Latest / Steueraffe / #316 Behinderung im Job: Rechte, Pflichten & Vorteile im Überblick
Transcript
- 0:03Speaker 2:
- 0:16Speaker 1: Hallo und herzlich willkommen beim Steueraffen.
- 0:19Speaker 1: Begünstigt behindert den Mitarbeiter einen Thema, das viele Unternehmen betrifft aber oft mit Unsicherheit verbunden ist.
- 0:27Speaker 1: Was darf ich fragen?
- 0:29Speaker 1: Welche Pflichten habe ich als Arbeitgeber und welche finanziellen Vorteile gibt es eigentlich?
- 0:34Speaker 1: Genau darüber sprechen wir heute praxisnah verständlich um mit klaren Antworten aus dem Arbeits- und Steuerrecht.
- 0:42Speaker 1: Zu Gast bei mir im Steueraffen Studio ist Elisabeth Gänzer-Köhl von der Hofe Leitinger Steuerberatung.
- 0:48Speaker 1: Hallo Elisabet!
- 0:49Speaker 0: Hallo Simone, herzlichen Dank für die Einladung.
- 0:52Speaker 1: Elisabett was versteht man jetzt rechtlich unter einer begünstigt behinderten Person?
- 0:57Speaker 0: Ja, das ist schon mal die erste wichtige Frage, die wir im Vorfeld von dieser Aufnahme eben klären sollten.
- 1:03Speaker 0: Unter einer begünstig behinderten Person wird verstanden ein Dienstnehmer der eine fünfzigprozentige Behinderung hat.
- 1:10Speaker 0: Das muss aber unbedingt nachgewiesen werden und zwar mittels eines Bescheides auf Antrag des Behindertens.
- 1:17Speaker 0: Das ist ganz wichtig!
- 1:17Speaker 0: Der Behinderte muss diesen Antrag stellen – und zwar beim Bundesamt für Soziales und Behindertenwesen Genau, und sobald dieser Bescheid dann ergeht gilt diese fünfzigprozentige Behinderung.
- 1:29Speaker 0: Und wir können sie oder mindestens fünfzig prozentige Behinderung und wir können das dementsprechend in der Lohnverrechnung berücksichtigen.
- 1:37Speaker 1: Das heißt ab welchen Grad der Behinderungen gilt man als begünstigt behindert?
- 1:41Speaker 0: Sobald es diesen Bescheids gibt vom Bundesamt für Soziales und Bildungswesen gilt das genau!
- 1:47Speaker 1: Und wer stellt jetzt diesen Status fest oder wie läuft dieses Verfahren ab?
- 1:51Speaker 0: Ganz wichtig ist eben, dass der Behinderter diesen Antrag stellt und unter Mitwirkung von erstlichen Sachverständigen wird das begutachtet, ob die Behinderung jetzt zu einer begünstigten Behindererum zu qualifizieren ist.
- 2:05Speaker 0: Ganz wichtig dabei zu beachten ist, dass die Behindern nicht bloß für rübergehend sein sollte sondern es muss eine körperliche Geistige oder psychische Funktionsbeeinträchtigung sein.
- 2:16Speaker 0: Was versteht man jetzt darunter?
- 2:17Speaker 0: Ich glaube ich kann ein paar Beispiele nennen Es wäre eine dauernde Querschnittslehmung, ein geringeres Hörvermögen, Demenz.
- 2:24Speaker 0: Es gibt aber auch Schizophrenie oder Suchterkrankungen die da auch darunter zählen.
- 2:30Speaker 0: und ganz wichtig ist jetzt der Zeitraum und zwar das muss länger als sechs Monate andauern diese Behinderung.
- 2:37Speaker 1: Und warum gibt es jetzt diesen besonderen Status im Arbeitsrecht?
- 2:40Speaker 0: Genau, nächste ganz wichtige Frage.
- 2:44Speaker 0: Der Kreis der begünstigten Behinderten da gibt es eben einen besonderen Schutz für diese Arbeitnehmer gleich wie bei Jugendlichen die beschäftigt werden oder Schwangererse werdende Mütter die beschäftigen werden.
