Latest / Epoch Im Fokus / Aus für’s Auslandskonto? Das ändert sich für EU-Ansässige #86
Transcript
- 0:00Speaker 0: Herzlich Willkommen zu Epoch im Fokus mit dem Thema Neue EU-Bankenregeln.
- 0:05Speaker 0: Aus fürs Auslandskonto?
- 0:06Speaker 0: Das ändert sie für EU-Ansässige!
- 0:09Speaker 0: Ein Artikel von Reinhard Werner vom April, August, August... ... am Mikrofon Alexander Sieber.
- 0:16Speaker 0: Ab Januar, April und September, gelten neue EU-Regeln für Banken aus Drittstaaten.
- 0:20Speaker 0: Konten im Ausland werden nicht verboten, doch für EU Ansässige wird es deutlich schwieriger ein Konto im Auslands zu eröffnen.
- 0:28Speaker 0: Ab elften Januar, sieben und zwanzig müssen sich in der EU ansässige Personen auf eine stärkere Regulierung bestimmter Bankgeschäfte von Banken außerhalb der Gemeinschaft einstellen.
- 0:37Speaker 0: Dies hat auch potenzielle Auswirkungen auf Auslandskonten.
- 0:40Speaker 0: Grund dafür ist das Inkrafttreten des sogenannten CRD-Sechsregeln, die auch Bankgeschäft von Instituten aus Drittstaaten betreffen.
- 0:48Speaker 0: Inwieweit diese Auswirkung auf ein bestehendes Schweizer oder anderes Drittstartenkonto haben hängt von der jeweiligen Bank unter konkreten Dienstleistungen ab!
- 0:56Speaker 0: Die bevorstehende Neuregelung hat bei einigen Betroffenen Bedenken hinsichtlich der Weiterführungen von Konten bei Banken in Drittstaaten hervorgerufen.
- 1:05Speaker 0: EU will mit CRE-SEX eine lokale Präsenz erzwingen, die EU begründet die Regelung mit Erwägungen zum Aufsichtsrecht und Verbraucherschutz – man möchte verhindern dass Banken aus Drittstarten Einlagen annehmen oder Kredite vergeben ohne den gleichen Aussichtsegeln zu unterliegen wie EU-Banken.
- 1:22Speaker 0: Zudem geht es um rechtliche Rahmenverhaftung oder im Fall einer Liquidation.
- 1:26Speaker 0: Bislang sind bei Drittstaatsbanken die grenzüberschreitend Dienstleistungen anbieten, einige regulatorische Fragen ungeklärt.
- 1:32Speaker 0: Diese betrifft Themen wie Aufsichtszuständigkeit, Einlagensicherung, Beschwerdemöglichkeiten und Gerichtsstände oder Regeln im Fall einer Bankenkrise.
- 1:41Speaker 0: Zudem konnten die zuständigen EU-Aussichtsbehörden riesigen und Geschäftsvoluminer nicht hinreichend überwachen.
- 1:48Speaker 0: CRD VI soll deshalb eine Pflicht zur lokalen Präsenz erzwingen.
- 1:51Speaker 0: – Die Regulierung richtet sich nicht an die Kunden selbst sondern an die Banken.
- 1:55Speaker 0: Drittstaatenbanken, die bestimmte Kernleistungen für EU-ansässige anbieten sollen künftig grundsätzlich eine zugelassenen Niederlassung in der EU oder eine Tochtergesellschaft unterhalten.
- 2:05Speaker 0: Zu den Kerneistungen zählen u.a.
- 2:07Speaker 0: Einlagen, Kredite, Garantien und bestimmte Verpflichtungsgeschäfte.
- 2:12Speaker 0: Ab dem elften Januar zwanzig siebenundzwanzig ist damit Banken, die außerhalb der Europäischen Union angesiedelt sind untersagt konnten von in der EU lebenden Personen zu führen.
- 2:21Speaker 0: Eine Ausnahme gilt nur dann wenn die Bank eine offiziell genehmigte Zweikniederlassung genau im Land betreibt indem der Kunde seinen Wohnsitz hat.
