Latest / Steueraffe / #312 Faire Gehälter: Was die EU-Richtlinie zum Gender Pay Gap fordert
Transcript
- 0:03Speaker 2: Hallo
- 0:15Speaker 0: herzlich
- 0:16Speaker 1: willkommen zu unserem Podcast.
- 0:19Speaker 1: Heute sprechen wir über den Gender Bay Gap und die EU-Endgeldtransparenzrichtlinie, zwei Themen, die aktuell stark diskutiert werden und sowohl gesellschaftlich als auch rechtlich eine große Bedeutung
- 0:33Speaker 0: haben.
- 0:34Speaker 1: Zu Gast bei uns im Steueraufentstudio ist Jessica Garmani.
- 0:38Speaker 1: Sie ist Expertin beider Hoferleitinger Steuerberatung.
- 0:42Speaker 1: Hallo, Jessica!
- 0:43Speaker 0: Hallo Simone!
- 0:44Speaker 1: Gender Bay Gap und die EU-Transparenzrichtlinie sind ja generell zwei sehr relevante Themen weil es nicht nur um Fairness geht sondern eben auch um konkrete Verpflichtungen für Unternehmen und neue Rechte für Arbeitnehmer.
- 1:01Speaker 1: beginnen wir vielleicht ganz grundlegend damit Was versteht man unter den gender big app?
- 1:06Speaker 0: Ja gerne.
- 1:08Speaker 0: Also das Gender-Peghe bezeichnet den durchschnittlichen Einkommensunterschied zwischen Frauen und Männer.
- 1:15Speaker 0: Und er zeigt eben einfach dieses viel diskutierte Thema, um wie viele Frauen eben im Durchschnitt weniger verdienen?
- 1:23Speaker 0: Und dabei handelt es sich um einen statistischen Wert der viele Faktoren umfasst – also etwa Arbeitszeitbranche, Positionen oder auch Karriereverläufe.
- 1:33Speaker 0: Man muss da zwei Begriffe unterscheiden.
- 1:35Speaker 0: Es ist einmal der unbereinigte Gender Pay Gap und der bereinigte Gender Pay gap.
- 1:41Speaker 0: Der unbereinigter zeigt quasi die gesamte Lohnlücke, und beim Bereinigten werden dann wirklich vergleichbare Tätigkeiten und Qualifikationen auch
- 1:52Speaker 0: berücksichtigt.".
- 1:53Speaker 1: Und warum gibt es diesen Unterschied überhaupt?
- 1:55Speaker 0: Ja das ist vielfältig also da gibt's nicht den einen Grund.
- 2:00Speaker 0: aber eh so wie es die meisten wahrscheinlich einfach aus dem privaten Umfeld auch kennen, arbeiten Frauen einfach häufiger in Teilzeit aber auch sind sie öfter in Bereichen beschäftigt die eben schlechter bezahlt werden.
- 2:14Speaker 0: Sie unterbrechen ihre Arbeit auch öfter weil sie eben meistens muss man sagen trotzdem noch die Betreuungspflichten überwiegend übernehmen.
- 2:24Speaker 0: Und dann kommen auch noch strukturelle Themen hinzu, wie dass es geringere Aufstiegschancen oft gibt für Frauen und diese mangelte Transparenz der Gehälter über die wir jetzt sprechen, wo die UEM mit dieser Richtlinie dagegen vorgehen möchte.
- 2:44Speaker 1: Jeder ist da eigentlich jeder Gehaltsunterschied automatisch diskriminierend?
- 2:50Speaker 0: Nicht jeder ist automatisch diskriminierend, sondern manche sind einfach auch objektiv erklärbar.
- 2:58Speaker 0: Wenn es um Qualifikation und Berufserfahrung gibt es keine Diskriminierung.
- 3:04Speaker 0: Diskriminierender ist das dann, wenn das Geschlecht quasi der Faktor für die schlechtere
- 3:10Speaker 1: Bezahlung
- 3:10Speaker 0: ist.".
- 3:11Speaker 0: Und
- 3:12Speaker 1: warum hat jetzt die EU eine eigene Richtlinie dazu beschlossen?
- 3:16Speaker 0: Da geht es eben genau darum, dass die EU verfolgt.
- 3:21Speaker 0: Den Grundsatz des Ziels gleiches endgelt für gleiche oder gleichwertige Arbeit, die möchte dieses Prinzip durchsetzen.
- 3:29Speaker 0: Weil Studien eben zeigen das Mangel der Transparenz definitiv dabei auch eine Rolle spielt und ein Problem sozusagen ist.
- 3:39Speaker 0: Wenn sozusagen niemand weiß wie Gehälter zustande kommen bleiben Ungleichheiten oft unentdeckt Und diese Richtlinie soll eben Transparent schaffen und Arbeit nehmen wir somit im Stärken.
- 3:51Speaker 1: Was sind nun die zentralen Inhalte
- 3:58Speaker 0: dieser Richtlinie?
- 4:04Speaker 0: Die EU sagt quasi, was sie von den einzelnen Mitgliedstaaten gerne hätte.