- 2:56Speaker 0: Ganz wichtig dabei ist eben darüber werden wir jetzt eh noch im Detail sprechen der besondere Kündigungsschutz oder eine erhöhte Dienstgeber für Sorgepflicht.
- 3:06Speaker 1: Genau kommen wir jetzt zur Bedeutung von Unternehmen, welche besonderen Schutzrechte haben begünstig behinderte Arbeitnehmerinnen?
- 3:13Speaker 0: Eben der besonderen Kündigungsschutz.
- 3:15Speaker 0: ganz wichtig ist auch dass man eben den Behinderten einer schlechten Erfahrung in der Arbeitswelt nicht geben möchte und deswegen gibt es in gewissen Vorschriften, wie man davor gehen sollte.
- 3:27Speaker 0: Ganz wichtig ist der Schutz vor Diskriminierung in der Arbeitswelt genau.
- 3:32Speaker 1: Was bedeutet jetzt die erhöhte Fürsorgepflicht für Arbeitgeber konkret im Alltag?
- 3:38Speaker 0: Ja, das können wir uns zum Beispiel so vorstellen wenn ich jetzt eine Querschnittsarm gelehmten Person einstelle.
- 3:44Speaker 0: Dass man zum Beispiel den Arbeitsplatz so einrichten dass er überall barrierefrei hinkommt und die Einrichtungen gegeben sind, damit er das ohne Probleme nutzen kann.
- 3:53Speaker 1: Und welche organisatorischen Pflichten treffe ihr zu Unternehmen?
- 3:56Speaker 1: Braucht es einen behinderten Beauftragten gibt's gewisse Meldepflichten?
- 4:01Speaker 1: Es
- 4:01Speaker 0: gibt in Österreich das Behinderteneinstellungsgesetz.
- 4:04Speaker 0: Das verpflichtet eben alle Arbeitgeber, die in Österreich ansässig sind, dass auf je fünfundzwanzig Arbeitnehmer mindestens ein begünstigter Behinderter einzustellen ist.
- 4:14Speaker 0: Das ist einmal das was das behinderten Einstellungsgesetz vorsieht.
- 4:17Speaker 0: Sollte kein Begünstigtbehinderter eingestellt sein wird eine Ausgleichstasse vorgeschrieben.
- 4:25Speaker 1: Was bedeutet jetzt diese gesetzliche Beschäftigungspflicht für Unternehmer?
- 4:28Speaker 1: Die trifft jetzt alle gleichermaßen, ab von zwanzig Meter
- 4:31Speaker 0: weiter.
- 4:31Speaker 0: Genau, genau!
- 4:32Speaker 0: Ab vom Zwanzig-Mitarbeiter bist du in Österreich verpflichtet einen begünstigten Behinderten einzustellen und ansonsten ist dieser Ausgleichstakse vorgeschrieben.
- 4:40Speaker 1: Und wie hoch ist jetzt diese Ausgleichdachse bzw.
- 4:43Speaker 1: Wie wird sie berechnet?
- 4:44Speaker 0: Das richtet sich nach der Anzahl der Dienstnehmer, das ist gestaffelt, ändert sich natürlich jedes Jahr ihr besaktuelle Zahlen für das Kalenderjahr-Jahre-Siebund-Zwanzig mitgebracht.
- 4:54Speaker 0: Da gibt es zum Beispiel wenn du ein Unternehmen führst mit weniger als fünfundzwanzig Arbeitnehmer werden das dreihundertvierzig Euro die zu zahlen wären pro Monat für jeden begünstigten Behinderten denn du eben eigentlich einstellen solltest
- 5:10Speaker 1: Elisabeth, kommen wir jetzt zu den finanziellen Vorteilen für Arbeitgeber die das Ganze mit sich bringt.
- 5:16Speaker 1: Welche Lohnnehmendkosten entfallen bei Begünstigbehindertenmitarbeiterinnen?
- 5:20Speaker 1: konkret?
- 5:21Speaker 0: Genau!
- 5:22Speaker 0: Die Bezüge von begünstigt behinderten Arbeitnehmern sind Lohn-Nebenkosten befreit.
