Latest / Hinreichend verdächtig / Methadon, Mordverdacht und ein geöffnetes Grab
Transcript
- Ich bin froh, dass wir diese Entscheidung getroffen haben, denn unsere Standards sind doch ein bisschen anders als die in Libanon. Und deswegen war es wichtig, dass wir eine Rechtsmedizinerin dabei haben, die dann die Objektion nach unseren Standards durchführt. Aber insgesamt war, glaube ich, diese ganze Reise eine sehr, sehr besondere Erfahrung. Hinreichend verdächtig. Der True Crime Podcast der Rheinischen Post und der Staatsanwaltschaft Duisburg. Und damit Hallo zurück bei Hinreichend verdächtig. Mein Name ist Lilly Stegner und in diesem Podcast gehen wir nicht nur echten Kriminalfällen auf den Grund, sondern wir tauchen richtig tief ein. Wir beleuchten die Ermittlungen, die zur Anklage geführt haben und wir untersuchen, was die Gesetzestexte dazu sagen. Dafür habe ich immer zwei Gäste hier bei mir. Einmal aus der Staatsanwaltschaft Duisburg und einmal aus unserer Lokalredaktion in Duisburg. Die Fälle, die wir hier betrachten, die sind ja sonst immer abgeschlossen und rechtskräftig entschieden. Heute ist das tatsächlich ein bisschen anders. Im Prinzip sprechen wir über einen Cold Case. Denn bis heute ist nicht so ganz klar, was wirklich damals passiert ist. Aber wie immer werden wir auch hier ganz nebenbei quasi die juristischen Fachbegriffe diskutieren können, die, naja, oft anzutreffen sind, aber möglicherweise nicht immer so ganz verständlich sind. Wie zum Beispiel auch den Begriff hinreichend verdächtig. Dass wir das machen können, liegt zu einem großen Teil auch an unseren Sponsoren. Das ist Sündlab in Leverkusen. Ein herzliches Dankeschön hier. Heute zu Gast ist Jill McCuller, Staatsanwältin hier in Duisburg, und Alexander Trisch, Redakteur bei uns in der Lokalredaktion. Heute geht es um einen Fall, bei dem eine Leiche exhumiert wird. Falls euch das emotional belastet, dann hört die Folge vielleicht lieber nicht alleine an. Wir starten aber wie immer erstmal mit der Beschreibung des Falls. Was ist passiert? Heute geht es um einen Fall, der euch vielleicht sogar schon begegnet sein könnte. Wir sprechen über Tarek Diebkastner. Das ist ein echter Name. Wir werden ihn auch hier im Podcast bei seinem Originalnamen nennen, da er in ganz vielen Berichten öffentlich auch schon so genannt wurde. Am 16. November 2022 wird Tarek Diebkastner, damals 52 Jahre alt, tot in seiner Wohnung in Duisburg-Walsum aufgefunden. Nachbarn hatten ihn länger nicht gesehen, Tag und Nacht brannte Licht in seiner Wohnung. Nachdem sich die Rettungskräfte Zugang zur Wohnung verschafft hatten, fand man ihn dann leblos auf dem Boden. Tarek war Deutsch-Libanese, er war Vater von zwei Kindern und er lebte alleine. Er hatte viele gesundheitliche Probleme, zumindest einige davon waren wohl auch auf seine Drogensucht zurückzuführen. Denn Tarek war heroinabhängig, er nahm Methadon als Ersatzstoff. Das wird in der Therapie von Menschen mit Drogensucht sehr oft praktiziert, um die Abhängigkeit langfristig zu verringern. Denn das Methadon wirkt zwar auch stark schmerzlindernd und macht ebenfalls abhängig, doch es fehlt das High, das andere Drogen bieten. Für den Körper kann aber auch dieses synthetisch hergestellte Opiat extrem belastend sein. Weil es zunächst keine Hinweise auf ein Verbrechen gab, ging man von einem natürlichen Tod aus. Die Leiche von Tarek wurde freigegeben und in den Libanon überführt, wo er beigesetzt wurde. Doch dann kamen neue Hinweise ans Licht, die aus dem tragischen Todesfall eine Ermittlung machten. Etwa eine Woche nach dem Leichenfund meldete sich nämlich ein Hinweisgeber. Der Verstorbene soll vergiftet worden sein. Sogar einen Namen nennt er Anrufer der Polizei. Außerdem sollen wertvolle Uhren verschwunden sein, unter anderem eine Breitlinguhr. Aufgrund dieses Hinweises wird dann die Wohnung des Verstorbenen nochmals durchsucht. Gefunden werden leere Uhrenboxen, aber nicht die Uhren selbst. Ende Dezember 2022 wird dann eine seltene Maßnahme beschlossen. Die Staatsanwaltschaft Duisburg gemeinsam mit einer Rechtsmedizinerin und dem Leiter der Mordkommission reisen in den Libanon. Dort wird die Leiche exhumiert, also aus dem Grab gehoben, um sie forensisch erneut untersuchen zu lassen. Die Untersuchung dieser Gewebe- und Organproben ergibt schließlich, es wurden keine Anzeichen auf Gewalteinwirkung gefunden, auch wenn die Untersuchung aufgrund der fortgeschrittenen Verwesung nicht leicht war. Tarek starb aber auf jeden Fall an einer Überdosis Methadon. Ob diese Überdosis nun aber absichtlich herbeigeführt wurde, das ist abschließend nicht geklärt. Der Verdacht auf ein Giftmordmotiv bleibt im Raum. Ab wann war der Angeklagte hinreichend verdächtig? Jill, nimm