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Neue IT-Systeme potenziell eine Betriebsänderung - abwegiger Gedanke? Keineswegs!

Wenn der Arbeitgeber neue IT-Systeme einführen, denken Betriebsräte häufig reflexartig an die Mitbestimmung nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG. Dabei können sich die Arbeitsbedingungen und Arbeitsprozesse für die Beschäftigten stark verändern. So könnte die Einführung von IT-Systemen sogar eine Betriebsänderung darstellen - darum geht es in dieser Folge.

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