
LAG Köln: Neues zu der Frage, ob Laptop und Beamer für die BR-Arbeit erforderlich sind
Es gibt eine neuere Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Köln zu der Frage, welche IT-Mittel für den Betriebsrat erforderlich sind. Kann der Betriebsrat mit Erfolg einen Laptop und einen Beamer beanspruchen? Das beantworte ich Dir anhand der Entscheidung des LAG Köln.
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