uns mal mit, damals in den Dezember 2022, wie hast du diesen Fall ganz zu Beginn wahrgenommen? Also zunächst war mein Kollege mit der Sache betraut und es hat sich anfangs um ein ganz normales Todesermittlungsverfahren gehandelt. Das heißt, es wurde ein Leichnam aufgefunden und der Notarzt hat eine nicht natürliche Todesart bescheinigt. Und dann ist es ja immer so, dass dann die Kriminalpolizei informiert wird und in der Folge eben auch wir. Ja, die Polizei macht dann eine Leichenschau und versucht eben auch noch Informationen zu dem Verstorbenen zu bekommen durch die Befragung von Angehörigen oder auch, dass man den Hausarzt kontaktiert zu der Krankengeschichte und all diese Informationen werden dann an uns weitergegeben. Und wir entscheiden dann letztlich, ob wir noch Zweifel daran haben, dass es hier sich um eine innere krankhafte Ursache handelt, die letztlich todesursächlich war oder aber, dass wir eben sagen, ja wir wollen hier obduzieren, denn es könnte eben noch ein anderer Person Finger im Spiel gehabt haben und deswegen müssen wir dann nochmal dem Ganzen nachgehen. Wenn dafür keine Anhaltspunkte bestehen, dann ist es so, wie es hier zuerst passiert ist, wird der Leiche dann eben freigegeben. Mhm. Die Leiche, wie du sagst, wurde freigegeben, ihr habt keine Auffälligkeiten entdecken können. Jetzt so im Nachhinein mit dem Abstand und mit dem, was noch alles rauskam, würdest du heute sagen, es hätte was gegeben, wo man hätte stutzig werden können? Also im Nachhinein ist man ja immer schlauer, aber wenn man sich jetzt mal so zurückversetzt in die Position damals, würde ich sagen, nein. Solche Anzeichen wären ja zum Beispiel gewesen, dass sich an dem Leichnam irgendwelche Verletzungen auffinden lassen, die auf eine Fremdeinwirkung hindeuten. Das gab es nicht. Und auch in der Wohnung war alles ganz normal. Also keine Anzeichen für ein Kampfgeschehen, für Eindringen dritter Personen oder ähnliches. Das heißt, es war alles ganz normal. Und dann kommt ja noch hinzu, dass Tarek Dipkastner eine schwerst vorerkrankte Person war. Und wenn man das in der Gesamtschau so bewertet, dann war die Entscheidung damals mit Sicherheit richtig zu sagen, wir haben hier keine Anhaltspunkte für ein Fremdverschulden und deswegen geben wir den Leichnam auch frei. Okay. Und wie du sagst, er hatte ja eine lange Vorgeschichte, gerade in der Suchtproblematik. Wie schwierig ist das denn juristisch gesehen auch dazwischen zu unterscheiden, was ist ein natürlicher Tod und was ist eine eventuell vielleicht vorsätzlich herbeigeführte Überdosis? Letztlich ist es ja eine Beweisfrage. Also wir schauen dann eben, was haben wir im Rahmen der Ermittlungen für Erkenntnisse, für Fakten finden können, die entweder in die eine oder in die andere Richtung hindeuten. Und dann ist es eine Frage, die eher tatsächlicher Natur ist als rechtlicher Natur. Dass man sich eben überlegt, okay, habe ich mehr Anhaltspunkte, die dafür sprechen, dass er sich das eben selbst absichtlich oder unabsichtlich beigebracht hat oder dass eben eine andere Person mitbeteiligt war. Und genau, das ist immer keine juristische Frage, sondern eben eine, die man auf einer tatsächlichen Grundlage dann treffen muss. Der ganze Fall hat ja eine krasse Wendung bekommen, nachdem ihr diesen Hinweis bekommen habt. Was wisst ihr denn über diesen Hinweisgeber? Ist er euch gegenüber anonym geblieben oder hat er sich klar zu erkennen gegeben? Also bei dem Hinweisgeber handelt es sich um eine sogenannte Vertrauensperson. Die Person hat sich zunächst an die Polizei gewandt und gesagt, dass sie nützlich Informationen hat. Und dann ist der Gang so, dass man prüft, ob dieser Person die Vertraulichkeit zugesichert werden kann. Das hat hier in diesem Fall die Staatsanwaltschaft Duisburg bejaht. Und in dem Moment ist es so, dass die Person auch anonym bleibt. Also für mich ist sie anonym, ich weiß nicht, bei wem es sich um die Person handelt und für alle anderen Verfahrensbeteiligten auch. Nur die Person, die sie vernimmt, also der Polizeibeamte, der Vernehmungsbeamte und der sogenannte VP-Führer, der kennt die Identität der Person und ansonsten niemand. Das ist dem Umstand geschuldet, dass die Vertrauensperson halt eben sehr gefährdet ist. Das sind Personen, die sich im Bereich der organisierten Kriminalität in der Regel bewegen. Und wenn da eben ans Licht kommen würde, dass sie mit den Ermittlungsbehörden zusammenarbeiten, kann man sich glaube ich vorstellen, was sie zu erwarten hätten. Und das ist eben letztlich der Hintergrund, warum dann die Personalien letztlich für uns gar nicht bekannt sind. Das heißt, diese Personalien, diese Identität wird auch der Kreis derer, die darüber wissen, wird bewusst so klein gehalten, wie