
Bundesgericht: CHWolf darf gegen Wolfsabschüsse nicht klagen
Das Bundesgericht spricht dem Verein CHWolf das Verbandsbeschwerderecht ab, weil er 2014 bis 2017 fast nur in der Deutschschweiz tätig war. Die Abschüsse von sieben Wolfsrudeln in St. Gallen, Graubünden und Wallis bleiben damit ungeprüft. Was im Urteil steht, wer künftig noch klagen darf und warum Windkraftgegner besser gestellt sind als Wolfsschützer. Source
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