Latest / frag.hugo – Compliance für Chefs / NIS2-Haftung: Was Geschäftsführer persönlich trifft
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- 0:04Hugo: Paragraf achtunddreißig des Gesetzes über das BSI richtet sich nicht an das Unternehmen, sondern an die Geschäftsleitung selbst.
- 0:10Hugo: Das haben viele Chefs noch nicht auf dem Schirm.
- 0:13Katrin: Ich dachte, NIS2 ist ein Thema für unsere IT.
- 0:16Katrin: Was hat das mit mir persönlich zu tun?
- 0:19Hugo: Drei Dinge.
- 0:20Hugo: Sie müssen die Sicherheitsmaßnahmen umsetzen und überwachen, Sie müssen sich regelmäßig schulen lassen, und Sie haften für schuldhaft verursachte Schäden.
- 0:28Katrin: Haften heißt: mit meinem Privatvermögen?
- 0:31Hugo: Im schlimmsten Fall ja, gegenüber dem eigenen Unternehmen.
- 0:34Hugo: Wann das droht und wie Sie es vermeiden, klären wir heute an drei typischen Fällen.
- 0:38Katrin: Was weiß ich nach dieser Folge, was ich jetzt nicht weiß?
- 0:41Hugo: Welche Pflichten Sie selbst erfüllen müssen, wann Sie persönlich zahlen und welche Unterlagen Sie im Ernstfall schützen.
- 0:47Katrin: Gilt das für jede Firma?
- 0:49Hugo: Nur für die Geschäftsleitung wichtiger und besonders wichtiger Einrichtungen.
- 0:53Hugo: Ob Ihr Unternehmen dazugehört, war das Thema von Folge eins.
- 0:57Katrin: Wir sind mit hundertachtzig Leuten im Maschinenbau eine wichtige Einrichtung.
- 1:01Katrin: Wer zählt bei uns als Geschäftsleitung?
- 1:04Hugo: Jede Person, die nach Gesetz, Satzung oder Gesellschaftsvertrag die Geschäfte führt und das Unternehmen vertritt.
- 1:09Hugo: In der GmbH sind das die Geschäftsführer, in der Aktiengesellschaft der Vorstand.
- 1:14Katrin: Bei uns kümmert sich der IT-Leiter um die Sicherheit, zusammen mit einem externen Dienstleister.
- 1:19Katrin: Reicht das nicht?
- 1:20Hugo: Für die Arbeit ja, für die Verantwortung nein.
- 1:23Hugo: Die Gesetzesbegründung sagt: Auch wenn Sie Hilfspersonen einschalten, bleibt die Geschäftsleitung letztverantwortlich.
- 1:29Katrin: Was heißt das praktisch?
- 1:31Katrin: Ich kann nicht jede Firewall-Regel selbst prüfen.
- 1:34Hugo: Müssen Sie auch nicht.
- 1:35Hugo: Laut Begründung müssen Sie die konkreten Maßnahmen als geeignet billigen und ihre Umsetzung laufend überwachen.
- 1:42Katrin: Billigen heißt was genau?
- 1:43Katrin: Eine Unterschrift unter ein Konzept?
- 1:46Hugo: Eine bewusste Entscheidung.
- 1:47Hugo: Sie lassen sich die Risikoanalyse und die geplanten Maßnahmen vorlegen, fragen nach und beschließen sie in der Geschäftsführung.
- 1:54Hugo: Gemeint sind die Maßnahmen nach Paragraf dreißig, etwa Notfallplanung mit Backups, Zugriffskontrolle, Mehr-Faktor-Anmeldung und die Sicherheit der Lieferkette.
- 2:03Hugo: Den Beschluss halten Sie schriftlich fest.
- 2:05Katrin: Und überwachen?
- 2:06Katrin: Reicht einmal im Jahr ein Bericht?
- 2:09Hugo: Das Gesetz nennt keinen Takt.