es nur irgendwie geht. Richtig, weil man sonst eben befürchten müsste, dass denen eben an Leib und Leben Gefahr droht. Ist denn dieser Hinweisgeber für euch auch an irgendeinem Punkt mal verdächtig gewesen? Ich meine, er wusste ja ziemlich viele Dinge über Tarek, die sonst keiner zu wissen scheinte. Also das war zu keinem Zeitpunkt der Fall. Sonst würden wir dieser Person auch nicht die Vertraulichkeit zusichern. Da gibt es natürlich ganz viele Kriterien, die für diese Prüfung relevant sind. Das ist meistens so, dass es sich eben um Schwerstkriminalität handeln muss, dass es eben für den Mitteilenden eine Gefahr an Leib oder Leben geben muss. Dass eben auch überhaupt eine Berechtigung besteht, dass seine Personalien anonym bleiben. Und natürlich auch, dass er nicht in die Tat selbst involviert ist oder gar sie begangen hat. Und deswegen kann man sagen, also das war zu gar keinem Zeitpunkt der Fall. Verstehe. Wie prüft ihr denn, wie ernstzunehmend solche Hinweise sind? Ich meine, theoretisch könnte da ja jeder anrufen und euch irgendwas vom Pferd erzählen. Letztlich ist es so, dass es so wie jede andere Aussage auch, auf deren Glaubhaftigkeit halt erstmal überprüft wird. Da gibt es dann bestimmte Kriterien, die man da anlegen kann. Also eine Aussage ist glaubhaft, wenn sie besonders detailliert ist, in sich schlüssig, keine Widersprüche aufweist, keine erheblichen Belastungstendenzen zum Nachteil einer bestimmten Person. Und ja, das ist bei Aussagen von Vertrauenspersonen ein bisschen schwierig. Ich, denn da muss man wissen, dass die selten sehr detailliert sind. Das ist dem Umstand geschuldet, dass so detaillierter eine Aussage ist, desto mehr Rückschlüsse kann man aus der Aussage auf die Identität der Person ziehen und deswegen erschöpfen die sich meistens wirklich, ich sag jetzt mal zwei, drei Sätzen. Und dann ist es natürlich schwierig, wie willst du eine Aussage, die so kurz ist, irgendwie überprüfen auf ihre Glaubhaftigkeit. Wir hatten es hier ein bisschen anders. Die Aussage war für eine Aussage von einer Vertrauensperson doch schon sehr detailliert und sehr ausführlich. Und dann kommt noch hinzu, und das ist so ein zweiter Schritt, um eben zu überprüfen, ob die Aussage auch einen gewissen Wahrheitsgehalt hat, dass man schaut, ob man die irgendwie objektivieren kann durch Erkenntnis in den Ermittlungen. Die man gewinnen konnte. Und das war hier ja auch der Fall, dass man eben objektiv gesagt hat, okay, die Punkte, die er uns nennt, die können wir auch verifizieren, indem wir beispielsweise bei der Durchsuchung leere Uhrenschatullen gefunden haben und so. Das findet sich dann wieder. Und das ist dann natürlich, spricht erheblich für die Glaubhaftigkeit. Du hast gerade die Uhren angesprochen, auf die wollte ich auch hinaus. Wie gewichtig sind denn dann solche Indizien? Also reicht das oder müssen die dann verbunden sein mit weiteren Spuren? Denn im Prinzip hat der Hinweisgeber ja die Hauptaussage war, Tarek wurde vergiftet und nicht, der hatte da gestohlen Uhren. Das war ja nicht der Hauptgrund quasi seines Hinweises. Aber reichen die Uhren, um das für euch schon zu einem glaubhaften Motiv zu machen? Ja, letztlich ist es ja nicht wichtig, welche Details sich irgendwie objektivieren lassen, weil manchmal ist es ja auch so, dass wenn jemand eine Aussage tätigt, auch oft die kleinen Dinge ganz wichtig sind. Weil ja der Aussagende, wenn er zum Beispiel, sagen wir mal, er würde bewusst lügen, würde er vielleicht auf die kleinen Details gar nicht so achten, sondern auf die große Aussage, die er ja eben voranbringen möchte. Und deswegen ist es gerade bei so Kleinigkeiten, wenn diese kleinen Details auch noch stimmen, ist es ein erhebliches Indiz dafür, dass es glaubhaft ist. Und bei den Uhren war es ja so, dass sie ja für uns auch, für die Ermittlungen, in vielerlei Hinsicht von Bedeutung waren, weil es auch im Hinblick auf den Hintergrund der Tat und Tatmotiv uns so eine gewisse Richtung vorgegeben hat und Erkenntnisse gebracht hat. Wir kommen gleich nochmal auf das zurück, was dann danach passiert ist, nämlich die Exhumierung im Libanon. Aber erstmal Alex, dieser Fall, als er noch kein Kriminalfall war, als er noch ein Fall eines natürlichen Todes eines Menschen mit Drogen Vergangenheit war, wurde der überhaupt öffentlich wahrgenommen oder lief das so ein bisschen unterm Radar? Also 2022, als das passiert ist, war das überhaupt nicht bekannt. Also vermutlich wird man im Viertel und in der Nachbarschaft schon was gewusst haben, aber... Wir als Medien wussten davon nicht und ja, das ist ja traurigerweise jetzt nicht so selten, dass Menschen zu Hause tot gefunden werden und man erst mal denkt, da ist wahrscheinlich keine Straftat passiert. Der