Latest / Hinreichend verdächtig / Wenn der Sohn zum Mörder seiner Mutter wird
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- Es war relativ schnell absehbar, dass der Tatort eben in der gemeinsam genutzten Wohnung lag. Da sprachen also die deutlichen Blutspuren schon eine sehr, sehr klare Sprache. Und dass wir dann natürlich aufgehellt haben, gibt es Zeugen, die was gehört und oder gesehen haben. Was wissen wir über die Person? Damit hatten wir ja immerhin schon mal mit der dann später Verstorbenen, hatten wir ja einen ganz sicheren Anknüpfungspunkt und hatten auch sehr schnell zumindest den Anfangsverdacht. Das ist natürlich noch nicht der hinreichende. Die Unterscheidung haben wir ja jetzt ein paar Mal schon besprochen. Aber dass wir sehr schnell den Anfangsverdacht gegen Tim, den Sohn der da noch. Music. Schwer verletzten Frau, entwickeln konnten. Hinreichend verdächtig. Der True Crime Podcast der Rheinischen Post und der Staatsanwaltschaft Duisburg. Und damit Hallo zurück bei hinreichend verdächtig. Mein Name ist Lili Stegner und wie immer gehen wir in diesem Podcast nicht nur echten Kriminalfällen auf den Grund, sondern wir tauchen ganz tief ein. Wir beleuchten die Ermittlungen, die zur Anklage geführt haben und wir untersuchen, was die Gesetzestexte eigentlich dazu sagen. Wie immer haben wir dafür zwei Gäste hier, einmal aus der Staatsanwaltschaft in Duisburg und einmal einen Gerichtsreporter, eine Gerichtsreporterin aus der Lokalredaktion in Duisburg. Gemeinsam mit meinen Gästen besprechen wir dann einen ganz besonders brisanten Fall. Die Fälle, die wir hier behandeln, die sind immer abgeschlossen und rechtskräftig entschieden. Wir analysieren, wie der Fall öffentlich wahrgenommen wurde und wie die Staatsanwaltschaft ermittelt hat und am Ende auch die Anklage formuliert hat und den Prozess begleitet hat. Ganz nebenbei können wir so nämlich auch juristische Fachbegriffe diskutieren, die vielleicht oft anzutreffen sind, aber vielleicht nicht immer so ganz vollkommen verstanden werden. Wie zum Beispiel auch hinreichend verdächtig. Bevor wir weitermachen, würde ich außerdem an dieser Stelle gerne noch unseren Sponsoren erwähnen. Das ist Sünnla Bleverkusen, die hier helfen, dass diese Podcast-Folge zustande kommen kann. Heute bei mir zu Gast am Podcast-Tisch sind Martin Mende, Staatsanwalt hier in Duisburg, und Leonie Miss, Redakteurin in unserer Lokalredaktion. Heute geht es um einen ganz besonders brutalen und erschütternden Fall, und zwar den von Tim. Tim ist ein junger Mann, wir haben wie immer den Namen geändert, der wegen eines Vorfalls mit seiner eigenen Mutter vor Gericht stand. Ob es sich dabei um Mord oder um Totschlag handelt, darüber werden wir gleich noch viel sprechen. Aber es geht, so viel sei schon mal verraten, viel um Gewalt, um physische Gewalt, aber eben auch um Emotionalem. Wenn ihr also Probleme habt mit Vernachlässigung, mit der Schilderung von problematischen Familienkonstellationen, mit der Darstellung von Gewalt, dann solltet ihr die Folge besser nicht alleine hören. Lasst uns jetzt aber erstmal in den Fall eintauchen. Was ist passiert? Wir beschäftigen uns mit dem Fall von Tim, der am 30. April 2023 wegen Verdacht auf Mordes an seiner eigenen Mutter festgenommen wurde. Tim war zum Tatzeitpunkt 29 Jahre alt. Seine schwierige Kindheit und zahlreiche gesundheitliche Probleme prägten ihn in vielerlei Hinsicht. Der Fall entwickelte sich zu einem erschütternden Beispiel dafür, wie private Belastungen und tief verwurzelte familiäre Konflikte in dramatische Gewaltakte münden können. Aber von vorne. Tim wurde 1994 in Duisburg geboren und wuchs in eher schwierigen Verhältnissen auf. Von seinem früh verstorbenen Vater hatte er in der Kindheit zwar keine Gewalt erfahren müssen, doch seine Mutter wurde mehrfach vom Vater geschlagen und beschimpft. Nach dem Tod des Vaters 2003 verschlimmerte sich das häusliche Umfeld für Tim aber noch drastisch. Seine Mutter reagierte auf den Verlust ihres Mannes mit Aggression. Tim und seine Geschwister wurden nun Opfer ihrer verbalen Beschimpfung und zum Teil auch körperlichen Angriffe. Tim und seine Halbgeschwister litten unter der Situation, auch wenn Tim noch weitere Probleme hatte. Denn bereits in der Grundschule wurde ihm eine Lernschwäche attestiert. Er wechselte nach der Grundschule an eine Förderschule, die er ohne Abschluss nach der 10. Klasse verließ. Tim fand nie eine Ausbildungsstelle, er war nie berufstätig. Später wurde ihm eine Betreuung in Wohnungs-, Vermögens- und Behördenangelegenheiten zur Seite gestellt. In dem Zuge wurde dann auch seine Intelligenzminderung diagnostiziert. Der Mutter war Tim oft ein Dorn im Auge. Immer wieder schleuterte sie ihm verbale Beleidigungen an den Kopf, beschimpfte ihn als Nichtsnutz und weit Schlimmeres und zweifelte seine Männlichkeit an. Sie warf mit Gegenständen nach den Kindern, bespritzte sie mit heißem Teewasser, wenn sie sie maßregeln wollte. Diese psychische und physische Gewalt spannte sich wie ein dunkler Schatten über Tims Kindheit und Jugend. Zu seinen mentalen Einschränkungen kam bald noch eine weitere Krankheit. Mit der Diagnose Blutkrebs im Jahr 2017 begann ein erneuter, schwerer Kampf für den damals 23 Jahre alten Tim. Die Krankheit zwang ihn, regelmäßig Behandlungen über sich ergehen zu lassen und stürzte ihn in psychische und physische Erschöpfung. Der Morgen des 28. April sollte eigentlich ein weiterer jener Tage sein, an dem Tim zur Behandlung ins Uniklinikum gebracht werden sollte. An diesem schicksalshaften Morgen verwandte sich jedoch der andauernde Familienkonflikt in ein unheilvolles Drama. Nur kurz vor der geplanten Abfahrt kam es zwischen Tim und seiner Mutter zu einer eskalierenden Auseinandersetzung. Während die Mutter mit einem Messer hantierte und ihm verbal den Tod wünschte und sich dann noch anbot, dabei nachzuhelfen, wurde der innerliche Druck auf Tim unerträglich. In diesem Moment der Verzweiflung unter dem Einfluss jahrelanger Unterdrückung griff er selbst zu einem Messer. Es war ein vorsorglich beschafftes Messer, das nun seine befürchtete Bestimmung erfüllte. Die Küche, früher der Schauplatz unfassbarer Auseinandersetzung, wurde zum Tatort. Im Verlauf des Streits mit seiner Mutter stach Tim mehrmals zu. Seine Mutter brach schwer verletzt zusammen und verstarb wenige Stunden später im Krankenhaus. Ab wann war der Angeklagte hinreichend verdächtig? Martin, wie bekamen die Polizei und damit auch ihr von der Staatsanwaltschaft denn von diesem Fall mit? Was waren die ersten Stunden? Es ist so, dass Anwohner mitbekamen, dass die letztendlich Verstorbene schwer blutend und taumelnd aus ihrem Wohnhaus hinaus auf die Straße lief, wo sie dann auf einem Gehweg zusammenbrach. Also wirklich so ein Horrorszenario für jeden Passanten. Die Leute, die das mitbekommen hatten, hatten sich zuerst um Ersthelfermaßnahmen bemüht und gleichzeitig sowohl Rettungswagen als auch Polizei informiert. Und ich erinnere mich noch in diesem Fall ganz besonders an den Start der Ermittlung, weil das ein Tatort war, der relativ nah hier an unserer Behörde gelegen war. Und ich, nachdem mich die Polizei informiert hat, ist es tatsächlich zum ersten Mal und auch zum einzigen Mal in den acht Jahren, ich das mache, vor der Polizei