer "verpfiffen" (völlig zurecht)
Ein Mitarbeiter äußert sich in einer WhatsApp-Chatgruppe beleidigend über Vorgesetzte und Arbeitskollegen. Die Folge war eine außerordentliche fristlose Kündigung. Interessantes Detail: Der Hinweis kam vom Betriebsratsvorsitzenden. Musste der Betriebsrat - rechtlich und moralisch - so handeln? Hier kommt die "WhatsApp"-Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts.
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