- 5:28Speaker 0: Das heißt der DB, der Z und die Kommunalsteuer sind nicht so entrichten.
- 5:34Speaker 1: Wie hoch ist jetzt der Spanis in der Praxis?
- 5:38Speaker 0: Das sind
- 5:50Speaker 2: circa sieben Prozent.
- 6:02Speaker 1: Kommen wir jetzt zu den Bewerbungsprozessen.
- 6:05Speaker 1: Darf ich nun im Bewerbunggespräch fragen, ob jemand begünstigt behindert ist?
- 6:11Speaker 0: Du darfst fragen, es liegt ja auch in deinem Interesse als Arbeitgeber zu wissen.
- 6:15Speaker 0: Kommen auf mich als Arbeitegeber eben gewisse Pflichten oder auch Vergünstigungen zu?
- 6:21Speaker 0: Im Zuge des Bewerbungsgespräches steht ganz klar das Dienstgebeinformationsinteresse dem Bewerberinteresse am Arbeitsplatz
- 6:29Speaker 0: gegenüber.".
- 6:31Speaker 0: Beim Bewerbungsprozess an sich hat der begünstigte Behinderter das Recht auf Zulüge.
- 6:38Speaker 0: Das heißt, er muss die Frage ob ein begünstigt behinderter ist nicht wahrheitsgemäß beantworten.
- 6:44Speaker 0: Ausnahme jetzt zu dieser Wahrheitspflicht gibt es dann schon, dass sieht das Gesetz jetzt vor?
- 6:48Speaker 0: wenn zum Beispiel eine erforderliche gesundheitliche Eignung aufgrund der Behinderung nicht vorliegt oder eine fehlende Fähigkeit zur geplanten Tätigkeit vorlegt Dann muss man diese Frage schon barheitsgemäß beantworten, weil es ja wieder Rechtsfolgen hätte auf den Arbeitsplatz.
- 7:06Speaker 1: Es ist natürlich sehr tricky!
- 7:08Speaker 1: Weil wie sollte man jetzt als Unternehmer sensibel auf dieses Thema reagieren?
- 7:14Speaker 0: Genau ganz gute wichtige Frage.
- 7:17Speaker 0: Wir empfehlen unseren Klienten im Zuge des eventuell Onboardingprozesses oder spätestens bei der Erstellung des Dienstvertrages da nochmal genau nachzuhaken.
- 7:28Speaker 0: und dann müsste man eben fragen, wenn es eine begünstigte Behinderung gibt.
- 7:32Speaker 0: Oder die Tatsache dass ein Bescheid schon vorliegt das man dann darauf hinweist und diese Frage dann eben richtig beantwortet wird.
- 7:42Speaker 1: Und jetzt, wie sieht es mit der Offenlegung im laufenden Dienstverhältnis aus?
- 7:46Speaker 1: Muss jetzt ein Arbeit neben den Status aktiv melden.
- 7:49Speaker 1: Aktiv
- 7:50Speaker 0: melden muss er nicht!
- 7:51Speaker 0: Aber auch hier gilt jetzt dein Gegensatz zu einem Bewerbungsprozess das dann eben schon abgeschlossen ist.
- 7:56Speaker 0: Wir gehen jetzt davon aus wir haben schon ein bestehendes Arbeitsverhältnis.
- 7:59Speaker 0: Dann ist die Frage auf alle Fälle zuleistig und auch der Dienstnehmer muss diese Frage dann wahrheitsgemäß beantworten.
- 8:09Speaker 0: Da ist ganz interessant, das Behinderteneinstellungsgesetz gibt eigentlich keine ausdrückliche Pflicht dazu nach, dass der Arbeitnehmer das eben oder seine Eigenschaft als begünstigter Behinderter erkennen geben muss.
- 8:22Speaker 0: Aber die treue Pflicht des Arbeitnehmers sagt eben schon, daß es eine Mitteilungspflicht gibt und daß der Arbeitgeber wissen muss ob er einen begünstigten Behinderten eingestellt hat oder nicht.
- 8:34Speaker 1: Und welche Konsequenzen hat es wenn das jetzt nicht passiert?
