
€ 5.000 Schadensersatz wegen unbefugter Datenweitergabe als Betriebsratsvorsitzender? (ArbG Bonn)
€ 5.000 forderte ein Vorgesetzter von einem Betriebsratsvorsitzenden als Schadensersatz für eine angeblich unbefugte Datenweitergabe. In dieser Folge verrate ich Dir, wie das Arbeitsgericht Bonn den Fall entschieden hat.
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