erste Hinweis kam dann ja ein paar Tage später. Trotzdem haben sich die Behörden dann mit Informationen zurückgehalten und wir haben dann, ich würde mal sagen, so rund ein Jahr gar nichts davon gewusst, dass man da wahrscheinlich einem Mord hinterher ermittelt. Auch das passiert regelmäßig aus meiner Erfahrung. Warum, das müsste jetzt wahrscheinlich Jill beantworten. Aber ich gehe mal davon aus, dass man dem Tatverdächtigen da keinen Vorsprung geben wollte. Man will dann natürlich nicht irgendwie sagen, ja, wir sind hier hinter jemandem her, der vielleicht einen Mord begangen haben könnte. Ja, also wenn ich da kurz mal einhaken darf, das ist natürlich so insbesondere, wenn man verdeckte Ermittlungen führt und ja der Täter eigentlich auch noch gar nicht weiß, dass wir davon irgendwie so eine Ahnung haben, ist es für uns natürlich ganz, ganz wichtig, dass wir das so lang wie möglich irgendwie verdeckt halten, um unsere Ermittlungsmaßnahmen ja durchführen zu können und dann auch so einen gewissen Vorsprung eben zu haben vor dem Täter oder vor dem möglichen Tatverdächtigen. Und das ist letztlich dann auch der Hintergrund, warum wir uns da natürlich mit einer Pressearbeit sehr zurückhaltend zeigen. Aber der Fall ist ja dann sehr ins Interesse der Presse gerückt. Wie und wann ist das denn passiert, Alex? Das war dann etwa ein Jahr später im Jahr 2023. Dann ist der Fall im ZDF gelaufen bei Aktenzeichen XY. Dann haben wir davon erfahren, dann sind auch überregionale Medien darauf aufgesprungen und wahrscheinlich kann man sagen, dass Aktenzeichen XY als ja schon eine Sendung, die sehr, sehr lange im Fernsehen schon läuft, immer noch das beste Format ist, um so einen Fall bekannt zu machen und dann irgendwie Hinweise zu bekommen. Neben natürlich jetzt auch den ganzen True Crime Podcast, die es gibt und anderen Dokumentationen. Der Fall ist, wie du sagst, sehr ziemlich bekannt geworden, wurde in sehr, sehr vielen Medien und Formaten bearbeitet. Was glaubst du, warum ist das denn so spannend? Weil im Prinzip wissen wir so viel ja gar nicht. Ich glaube, es liegt so ein bisschen daran, dass man ja hier den Fall hat, dass erstmal davon ausgegangen wird, okay, da ist jemand unter ganz normalen Bedingungen gestorben und später stellt sich heraus, ja, das war wahrscheinlich doch nicht so. Verknüpft mit der Tatsache, dass dann später Ermittler ins Ausland, in den Libanon reisen und dann sogar eine Leiche exhumiert wird. Das ist ja jetzt auch nicht alltäglich und da wissen wahrscheinlich auch viele gar nicht, wie das genau funktioniert und was da gemacht wird. Aber ich glaube so letztendlich ist es schon so dieses nice war natürlicher tod und dann war es doch keiner weil die leute immer so ein unbehagen haben ja da ist jetzt jemand gestorben und das wird jetzt erstmal alles zu den akten gelegt und irgendwann stellt sich raus naja das war jetzt doch nicht so und wurde da vielleicht der perfekte mord begangen den man fast nicht entdeckt hätte da haben die leute schon so eine aufmerksamkeit für, und jetzt eine kurze pause vielleicht mit etwas werbung. Das bringt mich zu meiner nächsten Frage. Was macht das auf, diese Exhumierung im Libanon, von der Alex gerade schon gesprochen hat? Das passiert ja wahrscheinlich nicht oft. Hast du sowas schon mal erlebt, vorher vor diesem Fall? Nee, ganz klar nein und auch keiner meiner Kollegen. Das passiert eigentlich so gut wie nie und das hat glaube ich mehrere Gründe. Also zum einen ist es so, die Prüfung, die ich vorhin schon mal geschildert habe im Rahmen eines Todesermittlungsverfahrens, ob wir eine Leiche freigeben oder eben obduzieren lassen, die ist ja schon sehr intensiv und sobald wir irgendeinen Zweifel haben, würden wir immer obduzieren lassen. Deswegen sind da schon mal natürlich viele Fälle, die da rausfallen. Zum anderen ist es so, dass man ja sich von der Exhumierung auch noch so einen gewissen Erkenntnisgewinn erhoffen muss. Und je nachdem, wie lang die Leiche auch schon zur Gabe getragen worden ist, ja, schwinden so ein bisschen die Hoffnungen. Deswegen ist es dann vielleicht auch manchmal gar nicht mehr so vielversprechend, das durchzuführen. Und zu guter Letzt muss man sagen, dass viele Menschen ja auch die Feuerbestattung wählen. Und dann ist es ja sowieso von vornherein ausgeschlossen. Also es sind auch noch so ein paar andere Gründe, glaube ich, die da zu führen, dass es so gut wie nie vorkommt. Wenn das dann aber im Raum steht, ich gehe ja auch stark davon aus, dass das nicht einfach so geht. Das sind ja bestimmt Anforderungen und Anordnungen nötig. Wer muss dem zustimmen? Was für Voraussetzungen müssen gegeben sein? Ich meine, das ist ja schon auch ein deutlicher Eingriff in die Totenruhe. Genau, das