Latest / Frisch serviert - der Steuerpodcast / JStG 2026 / DBA-Verhandlungsgrundlage / Wirtschaftl. Eigentum bei Dauernutzungsrecht / EuGH-Vorlage GrESt bei Verschmelz
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- 0:05Speaker 1:
- 0:08Speaker 3: Dann darf ich alle ganz wieder herzlich begrüßen zurück am Lagerfeuer hier bei Frisch Serviert und wir haben heute eine große Crew mit dabei.
- 0:16Speaker 3: Ich fange mal an mit der Kerstin, hallo Kersti?
- 0:18Speaker 3: Hallo
- 0:18Speaker 2: Arne!
- 0:19Speaker 3: Dann haben wir natürlich einen Gast dabei, der auch schon bekannt ist, der Maximilian Rappel.
- 0:24Speaker 3: Hallo Max!
- 0:25Speaker 0: Hallo und ihr Runderer!
- 0:27Speaker 3: Der Ronald Gabbab ist da natürlich auch als Stammbesetzung ganz bekannt.
- 0:31Speaker 3: Hallo Ronald!
- 0:32Speaker 1: Hallo
- 0:34Speaker 3: Als Krönung zum Schluss, lieber Christian bist du natürlich auch mit dabei.
- 0:39Speaker 3: Herzlich willkommen bei frisch serviert!
- 0:43Speaker 3: So voll mehr das kennt man gar nicht ja?
- 0:45Speaker 3: Ja also wir haben heute wieder verschiedene Themen mit dabei und wirklich sehr spannende Themen.
- 0:50Speaker 3: etwas aus der Gesetzgebung.
- 0:51Speaker 3: Wir haben auf was zur Verhandlungsgrundlage dabei Und wir reden etwas über die Rechtsprechung, aber ich würde sagen Schritt für Schritt.
- 0:56Speaker 3: Wir gehen mal los zur ersten Gesetzgebung.
- 0:58Speaker 3: Ich glaube eigentlich in Deutschland passiert ja gar nicht mehr so viel.
- 1:01Speaker 3: und jetzt muss man doch sagen es gibt einige neue Entwicklung.
- 1:04Speaker 3: Max was ist denn da am Start?
- 1:06Speaker 0: So ist es!
- 1:07Speaker 0: Ich habe einiges mitgebracht nach dem das vor der Sommerpause also Verhalten zu gegen in der Gesetzgebungen Also viele kleinteilige Regelungen verteilt über mehrere Gesetze Das Jahressteuergesetz, im Jahr ist es in den letzten Jahren.
- 1:45Speaker 0: ursprünglichen Fassungen vorgestellt.
- 1:47Speaker 0: Hier gibt es nun aktuelle Entwicklungen, und zwar könnten jetzt aufbestreben des Bundesrates neue Inhalte in das Gesetzgebungsverfahren überführt werden.
- 1:57Speaker 0: Der Bundesrat hat Stellung genommen und die Bundesregierung hat auch schon in ihrer Gegenäußerungserstellungnahme des Bundesrades suggeriert welche vorgeschlagenen Änderungen zumindest einmal geprüft werden.
- 2:11Speaker 0: mit Blick Einzug in das Gesetzgebungsverfahren.
- 2:15Speaker 0: Und ja, namentlich sind das Inhalte wie die Anhebung der GWG-Grenze Abschaffung Sammelposten vielleicht auch noch nicht.
- 2:23Speaker 0: der große Wurf kommt einem auch sehr bekannt vor.
- 2:26Speaker 0: anhebungen auf tausend zweihundert Euro und sofort Abschreibung und keinen Sammelposten mehr denn das hat der Bundesrat schon einigen gesetzgebungs verfahren hier auf die Agenda setzt wurde bisher nicht umgesetzt.
- 2:38Speaker 0: schauen wir mal ob es dieses Mal klappt.
- 2:40Speaker 0: Daneben buchwertneutrale Übertragung bei Vorbehaltensnießbrauch.
- 2:45Speaker 0: Hier möchte man mit einem neuen Satz IV in Paragraph VI Absatz III ESDG die bisherige Verwaltungsauffassung gesetzlich festschreiben und damit eine Übertrage von Betrieben oder Teilbetrieben unter vorbehaltendes Niesbrauch steuern.
- 2:59Speaker 0: neutrales Buchwert ermöglichen, das Ganze ist eine Reaktion auf die BFH Rechtsprechungen Und nach bei einer Übertragung unter Vorbereitungsnießbrauch eben gerade keine unentgeltliche Übertragen vorliegen soll und stille Reserven damit zwingend aufzudecken wären, da möchte man also jetzt hier durchaus zu begrüßende Änderungen einfügen.
- 3:21Speaker 0: Das Ganze mit Wirkung für Übertrage nach dem Einweis in Zwölfen sechsundzwanzig bleiben wir bei der Buchwertübertragungen.
- 3:29Speaker 0: Hier möchte man auch zwischen Beteiligungsidentischen Schwesterpersonengesellschaft die Buchwert übertrag um erleichtern und zwar indem man die Beteiligungsidentität im Prinzip nicht mehr ganz aufrecht erhält, müssen zwar immer noch die identischen Personen aber nicht mit identischer Beteiltigung höhe an den Mitunternehmenschaften beteiligt sein.
- 3:51Speaker 0: Und zum anderen möchte man eben auch die Gewährung oder Minderung vom Gesellschaftsrecht zulassen also quasi nicht mehr auf Gegenleistungen verzichten um hier einen Gleichlauf herzustellen zu anderen Übertragungsvorgängen und einfach hier die Praxis etwas zu entlasten, Übertragung nach dem einreisend zwölften sechsundzwanzig wenn es ins Gesetz einen Zug findet.