- 2:29Speaker 0: Nicht das Konto sondern die Bank steht im Fokus.
- 2:32Speaker 0: Nicht von der Regelung betroffen sind unter anderem PayPal-Konten.
- 2:35Speaker 0: Der US-amerikanische Zahlungsdienstleister verfügt bereits jetzt über ein Tochterunternehmen mit Sitz in Luxemburg, dieses ist als Bank bzw.
- 2:43Speaker 0: Kreditinstitut zugelassen und unterliegt der europäischen Aufsicht.
- 2:47Speaker 0: Allerdings ist ein Guthaben dort nicht mit einem klassischen Bankguthaben oder einem Chirokonto gleichzusetzen – insbesondere bezüglich der Regeln für Sicherungen und Verwahrung gelten für Zahlungs Dienste wie PayPal eigene Bestimmungen.
- 2:58Speaker 0: Die Neuregelung kann Konsequenzen beispielsweise für Schweizer oder Londoner Konten haben.
- 3:03Speaker 0: Eine Schweizer Bank könnte beispielsweise entscheiden, in der EU ansässige Kunden nicht mehr direkt zu betreuen.
- 3:09Speaker 0: Stattdessen könnte sie darauf bestehen das Konto auf eine Niederlassung in die EU zu übertragen oder die Geschäftsbeziehung zu beenden.
- 3:16Speaker 0: Dies hängt von der jeweiligen Bank, deren Geschäftsmodell und den Vertragsbedingungen ab.
- 3:21Speaker 0: Wohnsitz entscheidend – Nicht-die-Staatsangehörigkeit Entscheidend ist dabei nicht die Staatsangehörigkeit des Kunden, sondern ausschließlich dessen Wohnsitz.
- 3:30Speaker 0: Wer in Deutschland lebt gilt automatisch als EU-ansässig – auch wenn er etwa Schweizer Staatsangehöhriger ist!
- 3:35Speaker 0: Für bestehende Verträge, die vor dem Elften Juli zwanzig sechsundzwanzig abgeschlossen wurden, gilt allerdings eine Ausnahme.
- 3:41Speaker 0: Diese sind, um erwauberne Kundenrechte zu schützen nach Artikel einundzwanzig C nicht von der Niederlassungspflicht betroffen und genießen Bestandschutz.
- 3:49Speaker 0: Zudem gibt es die sogenannte Reverse Solicitation.
- 3:52Speaker 0: das bedeutet dass die Bank unter bestimmten Voraussetzungen weiterhin auch aus dem Drittstaat Dienstleistungen erbringen darf wenn der Kunde diese nachweislich aus eigener Initiative kontaktiert hat.
- 4:04Speaker 0: Diese Ausnahme ist allerdings eng gefasst.
- 4:06Speaker 0: Sie bedeutet außerdem nicht, dass die Bank über die auf der Reverse-Solicitation beruhende und bestehende Verbindung weitere Produkte verkaufen darf.
- 4:14Speaker 0: Ferner sind bestimmte Wertpapierdienstleistungen nach Anhang I Abschnitt A MIFID II von der Niederlassungspflicht ausgenommen.
- 4:23Speaker 0: Weitere Ausnahme von CRD VI betrifft WertpAPI Depots & Nebenleistungen.
- 4:28Speaker 0: Darüber hinaus sind auch dazu gehörige Nebendienstleistungen nicht erfasst.
- 4:32Speaker 0: Eine genaue Definition, was darunter zu verstehen ist fehlt in diesem Kontext.
- 4:36Speaker 0: Bislang führt das Gesetz lediglich die Ausnahme von Einlagen oder die Gewährung von Krediten oder Darlehen für die Zwecke der Erbringung.
- 4:45Speaker 0: Grundsätzlich bleibt die Führung des Kontos in einem Drittstaat für Personen mit Wohnsitz in der EU auch nach entkraftretendes CRD-Sechsreglements möglich.
- 4:52Speaker 0: Doch die Frage bleibt im Raum, ob betroffene Banken ihre bisherige Geschäftsbeziehungen mit einem Kunden innerhalb der EU unverändert fortführen werden?