- 4:09Speaker 0: Und die Mitgliedsstaaten müssen das umsetzen und Österreich hat das noch nicht umgesetzt müsste eigentlich bis Juni erfolgen ist aber derzeit noch offen.
- 4:17Speaker 0: Bis
- 4:17Speaker 1: Juni.
- 4:18Speaker 1: Ja genau
- 4:19Speaker 0: es ist aber dieser Zeit noch offen.
- 4:20Speaker 0: sozusagen jetzt können wir nur sagen was in der Richtlinie steht wie es aber konkret aussehen wird dann in Österreich.
- 4:27Speaker 0: das wissen wir eigentlich noch gar nicht.
- 4:29Speaker 0: und ein wichtiger Punkt eben diese Richtlinien ist das Bewerber mehr Auskunftsrechte haben und auch noch stärker sozusagen geschützt werden.
- 4:40Speaker 0: Sie dürfen zum Beispiel nicht nach ihrem früheren Gehalt gefragt werden, um die Richtlinie verpflichtet, die Arbeitgeber dazu über das Einstiegsgehalt zu informieren, über die KV-Bestimmungen zu informiert und diese Informationen in der Stellenausschreibung bzw.
- 4:57Speaker 0: spätestens im Vorstellungsgespräch quasi bereitzustellen aber sagen, dass wir in Österreich zum Beispiel da schon im Gleichbehandlungsgesetz eine Regelung dazu haben.
- 5:09Speaker 0: Also wir müssen ja im Stelleninserat das Mindestgehalt beispielsweise schon angeben was auch diesen Hintergrund hat wie diese EU-Richtlinie jetzt schon.
- 5:20Speaker 0: ob das sozusagen noch verschärft wird ist eben offen.
- 5:23Speaker 0: aber da haben wir eine Bestimmung eben im gleichbehandelungsgesetz die der Richtlinie eigentlich eh schon das was wir zumindest wissen jetzt auch entspricht.
- 5:35Speaker 2: Du bist auf der Suche nach einem Steuerberater, dann bist du bei Hofer Leidinger Steuerberatung gut aufgehoben.
- 5:42Speaker 2: Nutze jetzt die Möglichkeit eines kostenlosen Erstgesprächs – denkbar machbar!
- 5:47Speaker 2: Mehr dazu unter www.hoferleidinger.at.
- 5:54Speaker 1: Und gibt es auch Auskunftspflichten den Beschäftigten gegenüber?
- 5:59Speaker 0: Genau das ist der nächste Punkt.
- 6:00Speaker 0: eben natürlich da auch Auskunftspflichte gegenüber den Arbeitnehmern, die ich eben schon beschäftigt habe.
- 6:07Speaker 0: Da kommen jedenfalls Informationsrechte für die Arbeitnehmer, dass sie Informationen über das Gehalt, über Vergleichsgehälter einfordern können und zusätzlich Berichtspflichten für größere Unternehmen, die dann regelmäßig Eins kommensberichte erstellen müssen wo es eben auch um Transparenz sozusagen geht.
- 6:34Speaker 1: Aber da frage ich mich schon, das ist ein bisschen Thema Datenschutz.
- 6:40Speaker 1: Ist der irrelevant?
- 6:41Speaker 1: Weil kann ich jetzt wenn ich eine Arbeitnehmerin in einem Unternehmen bin zu dir als meine vorgesetzte Beispielsweise gehen und sagen hey!
- 6:49Speaker 1: Ich möchte wissen wie viel mein Kollege XY verdient.
- 6:53Speaker 0: also so wird sicher nicht Kommen sage ich jetzt einmal, wie gesagt, wissen wir noch nicht, wie Österreich diese Richtlinie genau umsetzen wird.
- 7:00Speaker 0: Aber natürlich werden die Daten jedenfalls zu anonymisieren sein und man muss auch immer vergleichbare Tätigkeiten sozusagen miteinander vergleichen.
- 7:10Speaker 0: Da habe ich dann eben meine Auskunftsrechte dazu, dass ich zum Beispiel weiß, wie viel verdienen die Leute in meiner Abteilung aber wie konkret das aufbereitet werden muss – das wissen wir eigentlich noch
- 7:23Speaker 1: nicht!
- 7:24Speaker 1: Ich darf jetzt nicht fragen, wie viel meinem Vorgesetz beispielsweise verdient.
- 7:29Speaker 0: Davon gehe ich jetzt einmal aus, dass es immer um die gleichwertigen Tätigkeiten geht.
- 7:36Speaker 0: und
- 7:36Speaker 1: wie sieht das eigentlich aus?
- 7:38Speaker 1: Gilt diese Richtlinie für jeden Betrieb ab zwei Mitarbeitern oder gibt's da auch Unterschiede hinsichtlich der Beschäftigungsanzahl?
- 7:47Speaker 0: Also diese Auskunftsrechte, sozusagen beziehungsweise die Rechte, die die Bewerber haben oder eben auch die Mitarbeiter haben, dass sie Informationen zum Vergleichsgehalt einfordern können.
- 8:00Speaker 0: Das wird... Denke ich für alle Unternehmen kommen.