machen wir uns natürlich auch nicht einfach. Das ist in der Strafprozessordnung geregelt, in Paragraf 87 und der sagt eben, dass wir dafür einen richterlichen Beschluss brauchen. Und es ist so, dass wir diesen richterlichen Beschluss auch brauchen, wenn die Leiche sich schon im Libanon befindet. Da könnte man vielleicht auf die Idee kommen, ja gut, wenn wir das im Libanon machen, dann gilt das eigentlich gar nicht, was die deutschen Vorschriften sagen. Doch, das ist so. Wir müssen immer schauen, dass wir eben unserem nationalen Recht auch gerecht werden. Und in diesem Fall war es eben auch genau so. Ich stelle dann einen Antrag beim Amtsgericht und in diesem Fall wurde dann der Beschluss auch entsprechend erlassen. Und es ist ja auch, ich kann es mir nur vorstellen, für die Angehörigen eine wahnsinnige Belastungssituation. Nicht nur ist irgendwie ein Angehöriger verstorben und man muss mit dieser Trauer klarkommen, sondern dann kommt auch noch eine ganze Zeit lang später, wo man vielleicht schon wieder ein bisschen mehr ins normale Leben zurückgefunden hat, das alles wieder hoch. Können Angehörige im Zweifelsfall auch so einer Eximierung widersprechen? Können die das verhindern? Nein, tatsächlich nicht. Also in der Strafprozessordnung ist geregelt, dass sie zu informieren sind. Die Angehörigen bekommen quasi eine Nachricht davon, dass das passiert. Aber es ist jetzt nicht ein Vetorecht. Also die können jetzt nicht dagegen irgendwie einen Spruch einlegen, sage ich mal, oder dem Ganzen widersprechen. Es ist so, dass sie wie gesagt davon benachrichtigt werden, aber sie können eigentlich nichts dagegen tun. Und das ist letztlich nicht nur bei der Exhumierung so, sondern auch bei der Obduktion. Und du warst ja auch dabei, du bist ja auch mit in den Libanon geflogen. Wie war das so? Also wie kann man sich das vorstellen? Was passiert da? Also bei der Exumierung selbst waren wir nicht dabei, weil es war so, dass Tarek im Südlibanon begraben wurde, also ein bisschen entfernt auch von Beirut. Und wir dann die libanesischen Behörden gebeten haben, das eben schon zu vollziehen und wir letztlich dann in Anführungszeichen nur noch die Obduktion dann durchführen in einem Krankenhaus in Beirut. Und allein das war schon aber eine sehr besondere Erfahrung. Es ist ja nicht umsonst so gewesen, dass wir auch eine Rechtsmedizinerin mitgenommen haben. Auch im Libanon gibt es natürlich Rechtsmediziner. Und ich bin froh, dass wir diese Entscheidung getroffen haben, denn unsere Standards sind doch ein bisschen anders als die im Libanon. Und deswegen war es wichtig, dass wir eine Rechtsmedizinerin dabei haben, die dann die Obduktion nach unseren Standards durchführt. Aber insgesamt war, glaube ich, diese ganze Reise eine sehr, sehr besondere Erfahrung. Hat das denn, also wie lief da so die Zusammenarbeit? Das ist ja, birgt ja auch immer so ein gewisses, ich sag mal Konfliktpotenzial. Es kann ja auch irgendwie Reibereien geben zwischendrin. Ich muss gestehen, ich war am Anfang sehr skeptisch, als ich das gehört habe, dass wir mit dem Libanon zusammenarbeiten sollen. Ich mache hier im Haus neben den Kapitaldelikten bearbeite ich auch internationale Rechtshilfe. Das heißt immer, wenn wir in Kontakt treten müssen mit ausländischen Behörden, übernehme ich das. Und ja, da hat man mit dem Libanon jetzt nicht so unbedingt viel zu tun. Ich wurde aber mehr als positiv überrascht. Die libanesischen Behörden haben sehr schnell reagiert. Sie waren zu jedem Zeitpunkt absolut kooperativ. Als wir vor Ort waren, wurden wir sehr gastfreundlich empfangen. Uns wurde alle Hilfe zuteil, die wir wollten und brauchten. Und das auch bis zum Schluss. Ich kann nur eine Anekdote erzählen. Da war es nämlich so, dass wir unseren Rückflug antreten wollten und wir hatten ja dann Organ- und Gewebeproben dabei in so kleinen Gläschen, wo dann so ein Teil, sage ich mal, von der Leber drin ist und ein Teil von den Herzen. Ja, das sieht ja schon, kann man sich glaube ich vorstellen, aus Horrorfilmen kennt man das vielleicht, wie das aussieht und das hatten wir im Handgepäck. Das ist bestimmt in der Kontrolle auch lustig. Da muss man erst mal mit durch die Security kommen. Das war auf jeden Fall eine eher lustige Situation. Wir hatten dann aber einen sehr netten Herrn von der Botschaft dabei, der uns dann geholfen hat, das den Security-Mitarbeitern zu erklären und uns dann quasi bis zum Flugzeug begleitet hat, uns quasi noch auf dem Sitz im Flugzeug gesessen hat und erst dann uns verlassen hat, als er wusste, okay, die kommen jetzt mit allem, was sie eben dabei haben, auch wieder sicher nach Deutschland. Ja, das ist ein bisschen anders, als wenn man aus Versehen noch eine Nagelfeile im Handgepäck hat, glaube