am Tatort gewesen. Weil die Polizei sich dann doch mit ein paar Leuten erstmal sammeln muss, während ich ja alleine erstmal dann zum Tatort hinfahre. war es tatsächlich so, dass ich zuerst vor Ort eintraf, bevor letztendlich die MK, mit der ich dann zusammenarbeiten durfte, vor Ort erschien. Zwischenzeitlich war die Frau, auf die eingestochen war, schon nicht mehr vor Ort, sondern war in ein Krankenhaus hier in Duisburg gebracht worden, wo man es aber leider nicht geschafft hatte, ihr Leben zu retten. Es muss ja auch eine furchtbare Szene gewesen sein. Ich meine nochmal zur Erinnerung, das war an einem normalen Werktag morgen. Es war nicht irgendwie mitten in der Nacht, es war nicht an einem Wochenende. Also das ist ja wirklich was Unvorstellbares, was dann passiert, wenn man das jetzt mal aus Passantensicht sieht. Wie seid ihr dann weiter vorgegangen? Tim war ja nicht mehr am Tatort. Es ist so, dass dann so individuell schlimm die Schicksale natürlich jeweils sind, dann eigentlich der übliche Gang einer Mordkommission anfängt, dass man natürlich sich anguckt, was ist passiert. Es war relativ schnell absehbar, dass der Tatort eben in der gemeinsam genutzten Wohnung lag. Da sprachen also die deutlichen Blutspuren schon eine sehr, sehr klare Sprache und dass wir dann das gemacht haben, was wir üblicherweise machen, also natürlich aufgehellt haben, gibt Zeugen, die was gehört und oder gesehen haben, was wissen wir über die Person, damit hatten wir ja immerhin schon mal mit der dann später Verstorbenen, hatten wir ja einen ganz sicheren Anknüpfungspunkt und haben dann sehr schnell über mit hochbetriebene Ermittlungen rausbekommen, wie die familiären Situationen sind und hatten auch sehr schnell zumindest den Anfangsverdacht, das ist natürlich noch nicht der hinreichende, die Unterscheidung haben wir ja jetzt ein paar Mal schon besprochen. Aber dass wir sehr schnell den Anfangsverdacht gegen Tim, den Sohn der da noch schwer verletzten Frau, entwickeln konnten. Zwischen Tatzeit und Festnahme liegen zwei Tage. Was ist in diesen beiden Tagen passiert? Ja, das ist auch tatsächlich eher ungewöhnlich. Es gibt ja die klassischen Konstellationen, wo man den Täter mehr oder weniger noch mit Messer in der Leiche antrifft. Und die gibt es zum einen und zum anderen gibt es natürlich die, wo wir anfangs gar keine Idee haben und dann über intensive Ermittlungen uns über Tage und Wochen an Tatverdächtige heranermitteln müssen. Und hier war es eigentlich so eine Mischkonstellation. Also die Idee, dass Tim der Täter sein könnte, die war sehr, sehr früh da, auch auf ein paar Fakten gestützt. Es war aber immer der Punkt, dass wir noch nicht in der Situation waren, wo es einen dringenden Tatverdacht gegeben hätte. Dringender Tatverdacht ist ja die Voraussetzung, die ich brauche, um einen Haftbefehl zu erwirken und da waren wir so schnell auch noch gar nicht, weil es tatsächlich relativ unergiebig war von den Spuren über die bloßen Blutspuren hinaus, die aber ja den Täter an sich nicht beweisen. Und wir hatten sehr schnell das Problem, dass wir, wenn wir denn da den Gedanken weiterentwickeln würden, dass Tim der Täter ist, dass wir sehr schnell über seine gesundheitliche Konstitution reden. Kenntnis hatten und wir damit auch wussten, dass da jetzt jemand im Zweifel in einer psychischen Ausnahmesituation, aber letztendlich komplett ohne medizinische Hilfe irgendwo im Stadtgebiet unterwegs ist. Wir wussten zum einen nicht, führt er weitere Waffen bei sich? Das kann natürlich ein Gefährdungselement für Dritte sein. Andererseits haben wir uns auch ernsthaft und intensiv Sorgen um das Leben von Tim machen müssen. Und diesen Balanceakt am Anfang hinzukriegen, auch zu gucken, welche polizeilichen Maßnahmen, die ja nicht nur die Strafverfolgungskomponente enthalten, sondern ja auch Gefahren abwehrrechtlich erkennen müssen. Also diese Mischung zwischen polizeilicher Zuständigkeit und der uns als Staatsanwaltschaft anheimfallenden Aufgaben der Strafverfolgung, das war so ein Balanceakt, den wir, glaube ich, in diesen beiden Tagen ganz gut bespielt haben. Und dann kam am Ende natürlich auch ein bisschen das Glück dazu, was man auch immer braucht, dass dann irgendwann sich Tim ja tatsächlich gestellt hat. Als er sich dann gestellt hat und dann auch festgenommen war, ging für euch ja quasi die Arbeit los, die Vorgeschichte zu dieser Tat auch ein bisschen zu beleuchten. Was ist Tim für ein Mensch? Wie ist das Verhältnis zu seiner Mutter gewesen? Wie geht ihr da vor, um diese Vorgeschichte zu erfassen? Also das ist ja eines der klassischen Probleme, was wir gerade bei Taten im familiären Bereich immer wieder haben, dass wir natürlich Leute als Zeugen und Zeuginnen vernehmen müssen, die zum einen bestimmte starke Rechte aus der StPO haben, die uns also in bestimmten Konstellationen gar nichts sagen müssen und die andererseits natürlich auch durch eine eigene Prägung vielleicht nicht die allerobjektivsten sind. Ich meine, jeder, der in seine eigene Familie reinschaut, die klassischen Lieblingsonkel oder verhassten Tanten oder andersrum, die wird ja jeder haben und während andere Leute vielleicht sagen, ich finde ihn oder sie aber total entspannt, also man geht ja schon mit einer gewissen Prägung rein, heißt also, wir haben in meinen Augen diese beiden Baustellen, zum einen, dass die Leute gar nichts sagen müssen, zum anderen, dass sie natürlich aufgrund bestimmter gemeinsamer Erlebnisse und bestimmter gemeinsamen Geschichten leben. Viele Sachen vielleicht gar nicht so objektivieren können, wie wir uns das wünschen würden. Wir haben das dennoch eben mit aller Akribie versucht, ein möglichst genaues Bild zu bekommen. Das Entscheidende ist aber natürlich letztendlich auch immer, wie es ein Täter sieht und wie es ein Täter wahrgenommen hat. Also wir sind ja eben schon in der Art der Bestrafung dann natürlich Tat und Täter fokussiert und bestimmte Sachen, die wir drei, die wir jetzt hier am Tisch sitzen, anders bewerten würden, als das der Täter tut. Darauf kommt es im Ergebnis nicht an, sondern bei bestimmten Sachen, wenn die nicht völlig fernliegend sind, müssen wir schon ein großes Augenmerk darauf legen, wie hat denn der Täter Sachen wahrgenommen, was hat den Täter motiviert. Und da hatten wir das Problem, dass zumindest im Rahmen des Ermittlungsverfahrens sich der da natürlich wie immer richtigerweise anwaltlich vertretene, festgenommene Beschuldigte sich entschieden hat, nicht mit uns zu sprechen. Also er hat sich weder gegenüber der Polizei, noch gegenüber dem Ermittlungsrichter, noch gegenüber dem psychiatrischen Sachverständigen erklärt, sodass wir da also eine ziemliche Leerstelle hatten, zumindest was seine eigenen Wahrnehmungen der uns von anderen Zeugen beschriebenen Umstände anging. Und gab es denn, das passiert ja dann manchmal, dass es so einen Zeugen gibt, einen Hinweis, einen Beweis, eine Entdeckung, die das Bild dann auf einmal wesentlich klarer macht? Gab es sowas in dem Fall oder war es mir ein schleichender Prozess? Also ich habe es in dem Fall eher als schleichend und eher als Gesamtschau empfunden. Wir hatten durchaus einen familiären Freund, der uns auch viel sagen konnte, wo es aber aufgrund bestimmter Beziehungen, die zu den insgesamt Beteiligten bestanden, wo