- 2:11Hugo: Praktikabel ist ein kurzer Bericht in jedem Quartal: Was ist umgesetzt, was ist offen, welche Vorfälle gab es?
- 2:17Katrin: Und wenn mein IT-Leiter sagt, alles im grünen Bereich, und ich das nicht beurteilen kann?
- 2:22Hugo: Dann fragen Sie nach Belegen statt nach Ampelfarben.
- 2:25Hugo: Etwa nach dem letzten Test der Rücksicherung, dem Anteil der Konten mit Mehr-Faktor-Anmeldung und den offenen Punkten aus der letzten Prüfung.
- 2:32Katrin: Wir sind zwei Geschäftsführer, mein Kollege macht die Technik und ich das Kaufmännische.
- 2:37Katrin: Bin ich damit raus?
- 2:38Hugo: Nein.
- 2:38Hugo: Die Pflichten treffen jedes Mitglied der Geschäftsleitung, das betont das BSI ausdrücklich für die Schulung.
- 2:45Hugo: Und im GmbH-Gesetz steht, dass Geschäftsführer, die ihre Pflichten verletzen, solidarisch haften.
- 2:51Hugo: Also nebeneinander, jeder grundsätzlich auf den ganzen Schaden.
- 2:55Katrin: Dann muss ich mich auch schulen lassen.
- 2:57Katrin: Wie lange und wie oft?
- 2:59Hugo: Laut Gesetzesbegründung gelten Schulungen als regelmäßig, wenn sie mindestens alle drei Jahre stattfinden.
- 3:04Hugo: Für die Kostenschätzung hat der Gesetzgeber eine halbtägige Schulung angenommen, also vier Stunden.
- 3:10Hugo: Das BSI hält vier Stunden aber in den allermeisten Fällen für zu wenig.
- 3:14Hugo: Und das Mindestintervall von drei Jahren in den seltensten Fällen für ausreichend.
- 3:18Katrin: Woran soll ich mich dann orientieren?
- 3:20Hugo: An Ihrem Risiko und Ihrem Vorwissen, sagt das BSI.
- 3:23Hugo: Gleichen Sie die Inhalte eines Angebots mit der Handreichung des BSI zur Schulung von Geschäftsleitungen ab.
- 3:29Katrin: Kann ich die Schulung aufteilen, zum Beispiel jedes Jahr ein Stück?
- 3:33Hugo: Ja, das BSI hält eine Aufteilung grundsätzlich für möglich.
- 3:36Hugo: Wichtig ist, dass Sie danach Risiken erkennen und bewerten können.
- 3:40Katrin: Und wenn ich die Schulung einfach nicht mache?
- 3:43Katrin: Gibt es dafür ein Bußgeld?
- 3:44Hugo: Im Bußgeldkatalog des Paragrafen fünfundsechzig fehlt die Schulungspflicht, doch bei Hinweisen auf Mängel kann das BSI sie prüfen und anordnen.
- 3:52Hugo: Wer eine solche Anordnung missachtet, riskiert ein Bußgeld.
- 3:56Hugo: Dazu kommt die Haftung.
- 3:57Hugo: Ohne Schulung wird es schwer zu belegen, dass Sie die Maßnahmen sachkundig gebilligt haben.
- 4:02Katrin: Was soll ich also diese Woche tun?
- 4:04Hugo: Legen Sie per Beschluss fest, wer Ihnen über Informationssicherheit berichtet, und lassen Sie sich die Maßnahmen zur Billigung vorlegen.
- 4:10Hugo: Planen Sie dann für jedes Mitglied der Geschäftsleitung eine Schulung ein.
- 4:14Hugo: Und bewahren Sie Beschluss, Berichte und Teilnahmebescheinigungen geordnet auf.
- 4:18Katrin: Nehmen wir an, wir werden verschlüsselt, zwei Wochen Stillstand und zwei Millionen Euro Schaden.
