
Zulage nur „rein individuell"? Warum der Betriebsrat trotzdem mitbestimmt
Ein Arbeitgeber zahlt 46 Mitarbeitern eine außertarifliche Zulage und beruft sich auf rein individuelle Vereinbarungen. Das LAG Rheinland-Pfalz sieht das anders und bestätigt die Einsetzung einer Einigungsstelle. Warum die Verteilungsgrundsätze hier den kollektiven Tatbestand begründen und was das für die Praxis bedeutet.
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