- 4:12Speaker 0: Könnten wir den Genuss der Neuregelungen kommen?
- 4:15Speaker 0: Abschreibungen auch immer ein heißes Thema.
- 4:17Speaker 0: jetzt mit Bezug auf Gebäudeabschreibung.
- 4:19Speaker 0: da kann man ja bisweilen Nachweis führen das eine tatsächliche kürzere Nutzungsdauer vorliegt als die im Gesetz fingierte doch etwas langer, eine fünftigjährige Mindestlaufzeit der Gebäude.
- 4:33Speaker 0: Nutzungsdauer, Abschreibungsdauern und das Ganze soll aber nun eingeschränkt werden und zwar auf solche Gebäuden die eben bereits im Zeitpunkt der Herstellung nur auf kürzeren Nutzungstauern angelegt sind.
- 4:45Speaker 0: ja muss man sich auch fragen was heißt das eigentlich?
- 4:47Speaker 0: da liefert aber die Begründung etwas Erhellungen so leicht.
- 4:51Speaker 0: Bau-Hallen werden als Beispiel angeführt rund Trafostationshäuser.
- 4:56Speaker 0: Da kann man also Nachweis führen, dass sie einen kürzeren Nutzungsdauer haben und damit auch schneller abschreiben.
- 5:02Speaker 0: Und hier den Liquiditätsvorteil schneller generieren.
- 5:06Speaker 0: Daneben, in jedem Gesetz ist ein Genuss hier ein Kapital-Einlagemodell.
- 5:16Speaker 0: Möchte man hier einführen bei der Verlustverrechnungsbeschränkung in Fünfzehn A. Wirtschaftsjahres übergreifen sich das Ganze anschauen und ein Verlustausgleichsvolumen in Höhe der aufgewendeten steuerlichen Eigenkapitals inklusive Ergänzungsbilanzen eben zur Verfügung stellen, ausgenommen zu unserer Sonderbetriebsvermögen.
- 5:37Speaker 0: Und der Verlustausbleich aufgrund bestehender Außenhaftung noch einundseitig.
- 5:41Speaker 0: HWB soll gänzlich abgeschafft werden.
- 5:44Speaker 0: mit Blick auf die Anwendungen ist noch ein bisschen dunst versunken denn man muss ja eine neue Feststellung schaffen zum Jahresende und das muss programmiert werden.
- 5:52Speaker 0: Deswegen darf das BMF dann das kund tun, wenn man hier durch ist mit der Programmierung und entsprechend die Neuregung zur Anwendung kommt, wenn sie den Eingang in das Jahrsteuergesetz Verlustrücktragsmöglichkeit, die jetzt zwei Jahre beträgt anpassen und die Rücknahme eines einmal gestellten Teserierungsantrags auch für zwei Jahre eben ermöglichen.
- 6:23Speaker 0: Das Ganze sicherlich auch zu begrüßen.
- 6:26Speaker 0: Und dann können wir noch mal machen einen Ausflug hier zu den Wörnauzahlungen, Wörnauzahlungen, die vom Eintritt einer aufschiebenen Bedingung abhängen.
- 6:36Speaker 0: Die sollen eben unabhängig davon, wann diese Bedingungen eintreten.
- 6:40Speaker 0: Also Gewinn- oder Umsatzabhängige, Öhrnauzahlung, die sollen im Unabhängigen vom Eintritt der Bedingung auf den Veräußerungszeitpunkt zurückzubeziehen sein.
- 6:49Speaker 0: Das möchte man jetzt hier eben entsprechend im Gesetz verankern und nicht erst bei Zufluss zu besteuern sein.
- 6:57Speaker 0: Und dann kommen wir vielleicht noch zur Paragrafen AC KSTG.
- 7:03Speaker 0: Hier möchte man auch und da hat die Bundesregierung gesagt, diese Regelung stimmt sie zu.
- 7:08Speaker 0: Da kann man also davon ausgehen dass das über den Finanzausschuss des Bundestages jetzt Eingang auch in das Gesetz finden wird.
- 7:14Speaker 0: hier soll eben in Reaktion auf BFH Rechtsprechungen im Gesetz klargestellt werden, dass zu dem nicht genutzten Verlusten im Sinne des Acht C auch solche nach zwei A. Fünfzehn Absatz vier, fünfzehn a und fünfzehnt b estg gehören.
- 7:30Speaker 0: der BF Hade hatte das mit Blick auf fünfzehen a abweicht den Schienen.
- 7:34Speaker 0: Nun schreibt man die Verwaltungsauffassung ins Gesetz und im ASDG, bei der Ermittlung des Hinzurehnungbetrags, da möchte man jetzt auch durch eine Ergänzung um einen Verweis auf Paragrafen ACHC und ACHD-KASDG klarstellen, dass auch hier Verluste natürlich selbstverständlich untergehen sollen und nicht weiter genutzt werden sollen bei der Anmittlung.
- 7:55Speaker 0: Das vielleicht ein kurzer Ritt hier durch das Jahressteuergesetz.
- 8:00Speaker 0: Und zum Abschluss, ich habe ja schon in meiner Vorrede berichtet, dass es mehrere Gesetzgebungsverfahren gibt die derzeit laufen auch das Einkommensteuerreformgesetz.
