
Staatsanwaltschaft sieht Schüsse als Nothilfe
Bereits mehrfach wurde, nicht nur von Radio Dreyeckland, über den Fall des in Emmendingen von der Poliezi erschossenen Mannes berichtet. Das Verfahren gegen den Schützen wurde von der Staatsanwaltschaft Freiburg nun mit Verweis auf den Nothilfeparagraphen (§ 32 StGB) eingestellt. Kritik daran übte unter anderem der Anwalt der Nebenklage, Jens Janssen: https://rdl.de/beitrag/drei-sch-sse-aus-n-chster-n-he
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