- 8:37Speaker 1: Kann der Mitarbeiter gekündigt werden, wenn er das jetzt nicht offen
- 8:41Speaker 0: legt?
- 8:42Speaker 0: Leider eben nicht.
- 8:42Speaker 0: Das ist ja der spannende Thema, dass auch wenn der Dienstgeber es jetzt nicht weiß, dass er seine begünstigen Behinderten eingestellt hat, ist das kein Kündigungsgrund!
- 8:54Speaker 1: Und kann man jetzt als Arbeitgeber, wenn quasi in einem laufenden Dienstverhältnis bekannt wird, dass ich einen begünstigten Behindertenmitarbeiter habe?
- 9:04Speaker 1: Kann ich jetzt aus Arbeitgebern die Vorteile rückwirkend Geld entmachen.
- 9:08Speaker 0: Ja das kannst du genau!
- 9:09Speaker 0: Dass eben die Lohnnebenkosten gespart werden und das gewisse Verkünstigungen.
- 9:14Speaker 1: Diese begünstigt behinderte Personen genießen auch ein Kündigungsschutz.
- 9:20Speaker 1: Das heißt, was bedeutet der besondere Kündigungsschutz konkret?
- 9:25Speaker 0: Ganz wichtig eben und das ist immer so eine Barriere.
- 9:28Speaker 0: Sollte man jetzt einen begünstigten Behinderten einstellen oder nicht, ist dieser besonderen Kündigungsschutz.
- 9:32Speaker 0: D.h.,
- 9:33Speaker 0: die Königung kann nicht ausgesprochen werden sondern ich muss immer den behinderten Ausschuss... zu Rate ziehen im Vorfeld einer Kündigung und dieser Behindertenausschuss muss der Dienstgewerkkündigung zustimmen.
- 9:46Speaker 0: Der Behindertinausschuss ist in jedem Bundesland angesiedelt beim Sozialministerium Service, in Graz zum Beispiel in der Nähe von Bahnhof genau.
- 9:54Speaker 0: Der muss im Vorfelt eben um Rat gefragt werden und nur wenn dieser behinderten Ausschuss eben zustimmt kann das Dienstverhältnis gekündigt werden.
- 10:04Speaker 1: Was passiert jetzt, wenn ich das Dienstverhältnis beende ohne Zustimmung?
- 10:08Speaker 1: Dann ist
- 10:09Speaker 0: es leider rechtsunwirksam.
- 10:10Speaker 0: Dass das Dienst- verhältnis lebt wieder auf und ist damit nicht verändert.
- 10:14Speaker 1: Und gibt es jetzt Unterschiede zwischen alten und neuen Dienstbeheilchnissen dahingehend?
- 10:18Speaker 0: Ja, gibt es genau!
- 10:20Speaker 0: Es hat im Jahr two-tausend elf eine Lockerung dazugegeben.
- 10:26Speaker 0: Vor dem Jahr zwei-taussend elf war die Rechtsprechung dahingehen, dass wenn ich einen begünstigt behinderten in meinen Unternehmen aufnehme... dass diese Person schon nach sechs Monaten diesen besonderen Kundigungsschutz genießt, war etwas diskriminierend.
- 10:42Speaker 0: Weil natürlich die Barriere einen günstig Behinderten dann aufzunehmen, ein bisschen höher war.
- 10:47Speaker 0: Das hat man jetzt gelockert.
- 10:49Speaker 0: Das heißt für neue Einstellungen nach dem ersten Ersten und Zwei Tausend Elf gilt dieser besondere Kündigungsschutz erst nach Ablauf von vier Jahren.
- 10:57Speaker 0: Ich habe das zusätzliche Barrieren eben den behinderten Ausschuss, den ich befragen muss.
- 11:04Speaker 1: Kommen wir vielleicht ganz kurz zur Praxisfällen rund um die Kündigung.
- 11:08Speaker 1: Kann jetzt auch eine Kündigung nachträglich und geheilt werden?
- 11:14Speaker 0: Ja, ja!