- 8:12Speaker 0: Und hier sind so allerlei verstreute Regelungen drin zB für die natürlichen Personen Anhebung des Arbeitnehmer-Pauschbetrags mal wieder eine Reform der Einkommen des Einkommenssteuertarifs Die Einführung einer zweiten reichen Steuer Aber auch banale Dinge wie die Absenkung von Handwerkerleistungen, für die Praxis aber auch gerade im IT-Bereich soll ein besonderer Zerlegungsmaßstab für die Betreiber vom Rechenzentren eingeführt werden.
- 8:37Speaker 0: Das ist sicherlich hier eine zu beachtende Regelung und das Ganze ist jetzt ja auch schon bedacht mit den Empfehlungen der Ausschüsse des Bundesrates für eine Stellungnahme des Bundesrates, die dann am sehnten, sehten, sechsundzwanzig beschlossen werden könnte mit diesen Inhalten.
- 8:55Speaker 0: Hier möchte ich ganz kurz nur beispielhaft einmal auf die Aufhebung der zehnjährigen Spekulationsfrist bei Grundstück- und Grundstücksbereichenrechten in Dreiundzwanzig ESDG eingehen, denn das ist ja durchaus sicherlich spannend.
- 9:08Speaker 0: man möchte jetzt hier also komplett die Streichung vornehmen.
- 9:11Speaker 0: deswegen wären nicht zum Wohlzwecken bewohnte Gebäude generell einer Bestörung unterworfen auch wenn man sie schon mehr als zehn Jahre im Besitz hat.
- 9:20Speaker 0: Und ansonsten möchte man eben hier so ein bisschen zurück rudern bei der geplanten Streichung des Steuersatzes für Minijobs, durchaus relevant für die Praxis.
- 9:28Speaker 0: Da möchte man diese fünf Prozentstreichung das Bundesrat sich nicht mitgeben sondern möchte bei den zwei Prozent bleiben.
- 9:35Speaker 0: Ja Last but not least und nur genannt gerne noch im Kryptowährung investieren möchte.
- 9:40Speaker 0: da gibt es jetzt auch einen Gesetz dass die Besteuerung im Abgeltungssteuereginen regeln soll, wenn Privatvermögen also nicht mehr als Veräußerungsvorgang und nach einiger Spekulation fürs Steuer frei.
- 9:50Speaker 0: Sondern eben hier Quellensteuerei-Behalt gibt es allerlei Ausnahmen natürlich auch das Ganze dann ab dem Jahr siebenundzwanzig angeschaffte Kryptowährungsgegenstände und der Einbehalt dann ab achtundzwantzig.
- 10:03Speaker 0: wen es interessiert.
- 10:04Speaker 0: Der kann auch das jetzt hier entsprechend nachverfolgen
- 10:09Speaker 3: Christian, da ist ja eine ganze Menge Highlights dabei.
- 10:11Speaker 3: Was sind denn die Lieblingsmaßnahmen bei AC oder doch die Spekulationsfrist?
- 10:16Speaker 1: Also das darf man jetzt auch nicht schlecht machen.
- 10:17Speaker 1: Das ist ja ein Sammelsurium an Themen von ganz Kleinigkeiten bis zu größeren Dingen über die der Max gerade berichtet hat was man bei einigen Punkten natürlich erkennen kann und du hast die spekulationsbrist angesprochen.
- 10:29Speaker 1: Der Max hat auch die zweite Stufe Reichensteuer genannt.
- 10:32Speaker 1: es geht in eine Richtung.
- 10:35Speaker 1: Die Zuckersteuer und die Erhöhung der Tabaksteuer, wer weiß was da noch alles kommen mag?
- 10:40Speaker 1: Da ist der Geist aus der Flasche.
- 10:44Speaker 1: Man kann nicht erkennen dass gespart wird.
- 10:46Speaker 1: deswegen würde ich mal sagen über alle Maßnahmen betrachtet das ist eine Menge Kleinkram von dem auch einiges hilfreich.
- 10:52Speaker 1: jetzt aber der Trend den man erkennen kann geht in die falsche Richtung.
- 10:57Speaker 1: wir gehen also eher Richtung Fiskalerhöhungen und da darf man ja schon dankbar sein wenn eine Steuerzahl durch Spekulationsgewinne, man könnte ja auch vergesellschaftet also nun es enteignet werden.
- 11:10Speaker 3: Also wir sind schon mehr wenig zufrieden.
- 11:12Speaker 3: von daher ein echter Fortschritt.
- 11:15Speaker 3: Ja ich weiß jetzt nicht ob wer hier noch darüber vertieft sprechen wollen.
- 11:18Speaker 3: bei den Kryptowährungen ist nur interessant das ist natürlich da auch in den Übergangszeiträumen das kurz auch schon bei unserer Also Frühstück intensiver dargestellt, dass wir da auch sehr konzentrierte Übergangsregelungen haben für verschiedene Arten von Coins.
- 11:31Speaker 3: Das verstehe ich auch alles nicht so genau, warum man das wieder so kompliziert regeln muss, aber da gibt es ein bisschen Gründe dafür.
- 11:36Speaker 3: Ja, kommen wir heute nicht rein?
- 11:37Speaker 3: Ich gucke mal auf die Uhr so ein bisschen.
- 11:39Speaker 3: Kerstin Verhandlungsgrundlage wollte mir auch noch was zu sagen.
- 11:41Speaker 3: Vielleicht gehen wir einmal weiter um so ein bissel der Zeit zu bleiben.
- 11:45Speaker 2: Genau!
- 11:46Speaker 2: Es gibt nämlich eine aktualisierte Fassung.
- 11:48Speaker 2: Wir hatten ja im Jahr zwei Tausend dreizehn die erste Fassung.