- 4:24Katrin: Wer zahlt?
- 4:25Hugo: Zuerst das Unternehmen.
- 4:26Hugo: Dann stellt sich die Frage, ob die Geschäftsführung ihre Pflichten verletzt hat.
- 4:31Hugo: Paragraf achtunddreißig, Absatz zwei verweist dafür auf das Gesellschaftsrecht Ihrer Rechtsform.
- 4:37Hugo: Bei der GmbH ist das Paragraf dreiundvierzig des GmbH-Gesetzes.
- 4:41Katrin: Und was steht da?
- 4:42Hugo: Geschäftsführer müssen die Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes anwenden.
- 4:46Hugo: Wer seine Pflichten verletzt, haftet der Gesellschaft für den entstandenen Schaden.
- 4:50Katrin: Also hafte ich für jeden Angriff?
- 4:52Katrin: Hundertprozentige Sicherheit gibt es doch nicht.
- 4:55Hugo: Nein.
- 4:55Hugo: Das Gesetz verlangt einen schuldhaft verursachten Schaden, und ein Angriff allein beweist noch keine Pflichtverletzung.
- 5:02Hugo: Kritisch wird es, wenn bekannte Lücken offen blieben.
- 5:04Hugo: Etwa wenn der Dienstleister die fehlende Mehr-Faktor-Anmeldung gemeldet hat und niemand entschieden hat.
- 5:10Katrin: Wer würde mich überhaupt in Anspruch nehmen?
- 5:12Katrin: Das Unternehmen bin ja irgendwie ich.
- 5:14Hugo: In der GmbH beschließen die Gesellschafter, ob Ersatzansprüche gegen Geschäftsführer geltend gemacht werden.
- 5:20Hugo: So steht es in Paragraf sechsundvierzig des GmbH-Gesetzes.
- 5:23Hugo: Denkbar ist das etwa nach einem Verkauf an neue Eigentümer, in der Insolvenz oder bei Streit unter Gesellschaftern.
- 5:29Katrin: Und wenn mich die Gesellschafter am Jahresende entlasten?
- 5:32Katrin: Ist die Sache dann erledigt?
- 5:34Hugo: Auch die Entlastung beschließen die Gesellschafter.
- 5:36Hugo: Ein ausdrückliches Verbot, auf solche Ansprüche zu verzichten, enthält das deutsche Gesetz über das BSI nicht.
- 5:42Hugo: Ob eine Entlastung auch Ansprüche aus den NIS2-Pflichten erfasst, ist Stand heute nicht abschließend geklärt.
- 5:48Hugo: Verlassen Sie sich deshalb nicht darauf.
- 5:50Katrin: Wie lange hängt so etwas über mir?
- 5:52Hugo: Ansprüche nach Paragraf dreiundvierzig verjähren in fünf Jahren.
- 5:56Hugo: Bewahren Sie Ihre Unterlagen also mindestens so lange auf.
- 5:59Katrin: Wir sind eine GmbH.
- 6:00Katrin: Was wäre bei einer Aktiengesellschaft anders?
- 6:03Hugo: Dort gilt Paragraf dreiundneunzig des Aktiengesetzes.
- 6:06Hugo: Ist die Sorgfalt streitig, muss der Vorstand beweisen, dass er sorgfältig gehandelt hat.
- 6:11Hugo: Zugleich schützt ihn eine Regel.
- 6:13Hugo: Keine Pflichtverletzung liegt vor, wenn er bei einer unternehmerischen Entscheidung annehmen durfte, auf Grundlage angemessener Information zum Wohl der Gesellschaft zu handeln.
- 6:22Katrin: Angemessene Information heißt also wieder: dokumentieren.
- 6:26Hugo: Ja.
- 6:26Hugo: Halten Sie fest, welche Risiken Ihnen vorlagen, welche Möglichkeiten es gab und warum Sie sich so entschieden haben.