- 11:14Speaker 0: Also quasi
- 11:15Speaker 1: was passiert wenn der Arbeitgeber eben den Status nicht erkannte und quasi dann den Mitarbeiter gekündigt hat weil es ja nicht offensichtlich war dass das sich hier um eine begünstigt behinderte Person handelt.
- 11:28Speaker 0: Die Kündigen ist dann leider auch nicht rechtswirksam.
- 11:31Speaker 0: Der Begünstigt Behinderte hat die Möglichkeit nach seiner Kündigung, seinen behinderten Status zu erkennen zu geben und es muss dann wieder der Behindertenausschuss um Rat gefragt werden und die Zustimmung zur Kündigung erteilen.
- 11:45Speaker 1: Aber in welchen Fällen hat nun eine kündigung realistische Erfolgschancen?
- 11:49Speaker 1: Weil ich muss schon sagen als Arbeitgeber ist das ja dann irgendwie doch schwierig.
- 11:54Speaker 1: man wusste nichts von dem Status hat gekündigt Dann wird mit den Mitarbeiter nicht los.
- 11:59Speaker 1: weil er das quasi erst nachträglich offengelegt hat
- 12:04Speaker 0: ist auch in der Praxis auf alle Fälle ein schwieriges Thema.
- 12:07Speaker 0: Es gibt gewisse Voraussetzungen, die zum Beispiel die Dienstgeberkündigung dennoch irgendwie möglich machen und zwar ein Beispiel das ich mitgebracht habe wäre wenn zum Beispiel der Tätigkeitsbereich wegfällt.
- 12:18Speaker 0: Das heißt es besteht keine Weiterbeschäftungsmöglichkeit.
- 12:23Speaker 0: Der Dienstnehmer kann jetzt nicht mehr zu einer anderen Tätigkeit herangezogen werden.
- 12:27Speaker 0: Andere Möglichkeit wäre, dass der begünstigte Dienstnehmer komplett dienstunfähig wird.
- 12:33Speaker 0: Das heißt es besteht irgendwie keine Möglichkeit das es ohne erhebliche gesundheitliche Städten der seinen Dienst weiter verrichten kann.
- 12:42Speaker 1: Gibt es jetzt so typische Fehler die Unternehmen in der Praxis machen?
- 12:47Speaker 0: Ja, was eben wichtig ist, dass man sich dessen bewusst ist, das man im Vorfeld von einer Dienstgewerbkündigung und einer begünstigten behinderten Person, wenn man diesen Status eben schon weiß.
- 12:56Speaker 0: Eben dem Behindertenausschuss in Rate Frank-Hahn können ja auch zustimmen der Kündigung unter gewissen Fällen und das ist eben die Hürde, die ich dabei nehmen muss.
- 13:04Speaker 0: Es gibt allerdings noch eine weitere Hürdae.
- 13:07Speaker 0: Das wird vor allem bei größeren Unternehmen dann interessant.
- 13:10Speaker 0: Sobald ich fünf Dienstnehmer, also begünstigt behinderte Dienstnehmer angestellt habe muss ich bei mir im Unternehmen auch eine Behindertenvertrauensperson anstellen.
- 13:20Speaker 0: Auch diese Behinderten Vertrauenspersone muss der Kündigung oder muss über diese Kündigungen informiert werden.
- 13:26Speaker 0: das ist ganz ähnlich wie beim Betriebsrat.
- 13:28Speaker 0: die haben wieder eine Woche Zeit diesen Thema zuzustimmen oder eben zur Kenntnis zu langen und erst dann kann ich den Behindertenausschuss um Rat fragen
- 13:37Speaker 1: Elisabeth, sprechen wir über alternative Beendigungsformen.
- 13:42Speaker 1: Wenn ich jetzt mir das ganze Gedöns rund um die Kündigung nicht antun möchte sind auch einvernehmliche Lösungen möglich und sinnvoll?
- 13:52Speaker 0: Genau!
- 13:52Speaker 0: Das ist auch das was wir in der Praxis immer sehr empfehlen.
- 13:55Speaker 0: Einvernehnliche Auflösungen sind auf alle Fälle ein guter Punkt, der auch bei begünstigt Behinderung ohne eine besondere Rechtsvorschrift möglich ist.