- 11:50Speaker 2: nun liegt seit Sommer eine zweite Fassung auf den Tisch und sozusagen, wir werden jetzt auch hier nicht komplett die Verhandlungsgrundlage von A bis Z durchgehen.
- 11:57Speaker 2: Das schaffen wir gar nicht.
- 11:59Speaker 2: aber wenn man beide neben Passungen nebeneinander liegt fallen schon einige Trends auf und auf die wollte ich heute mal hinweisen.
- 12:04Speaker 2: es ist ja sowieso dass man den Blick ins einzelne db an auf jeden Fall machen muss.
- 12:08Speaker 2: dann das sind die materielle richtlichen Regelung.
- 12:10Speaker 2: Es ist ja nur eine verhandlungs Grundlage also nur in Anführungsstrichen.
- 12:14Speaker 2: Es fällt schon auf, dass der Fokus mehr auf der Missbrauchsvermeidung liegt.
- 12:18Speaker 2: Es sind mehrere Regelungen reingekommen.
- 12:20Speaker 2: Einige konnte man erwarten, weil wir schon das MLI hatten und Deutschland natürlich auch im Rahmen des MLIs schon einige Anpassungen in den deutschen DBA vorgenommen hat.
- 12:28Speaker 2: Aber an der einen oder anderen Stelle sind in der Verhandlungsgrundlage Regelung drinnen die wir im Rahmen eines MLI aus deutscher Sicht abgewählt haben.
- 12:36Speaker 2: Das erste ist nämlich gleich die Hybridklausel, die wird aufgenommen in Artikel eins.
- 12:40Speaker 2: Da geht es darum um Einkünftebezug und der Beteiligung von Hybridegesellschaften Und die Vorschrift, die da aufgenommen wird, die richtet sich an den Quellenstart und soll sicherstellen dass die Quellensteuerentlastung dann zu gewähren ist wenn im anderen Vertrag start Also der Ansässigkeitsstaat, wenn dort eben ansässige Personen sind und mit den redestehenden Einkünften der Steuerpflicht unterliegen.
- 13:03Speaker 2: Das ist nämlich eine Regelung die wir im Rahmen der MLA Positionen abgewählt haben.
- 13:07Speaker 2: hier taucht sie auf.
- 13:09Speaker 2: müssen wir dann natürlich abwarten in wie vielen deutschen DBA die wirklich zu finden ist denn die DBA?
- 13:15Speaker 2: Verhandlungen sind ja bilaterale also der andere Vertragstand muss das auch wählen.
- 13:19Speaker 2: Bei der Betriebsstätte ist zum einen zu erwähnen, dass es Änderungen an dem Negativkatalog bei den Nichtbetriebsstätten gibt.
- 13:26Speaker 2: In Artikel fünf Absatz vier.
- 13:28Speaker 2: bisher wurden da ja eine ganze Menge an Tätigkeiten aufgelistet.
- 13:32Speaker 2: künftig ist es so das nur diese Nennung nicht mehr ausreicht sondern die Tätigkeit sind nur ausgenommen aus der Betriebstädtendefinition wenn sie tatsächlich vorbereitender Art oder Hilfstätigkeiten sind.
- 13:43Speaker 2: Das ist eine Regelung.
- 13:44Speaker 2: Die kennt man aus dem MLA, also nicht ganz neu.
- 13:47Speaker 2: Anders allerdings die Antifragmentierungsregelungen bei Nichtbetriebstätten von verbundenen Unternehmen.
- 13:52Speaker 2: Das hat Deutschland nämlich im Rahmen des MLA abgewählt und nach dieser Vorschrift können Tätigkeiten von verbundenen Unternehmen, die jetzt bei jedem einsehen als wenn man sie isoliert betrachten würde tatsächlich vorbereitende Art oder Hilfstätigkeiten wären.
- 14:06Speaker 2: Wenn man aber die Tätigkeit der Verbundenen Unternehmens zusammen betrachtet und das übersteigt dann diese Betriebsschwelle dann können eben diese Tätigkeiten nicht mehr das Vorliegen einer Betriebsstätte verhindern.
- 14:17Speaker 2: Das ist also neu in der Verhandlungsgrundlage, dass der PPT jetzt in die Verhandungsgrundlage.
- 14:22Speaker 2: es ist keine Überraschung, das war zu erwarten, den konnte man ja auch im Rahmen des MLI gar nicht in Gänze abwählen.
- 14:28Speaker 2: und es gibt letzter Punkt zur Missbrauchsvermeidung auch noch eine Vorschriften, eine Antimissbrausvorschrift für den Einkünftebezug über ein Drittstaaten belegende Betriebstätten.
- 14:37Speaker 2: Da will man einfach vermeiden, dass bestimmte Vermögenswerte einer Betriebsstätte im Drittstadt zugeordnet werden die dann dort eine niedrigen Besteuerung unterliegen und das Stammhaus freistellen muss.
- 14:48Speaker 2: Hier ist also eine Regelung aufgenommen um das zu verhindern.
- 14:51Speaker 2: mit Blick auf die Materialien also Einkunftsarten als auch die Verteilungsnormen.
- 14:55Speaker 2: da kennen wir relativ viel aus dem MLI.
- 14:58Speaker 2: kurz mal erwähnt beim Schachtel Privileg wird Mindesthalterdauer eingefügt Das es jetzt in der Verhandlungsgrundlage drinne.
- 15:04Speaker 2: Bei der Immobilienklausel ist es so, dass ein Beobachtungszeitraum mit aufgenommen wird von dreihundertfünfundsechzig Tagen.
