
Bundesarbeitsgericht - Auf den Wortlaut von Betriebsvereinbarungen kommt es an
Was passiert, wenn Arbeitgeber und Betriebsrat eine Sache, über die sie sich einig sind, nicht ausdrücklich - d.h. im Wortlaut - regeln? Dieser Fehler sollte dem Betriebsrat lieber nicht passieren. Das verdeutlicht die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts.
The skinny
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