- 14:04Speaker 1: Und was ist bei Entlassungen zu beachten?
- 14:07Speaker 0: Die gleichen Vorschriften wie sonst bei einer Entlassung auch.
- 14:11Speaker 0: Es muss unverzüglich mitgeteilt werden, der Grund muss dahin gehen sein dass es eine Entlassungsrecht fertigt.
- 14:17Speaker 1: Es gibt drei wichtige Tipps für Arbeitgeber im Umgang mit dem Thema so quasi vielleicht ein paar Takeaways aus dem Ganzen wenn wir das zusammenfassen welche Chancen bietet nun diese Beschäftigung begünstig behinderte Personen auch über das rechtliche hinaus?
- 14:34Speaker 0: Was wir natürlich, so wie ich es vorher schon angesprochen habe in Österreich auf alle Fälle erfüllen müssen ist.
- 14:39Speaker 0: Sobald ich eben ab fünfundzwanzig Dienstnehmer gilt eben diese Ausgleichstaxe das heißt wenn nicht eine begünstigt behinderte Einstelle umgehe ich eben diese ausgleichstaxe und ersparme hier mal auf alle fälle was ganz wichtig ist auch den punkt dem man auf alle felle beachten sollte dass begünstig behinderte Mitarbeiter bringen nicht nur rechtliche Besonderheit sondern auch ein enormes Potenzial für Unternehmen sowie fachlich als auch menschlich.
- 15:04Speaker 1: Elisabeth vielleicht eine letzte Frage noch zum Kündigungsschutz.
- 15:09Speaker 1: Welche Spielregeln sind da noch zu beachten?
- 15:12Speaker 0: Am ersten Fall, dass ich eben bei der Neuanstellung schon weiß, dass diese Person begünstigt behindert ist, das heißt es ist mittels dieses Bescheides eben festgestellt worden dann gilt der besondere Kündigungsschutz für begünstig behinderte Personen erst nach Ablauf von vier Jahren.
- 15:28Speaker 0: Wenn jetzt aber der Fall eintritt, und das ist ja immer möglich.
- 15:31Speaker 0: Ich habe ein bestehendes Dienstverhältnis und nachdem dieses Dienst Verhältnis dann eben begründet wurde, tritt der Fall ein, dass eine begünstigte Behinderung entsteht, der Status eben mittels Besteid nachgewiesen worden ist – dann gilt es bereits nach sechs Monaten, dass der besondere Kündigungsschutz gilt.
- 15:50Speaker 0: Und im Zuge eines Arbeitsunfalls, was natürlich auch immer vorkommen kann, gilt der besonderen Kündigungsschutz sofort!
- 15:58Speaker 1: Okay, das heißt wichtig ist hier die Spielregeln zu kennen.
- 16:01Speaker 1: Genau!
- 16:02Speaker 1: Um Sicherheit einfach abzubauen und die Chancen aktiv zu nutzen.
- 16:06Speaker 1: Wenn es eine Frage gibt, Elisabeth wie kann man dich am besten kontaktieren?
- 16:10Speaker 0: Man kann mich am besten erreichen unter gradsethoferleitinger.at Wenn
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- 16:24Speaker 1: wir leiten die gerne an Elisabet und das Team der Hofer Leitinger Steuerberatung weiter.
- 16:29Speaker 1: Wir werden euch weiterhin regelmäßig praxisnahe Insights rund um das Thema Steuernrecht und Unternehmertum geben.
- 16:36Speaker 1: Herzlichen Dank fürs Zuhören!
- 16:38Speaker 1: Und Elisabeth,
- 16:38Speaker 0: herzlichen
- 16:39Speaker 1: Dank an dich!
- 16:40Speaker 0: Danke Simone!
- 16:40Speaker 2: Tschüss!
- 16:44Speaker 2: Das war Steueraufe.
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- 17:03Speaker 2: Weitere Infos findet ihr auch unter www.steueraufer.at.
- 17:08Speaker 2: Vielen Dank fürs Zuhören bis zum nächsten Mal!
- 17:10Speaker 2: Wenn es wieder heißt, gut gebrüllt im Steuernschondel.