es immer so ein bisschen unklar war, ob er bestimmte Sachen auch so sehen wollte, ob er bestimmte Sachen so sehen sollte, ob er bestimmte Sachen so sehen musste. Sodass ich hier tatsächlich sagen würde, wir hatten jetzt also hier nicht diesen einen Shooterbeweis, der uns quasi so nach vorne gebracht hat, auf den man alles gestützt hätte. Was insofern gut war für den weiteren Gang der Hauptverhandlung, zu dem wir ja später kommen, weil wir da dann ja Bekundungen von Tim bekommen haben, für die man dann natürlich viel offener war, weil wir einfach diese gerade von mir beschriebene Lehrstelle dann ausfüllen konnten. Du hast es gerade gesagt, bei der Suche nach dem Täter, nach dem mutmaßlichen damals noch, spielte Tims Vorerkrankung, die Blutkrebserkrankung ja auch eine Rolle, weil du, wie du sagtest, man nicht wusste, braucht er Medikamente, auf die er angewiesen ist, wie, was macht das mit seiner psychischen, aber auch seiner physischen Verfassung. Ist das nochmal besonders und verändert das eure Ermittlungen, wenn ihr wisst, ihr habt einen Täter, der nicht... Ja, das ist ein Unterschied. Also nochmal, man darf und soll, finde ich, als Staatsanwalt und auch als Polizeibeamter, der in der Mordkommission arbeitet, intensiv die Verfolgung dieses Täters betreiben. Wir haben einen Verdacht, dem müssen wir nachgehen und wir haben ja mit dem Schutz gut leben, was ja die Mutter gelassen hat, haben wir ja ein Rechtsgut, das wir als Staat intensiv zu schützen verpflichtet sind. Und nichtsdestotrotz wird ja, und das zeichnet ja auch wiederum in Rechtsstaat aus, der Täter dadurch nicht rechtlos. Also man kann ja nicht etwa sagen, ja gut, was bringt dir da jemanden um, da muss er damit klarkommen, wie er dadurch die Stadthab hat, sondern nein, es besteht ja weiter eine Fürsorgepflicht für diesen ja auch noch recht jungen Mann, der gesundheitlich ja schwer vorgeschädigt war. Das heißt also natürlich war intensiv zu überlegen, wie können wir ihn festnehmen, damit wir ihn später strafrechtlich zur Verantwortung ziehen können. Und andererseits auch, wie können wir ihn überhaupt erstmal ermitteln und wie können wir ihn aufgreifen, um auch ihm unter Umständen sein Leben zu öffnen. Also es ist schon eine Gesamtschau, die jetzt strafprozessuelle Maßnahmen nicht eingeschränkt hat, nennenswert oder die die jetzt in die eine Richtung gelenkt hat, aber es ist schon eine Facette, dass man zusätzlich noch einen Ehrgeiz entwickelt und diesen Menschen ja auch tatsächlich nicht tot auffinden möchte, sondern ihn lebend auffinden möchte, zum einen aus Schutzgrün ihm gegenüber, aber zum anderen auch ums Strafverfahren zu betreiben. Weil wenn ich am Ende einen toten Täter hätte, wäre mein Strafverfahren ja auch beendet. Und ich glaube, dass das der Rechtsordnung auch nicht zugute kommt, wenn solche Situationen antreten. Leonie, wie hast du denn den Fall wahrgenommen? Wann habt ihr davon erfahren als Lokalredaktion? Ich persönlich war dann noch nicht in der Redaktion, ich bin wenige Monate danach dazugestoßen. Ich habe aber mal mir die Berichte von damals angeschaut und es ist so, wie wir das auch schon in vorigen Folgen besprochen haben, man bekommt eine Meldung von den Ermittlern und gerade in dem Fall, wo der mutmaßliche Täter zu dem Zeitpunkt ja noch flüchtig war, weiß man noch nicht so viel und ein Kollege ist raus und... Ist vor Ort gewesen, da war die Polizei auch noch zugegen am Tatort. Und es war ja schließlich ein recht öffentlicher Fall, weil so wie du, Martin, schon gesagt hast, das Opfer ist ja auf die Straße und wird von Passanten vorgefunden. Dementsprechend waren wir da ja natürlich auch dann zugegen und wollten natürlich auch berichten. Das ist ja dann auch was, was bei der Öffentlichkeit, wie du eben sagst, besondere Aufmerksamkeit erregt. Wie hat sich das auf eure Berichterstattung dann ausgewirkt? Ich würde sagen, das war ja so ein bisschen so wie in dem Fall selber, dass sich das ja so peu a peu eigentlich entblättert hat oder entfaltet hat. Wir wussten ja am Anfang natürlich auch nicht viel. Wir hatten ja ähnlich wie die Öffentlichkeit auch nur so ein eingeschränktes Bild von dem, was passiert sein könnte. Man schreibt das nieder, was man bekommt. Später gab es dann ja auch, weil sich die Ermittler ja zu einer Fahndung mit einem Bild entschlossen haben, gab es dann auch ein Bild bei uns, das man dann natürlich runternimmt, wenn der Mensch, also in dem Fall der gesuchte Mann, dann aufgefunden wurde. Das macht man journalistisch so, das gilt auch bei vermissten Personen zum Beispiel, wenn mit einem Foto gefahndet wird, wenn der Mensch gefunden ist, wird das Bild rausgenommen. Genau das war so, wie wir vorgegangen sind. Und du hast es ja gerade schon gesagt, das war ein ziemlich vielschichtiger Fall, der war emotional sehr aufgeladen. Also ich stelle mir das wirklich als absolutes Horrorszenario vor, wenn man als Passant, als Passantin unterwegs ist und auf einmal kommt aus einem Wohnhaus eine blutende Person rausgekrochen, muss man ja sagen. Wie geht ihr damit um? Also wie kann man das journalistisch gut aufarbeiten, verständlich darstellen, ohne das irgendwie auszuschlachten? Es ist, glaube ich, in vielen Fällen eine Gratwanderung, weil schließlich, wie du schon sagst, es ist eine emotionale Geschichte und man versucht natürlich auch, wenn man eine Reportage schreibt oder wenn man vor Ort ist, versucht man ja auch so viele Eindrücke wie möglich zu verpacken. Also mit Passanten sprechen Nachbarn. Passanten sprechen, Nachbarn. Ich glaube, in diesem Fall war das jetzt nicht so, gerade weil der damals gesuchte Täter ja auch noch flüchtig war. Das ist dann ja nochmal so ein bisschen was anderes, finde ich zumindest. Das hat das Ganze ja auch nochmal so ein bisschen besonders gemacht, weil es diese gesundheitliche Einschränkung des damals gesuchten Täters ja noch gab. Und ... Und dementsprechend, würde ich sagen, ist eine Sachlichkeit trotzdem geboten, um das jetzt nicht möglich Boulevardesk irgendwie darzustellen. Schließlich gibt es ja, das sind ja immer noch Menschen. Man merkt diese Komponente, wenn ich da mal ganz kurz was zu sagen darf, man merkt diese Komponente auch immer in den Mordkommissionen, in denen man dann tätig ist, weil wir natürlich die Öffentlichkeit informieren wollen, da haben wir auch schon mal drüber gesprochen, wir bestimmte Sachen aber natürlich nicht sagen können, einfach aus ermittlungstaktischen Gründen, auch wenn sich das immer nach so einem Totschlagargument anhört. Andererseits haben wir ja auch gar kein Interesse da, das muss man auch mal sagen, dass die Leute in so einem Stadtteil irgendwie in Panik geraten. Und mir ist dieses Dilemma auch immer wieder, dann wird mir das neu bewusst in solchen Situationen. Wir haben jetzt hier jemanden, der hat auf eine erhebliche Art auf einen anderen Menschen eingestochen. Und wir wissen von dieser Person, die ist irgendwo noch im Stadtgebiet unterwegs. Und ich meine, es ist ein Messer ja auch ein so alltäglicher Gegenstand, den ich mir ja jederzeit neu beschaffen kann. Ich meine, er hatte das Messer ja auch ursprünglich mitgenommen. Das heißt also, wir haben ja auch immer den Punkt, dass wir sagen müssen, wir müssen natürlich auch gucken, dass wir nicht irgendeine Panik in der