
Beweisverwertungsverbot in IT-Betriebsvereinbarungen - Tinte auf Papier nicht wert (nach BAG)?
In IT-Betriebsvereinbarungen regeln die Betriebsparteien nicht selten ein Beweisverwertungsverbot. Damit sollen Erkenntnisse aus IT-Systemen für den Arbeitgeber unverwertbar gemacht werden, falls er sich nicht an die Spielregeln hält. Doch welchen Mehrwert hat ein solches Beweisverwertungsverbot? Eine aktuelle Entscheidung des Bundesarbeitsgericht gibt hier Aufschluss.
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