- 6:32Hugo: Dann ist auch eine bewusste Entscheidung nachvollziehbar, etwas erst später umzusetzen.
- 6:38Hugo: Für die GmbH steht diese Regel nicht im Gesetz, die Dokumentation hilft Ihnen trotzdem.
- 6:43Katrin: Und meine Manager-Haftpflichtversicherung?
- 6:46Katrin: Die zahlt doch.
- 6:47Hugo: Prüfen Sie das im Vertrag, nicht nach Gefühl.
- 6:49Hugo: Fragen Sie Ihren Versicherungsmakler, ob Pflichtverletzungen aus dem Gesetz über das BSI gedeckt sind und welche Ausschlüsse gelten.
- 6:56Hugo: Für Vorstände einer Aktiengesellschaft schreibt das Aktiengesetz außerdem einen Selbstbehalt vor.
- 7:01Hugo: Mindestens zehn Prozent des Schadens, bis mindestens zum Eineinhalbfachen der festen Jahresvergütung.
- 7:07Katrin: Was ist mit Rechtsformen, für die das Gesellschaftsrecht gar keine solche Haftung kennt?
- 7:11Hugo: Für die gibt es eine Auffangregel.
- 7:13Hugo: Dann haftet die Geschäftsleitung direkt nach Paragraf achtunddreißig, Absatz zwei.
- 7:19Katrin: Neben dem Schadenersatz gibt es Bußgelder.
- 7:21Katrin: Zahle ich die selbst?
- 7:23Hugo: Das Bußgeld nach Paragraf fünfundsechzig richtet sich in erster Linie gegen das Unternehmen.
- 7:27Hugo: Für fehlende Maßnahmen, Dokumentation oder Meldungen sind es bei wichtigen Einrichtungen bis sieben Millionen Euro.
- 7:34Hugo: Bei besonders wichtigen Einrichtungen bis zehn Millionen Euro.
- 7:37Hugo: Bei mehr als fünfhundert Millionen Euro weltweitem Umsatz sind es bis eins Komma vier Prozent davon bei wichtigen, bis zwei Prozent bei besonders wichtigen Einrichtungen.
- 7:46Katrin: Und mich persönlich kann es nicht treffen?
- 7:48Hugo: Doch, möglicherweise.
- 7:49Hugo: Das Ordnungswidrigkeitengesetz kennt die Aufsichtspflichtverletzung in Paragraf hundertdreißig.
- 7:54Hugo: Wer als Inhaber die erforderliche Aufsicht unterlässt und es dadurch zu einem Verstoß kommt, handelt selbst ordnungswidrig.
- 8:01Hugo: Über Paragraf neun desselben Gesetzes kann das auch Geschäftsführer treffen.
- 8:05Katrin: Ist das bei NIS2 schon so entschieden worden?
- 8:08Hugo: Wie das bei Verstößen gegen das Gesetz über das BSI gehandhabt wird, ist Stand heute nicht abschließend geklärt.
- 8:14Hugo: Rechnen Sie damit, dass es möglich ist.
- 8:16Katrin: Was heißt Aufsicht in meinem Fall?
- 8:18Hugo: Laut Gesetz gehören dazu auch Bestellung, sorgfältige Auswahl und Überwachung von Aufsichtspersonen.
- 8:23Hugo: Also: Wen haben Sie mit der Sicherheit betraut, und kontrollieren Sie, ob die Arbeit erledigt wird?
- 8:29Katrin: Reicht es, wenn ich einen Beauftragten für Informationssicherheit benenne?
- 8:33Hugo: Das ist eine sinnvolle Aufsichtsperson, ersetzt aber nicht Ihre eigene Überwachung.
- 8:38Hugo: Lassen Sie sich berichten, und reagieren Sie nachweisbar auf die Hinweise.
- 8:42Katrin: Ich habe gelesen, man kann Geschäftsführern sogar die Arbeit verbieten.
