
Einigungsstelle Betriebsänderung - Nur für Sozialplan, nicht aber Interessenausgleich? (Hessisches LAG)
Im Rahmen einer Betriebsänderung ist eine Einigungsstelle grundsätzlich für Interessenausgleich und Sozialplan zuständig. Ausnahmsweise kann die Sache aber anders liegen - das verdeutlich nun eine Entscheidung des Hessischen Landesarbeitsgerichts.
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