- 15:10Speaker 2: Einfach um zu vermeiden, das man kurz vor dem Voräußerungszeitpunkt das Vermögen der Immobiliengesellschaft noch so strukturieren kann, dass man entweder drin ist in der Klausel oder nicht.
- 15:20Speaker 2: Das soll nicht mehr funktionieren und wird also im Beobachtszeitraum aufgenommen.
- 15:24Speaker 2: Auch das ist aus dem MLA bekannt.
- 15:27Speaker 2: Es gab auch in der vorherigen Verhandlung Grundlage schon eine Regelung zur Wegzugsklausel die jetzt an mehreren Stellen angepasst.
- 15:34Speaker 2: Vorher war die nur auf natürliche Personen anzuwenden.
- 15:37Speaker 2: Das ist jetzt gestrichen, diese Beschränkung und es ist auch nicht mehr notwendig, dass die Person dann fünf Jahre in dem bisherigen Vertrag statt ansässig war.
- 15:47Speaker 2: Ruhe, Gehälter und Renten sind vielleicht nicht so der Fokus aber auch da hat sich das Besteuerungsrecht geändert.
- 15:51Speaker 2: vorher gab's ein geteiltes Besteuernungsrecht Jetzt haben wir das ausschließlich Besteuernungs Recht des Kassenstaates.
- 15:59Speaker 2: Und zum Abschluss vielleicht noch einen Blick auf die verfahrensrechtlichen Änderungen.
- 16:03Speaker 2: Wir haben im Methodenartikel, wir hatten schon immer eine Switch-Oberklausel.
- 16:07Speaker 2: Oder was heißt schon immer?
- 16:07Speaker 2: Aber schon in der ersten Verhandlungengrundlage hatten wir eine Switch.
- 16:10Speaker 2: Oberklauseln entfielen DBAs auch.
- 16:13Speaker 2: Allerdings waren die immer davon abhängig dass man vorher ein Verständigungsverfahren vorgelagert hat.
- 16:18Speaker 2: das hat also die praktische Anwendung dieser Switch Ober Klauseln relativ beschränkt.
- 16:24Speaker 2: Dieses vorgelagerte Verständigungsverfahren ist jetzt gestrichen worden.
- 16:28Speaker 2: Und auch ansonsten ist das Wording des Switchover-Klausel anders gefasst, das erinnert fast so ein bisschen an die Regelung im Fünfzig D E S T G. Wir haben in einzelnen deutschen DBAs dieses Switchover Klausel auch schon drinne.
- 16:40Speaker 2: allerdings haben die Denkschriften da unterschiedliche Aussagen zu denen Auswirkung dieser Klausel.
- 16:45Speaker 2: Also, wenn ich da mal an der Stelle einen großen Wunsch äußern darf zur bisherigen Verhandlungsgrundlage war zwar am Anfang oft eine Begründung angekündigt die gab es aber nie.
- 16:55Speaker 2: jetzt haben wir eine aktualisierte Verhandlung Grundlage.
- 16:57Speaker 2: also ich würde mir sehr wünschen das auch mal eine BeGründung dazu kommt dass man sich wirklich mal schwarz auf weiß irgendwie nachlesen kann was die Finanzverwaltung sich dann von diesen Klauseln erhofft.
- 17:08Speaker 2: Also die Switchover-Klausel, wie gesagt das Verständigungsverfahren gestrichen.
- 17:12Speaker 2: An vielen anderen Stellen sind aber Elemente des Verständigerungsverfahrends drinne ich greif mal Artikel vier raus bei den doppelt ansässigen Unternehmen.
- 17:21Speaker 2: Es ist zwar nicht so dass die Verhandlungsgrundlage den Weg im MLI mitgeht Dass man bei doppelt Ansässigen unternehmen immer in ein verständigung Verfahren muss um die vorrangige Ansässigkeit zu bestimmen Das Nicht also der Ort der Geschäftsleitung bleibt schon maßgebend Aber wenn der nicht bestimmt werden kann oder fehlt, dann muss man doch ins Verständigungsverfahren und ohne Verständigung keine Ansässigkeit und damit auch keine Abkommensberechtigung.
- 17:47Speaker 2: Also ich könnte noch viele andere Sachen sagen aber ich glaube das waren so die wesentlichen Big Points und es bleibt spannend zu sehen was sich dann in den wirklich bilateral verabschiedeten DBA wiederfinden wird.
- 17:59Speaker 2: davon
- 18:00Speaker 3: Ja, vielen Dank, Kerstin.
- 18:02Speaker 3: Also kommen wir jetzt von dem großen Welt sozusagen wieder zurück hier auf den Boden der Tatsachen Christian!
- 18:08Speaker 3: Wir haben auch ein bisschen Rechtsprechung.
- 18:10Speaker 3: die wolltest du hier darstellen.
- 18:11Speaker 3: einen Fall, der dich besonders interessiert hat, wenn er untertsatzlich ist?
- 18:14Speaker 3: Wieso denn eigentlich?
- 18:15Speaker 1: Einfall des FG Nürnberg und wie immer es ist natürlich so dass all Credits go to Ronald ist ja nur deshalb für mich interessant, weil er mir den Fall erzählt hat.
- 18:24Speaker 1: Den hätte ich sonst niemals gesehen, weil die FG-Rechsprechung nur kursorisch verfolge.
- 18:29Speaker 1: aber der ist ja auch anhängig beim BFH dort unter dem Aktenzeichen Zehn R neun, sechsundzwanzig.
- 18:35Speaker 1: das FG Nuremberg hat entschieden am einen zwanzigsten Jenner diesen Jahres unter drei K ein tausend zwanzzig aus fünfundzwantzig.