- 8:04Speaker 0: Diese Berichtspflichten, die ja dann viel umfassender sind, gehen los für Dienstgeber mit hundert Beschäftigten, aber erst mit zwei Tausend und dreißig.
- 8:15Speaker 0: Und für Dienst Geber, die beispielsweise zweieinundfünfzig Beschäftigte haben gibt es jetzt seit Jahrzehnte und zwanzig die erste Berichtspflicht.
- 8:23Speaker 0: wie diese Berichte auch genau aussehen werden, wissen wir aber auch noch nicht.
- 8:28Speaker 0: Das heißt
- 8:28Speaker 1: für Unternehmen mit weniger als Hundert Bestehen keine Berichtspflichten.
- 8:34Speaker 1: Und wann müssen jetzt Maßnahmen gesetzt werden oder Maßnahmen ergriffen werden?
- 8:39Speaker 1: Gibt es da auch so Kriterien, wenn man quasi darauf kommt dass das Unterschiede Hinsichtlich der Entgeltzahlung gibt.
- 8:49Speaker 0: Also da sieht eben die Richtlinie vor, dass wenn es Entgeldgefälle von fünf Prozent sozusagen oder mehr bestehen müssen Maßnahmen gesetzt werden aber auch da relativ offen wie das genau aussehen wird.
- 9:04Speaker 0: Es wird sozusagen spekuliert, dass es da möglicherweise eine eigene Institution geben wird an die man diese Berichte eben schicken muss und mit denen dann Maßnahmen ausarbeiten muss wenn festgestellt wird, dass das Einkommensunterschiede gibt zwischen Männern und Frauen.
- 9:22Speaker 0: Und da vielleicht auch noch wichtig ich werde als Arbeitnehmer, wenn ich mein Auskunstrecht von dem Gebrauch gemacht habe und der Meinung bin, ich bin diskriminiert in meinem Beruf oder diskriminiert worden, dann wird es da eben auch Schadenersatzmöglichkeiten für die Arbeitnehmer geben.
- 9:42Speaker 1: Aber du sagst jetzt gerade zwischen Männern und Frauen das heißt aber auch wenn Frauen unterschiedlich verdienen bei gleichwertigen Positionen?
- 9:49Speaker 1: Oder Männer?
- 9:50Speaker 0: Es gibt im Beide Richtung natürlich.
- 9:53Speaker 1: Und was bedeutet das nun für Unternehmen und beschäftigt dem Alltag?
- 9:58Speaker 0: Genau!
- 10:01Speaker 0: Sagt jetzt schon noch offen, wie welche Pflichten da konkret kommen.
- 10:06Speaker 0: Wie die Berichte aussehen müssen?
- 10:08Speaker 0: Ich gehe davon aus dass es Programme geben wird wo man da automatisch Auswertungen herausbekommt.
- 10:14Speaker 0: aber die Unternehmen können sich natürlich auch jetzt schon vorbereiten und Gehaltstrukturen analysieren vergleichbare Rollendefinien und einfach objektive Kriterien festlegen damit man eben da schon vorbereitet ist auf die entsprechenden Pflichte definitiv kommen werden.
- 10:32Speaker 1: Und für Beschäftigte bedeutet das was?
- 10:35Speaker 0: Einfach mehr Rechte, mehr Transparenz und bessere Möglichkeiten um Fragen zum eigenen Gehalt zu stellen.
- 10:43Speaker 1: Gut dann schauen wir mal was da ab Juni oder später auf uns in Österreich zurollt.
- 10:49Speaker 1: Jessica wenn sie jetzt dazu fragen gibt wie kann man dich am besten erreichen?
- 10:54Speaker 0: Am Besten bei e-mail unter gradetroferleitinger.at
- 10:58Speaker 1: Perfekt.
- 10:58Speaker 1: Und natürlich könnt ihr eure Fragen zum Gender Bay Gap oder zur EU-Endgeldtransparenzrichtlinie auch gerne über unsere Social Media Kanäle stellen, wir leiten die gerne an Jessica weiter!
- 11:11Speaker 1: Vielen Dank an euch fürs Zuhören und danke dir Jessica für die Auskunft!
- 11:15Speaker 0: Danke auch, danke!
- 11:16Speaker 2: Tschüss!
- 11:19Speaker 2: Das war SteuerAuffe.
- 11:20Speaker 2: Wenn ihr noch Fragen, Wünsche oder Anregungen habt nutzt die Social Media kanäle.
- 11:25Speaker 2: Den SteuerAffen findet ihr auf Facebook und auf Instagram.
- 11:28Speaker 2: Hinterlasst einfach ein Like oder einen Kommentar.
- 11:31Speaker 2: Und wenn ihr keine Podcast-Folge mehr verbassen wollt, dann abonniert den Steueraffen mit eurer favorisierten Podcast App.
- 11:37Speaker 2: Weitere Infos findet ihr auch unter www.steueraffle.at.
- 11:42Speaker 2: Vielen Dank fürs Zuhören bis zum nächsten Mal!
- 11:44Speaker 2: Wenn es wieder heißt, gut gebrüllt im Steuerschondel.