ich. Richtig. Was haben denn eure Untersuchungen da am Ende zutage gebracht? Ich habe es vorhin schon mal kurz angesprochen, aber kannst du vielleicht noch mal das, was die Rechtsmedizinerin so rausgefunden hat, zusammenfassen? Also das Wesentliche war ja letztlich, dass wir eben bei der Obduktion Organproben und Gewebproben nehmen und diese dann hier in Deutschland toxikologisch untersuchen lassen können. Das heißt eben untersuchen können, ob Tarek Dibkastner an einer Vergiftung gestorben ist, ob er irgendwelche Gifte im Körper hat. Und letztlich hat sich dann bei diesem toxikologischen Gutachten herausgestellt, dass es so der Fall ist und dass er unter anderem Methadon eben im Körper hatte und zwar auch in einer Menge, die todesursächlich war. Es steht also definitiv fest, dass die Todesursache eine Vergiftung war. Offen bleibt natürlich, wie es zu dieser Vergiftung kam, das hatten wir ja schon angesprochen, ob er die eben selbst herbeigeführt hat oder das durch eine dritte Person erfolgt ist. Das war dann auch ein bisschen Gegenstand der Aktenzeichen XY-Sendung, Alex, die du eben schon angesprochen hattest. Es wurde ja dann nämlich auch auf die Hilfe der Öffentlichkeit gesetzt. Vielleicht gibt es noch weitere Hinweise. Deshalb hat man diesen Fall ja auch publik gemacht. Passiert euch das in der Redaktion auch manchmal, dass sich Leser melden, die Hinweise haben oder glauben, Hinweise zu haben? Also eigentlich kommt es nicht vor. Ich habe jetzt versucht, mich mal an den Fall zu erinnern und mir ist tatsächlich keiner eingefallen. Es gibt den Fall, dass sich Opfer von Straftaten melden, die dann sagen, dass sie ihre Geschichte erzählen wollen oder dass wir mal vielleicht aus dem Umfeld auf Fälle gestoßen werden, wo jemand sagt, das hat jetzt nicht genug Aufmerksamkeit bekommen, darüber sollte berichtet werden. Es gibt auch mal krude Hinweise, mit denen wir dann nichts anfangen können, wo dann wirklich da mal nachrecherchiert wird und dann stellt sich oft raus, da ist gar nichts dahinter. Aber generell kann man schon sagen, wenn man jetzt Erkenntnisse von Straftaten hat oder irgendwelche Hinweise dazu, dann sollte man sich schon an die Polizei wenden. Und wenn man dann das Gefühl hat, okay, die machen nichts und da steckt was anderes dahinter, dann kann man sich an uns wenden. Aber das ist ja bei öffentlichen Fahndungen auch immer der Satz, der dann quasi am Ende jeder Meldung steht. Bei Hinweisen melden sie sich an die Örtliche Polizei. Wenn es zu so öffentlichen Fahndungen kommt, dann gibt es ja auch bestimmte Regeln, an die wir uns als Journalisten halten müssen. Über den Pressekodex haben wir ja hier in diesem Podcast auch schon ein paar Mal gesprochen. Wie ist es denn in solchen Fällen? Die so oft besprochen werden und wie in diesem Fall die Identität des Opfers komplett öffentlich ist. Was habt ihr denn da noch für Regeln, an die ihr euch haltet? Also eigentlich gilt hier auch das Persönlichkeitsrecht, vor allem der Opfer. Und das muss natürlich geschützt werden. Da kann sich ja jeder selber mal vorstellen, wie das wäre. Ich werde jetzt Opfer von einer Straftat und das ist ja alles schon schlimm genug. Und dann sind da später noch irgendwie Fotos von mir oder mein Name im Fernsehen oder in irgendwelchen Online-Artikeln. Das will natürlich niemand haben. Und ja, manchmal möchte man ja auch als Opfer seine Identität erst recht nicht preisgeben, wenn es jetzt irgendwie, weiß ich nicht, Täter aus der organisierten Kriminalität sind und die wissen dann, okay, da wird mit den Behörden zusammengearbeitet. Ja, eigentlich ist es so, dass wir keine Namen und keine Fotos von Opfern veröffentlichen. Hier haben wir, glaube ich, auch kein Foto veröffentlicht, aber den Namen. Der Unterschied ist hier nur, dass die Behörden das freigegeben haben, weil sie ja nach Hinweisen suchen. Und es ist dann schon ein bisschen anders, wenn nach dem Täter noch gesucht wird und auch wie hier, der das Opfer leider gestorben ist. Das bedeutet natürlich nicht, dass man keinen Persönlichkeitsschutz mehr hat, aber dann müssen wir das trotzdem irgendwie auch so ein bisschen abwägen in der Berichterstattung und ja, dann haben wir halt auch wie viele andere gesagt, okay, wir machen das so, weil eben das Entscheidende war, da wird nach Hinweisen gesucht und dann will man ja alles bekommen, was man findet. Das heißt, es ist am Ende immer so eine, wie du sagst, Abwägungssache, Persönlichkeitsschuss gegen Hinweise, die vielleicht zur Aufklärung so eines Falls führen können. Hast du als Gerichtsreporter das schon mal erlebt, dass es so einen Fall gab, der durch so einen Hinweis so eine krasse Wendung hatte? Also das ist ja wirklich schon, glaube ich, relativ außergewöhnlich. Also