Öffentlichkeit entstehen lassen wollen. Das ist eben schon immer eine wirklich spannende Herausforderung. Da gibt es natürlich inzwischen auch so ein paar geschulte Abläufe, aber das ist immer wieder spannend, auch wie viel kann man rausgeben. Wir sind ja ein Stück weit auch auf Hilfe der Presse angewiesen. Andererseits kann das ja auch nicht bedeuten, das haben wir ja auch schon mal besprochen hier in der Runde, dass man natürlich bestimmte vertrauliche Daten erstmal rausgibt. Also diese ganze Thematik mit der Erkrankung, da mussten wir uns erstmal Gedanken machen, was davon geht jetzt im Detail raus. Später in der Hauptverhandlung, wo das alles öffentlich erörtert ist, da ist das keine Dimension mehr, weil da kann es ja jeder gehört haben. Nur zu dem Zeitpunkt, wo die Unschutzvermutung ja nochmal besonders weit nach vorne zu schieben ist, ist das immer eine schwierige Konstellation. Und das war anfangs hier eine Baustelle, das muss man schon ganz klar sagen. Und da fällt mir jetzt auch zu ein, ich bin ja die Artikel bis, also seit dem ersten Artikel, seit die Frau gefunden wurde, gab es ja irgendwann quasi die erste Meldung, die wir dann verarbeitet haben. Da war ja erstmal von einem Vermissten die Rede und nicht von einem flüchtigen Tatverdächtigen. Also das hat man ja erstmal nicht so formuliert. Und also wenn ich jetzt eine Leserin wäre, die diese Meldung liest, ich habe so gehört, okay, in meiner Nachbarschaft, da ist was ganz Grausames passiert, informiere ich mich mal und dann steht, dass halt ein Sohn oder ein Familienmitglied, wie auch immer, gesucht wird, der auch noch auf Medikamente angewiesen ist oder so, dann würde ich glaube ich nicht so sehr in Panik verfallen, wie bei einem Menschen, der vielleicht noch bewaffnet ist. Aber auch da würde ich sagen, irgendwo sind wir auch trotzdem der Information verpflichtet. Wir dürfen den Leuten ja auch nicht vorenthalten, dass vielleicht auch eine potenzielle Gefahr irgendwie wartet. Es gab ja auch ständig Updates. Man fragt ja dann auch mal nach, gibt es neue Erkenntnisse. Das wird dann in einem neuen Artikel oder in einem Update dann ergänzt. Und dementsprechend gab es auch bis zur Anklage, gab es auch zwei oder drei Artikel, die, sage ich jetzt mal, die Leute auch auf dem Laufenden gehalten haben. Und jetzt eine kurze Pause, vielleicht mit etwas Werbung. Music. Kommen wir zu dem, was der Fall aufmacht. Wir haben gerade schon über die persönlichen Umstände von Tim und seine gesundheitlichen Probleme gesprochen. Spielt es auch eine Rolle, wenn ihr eine Anklage formuliert? Bezieht ihr solche Dinge auch schon mit ein? Also es gibt mehrere Stellen, wo sich das auswirkt oder auswirken kann. Also natürlich muss man zum einen ja sowieso so viel wie möglich über die beschuldigte Person, also über den dann Angeklagten ermitteln und das auch dem Gerichter präsentieren. Also es gibt eine Stelle in so Anklageschriften, die nennt sich eben Wesentliches Ergebnis der Ermittlung. Und da gibt es eben einen Teilpunkt, der sich eben insbesondere zu persönlichen Verhältnissen darstellt. Da würde man oder hat man dann oder habe ich dann in diesem Fall natürlich präsentiert, dass es jemand ist mit erheblichen Vorerkrankungen. Wir hatten hier allerdings das Problem, dass im Ermittlungsverfahren der damals noch Beschuldigte die ihn behandelnden Ärzte nicht von der Schweigepflicht entbunden hat. Das muss er nicht tun, das hat er nicht getan. Das hat aber die Konsequenz, dass diese Erkenntnisquelle für uns gesperrt ist. Also anders als bei der getöteten Person, wo man unter bestimmten Voraussetzungen dennoch an Informationen kommt, kommt man das bei der Person, die dieser Tat beschuldigt ist, nicht. Da gibt es auch gute Schutzgründe in der Rechtsordnung für, aber sodass wir, ich habe das Wort Leerstelle jetzt mehrmals schon benutzt, dass wir da natürlich die Details, die jetzt am Ende im Urteil stehen, zum Zeitpunkt der Anklageerhebung noch gar nicht wussten. Also wir wussten, da ist jemand krank und wir wussten ja auch, dass er gerade an dem konkreten Tattag einen Termin an der Uniklinik hatte, was uns eben auch ermittlungstaktisch vor bestimmte Probleme gestellt hat, wenn man da irgendwelche Daten erheben will. Man sticht ja in einen Bereich hinein, in dem ganz viele, letztendlich mit der Tat ja völlig nicht im Zusammenhang stehende Personen sich datenmäßig offenbaren müssten, dass sie zum Beispiel gerade an der Uniklinik sind und was auch immer da haben. Also das ist ein sehr sensibler Bereich. Und das war hier eben der Punkt, wir wollten möglichst viel über ihn erfahren. Er hat aus Gründen, die ich nicht zu kritisieren habe, die ich aber eben nochmal feststelle, uns im Ermittlungsverfahren weniger über sich selbst wissen lassen, als es hätte machen können. Das Ganze hat sich ja dann aber geändert im Laufe des Prozesses. Genau, in der Hauptverhandlung ging es eigentlich zu Beginn bereits direkt seitens der Verteidigung darum. Dass die Tat gar nicht in Abrede gestellt werden sollte und es wurde in Verbindung mit der Einlassung zur Tat selber, die sich in tatsächlicher Hinsicht weit überwiegend geständig darstellte, wurden auch Ausführungen zu den persönlichen Verhältnissen gemacht. Und zwar sowohl konkret zu den gesundheitlichen Verhältnissen des Tim, als auch zu seinem sehr konfliktbehafteten Vorverhalten zu seiner Mutter. Und das waren alles Sachen, die sich weit überwiegend auch verifizieren ließen, die entweder durch Unterlagen nachgewiesen wurden oder die ansonsten eben in die Ermittlungen, die wir ja umfangreich angestellt hatten, sich tatsächlich nahtlos eingefügt haben. Aber es wurde das Bild sehr viel heller und sehr viel klarer durch die Hauptverhandlungen. Wir haben ja auch gehört, Tim war nicht das einzige Kind zu Hause. Es gab auch Halbgeschwister. Waren die denn auch? Haben die was erhellen können, was die familiäre Lage anging? Wir haben die natürlich vernommen und natürlich auch immer mal intensiv wieder bestimmte Sachen nochmal nachgefragt und sind da aber ziemlich genau in den Konflikt gekommen, den ich eben auch schon mal so kurz aufgerissen habe. Bestimmte Sachen müssten sie dann gar nicht sagen, wenn sie nicht wollten. Also sie könnten jederzeit sagen, ich berufe mich nun auf mein Zeugnisverweigerungsrecht. Bestimmte Sachen wirkten, ohne dass ich das als Vorwurf meine, also ich behaupte nicht, dass es bewusste Lügen waren, aber bestimmte Sachen wirkten vielleicht auch schon ein bisschen gefärbt, weil nochmal ja auch zwei Schwestern ja unterschiedliche Erfahrungen mit Lebenssituationen gemacht haben können. Das heißt also, man kriegt einheitliche Sachverhalte oder Verhältnisse zwischen Personen von zwei Menschen, die es selber anders wahrgenommen, natürlich auch gänzlich unterschiedlich präsentieren. Das war schon so ein bisschen schwierig, da ein sehr, sehr klares Bild zu bekommen, weil wir durchaus Varianten hatten, die sich so ein bisschen bissen. Wenn wir jetzt gerade über die familiäre Vorgeschichte sprechen, es kann niemals eine Entschuldigung für so eine Tat sein, aber vielleicht ist es für manche Leute einfacher nachzuvollziehen, was Tim zu dieser Tat, diesem Töten seiner Mutter gebracht hat. Wenn er vorher schon so viel Gewalt physischer und psychischer Natur von ihr erfahren