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AG: Ermittler dürfen Handy-Daten nicht in jedem Fall auswerten

Ein Urteil des Aargauer Obergerichtes zeigt, die Staatsanwaltschaft darf nicht einfach in jedem Fall Handy-Daten eines Verdächtigen auswerten. Wiegt das Delikt nicht allzu schwer und gibt es andere Ermittlungsansätze, dann müssten diese zuerst geprüft werden. Die weiteren Themen dieser Sendung: · Eine knappe Mehrheit der Finanzkommission des Solothurner Kantonsparlamentes will, dass Firmen auch künftig Kirchensteuern bezahlen müssen. · Die Aargauer Politik macht sich weiterhin stark für einen schnellen A1-Ausbau auf sechs Spuren; aber auch der Bahnausbau zwischen Aarau und Zürich soll…

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