- 18:43Speaker 1: und worum geht es?
- 18:44Speaker 1: Es geht um die Frage Wann habe eine wesentliche Betriebsgrundlage für eine Betrieb- oder Teilbetriebsauskiederung.
- 18:53Speaker 1: Wir wissen ja, die wesentlichen Betriebesgrundlage ist etwas was eine Buchwertübertragung kaputt machen kann nämlich dann nicht mit der wesentlich betriebs Grundlage übertragen.
- 19:05Speaker 1: Da gibt es eine ganze Reihe an Rechtsprechungen dazu und in dem Fall des FG Nurembachs ging es jetzt um die Frage eines betrieblich genutzten Grundstückes mit aufstehenden Bürogebäude.
- 19:17Speaker 1: bisschen komplizierter, weil da auch eine Betriebsausspaltung dahinter lag.
- 19:20Speaker 1: Aber das lassen wir aber weg!
- 19:21Speaker 1: Das ist nicht direkt
- 19:23Speaker 1: entscheidungsrelevant.".
- 19:25Speaker 1: Der Steuerpflichtige hatte sich entschieden, nicht etwa das Eigentum an den Grundstück zu übertragen – dann wäre alles easy gewesen – sondern er hat gesagt, ich überlasse mal unengeldlich das Grundstuck mit auf dem Bürogebäude und zwar jetzt nicht für zwei Jahre, fünf Jahre oder zehn, sondern für hundert Jahre.
- 19:41Speaker 1: Und hat sich gedacht, hunderte Jahre?
- 19:43Speaker 1: Das ist doch irgendwie ausreichend lange.
- 19:46Speaker 1: Da ist doch dann auch die wesentliche Betriebsgrundlage übertragen.
- 19:49Speaker 1: Und es stimmt natürlich, dass ich nicht das zivilrechtliche Eigentum übertrage muss, sondern dass ich das wirtschaftliche Egentum entsprechend parke auf der Abgabenordnung übertragen muss.
- 19:59Speaker 1: und da kann man ja bei so hundert Jahren durchaus mal.
- 20:02Speaker 1: ein Hundertjähriger Krieg also eine Halteform in so hundert Jahre ist schon was in der Geschichte.
- 20:06Speaker 1: Zwei Tausend Fünfzig wird's eh so heiß werden bis es alles keinen Sinn mehr hat.
- 20:10Speaker 1: ums da und halt uns die KI erledigt.
- 20:12Speaker 1: Also ich würde auch sagen hundert ist lange.
- 20:15Speaker 1: FG Nürnberg sieht das anders.
- 20:17Speaker 1: Das Zeit-Element ist hier egal, also zumindest die Hundert reichen noch lange nicht weil so ein Grundstück sicher, ich sage mal banal, nicht verbraucht.
- 20:28Speaker 1: Das geht dann auf die Fälle ein wo ich einen Wirtschaftsgut übertrage und die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer mit der Überlassungsdauere korrespondiert.
- 20:36Speaker 1: Da kann es reichen, da hätte ich dann einen Übergang in Zwischertlichen Eigentums.
- 20:39Speaker 1: Aber beim Grundstück ist das eben auch mit Climate Warming nicht so und es lag auch nicht im Überflutungsdeichbereich.
- 20:45Speaker 1: also die Anhälbung des Meeresspielers würde wahrscheinlich nichts ändern.
- 20:50Speaker 1: Das ist aus meiner Sicht nicht falsch.
- 20:53Speaker 1: Warum hat mich das interessiert?
- 20:54Speaker 1: Weil natürlich bei allen Teilbetriebsausgliederungen dieses Thema wesentliche Betriebsgrundlage gerade bei gemischt genutzten, das war hier gar nicht gemischgenutzt by the way bei einigen Wirtschaftsgütern immer wieder problematisch ist und zum Stolperstein werden kann.
- 21:09Speaker 1: Da geht es vor allem aber dann deshalb um die gemisht genutzte Wirtschafts-Güter die man zum Teil ja weil gemisgt genutzt auch nicht aufteilen kann.
- 21:18Speaker 1: wenn ich jetzt an bestimmte Intangibles denke Dann kann ich das Ding halt nicht aufteilen.
- 21:22Speaker 1: Ich kann eine Umgehungsgestaltung machen und kann Bruchteilseigentum begründen, und kann an einer Bruchteilsgemeinschaft ein Bruchtheilseigentur tragen.
- 21:31Speaker 1: Das ist so eine umgehungsvariante oder eine Lösungsvariantin die auch von der Finanzverwaltung regelmäßig angekrankt worden ist.
- 21:38Speaker 1: Ich kan aber natürlich auch hingehen und kann sagen, ich gewähre einen zeitlich unbefürstetes und unentgeltliches Nutzungsrecht.
- 21:45Speaker 1: Und anders bei Intangibles als jetzt beim Grundstück dass man den anderen ja auch nicht von der Nutzung ausschließt.
- 21:52Speaker 1: Wenn ich jetzt über Markenrecht, über Patente oder IP rede dann können das ja mehrere gleichzeitig nutzen und man hat dann alle höchstens Exklusivitätsbereiche.
- 22:03Speaker 1: Das ist dann ähnlich, wie wenn ich auf der ersten Ebene in einem Bürogebäude darf ich es weiter benutzen und ich übertrage einen Teil-Eigentum, Bruchteilseigentum auch an den Grund und Boden.
- 22:12Speaker 1: Und die Ebenen zwei und drei wurden vorher nicht genutzt und werden auch nachher von einer anderen Einheit beiträgt nutzen.