hat. Gibt es denn irgendwelche Gesetze, die das einschränken, die quasi dieses Gefühl, was vielleicht manche Leute haben, auch in der Tat? Gesetze fließen lässt. Gibt es da sowas wie eine Entschuldigung, weil die Mutter den Sohn so schlecht behandelt hat, dass der Mord oder das Töten nicht mehr so schwer wiegt? Also was es grundsätzlich gäbe, das ist aber hier in dem Fall nicht Thema gewesen. Es wäre natürlich so, dass man Notwehrgesichtspunkte denken muss. Also wenn die Mutter ganz konkret in dieser Situation einen Angriff auf den Tim durchgeführt hätte, dann hätte er sich natürlich verteidigen dürfen. Einsatz des Messers, dann immer gestaffelt zu sehen. Das war hier keine Bausteine. Das wurde also auch nicht vorgetragen, dass es in diesem konkreten Moment einen Angriff geben hätte. Was allerdings schon vorgetragen wurde, war diesen. Permanenten körperlichen und seelischen Attacken der Mutter auf den Sohn, die ihn ja schon immer wieder versucht hat klein zu halten, die ihn immer wieder, beschimpft hat, die immer wieder Kritik an seiner körperlichen und geistigen Entwicklung geübt hat, die andererseits, und auch das war eben wieder sehr, sehr zwiespältig, natürlich auch Sorge getragen hat für das, was ihm medizinisch zuteil kam. Das ist ja auch eine Facette, das muss man ja auch sagen, sie hat sich schon darum gekümmert, dass er zu Ärzten ging und sie hat schon den Druck auch hochgehalten, dass er das wirklich tat, weil er sich dem teilweise verweigern wollte. Aber die, der Schwerpunkt lag schon, das war also durchaus plausibles Ergebnis der Beweisaufnahme in der Hauptverhandlung, der Schwerpunkt lag also schon eher im negativen Umgang seitens der Mutter mit ihm und dafür gibt es tatsächlich. Vorschriften, die natürlich jetzt nicht sagen, wenn eine Mutter das ihrem Sohn antut, aber die Dimension, in der das Ganze stattfindet, ist, dass es innerhalb des Paragrafen des Totschlags, nämlich nach 212 StGB, einen minderschweren Fall gibt, der dann im 213 StGB wiederum geregelt ist. Und da gibt es tatsächlich bestimmte Fallgruppen und bestimmte Generalklauseln, also die allgemeinen Fälle abdecken sollen, die nicht eins zu eins reinpassen, die dem aber gleich stehen könnten, wo eben diese Vorschrift uns schon ermöglicht, sehr viel flexibler zu sein. In der Strafzumessung zu sein. Und dazu muss man sich vielleicht auch nochmal angucken, womit wir in diesem Verfahren gestartet sind. Und zwar mit einer Anklage wegen eines Mordes. Also wir hatten ja sieben Stichverletzungen von denen, wir hatten acht Stichverletzungen, von denen sieben im Rückenbereich stattgefunden haben. Sodass natürlich der erste Anschein der Einwirkung auf die später dann Verstorbenen natürlich für eine Heimtücke, also dieses bewusste Ausnutzen der Arg- und Wehrlosigkeit in feindseliger Willensrichtung, also wenn ich jemanden von hinten siebenmal steche, es gab keine Abwehrverletzung, das muss man dazu auch sagen, dann spricht ja viel dafür, dass ich von dem Angriff überrascht wurde, sodass also ich zum Zeitpunkt der Anklageverfassung von einem heimtückischen Mord ausgegangen bin. Die konkreten Umstände, die uns sehr schnell in der Hauptverhandlung präsentiert wurden und die, wie gesagt. Ausgesprochen plausibel waren, ließen sehr schnell erkennen, dass diese Heimtücke nicht zu halten sein dürfte, weil aufgrund der auch an dem Morgen bereits stattfindenden Auseinandersetzungen und des sich langsam auflehnenden Themen, das war so auch eine Entwicklung festgestellt, dann hätte also ein gewisses Beharren, ein gewisses Aufbäumen in den letzten Tagen und Wochen entwickelt, sodass die Getötete tatsächlich nicht davon ausgehen könnte, dass nicht irgendwann mal was passiert. Also die Heimtücke war aus wirklich guten, wohlverstandenen Gründen relativ schnell abgeräumt und dann war eben klar, wir sind im Totschlag und da ist man dann in einer sehr, sehr breiten Spreizung. Zum einen gibt es dann eben nicht die sogenannte Punktstrafe der lebenslangen Sanktionen wie für den Mord und zum anderen gibt es eben über die gerade dargelegte Unterscheidung zwischen Totschlag normal in Anführungsstrichen 212 und Totschlag im sogenannten minderschweren Fall 213 StGB eine ganz breite, breite Fächerung an strafrechtlicher Sanktion. Zum Urteil und wie du es im Nachhinein auch siehst, kommen wir gleich noch. Ich würde vorher gerne noch auf den Punkt mit Tims Intelligenzminderung eingehen. Die wurde ihm ja attestiert. Er hatte Zeit seines Lebensproblemen in der Schule. Wir haben auch gehört, er hat nie eine Ausbildung, keinen Schulabschluss, keine Ausbildung, keinen Job irgendwie jemals verfolgen können. Aber trotzdem galt er zur Tatzeit als uneingeschränkt schuldfähig. Ab wann wäre das denn nicht mehr der Fall? Es ist so, dass wir uns in Kapitalsachen generell und natürlich in so Konzentrationen, wo wir so Vorerkenntnisse über psychische Konstitutionen haben, uns immer sachverständig beraten lassen. Also es gibt immer einen psychiatrischen Sachverständigen oder eine psychiatrische Sachverständige, die bereits im Ermittlungsverfahren versucht, Gespräche mit der zumeist einer inhaftierten Person zu führen und eben was rauszukriegen über Krankheitsbilder und über Schuldfähigkeitskomponenten. Diese psychiatrische Sachverständige-Person ist dann auch in der Hauptverhandlung immer dabei und gewinnt also auch die Eindrücke, die wir aktuell gewinnen, gewinnt sie dann auch. Und dann wird letztendlich ein psychiatrisch Sachverständiges-Gutachten vor Gericht erstattet, was sich genau zu diesen Fragen... Und da gibt es natürlich medizinisch bestimmte andere Grenzen, als sie später dann juristisch stehen. Also es ist immer eine ganz interessante Geschichte, sowohl glaube ich für die Mediziner, die das natürlich inzwischen gelernt haben, als auch für uns Juristen, wenn sich da zwei Wissenschaften treffen, die ja durchaus Berührpunkte haben, aber einfach auch ganz anders, ganz anders ticken. Sodass, klassische Juristenantwort, die dann jetzt kommt, es natürlich im Einzelfall immer darauf ankommt, ob eine verminderte Schuldfähigkeit gegeben ist. Es gibt natürlich bestimmte Grenzen von IQs und bestimmte Verhaltensauffälligkeiten, die einen zu bestimmten Annahmen von verminderter Schuldfähigkeit nahezu drängen. Es geht aber immer um die Frage der Gesamtschau und dazu muss man ja schon auch mal sehen, so krank er auch war, so wenig Ausbildung er genossen haben mag, er kam ja in seinem Alltagsleben, zumindest in dem Rahmen, der ihm gesetzt wurde, klar. Also es war ja jetzt keiner, der letztendlich irgendwie völlig aus seinem Lebenszyklus gerissen worden wäre, sondern er kam zu Rande, er war sozialgängig, so würde ich das jetzt einfach mal nennen, sodass es mich und letztendlich auch das Gericht überzeugt hat. Dass in diesem konkreten Fall trotz der psychischen Konstitution, trotz der Einwirkung in der Situation an der Schuldfähigkeit nichts getan hat. Da muss man sich ja auch mal fragen, wenn es an der Schuldfähigkeit ansetzt, gibt es ja die Komponente, kann ich das, was passiert, einsehen? Und da muss man ja ganz ehrlich sagen, dass man nicht auf Leute einsticht, ist ja eine sehr grundlegende Erkenntnis, die den meisten Personen noch zugänglich sein dürfte. Und dass man auch, wenn Sachen passieren, man nicht in eine Situation