Latest / RENEWA Sanierungsnavigator / Lüftungsanlage fördern lassen: Diese Möglichkeiten gibt es!
Transcript
- RENEWA GmbH: Eine Lüftungsanlage, die sorgt für frische Luft, die hilft gegen Feuchtigkeit und Schimmel und wird gerade bei gut gedämmten Gebäuden immer wichtiger. Was viele Eigentümer jetzt aber nicht wissen, auch für den Einbau oder die Erneuerung einer Lüftungsanlage gibt es eine staatliche Förderung. Und grundsätzlich gibt es dafür drei Wege. Also einen direkten Zuschuss über die BAFA, eine Finanzierung über die KfW oder alternativ den Steuerbonus. Die gehen wir jetzt einmal kurz durch und starten wir mit dem BAFA-Zuschuss. Eine Lüftungsanlage zählt in der Bundesförderung für effiziente Gebäude zur Anlagentechnik und gefördert werden damit sowohl der erstmalige Einbau als auch die Erneuerung oder Optimierung einer bestehenden Anlage. Der Grundfördersatz liegt bei 15 Prozent der förderfähigen Kosten. Über einen ISFP, also individuellen Sanierungsplan, kann man sich noch fünf Prozent Bonus holen. Seit der Änderung der Förderbedingungen im Juli 26 gibt es hier allerdings noch eine Einschränkung. Der ISFP-Bonus wird nur noch auf Teil der förderfähigen Kosten oberhalb von 30.000 Euro gewährt. Das macht es tatsächlich interessanter, Maßnahmen miteinander zu kombinieren. Also für eine Lüftungsanlage alleine, da wird es nicht reichen. Wäre beispielsweise nicht nur die Lüftungsanlage erneuert, sondern gleichzeitig Fenster tauscht oder das Dach bzw. Fassade dennnt, der kann da durchaus das verfügbare Förderbudget noch ein bisschen besser ausnutzen. Und wichtig sind dabei auch die maximal förderfähigen Kosten. Beim Einfamilienhaus sind das grundsätzlich bis 30.000 Euro pro Jahr förderfähig. Mit dem ISFP kann sich der Rahmen auf 60.000 Euro erhöhen. Das macht wie gesagt auch die Kombination dann so interessant. Und bei Mehrfamilienhäusern wird seit Juli 2026 stärker nach Anzahl der Wohnungen gestaffelt. für die erste Wohnanhalt können bis zu 30.000 Euro, für die zweite bis sechste jeweils 15.000 Euro und ab der siebten jeweils 8.000 Euro angesetzt werden. Mit dem ISFP erhöhen sich auch die Dagi-Grenzen entsprechend. Für die BAFA-Förderung braucht man aber einen Energieeffizienz-Experten und der ist ebenfalls förderfähig. Für Fachplanung und Baubegleitung kann man Zuschuss von 50 Prozent beantragen. Und ganz wichtig, erst klärt man die Förderung Dann startet man mit der Maßnahme. Der Antrag muss also rechtzeitig gestellt werden und auch bei bereits geschlossenen Liefer- oder Leistungsverträgen müssen die entsprechenden Förderbedingungen berücksichtigt werden. Neben dem Zuschuss gibt es eine zweite Möglichkeit, den KfW-Ergänzungskredit. Und damit lassen sich förderfähige Sanierungsmaßnahmen mit einem Kredit von bis zu 120.000 Euro pro Wohleinheit finanzieren. Voraussetzung ist allerdings, dass für die Maßnahme bereits eine Zuschusszusage, also beispielsweise von der BAFA, vorliegt. Besonders interessant kann das für selbstnutzende Eigentümer mit einem zu versteuerten Haushaltseinkommen von maximal 90.000 Euro sein. Hier kann man eine Zinsverbilligung von bis zu 2,5 Prozentpunkten bekommen und das ist aktuell schon eine ganze Menge. Dann gibt es Variante Nummer 3, die Lüftungsanlage wird nicht als einzelne Maßnahme umgesetzt, sondern als Teil einer größeren Effizienzhausarmierung. Und dann kommt das KfW-Programm 261 ins Spiel. Hier können für die komplette energetische Sanierung bis zu 150.000 Euro pro Wohnanhalt zur Verfügung stehen. Und je nach erreichten Effizienzausstandard kann zusätzlich auch ein Tilgungszuschuss hinzukommen. Natürlich wird nicht einfach jede Lüftungsanlage gefördert. Es gelten natürlich technische Mindestanforderungen, jetzt etwa an die Effizienz der Ventilatoren und bei Anlagen mit Wärmerückgewinnung auch an diesen Wärmebereitstellungsgrad. Auch die korrekte Einregulierung und die Dokumentation durch den Fachbetrieb spielen da eine Rolle. Das muss man sich als Eigentümer aber nicht selbst alles zusammensuchen. Genau deshalb wird bei der Förderung Energieeffizienz-Experte eingebunden. Und dann gibt es noch eine Alternative, wenn man keinen BAFA- oder KfW-Zuschuss nutzen möchte, den Steuerbonus für energetische Sanierung. Dabei können über drei Jahre verteilt grundsätzlich 20 Prozent der Sanierungskosten steuerlich geltend gemacht werden. Das kann vor allem für Eigentümer mit einer entsprechend hohen Einkommenssteuer interessant sein. Der Vorteil für den Weg ist dann auch kein Energieberater zwingend erforderlich. Die technischen Anforderungen müssen allerdings hier auch erfüllt und vom Fachunternehmen bescheinigt werden. Also auch hier kann man sich nicht einfach irgendwas selber reinbauen. Wichtig ist außerdem Förderung und Steuerbonus. Die lassen sich für dieselbe Maßnahme nicht miteinander kombinieren. Man muss sich also entscheiden, welcher Weg wirtschaftlich für einen sinnvoller ist. Eine Lüftungsanlage kann deshalb nicht nur energetisch sinnvoll sein, sondern auch ordentlich gefördert werden. Gerade seit den Änderungen lohnt es noch stärker, nicht nur die einzelnen Maßnahmen zu betrachten, sondern die Sanierung als Ganzes zu planen. Denn wenn Lüftung, Fenster, Dämmung oder weitere Maßnahmen ohnehin in den nächsten Jahren anstehen, dann kann eine geschickte Kombination entscheidend dafür sein, wie viel Förderung am Ende auch tatsächlich genutzt werden kann. Und genau dabei unterstützt auch Renewa. Wir schauen uns das Gebäude und die geplanten Maßnahmen an. Wir prüfen die passenden Fördermöglichkeiten und begleiten auf Wunsch von der Energieberatung über Antragstellung bis zur Umsetzung. Einfacher wird es nicht und andere Links zum Nachlesen findet ihr in den Show Notes.