selten bis gar nicht. Die Frage ist natürlich auch, kriegt die Öffentlichkeit die Wendungen überhaupt mit? Also die Polizei oder die Staatsanwaltschaft, die sagen ja jetzt nicht, ah, wir haben da irgendwie drei Wochen dieser Spur nachgegangen und dann stellt er sich raus, das stimmt da alles nicht und jetzt sind wir auf der anderen Spur. Es passiert sicherlich mal, dass jemand Falsches festgenommen wird, der nicht der richtige Verdächtige ist oder dass mal irgendwie eine Straftat nicht direkt gefunden wurde. Aber so wie in der Form hier ist es schon eher selten. Es gibt vielleicht noch einen Fall, den erzähle ich jetzt hier lieber nicht, weil wir den auch noch behandeln im Podcast. Normalerweise unterhalten wir uns an diesem Punkt im Podcast ja darüber, wie der Fall ausgegangen ist, wie das Urteil war. Aber wir haben es ja schon gesagt, das ist kein abgeschlossener Fall. Wir haben kein Urteil, wir haben keinen Schlussstand. Deshalb, Jill, wie ist der Stand jetzt? Ja, aktuell ist das Verfahren eingestellt worden. Das hat den Hintergrund, dass wir der Auffassung sind, dass wir alle Ermittlungsmaßnahmen durchlaufen haben und irgendwann auch an so einen Punkt gekommen sind, wo wir halt keine neuen Erkenntnisse mehr gewinnen konnten und es so ein bisschen ausermittelt ist. Wir haben ja beispielsweise auch bei den Beschuldigten durchsucht und sein Mobiltelefon ausgewertet, was ja immer ziemlich viele Erkenntnisse bringt. Normalerweise, das hat uns jetzt in dem Fall gar nicht nach vorne gebracht. Und auch die Befragung von Zeugen aus dem Umfeld und so hat keine neuen Hinweise ergeben. Und dann kommen wir einfach irgendwann an den Punkt, wo wir sagen, okay, dann sind wir jetzt mit unserem Latein am Ende. Und dann müssen wir das Verfahren auch einstellen. Gab es denn nach diesen ganzen Sendungen und Berichten, die über den Fall liefen, gab es da neue Hinweise an euch? Ja, tatsächlich. Während der Sendung Aktenzeichen XY hat uns ein Hinweis erreicht. Der war zunächst auch sehr vielversprechend, denn der Hinweisgeber hat auch unseren Beschuldigten, den wir so im Fokus hatten, auch als Täter benannt. Und dann haben wir diesen Hinweisgeber in der Folgezeit als Zeugen vernommen. Und da muss man sagen, dass das dann eher so ein bisschen Informationen vom Hörensagen waren. Es war sehr undetailliert und hat einfach keine neuen Erkenntnisse erbracht. Und deswegen hat uns das dann letztlich auch in den Ermittlungen nicht wirklich vorangebracht. Sollten jetzt vielleicht Menschen durch diesen Podcast, aber auch durch die anderen Berichte, die ja immer noch abrufbar sind, neue Hinweise an euch herantragen, würde der Fall dann wieder neu aufgenommen werden? Ja, also du kannst einen Fall jederzeit wieder aufnehmen, wenn er eingestellt ist, mangelshinreichend Tatverdacht ist. Jetzt ist es hier so, dass wir ja auch über einen Mord reden und bekanntlicherweise verjährt Mord nicht. Und auch in ein paar Jahren, also wenn wir neue Hinweise haben, die vielversprechend sind, können wir die Ermittlungen wieder aufnehmen, wir können diesen Erkenntnissen nachgehen und genau, könnte es rein theoretisch noch zu einer Anklageerhebung kommen. Wo sollten sich Leute denn melden, wenn sie neue Hinweise haben? Also die Personen könnten sich melden bei der Polizei in Duisburg oder natürlich auch direkt bei der Staatsanwaltschaft in Duisburg. Das heißt, da steht immer quasi ein offenes Ohr. Es gab ja zwischenzeitlich sogar mal eine Belohnung, eine finanzielle für sachdienliche Hinweise. Warum machen Behörden das denn? Funktioniert das tatsächlich? Also ich weiß nicht, ob das naiv gedacht ist von mir, aber ich denke mir, wenn ich was zu einem Kriminalfall beitragen kann, dann sollte ja im Idealfall nicht erst das Geld die Motivation für mich sein, diese auch zu äußern. Das ehrt dich sehr. Aber es ist so, dass tatsächlich wir des Öfteren solche, das heißt Auslobung nennt sich das bei uns. Dass wir dieses Mittel anwenden, ja bei schwereren Delikten, wenn wir uns irgendwie erhoffen, dass es in der Bevölkerung vielleicht Hinweise gibt, die für uns relevant sind. Und dann nutzen wir das und ja, um auch so ein bisschen die Leute vielleicht zu animieren, sich bei uns zu melden. Tatsächlich muss ich sagen, dass in den meisten Fällen das jetzt nicht unbedingt zum Erfolg führt. Aber ich habe einen Fall in Erinnerung, den habe ich zwar nicht bis zum Ende bearbeitet, aber am Anfang und da wären wir ohne die Auslobung und ohne die entsprechenden Plakate, die ja dann aufgehängt werden, wahrscheinlich nicht so schnell auf den Täter gekommen. Und deswegen, seitdem bin ich schon sehr davon überzeugt, dass es etwas bringen kann. Und letztlich ist es so, dass dann rein technisch gesehen wir als