kommen kann, wo es erlaubt würde, also das ist dann jetzt die Frage von, was habe ich eingesehen, wonach handle ich, auch das dürfte vielen Leuten ja nachzutage kommen, sodass ich schon glaube, dass zu Recht... Zumindest hier bei uns im Bezirk ist das so, die Annahme verminderter Schuldfähigkeit zu Recht eine Ausnahme sein dürfte. Zumal es, das will ich ganz kurz noch sagen, es ja eine spätere Ebene gibt, wo ich diese Besonderheiten dennoch berücksichtigen kann. Also ich kann ja im ersten Schritt sagen, die Schuldfähigkeit ist nicht gemindert, so ist das hier gemacht worden und kann aber dann die Faktoren, die es insgesamt der Tat ihr Gepräge gegeben haben, an anderer Stelle ja sachgerecht zur Berücksichtigung führen. Also das ist nicht quasi weggefallen, nur weil er als Schuldfähigkeit ist. Das ist es nicht. Wie hast du den Angeklagten, den Täter denn wahrgenommen während des Prozesses? Wie wirkte er auf dich als Mensch? Es ist ja immer schwierig, wenn man eine Person überwiegend erstmal nur aus der Akte kennt, manchmal noch vielleicht aus einer Vorführung gesehen hat, man sich natürlich ein Bild macht. Und ich hatte natürlich geahnt, dass es vielleicht eine kranke Person ist. Ich hatte aber ja, wie ich es auch eben schon gesagt habe, natürlich nicht die tiefe Erkenntnisquelle von der Intensität der Erkrankung und auch nicht von der problematischen Art des Vorverhaltens der Mutter, sodass ich tatsächlich ihn eher, nochmal, es ist subjektiv, aber deswegen formuliere ich es auch so, ich habe ihn irgendwie eher als störrisch wahrgenommen. Und ich hatte so ein bisschen den Eindruck, dass da jemand Defizite, die in ihm und an ihm und herum stattfinden, auch vielleicht für sich instrumentalisiert. Ich bin mir tatsächlich gar nicht sicher, ob das andere Leute so empfunden haben, die ihn vielleicht aus einem anderen Blickwinkel auch gesehen haben. Aber nochmal, ich fand es in dem Fall bei allem Bedauern für die Erkrankung, die ich überhaupt nicht kleinreden will. Aber ich hatte schon den Eindruck, dass sich jemand auf eine ganz spezielle Art eingerichtet hatte in dem Familienkonstrukt. Leonie, du warst beim Prozess auch da. Du hast den Angeklagten auch wahrgenommen im Gerichtssaal. Wie hast du ihn denn wahrgenommen? Ja, das ist ganz interessant. Ich habe ihn nämlich ein bisschen anders wahrgenommen. Man hat sofort gesehen, dass er krank ist. Durch seine Krebserkrankung hatte er auch eine Geschichte mit der Leber und deswegen hat er sich das auf seine Haut ausgewirkt, die gelblich war und er wirkte schwach und ein bisschen zusammengekauert. Er war auch eigentlich die ganze Zeit ruhig und sehr schüchtern, finde ich. Er hat sich auch zunächst gar nicht geäußert. Also am Anfang werden ja so ein paar Fragen gestellt, da hat er sich auch ganz sporadisch natürlich drauf geäußert. Und im zweiten Prozestag hat er sich ja dann durch seinen Verteidiger dann eingelassen, wo er dann auch sichtlich gerührt war, finde ich. Also er hat auch ein bisschen geweint und eigentlich ständig hat er sich auch auf seinen Händen abgestürzt. und als würde er sich so ein bisschen verstecken wollen. Also so wirkte er auf mich. Er wirkte zurückgezogen, schüchtern, ähm. Aber da siehst du mal, das, was ich ja gerade schon so ein bisschen vermutet hatte, dass es natürlich bei jemandem, der so schwer vorerkrankt ist, ist das natürlich ein ganz naheliegendes Element, das anders zu bewerten, als ich das getan habe. Ich erinnere mich an eins der Situationen, wo ich ihn als sehr aufbrausend erlebt habe. Also er hat da jetzt auch keinen Riesen Larry gemacht im Gerichtssaal oder so. Aber da gab es dann Situationen, wo ihm bestimmte Formulierungen, die ich jetzt im Detail nicht erinnere, aber wo ihm bestimmte Formulierungen irgendwie missfielen. Und da, finde ich, hat man dann eben gerade gemerkt, wie so ein Druck durch seinen Körper ging und wie er dann eben tatsächlich sehr auf Spannung war. Und das fügte sich so für mich natürlich auch sehr aus der aus der Tat bewertenden Konstellation kommt, fügte sich dann schon in jemanden ein, der eben durchaus bei allem Schwachsein durchaus Kräfte mobilisieren kann, wenn es dann darauf ankommt. Und das, wie gesagt, habe ich tatsächlich anscheinend deutlich kritischer wahrgenommen, als du es dann getan hast. Ja, dieses Aufspannung sein, was du jetzt gerade gesagt hast, habe ich ein bisschen mehr wahrscheinlich als so angespannt sein ausgelegt, also weil er eben so ängstlich auf mich wirkte und es wurden ja auch im Prozess Fotos und Videos gezeigt, auch da hat er ziemlich, ja, ich will jetzt nicht schreckhaft sagen, darauf reagiert meine Ansicht nach, also so wirkte es zumindest auf mich, dass er, ja, vermutlich, das ist jetzt auch nur eine Analyse, die ich jetzt mal auch recht subjektiv da jetzt einfließen lasse. Wahrscheinlich schon jahrelang eher schreckhaft wahrscheinlich oder auch in Alarmbereitschaft war und dass sich das irgendwie so ein bisschen fortgeführt hat. Das war meine Einschätzung. Es ist auf jeden Fall spannend und zeigt auch, wie vielschichtig dieser Fall ist, weil es eben nicht nur eine Perspektive gibt. Und ich glaube, im Leben von Tim und was alles dann geführt hat zu diesem Morgen, an dem die Tat stattgefunden hat, ganz, ganz viele verschiedene Aspekte. Hast du im Publikum, Leonie, als du da saßt und den Prozess beobachtet hast, Es sitzen nicht nur Verteidiger, Staatsanwälte, Richter und Angeklagte da, sondern es sind ja auch noch andere Menschen da im Raum. Wie hast du denn das wahrgenommen? Saßen da die Geschwister? Weißt du das? Saß die Familie da? Wie war die Stimmung da? Also bei den ganzen Prozessen, wo ich bisher war, hatte ich es nur sehr selten erlebt, dass der Saal voll war. In dem Fall war es nicht so. Also es saßen ein paar Menschen jedes Mal da. Die Schwestern waren auch als Zeuginnen geladen. Dementsprechend waren sie dann auch vor Ort. Für mich wirkte das auch so, als würden sie sich halt darum kümmern, dass es bestmöglich für ihren Bruder ausgeht. So wirkt das auf mich. Genau, also die waren da. Da musst du mir jetzt mal eben helfen, Martin. Ich meine, bevor sie als Zeuginnen aussagen, dürfen sie nicht am Prozess teilnehmen, erst danach. Genau so ist das. Wenn eine Person als Zeuge oder Zeugen geladen ist, darf sie erst nach ihrer Einvernahme sich im Zuschauerraum bewegen. Es gibt da eine Ausnahme bei sogenannten Nebenklageberechtigten Personen. Das war hier aber nicht der Fall. In diesem konkreten Fall war das nicht angeschränkt worden, dieses Rechtsinstitut, sodass sie tatsächlich erst nachdem sie vernommen worden waren, an dem öffentlichen Prozess teilnehmen konnten. Genau richtig, so habe ich mir das auch abgespeichert. Es geht ja auch in diesem Fall, wenn auch nicht ausschließlich, das ist nicht das einzige Hauptthema, aber es geht vor allem auch hier um familiäre Konflikte und Gewalt innerhalb der Familie. Das muss Gott sei Dank und tut es auch sehr selten so dramatisch enden wie hier in diesem Fall, aber es ist ja trotzdem ein Thema, was ganz oft auftauchen kann. Gibt es denn hier in Duisburg Hilfestellen, die sich Betroffene wenden können, vielleicht aber auch Menschen, die in sich selber merken, dass sie Gefahr laufen, vielleicht zu Gewalt innerhalb der Familie zu neigen? Ja, gibt es. Zum einen bei