- 8:46Katrin: Stimmt das?
- 8:47Hugo: Das gibt es, aber eng begrenzt.
- 8:49Hugo: Paragraf einundsechzig, Absatz neun gilt nur für besonders wichtige Einrichtungen.
- 8:54Hugo: Befolgt eine solche Einrichtung Anordnungen des BSI trotz Frist nicht, kann die zuständige Aufsichtsbehörde als letztes Mittel eingreifen.
- 9:02Hugo: Sie kann unzuverlässigen Geschäftsleitungen ihre Tätigkeit vorübergehend untersagen.
- 9:07Hugo: Das gilt nur, bis die Anordnung befolgt ist.
- 9:09Hugo: Für wichtige Einrichtungen wie Ihre sieht der Wortlaut des Gesetzes diese Maßnahme nicht vor.
- 9:14Katrin: Wie kommt das BSI überhaupt dazu, bei uns genauer hinzuschauen?
- 9:18Hugo: Bei besonders wichtigen Einrichtungen kann es Audits und Prüfungen auch ohne Anlass anordnen.
- 9:23Hugo: Bei wichtigen Einrichtungen wird es tätig, wenn Tatsachen auf Mängel hindeuten.
- 9:27Katrin: Wo kann ich im Ernstfall am schnellsten etwas falsch machen?
- 9:30Hugo: Bei der Meldung.
- 9:31Hugo: Die frühe Erstmeldung eines erheblichen Sicherheitsvorfalls ist unverzüglich fällig, spätestens nach vierundzwanzig Stunden.
- 9:38Hugo: Wer gar nicht, falsch oder zu spät meldet, riskiert denselben Bußgeldrahmen wie bei fehlenden Maßnahmen.
- 9:43Katrin: Wer entscheidet dann bei uns nachts, ob gemeldet wird?
- 9:46Hugo: Das legen Sie vorher fest, mit Vertretung.
- 9:48Hugo: Die Meldung darf nicht davon abhängen, dass ausgerechnet Sie erreichbar sind.
- 9:52Katrin: Und wenn wir uns noch gar nicht beim BSI registriert haben?
- 9:55Hugo: Dann holen Sie das sofort nach.
- 9:57Hugo: Eine versäumte Registrierung kann bis fünfhunderttausend Euro kosten.
- 10:01Katrin: Und danach ist das erledigt?
- 10:02Hugo: Nicht ganz.
- 10:03Hugo: Ändern sich Ihre Angaben, etwa die Kontaktdaten oder die öffentlichen IP-Adressbereiche, melden Sie das dem BSI unverzüglich, spätestens innerhalb von zwei Wochen.
- 10:13Katrin: Was nehme ich aus dieser Folge mit?
- 10:15Hugo: Erstens: Sicherheit lässt sich delegieren, die Verantwortung nicht.
- 10:19Hugo: Billigen Sie die Maßnahmen per Beschluss und lassen Sie sich regelmäßig berichten.
- 10:24Hugo: Zweitens: Jedes Mitglied der Geschäftsleitung muss sich schulen lassen.
- 10:28Hugo: Mindestens alle drei Jahre, laut BSI meist öfter und länger als vier Stunden.
- 10:33Hugo: Drittens: Dokumentieren Sie Risiken, Entscheidungen und Berichte.
- 10:37Hugo: Im Haftungsfall belegen nur diese Unterlagen, dass Sie sorgfältig gehandelt haben.
- 10:42Katrin: Und wenn ich unsicher bin, ob das bei mir reicht?
- 10:45Hugo: Diese Folge ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.
- 10:48Hugo: Klären Sie Ihre Rechtsform mit Ihrem Anwalt und Ihre Versicherung mit Ihrem Makler.
- 10:52Hugo: Einen ersten Baustein für Ihre Schulung nach Paragraf achtunddreißig, online und mit Teilnahmebescheinigung, finden Sie bei frag.hugo.