Sezenenten das eben vorschlagen, das zu tun und unsere Behördenleitung dann die Höhe der Auslobung festlegt und dann hoffentlich jemand in der Bevölkerung sich deswegen irgendwie dann doch bei uns meldet. Sollte es jetzt soweit kommen, dass ihr tatsächlich Hinweise bekommt, dass ihr einen Verdächtigen findet, dass ihr das alles beweisen könnt und dass es zur Anklage kommt, wie könnte denn so eine Anklage aussehen, wenn jemand einer anderen Person absichtlich Methadon oder eine andere Überdosis eines Medikaments verabreicht hat? Ja, wie ich eben schon gesagt habe, lautet der Tatvorwurf auf Mord, wenn sich das alles so erweisen würde, wie unsere Ermittlungshypothese ist. Denn du hast es, glaube ich, vorhin schon mal so untechnisch, sage ich mal, Giftmord genannt. Und da ist es ja so, dass meistens zumindest das Mordmerkmal der Heimtücke erfüllt ist. Denn die Person, die hier getötet wird, versieht sich keines Angriffs auf ihr Leben und ist infolge dieser Artlosigkeit dann auch wehrlos. Denn meistens weiß die Person ja nicht, dass sie gerade Gift zu sich nimmt, sondern es wird ihr irgendwie untergejubelt. Und dann ist eben in diesen Fällen das Merkmal der Heimtücke verwirklicht. Und jetzt in unserem Fall könnte man noch daran denken, ob vielleicht auch das Merkmal der Verdeckungsabsicht erfüllt ist. Da stand ja dieser Diebstahl im Raum und je nachdem, in welchem Zusammenhang das zu der Tat steht, also wenn er beispielsweise eben verdecken wollte, dass er diesen Diebstahl vorher begangen hat und deswegen Tarek tötet, dann wäre auch dieses Mordmerkmal erfüllt. Daran könnte man beispielsweise auch noch denken. Das heißt, es sähe schon zumindest mal nach einer starken Anklage aus. Auf jeden Fall. Alex, wenn man über solche Fälle in der Presse berichtet, wir haben eben das schon mal ein bisschen angerissen, wie findet man denn so das Gleichgewicht zwischen der notwendigen Sensibilität und dem öffentlichen Interesse, jetzt mal ganz abgesehen von dem, was vielleicht in einem Pressekodex steht, sondern so aus moralischer Sicht? Also es ist immer so eine Art Grauzone, würde ich sagen, in der man da handelt und diese Interessen abwägen muss. Das öffentliche Interesse ist ja erstmal, dass der Betriebswicht, Täter geschnappt wird. Ich glaube, das ist ja jedem klar. Man kann den Leuten ja schwer erklären. Ach übrigens, da läuft es noch draußen jemand rum, der wahrscheinlich einen Mord begangen hat und wir berichten da jetzt nicht. Das wäre ganz anders gewesen, wenn da ein Tatverdächtiger direkt festgenommen worden wäre. Dann wäre das vermutlich ein Fall von vielen geworden, jetzt so aus unserer Mediensicht. Aber wir sind natürlich auch jetzt nicht so, dass wir da auf die ganzen Umstände eingehen, so die Familienverhältnisse, ach ist ja spannend mit dem Libanon, wieso ist denn der direkt da beerdigt worden, was macht der denn da und irgendwie mit … Ja, einer möglichen Drogensucht, also das schlachten wir jetzt nicht aus und da gehen wir natürlich nicht rein. Verstehe. Gab es denn von den Behörden oder auch der Polizei vielleicht im Nachgang zu diesem Fall nochmal Reaktionen, sei es jetzt, weil das so ein besonderer Fall war oder vielleicht, weil Dinge auch länger gedauert haben, als sich das manche Leute gewünscht hätten, gab es da irgendwie nochmal quasi auf der Meta-Ebene Reaktionen? Also keine öffentlichen, würde ich jetzt sagen aus der Erinnerung. Wir handeln das immer wieder so mit den Pressestellen der Behörden aus. Und es gibt da schon so eine Art Konflikt manchmal. Wir würden gerne mehr Details erfahren, berechtigterweise. Und die Polizei will berechtigterweise sich auch nicht ihre Ermittlungen kaputt machen lassen, dadurch, dass jetzt alles Mögliche veröffentlicht wird. Und wie wurde jemand genau getötet? Was denkt man sich da? Und dass man da dem Verdächtigen Informationen gibt. Manchmal ist man da aus meiner Sicht ein bisschen zu vorsichtig. Da wird dann nicht mal wirklich genau gesagt, wie jemand gestorben ist oder mit welcher Art von Waffe, der getötet wurde. Aber ja, das passiert uns eigentlich regelmäßig, dass man da in einem ständigen Austausch ist. Aber in den allermeisten Fällen einigt man sich ja dann auch. Ja, meistens schon. Ich danke euch beiden für die Einblicke in diesen wirklich ganz besonderen Fall und auch ein Dankeschön an euch Zuhörer zu Hause für eure Aufmerksamkeit. Eure Gedanken, eure Kritik, eure Anregungen könnt ihr uns sehr gerne zukommen lassen unter podcasts.reinische-post.de oder hier direkt in den Kommentaren auf der App, wo ihr gerade diesen Podcast hört. Mein Name ist Lilly Stegner und ich freue mich, wenn ihr auch beim nächsten Mal dabei seid, wenn wir neue Fälle aufklären. Bis dahin. Tschüss. Hinreichend verdächtig.