der Polizei. Es gibt mehrere Präventionsstellen, die auch verschiedene Beratungsangebote haben für Frauen, Kinder, Jugendliche, für Senioren. In dem Bereich gibt es viele, aber an die kann man sich auch wenden, wenn es denn so weit kommen sollte. Dann gibt es natürlich für Frauen sehr viele Angebote. die Frauenberatungsstelle, die aber natürlich auch für Familien sich engagiert. Überregional gibt es natürlich Hilfetelefone für Frauen, aber auch für Männer. Da gibt es eine Hotline, die online abrufbar ist. Dann bietet in Duisburg die Diakonie, die Caritas Beratungsangebote an, wenn es Probleme in der Familie gibt. Also da gibt es schon viele Angebote. Man muss aber natürlich auch sagen, dadurch, dass im Sozialbereich auch Gelder eingespart werden, dass auch die in vielerlei Hinsicht gerade nicht alle möglichen Mittel zur Verfügung haben. Aber wie gesagt, es gibt Seelsorge-Hotlines auch vom kirchlichen Träger. Das heißt, das Thema Prävention findet definitiv auch statt in der öffentlichen Welt. Genau, die Polizei hat wie gesagt von dem Kommissariat auch runde Tische, da wird sich auch vernetzt, interdisziplinär. Ich war bei einem dabei, wo es um Femizide ging, es gibt aber auch das gleiche, wo es eben um Internetkriminalität geht, also da versucht man schon Prävention zu schaffen. Kommen wir wieder zurück zu unserem Fall Tim und vor allem der Frage, wie geht es aus? Martin, wie lautete denn das Urteil und wie sieht es mit der Haftstrafe aus? Also der Angeklagte ist wegen Totschlags zu sechs Jahren verurteilt worden. Ich hatte ja gerade schon gesagt, dass es angeklagt war als Mord. Dieses Mordmerkmal der Heimtücke ließ sich tatsächlich nicht beweisen, sodass wir eben im Totschlag waren. Und dann war die entscheidende Frage, ob wir aus dem regulären Strafrahmen des 212 StGB schöpfen oder ob wir einen sogenannten minderschweren Fall annehmen. Innerhalb dieses minderschweren Fall gibt es grob gesagt zwei Konstellationen. Zum einen gibt es da bestimmte ausdrücklich normierte Konstellationen. Also wenn jemand durch eine schwerwiegende Beleidigung zum Zorne gereizt ist, so heißt es da glaube ich, ohne dass es Gesetz jetzt vorliegen hätte. Dann soll das ein minderschwerer Fall sein. Und damit hat sich die Kammer auseinandergesetzt und, wie ich finde, zu Recht gesagt, dass das nicht der Fall sein kann. Also wir hatten in dem Moment keine konkrete, nennenswerte Äußerung, wo man jetzt sagen kann, das trifft mich jetzt wie ein Donnerschlag, sondern es war ja eher ein schleichender Prozess, sodass diese konkret normierte Fallkonstellation des minderschweren Falls verneint worden ist. Und dann hat die Kammer sich intensiv damit auseinandergesetzt, ob ein sogenannter minderschwerer Fall in der Generalklausel quasi vorliegen kann. Und das ist dann der Fall, wenn das gesamte Tatbild in objektiver und subjektiver Hinsicht vom Durchschnitt typischerweise vorkommende Delikte nach unten abweicht. Also minderschwerer Fall heißt jetzt nicht etwa, einen Menschen zu töten ist minderschwer, sondern innerhalb der vorsätzlichen Tötungen von Menschen, die nicht nach oben abgegrenzten Mord sind und die nicht nach unten abgegrenzt nur eine fahrlässige Tötung sind, sondern wie gesagt, die in Anführungsstrichen einfache vorsätzliche Tötung eines Menschen. Innerhalb dieser Konstellation muss dann geschaut werden, ob sich das konkrete Geschehen nach unten absetzt. Und das hat die Kammer mit vielen Vorerwägungen aus der Vorgeschichte, aus der gesundheitlichen, aus der geistigen, körperlichen Konstitution des Angeklagten, aus dem Vorverhalten der Getöteten und aus der konkreten Situation, dass es da morgens schon einen intensiven Konflikt gab, da geschaut. In dieser Gesamtschau hat die Kammer das angenommen. Ich hatte das meinem Plädoyer nicht zugrunde gelegt, sondern habe da eher auf die Intensität der mehrfachen Einwirkung, der sehr, sehr nennenswerten Gewalt, der leichten Planung durch das sich Bereithalten eines Messers. Durch die Vorsatzform der Absicht. Also es ging ihm wirklich gezielt darum, seine Mutter zu töten, habe ich das in der Gesamtschau als nicht gegeben angesehen. Halte das aber für eine gut vertretbare Wertung, wie es das Gericht gemacht hat, sodass das Gericht dann auch ein klein bisschen unter meinem Antrag geblieben ist, der aber auch nur bei sieben Jahren, sechs Monaten gelegen hat. Also das muss man sich schon mal gucken, dass man eben mit einem Mord startet, der es dann nicht war, man dann über den Totschlag in eine ganz breite Fächerung kommt und wie gesagt, das Gericht hat mit guten Argumenten, die ja dann am Ende auch in Gänze in Rechtskraft erwachsen sind, sechs Jahre entschieden. Das heißt, es ist ein Urteil, das du so auch nachvollziehen kannst? Absolut, das sind alles juristische Dimensionen, mit denen ich schnell fein war, es sind Bewertungsfragen, ich finde, wenn die Argumente gesehen werden, gehört werden und abgewogen werden, kann ich mit vielem leben, in dem Fall konnte ich damit leben. Wie gesagt, dass ich es anders aufgeschrieben hätte, ist überhaupt gar keine Dimension, die mich auch nur irgendwie mit Fragen oder mit irgendeinem unguten Gefühl zurücklässt. Ich finde, man kann dafür seine Positionen streiten und dann muss man sich am Ende wieder hinsetzen, sich überlegen, ist das, was da gerade gesagt wurde, auch vertretbar und das war hier absolut der Fall und deswegen war ich da sehr schnell sehr fein mit. Wie ist es denn bei Angeklagten bzw. In dem Falle dann schon Verurteilten, die so eine Erkrankung wie eben bei Tim, die Blutkrebserkrankung haben? Wird da auch nochmal speziell für Sorge getragen, dass diese Erkrankung, nicht in Kombination mit der Haftstrafe zu einer zusätzlichen Strafe oder Belastung wird? Also es ist so, dass sowohl im Ermittlungsverfahren, da springe ich einmal kurz den Punkt zurück, wo ja zudem noch die Unschutzvermutung gilt, also selbst im Rahmen dieser Untersuchungshaft immer geguckt wird, kann die beschuldigte Person sich in Anführungsstrichen in einer normalen JVA aufhalten oder nicht. Die Alternative wäre dazu immer das Justizvollzugskrankenhaus in Fröndenberg. Die können in aller Regel solche Sachen auch abdecken. Da gibt es eben viel medizinische Expertise, aber das wird sowohl im Ermittlungsverfahren gucken, das gleiche gilt dann später für die Strafvollstreckung. Da sind wir dann ja zumindest, was die konkrete Auswahl der JVA angeht, so ein bisschen raus. Da gibt es Pläne, nach denen das funktioniert. Aber natürlich würden medizinische Vorerkenntnisse sowohl körperlich als auch seelischer Natur finden immer Berücksichtigung und es wird nicht dazu kommen, dass Leute, die in Deutschland in einer JVA sind, aufgrund ihrer Vorerkrankungen deswegen nochmal Nachteile erleiden. Dass das für die als subjektiv schlimmer empfunden wird, das ist natürlich eine Dimension, die können wir nicht abdecken, aber selbstverständlich passiert es in einem Rechtsstaat wie Deutschland nicht, dass Leute in Gefängnisse kommen, wo sie dann in Verbindung mit ihren Verkenntnissen da weiter traumatisiert oder weiter gesundheitlich geschädigt werden. Also dafür kann man die Hand gut ins Feuer legen und verbrennt sich nicht den Mund, wenn man das an dieser Stelle lobend erwähnt. Wir haben gerade gehört, du hast den Angeklagten, den