- 22:17Speaker 1: Also insofern gab's immer gute Umgehungsgestaltung und im ersten Moment habe ich gedacht, hola macht das diese Gestaltungen vielleicht kaputt?
- 22:25Speaker 1: Ich glaube nicht!
- 22:26Speaker 1: Wenn man das Urteil genau durchliest, wird er sehr stark eben auf dem Parkhof neun, dreißig Aua abgestellt.
- 22:32Speaker 1: und die Frage des wirtschaftlichen Eigentums, sodass ich denke was bei den gemischt genutzten insbesondere immateriellen Wirtschaftslütern.
- 22:40Speaker 1: Die Varianten, die bislang eingeschlagen worden sind nach wie vor zur Verfügung stehen und dadurch irgendwie nicht tangiert werden.
- 22:46Speaker 1: Und ich hatte dann auch so ein bisschen überlegt wenn man an andere Fälle denkt wo vielleicht weniger wirtschaftliches Eigentum aber wohl lange Laufzeiten der Relevanz bei der Einordnung haben.
- 22:56Speaker 1: Da kam mir sofort das Metzeninkapital in dem Sinn wo es ja Alte, alte BMF-Schreiben gab.
- 23:04Speaker 1: es aus dem Jahr ist glaube ich ein IDW HFA Stellungnahmen aus den neunziger Jahren die damals noch sehr stark auf die Laufzeit abgestellt haben und gesagt haben so ab dreißig Jahren zum Beispiel auch bei langlaufenden Konzerninternfinanzierung.
- 23:17Speaker 1: Ab dreizig Jahren kann das schon sein dass es zu Eigenkapital wird und das ist natürlich etwas.
- 23:24Speaker 1: also diese Laufzeitengigkeit aber in einem anderen Bereich eben, also nicht das wirtschaftliche Eigentum sondern für eine Frage auch der Risikoreinschätzung.
- 23:32Speaker 1: Welches Risiko trägt eigentlich ein Fremdkapitalgeber und wird das Eigenkapital ähnlich?
- 23:36Speaker 1: Das ist nicht wahnsinnig weit weg von der Frage des wirtschaftlichen Eigentums wenn man es mal wirtschaftlich betrachtet.
- 23:42Speaker 1: Ist natürlich doch nicht dasselbe.
- 23:44Speaker 1: und konsequenterweise muss man natürlich auch sagen, Das letzte Minusrechtskapital, da hat man diese Laufzeitüberlegungen komplett über Bord geschmissen und hat die alten Schreiben aufgehoben.
- 23:56Speaker 1: Deswegen ist das FG nicht BMFs auch klar aber in der Denke eine konsequente Entwicklung.
- 24:03Speaker 1: Ich fand es interessant und ich glaube das Takeaway davon ist ein bisschen dass man sagen muss genau hinschauen wenn Plain Vanilla übertragen bei wesentlichen Betriebsgrundlagen, dann muss ich wirklich genau hinschauen und muss mir schon der Sache sicher sein.
- 24:17Speaker 1: Und muss halt auch diese Entwicklung im Blick halten.
- 24:20Speaker 1: Fährerweise auch der Hinweis, Januar, war vor den Wahlen in Berlin und ich habe es ja schon gesagt, Vergesellschaftung, Enteignungen steht vor der Tür.
- 24:30Speaker 1: das könnte durchaus sein dass man als FG Nürnberg ist natürlich nicht berlin und die Enteigungen in Nürmberg da müssen noch Ermenge Schäufele und Rosspastwürste in den Christkindlmarkt hinunterwandern.
- 24:43Speaker 1: Aber vielleicht würden die sich das auch in einiger Zeit unter einer linken Herrschaft anders anschauen, um zu sagen, hundert Jahre, aber da haben wir schon dreimal vergesellschaftet?
- 24:53Speaker 1: Das ist weg des wirtschaftliche Eigentums.
- 24:56Speaker 3: Ja wenn das passiert dann erübe ich es ja auch.
- 24:58Speaker 3: also von daher vielen Dank für die darstellung.
- 25:01Speaker 3: spannenden Entscheidungen.
- 25:02Speaker 3: mal gucken wie der Befahr damit weitermachen wird.
- 25:04Speaker 3: Ich denke, dass viele das sehr intensiv verfolgen werden und mal gucken.
- 25:08Speaker 3: Vielleicht wird der Gesetzgeber ja auch noch ein paar Änderungen dieses Jahr mit anschieben zur Frage wie man mit solchen Konstellationen umgeht.
- 25:16Speaker 3: aber warten wir ein bisschen ab.
- 25:17Speaker 3: Ronald jetzt haben wir nur noch drei Minuten!
- 25:20Speaker 3: Aber du bist ja immer dafür bekannt also auf sehr schwierige Sachverhalte auf den Punkt zu bringen.
- 25:25Speaker 3: Du schaffst diesmal ja auch wie sonst üblich.
- 25:28Speaker 4: Ich versuche es mal.
- 25:30Speaker 4: Also hier nochmal ein kurzer Teaser, wir werden das Thema sehr lediglich noch einmal an anderer Stelle noch ein bisschen detaillierter aufnehmen.
- 25:36Speaker 4: Es geht nochmal um das Thema Grunderwerbsteuer, Share Deals und die Rechtsprechung des OGH in der portugiesischen Rechtssache Nova Ibiromaldes.
- 25:45Speaker 4: Bekanntermaßen ist es ja so dass der OGH Anfang Juni mal entschieden hat, dass in einer portugießigen share deal Besteuerungs-Situation wo eine Umfunkturierung zu dieser Schervie-Besteuerung beführt hat, dass da ein Verstoß gegen die Kapitalansammlungsrichtlinie vorlag.
