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Update: Blühende Solidaritätszuschläge

Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass der Solidaritätszuschlag auch weiterhin erhoben werden darf. Damit wies das Gericht eine Verfassungsbeschwerde aus dem Jahr 2020 zurück: Sechs FDP-Parteimitglieder waren damals der Meinung, dass auch der Zuschlag mit Ablauf des Solidarpaktes II im Jahr 2019 hätte enden sollen – sonst sei er verfassungswidrig. Der Solidaritätszuschlag wurde eingeführt, um Lebensverhältnisse in West- und Ostdeutschland anzugleichen. Laut Gericht sei der Abschlag immer noch notwendig, der Bund müsse dies allerdings regelmäßig überprüfen. Für die neue…

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