Täter, den Verurteilten ein bisschen menschlich anders wahrgenommen, als es zum Beispiel Leonie getan hat, aber ich kann mir vorstellen, dass relativ viele Menschen zumindest zum Teil Mitleid haben auch mit dem jungen Mann. Wie... Geht dir das in solchen Fällen, jetzt sei es dahingestellt, ob es in diesem Fall ist oder vielleicht in anderen, dass dieses Mitleid, was du als Mensch empfindest, auch deine Arbeit als Staatsanwalt irgendwie beeinflusst? Also ich finde es, ich glaube, ich habe jetzt eine andere Folge, die wir gemeinsam auch schon mal, ich finde das total wichtig, dass man diese menschlichen Dimensionen auch weiter überhaupt empfindet und dass man die auch zulässt und dass man sie vielleicht auch verbalisiert. Und dann muss man sich natürlich immer wieder fragen, was bedeutet das aber nun für mich in meinem konkreten Akt der Rechtsfindung, in der ich ja intensiv teilnehme und in dem Gericht ja eben letztendlich auch schon mal eine Möglichkeit offenbare, wie man das Ganze denn sehen kann. Und ich glaube, dass man durchaus diesen menschlichen Impuls, Ich finde das gut, das weniger gut, das stört mich, das stört mich weniger, dass man den haben darf. Man muss sich aber immer weiter rausnehmen, in letzter Konsequenz, zurückkommen auf eine objektive Bewertung. Und wie gesagt, ich würde nie auf die Idee kommen, einen Täter, der mir unsympathisch ist, härter zu bestrafen als einen, den ich angenehm finde. Ob und inwieweit es natürlich tiefenpsychologisch Konstellationen gibt, wo man sich dann vielleicht doch leiten lässt. Da sind andere Leute auch deutlich klüger als ich. Aber ich kann für mich und meine Kolleginnen hier in der Kapitalabteilung sprechen. Wir tauschen uns ja auch über so Sachen aus, dass man sich da gegenseitig auch schon mal erdet in die eine wie in die andere Richtung. Und ich glaube, dass ein offener Umgang damit, wie man das wahrnimmt. Der beste Weg zum vernünftigen Ziel ist. Leonie, du hast ja auch den Prozess begleitet. Wie wurde denn das Urteil wahrgenommen von der Öffentlichkeit? Habt ihr Reaktionen bekommen oder war das im Prinzip... Nicht so spannend mehr für die Leute. Das wurde, wie in anderen Fällen zum Beispiel auch, wurde das gelesen, es wurde hingenommen, es gab jetzt aber keinerlei Zuschriften, die irgendwie ein anderes Strafmaß oder irgendwie was anderes fordern, was es schon mal in anderen Fällen gegeben hat natürlich. Das gab es in dem Fall jetzt nicht, nein. Ich meine, da muss ich auch nochmal ganz kurz zwischen, jetzt muss man ja auch mal sagen, eignet sich so ein Fall, der finde ich auch überhaupt gar nicht für Empörung. Also man muss ganz ehrlich sagen, da wird ein Sachverhalt und da werden persönliche Verhältnisse bestmöglich aufgehellt. Da kommt ja manchmal eine nennenswerte Zeit für eine schlimme, schlimme Tat ins Gefängnis. Das sind ja jetzt nicht diese Fälle, wo man sagen kann, irgendjemand fährt irgendwo besoffen durch die Stadt, fährt drei Menschen tot und am Ende kriegt er 90 Tagessätze oder so. So Fälle mag es ja mal gegeben haben, ob hier bei uns im Bezirk oder so, weiß ich nicht, wo ich verstehe, dass man eine gewisse Empörung an den Tag liegt. Aber ich finde, hier findet das ja alles in einem absolut grünen Bereich statt. Ja, man kann auch sagen, vielleicht hätte man auch fünf machen können, weiß ich nicht. Man hätte vielleicht auch acht machen können, das wäre alles auch gegangen. Aber nochmal, wir sind ja so weit entfernt von irgendeiner Entscheidung. Die egal auf welcher Seite der Partei ein familiär man steht, die einen mit völligem Kopfschütteln zurücklassen. Ich finde, davon sind wir auch meilenweit entfernt. Ich finde, da muss man auch einfach mal für die hohe Fachlichkeit innerhalb der Justiz auch mal werben dürfen, dass man da auch mal vielleicht vertraut. Und wie gesagt, ich finde, das ist ja meilenweit entfernt von einem Skandalurteil. Also es hätte mich jetzt auch gewundert, wenn das zu einem Aufschrei geführt hätte. Ich muss auch sagen, es wird bestimmt Leserinnen und Leser geben, die selber vielleicht auch Juristen sind oder zumindest mit dem Gesetz gut vertraut sind, die da vielleicht auch Fachwissen schon mitbringen und das vielleicht dann auch einordnen können. Aber viele Leser sind ja nun mal nicht Juristen und das, was wir machen, ist ja nun mal den Leuten zu erklären, was passiert ist, was vorgetragen wurde und das in Relation setzen. Und ich glaube, wie du schon sagst, in dem Fall würde jetzt auch ein Laie drauf gucken und sagen, das ist schon so okay. Also natürlich sind es auch oft Laien, die dann sagen, nee, das finde ich jetzt überhaupt nicht in Ordnung, aber das gibt der Fall meiner Meinung nach auch nicht her. Es war natürlich ein besonders spektakulärer Fall, glaube ich, besonders zu Beginn. Richtig, weil es ja nun mal die Mutter gab, die da auf dem Bürgersteig auch noch reanimiert wurde und blutüberströmt und das Hampers Hand mitbekommen. Dementsprechend ist das ja auch, würde ich jetzt mal sagen, die Legitimierung, dass wir den Fall begleitet haben, weil er nun mal ja auch öffentliches Interesse in der Hinsicht geweckt hat. Aber das Urteil in dem Fall, glaube ich, kann man abschließend definitiv sagen, war ein ziemlich vertretbares den Umständen entsprechend. Ihr könnt beide antworten, falls irgendjemand was gehört hat. Ich weiß, ihr müsst mich da meistens enttäuschen. Ich frage trotzdem nach. Habt ihr irgendwas gehört, wie es Tim heute geht, wie es seinen Geschwistern heute geht? Ich meine, seine Schwestern haben nicht nur die Mutter verloren, sondern auch ihren Bruder ein Stück weit. Habt irgendwer was gehört? Ich habe nichts gehört. Ich kann mir nur vorstellen, weil die Schwestern beim Prozess auch da waren und ihren Bruder ja zumindest meiner Empfindung nach unterstützt haben, dass sie das womöglich heute auch noch tun. Aber das ist natürlich jetzt kein Fakt. Das ist nur, wie ich mir das vorstellen könnte. Dann kann ich heute tatsächlich mal glänzen, indem ich zumindest vortragen kann, dass ich ja vor ein, zwei, drei Wochen im Rahmen der Vollstreckung, für die ich ja nun auch zuständig bin, zumindest noch mal einen handschriftlichen Schriftsatz von Tim vorliegen hatte. Details sind da natürlich jetzt auch nicht zu kommunizieren, aber nochmal zumindest befindet er sich momentan noch in der JVA und ist zumindest weiterhin so, dass er da von der Schriftlage, die ich erinnere, einen ausgesprochen vitalen Eindruck macht. Also es ist natürlich auch alles sehr, sehr flach und auch nicht mit Details anzureichern, aber tatsächlich an der Stelle kann man wenigstens das mal vortragen, dass er sich eben weiterhin mit den Strafvollstreckungsbehörden auseinandersetzt und er da zumindest in der JVA noch lebt. Ich danke euch beiden. Ich danke dir, Leonie, für deine Einschätzung und dir natürlich auch, Martin. Ein Dankeschön vor allem auch an unsere Zuhörer für eure Aufmerksamkeit. Wenn ihr Kommentare habt, Anregungen, Lob, vielleicht ein Fall, den wir mal bearbeiten sollten, dann schreibt uns gerne an podcasts.reinische-post.de oder in den Kommentaren hier unter der Folge. Ich bin Lili Stegner. Ich danke euch fürs Zuhören. Ich danke euch für das Gespräch und bis in zwei Wochen. Hinreichend verdächtig. Vertraue und glaube, es hilft, es heilt die göttliche Kraft!