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Kindsmord im Könizbergwald: Bundesgericht bestätigt Urteil
Das Bundesgericht kommt zum Schluss, dass die Mutter die Mörderin ihres Kindes ist. Die Indizien würden gegen die Mutter sprechen. Das Bundesgericht bestätigt also die Arbeit der Vorinstanzen. Die Mutter muss 18 Jahre ins Gefängnis. Weiter in der Sendung: · Kantonsparlament Freiburg: Trotz Fraktionswechseln sollen die Sitze in den Kommissionen gleich bleiben. · Abschuss während des ganzen Jahres: Bundesrat will unter gewissen Umständen den Wolfsschutz weiter lockern.
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