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Diese Heizungen von 2010 müssen jetzt geprüft werden
Heizungen von 2010 müssen jetzt geprüft werden – was Eigentümer wissen müssen
Für viele Eigentümer kommt es überraschend:
Heizungsanlagen aus dem Jahr 2010 unterliegen ab jetzt einer gesetzlichen Prüfpflicht. Grundlage ist § 60b des Gebäudeenergiegesetzes (GEG). Betroffen sind Wohngebäude mit mindestens sechs Wohneinheiten und klassische Heizungsanlagen mit Wasser als Wärmeträger – also Gas-, Öl- und Holzheizungen.
In dieser Folge erklären wir,
wen die Prüfpflicht betrifft,
welche Fristen gelten,
was bei der Heizungsprüfung konkret kontrolliert wird
und welche Pflichten sich aus den…
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