- 26:00Speaker 4: Und nun ist es auch so, dass sowohl in Österreich – da gibt's eine Vorlage und zwar erst an der Anwachsung zum Gegenstand, wo man sich fragt ob da überhaupt vielleicht ne Ausnahme im Rahmen der Kapitalandsammungsrichtlinien für Besitzwechselsteuern greift.
- 26:15Speaker 4: Das könnte da sein aber das warten wir mal ab.
- 26:17Speaker 4: Es wird spannend!
- 26:18Speaker 4: Aber auch in Deutschland ist es jetzt so, der BFA nun dem EUGH vorgelegt hat.
- 26:28Speaker 4: Und zwar noch mal ganz kurz, die Situation war eine Abwärtsverschmelzung einer Gesellschaft auf die Kriegerinnen.
- 26:34Speaker 4: Die abwärzverschmolzende Gesellschaft war zu sechzig Prozent an der Kriegerin beteiligt und durch diese Abwärtverschmilzung ist es eben weil im Vermögen der überträgeren Grundbesitzenden gesellschaften waren, mittelbar teilweise ist es so ein Anteilsvereinigung nach Einsatz drei Nummer vier Grunderherbsteuergesetz gekommen.
- 26:52Speaker 4: Und beim FG München hat er man dann vorgetragen und damals, dass das Jahr alles gegen die Kapitalansammlungsrichtlinie verstößt.
- 26:57Speaker 4: Das FG-München hatte damals auf der Basis der bisherigen BFH-Richsprechung gesagt, nee, die Unterwerbsteuer hier ist kein Anwendungsfall der Kapitalandsammlungslichtlinie.
- 27:08Speaker 4: Und nun ist der Fall beim BFh gelandet und jetzt wurde das eben vom BfH... an den EuGH vorgelegt.
- 27:14Speaker 4: und es geht im Wesentlichen um drei Dinge.
- 27:16Speaker 4: Erstens geht es um die Frage, ob diese Umstrukturierung sozusagen sachlich im Anwendungsbereich der Kapitalansammlung richtig unterliegt?
- 27:23Speaker 4: Ob vielleicht die Grunderwerbsteuer doch keine indirekte Steuer am Sinne der richtigen ist, obwohl den Punkt vielleicht sogar der EUGH schon beantwortet hat für den buddhuportgisischen Fall oder das Dritte worum es wahrscheinlich gehen wird.
- 27:35Speaker 4: Ob nicht vielleicht doch eine Ausnahme für Besitzwechselsteuern greift?
- 27:38Speaker 4: Weil ja das deutsche Grunderwärbsteuersetz fingiert dass derjenige in dessen Händen vereinigt wird, der das Grundstück sozusagen übernimmt.
- 27:46Speaker 4: auch da hatte er eigentlich schon gesagt Nein, es geht nur um einen rechtlichen Übertragung des Grundstücks.
- 27:53Speaker 4: Hier diese Fiktion sind sozusagen irrelevant aber wir sind glaube ich sehr gespannt.
- 27:57Speaker 4: Wir haben eine halbe Minute noch und wir sind sehr gespannt was dabei rauskommt und werden sicherlich wie gesagt gelegentlich dazu noch mehr berichten.
- 28:05Speaker 4: gibt's dazu noch Gedanken?
- 28:08Speaker 3: Eigentlich nicht außer dass sich sagen kann man kann auf den entsprechenden Jüster von uns an der Stelle verweisen wo das etwas detaillierter beschrieben wurde und wir werden sicherlich das nochmal etwas besprechen.
- 28:20Speaker 3: Auf jeden Fall ist es bemerkenswert, muss man sagen angesichts der ständigen Rechtsprechung des BEFH die aber glaube ich jetzt richtigerweise also auch noch mal zum anders genommen wurde diese zu überprüfen oder zumindest nicht die Rechtfreund zu überprüfen mit die Frage ob bis doch hier nochmal einen Ansatzpunkt gibt im Jonsrecht.
- 28:35Speaker 3: Ich glaube dass Spanne einfach nur was man sagen kann EULGH ist back Wir haben jede Menge Verfahren und das ein weiteres Spannendes muss man.
- 28:49Speaker 3: Dann würde ich sagen jetzt sind wir doch direkt in die Punktlandung raus gelaufen.
- 28:53Speaker 3: Ich darf mich ganz herzlich bei euch bedanken, dass wir so viel Stoff da in dreiß Minuten reingefügt haben.
- 28:59Speaker 3: Bedanke mich auch nochmal besonders für Asen an der Stelle, der uns diese schöne Uhr hier präsentiert, die uns daran erinnert das wir also irgendwann zu Ende kommen lassen.
- 29:06Speaker 3: Ja sehr gerne Asen und ja dann sehen wir uns bald wieder!
- 29:09Speaker 3: Das war die hundertundzwanzigste Ausgabe und ja wir werden uns dann sicherlich auch bald mit Hundertdreisestenbeuch oder bei Ihnen wieder melden.
- 29:17Speaker 3: Vielen Dank, wir sind kurz vor dem Wochenende bei der Aufnahmetag und wenn man das hört wünsche ich ihr trotzdem ein schönes Wochenende.
- 29:23Speaker 3: Vielleicht passt es ja, wenn man's am Freitag hört.
- 29:25Speaker 3: Das weiß ich nicht ganz genau.
- 29:27Speaker 3: Und bis bald!
- 29:28Speaker 1: Ciao zusammen!
- 29:48Speaker 1: Tschüss!