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Aargau: Verwahrter Gewalttäter darf nicht spazieren gehen
Das Verwaltungsgericht stuft einen verurteilten Gewalttäter als so gefährlich ein, dass es dessen Gesuch für 5 Stunden Ausgang ablehnt. Der psychisch kranke Täter hatte vor 30 Jahren zwei Männer schwer verletzt. Seither ist er verwahrt und darf das Gefängnis nicht verlassen. Weiter in der Sendung: · Die GLP Aargau wusste, dass ihr Regierungskandidat Dominik Gresch Betreibungen am Hals hatte. Sie ging auch davon aus, dass diese Sache an die Öffentlichkeit gelangen würde. Aber von sich aus wollte die Partei nicht darüber reden.
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