
Update: Untervermietung ist kein Geschäftsmodell
Ein Mieter darf mit der Untervermietung seiner Mietwohnung keinen Gewinn erzielen, der über seine eigenen Aufwendungen hinausgeht. So hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Mittwoch entschieden. Untervermietung diene dazu, Ausgaben zu decken – nicht, um Geld zu verdienen. Grundlage des Urteils war ein Fall aus Berlin: Eine Vermieterin hatte einem Mieter den Vertrag gekündigt, weil er seine Zweizimmerwohnung während eines längeren Auslandsaufenthalts "gewinnbringend" untervermietet habe. Der 43-Jährige verlangte für die 65 Quadratmeter 962 Euro im Monat. Er selbst habe anfangs eine…
The skinny
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