Latest / Frisch serviert - der Steuerpodcast / JStG 2026 / EuGH zur GrESt / BFH zu § 8b Abs. 3 Satz 4 ff. KStG / BFH zum Erstattungsanspruch einer S-Corporation
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- 0:05Speaker 1:
- 0:08Speaker 0: Dann darf ich alle ganz herzlich begrüßen.
- 0:11Speaker 0: Es wird heute wieder frisch serviert und zwar von der heutigen Küchencrew, die wir alle kennen.
- 0:16Speaker 0: Ich fange an Kerstin Holz.
- 0:17Speaker 0: Hallo Kerstine!
- 0:18Speaker 2: Guten Morgen!
- 0:20Speaker 0: Dann haben wir wie immer dabei unser Zu-Chef Christian Käser.
- 0:24Speaker 0: Bist du zu Chef oder Hauptchef?
- 0:25Speaker 0: Das weiß ich gar nicht.
- 0:26Speaker 0: Guten Morgen Christian!
- 0:27Speaker 1: Zu Chef war im Französischen bei mir immer dritte Fremdsprache weil ich eher unterqualifizierte Servus ahne
- 0:33Speaker 0: Servus.
- 0:33Speaker 0: So, Ronald ist auch mit dabei?
- 0:35Speaker 0: Hallo, Ronald!
- 0:37Speaker 0: Und ja ich bin heute auch mit damit wenn man mich erkennt.
- 0:40Speaker 0: Arne Schnittke und wir sind heute wieder da bei uns servieren etwas frisch haben eine schöne Themenwahl dabei.
- 0:45Speaker 0: Wir fangen ein wenig an Mit der Gesetzgebung gehen dann über zur Rechtsprechung.
- 0:50Speaker 0: Heute viel Rechtsprechungen dabei.
- 0:51Speaker 0: Der OGH hat entschieden in einer Sache zur Portugiesischen Grunderwerbsteuer.
- 0:56Speaker 0: Also kann ich nur sagen bitte trotzdem dann leiden Wenn man vielleicht denkt wann zahlt ich im Portugal Grunder Werbsteuern?
- 1:01Speaker 0: Ich habe ja keinen Grundvermögen, bitte nicht ablenken lassen.
- 1:05Speaker 0: Das ist hochrelevant für den deutschen Rechtskreis.
- 1:06Speaker 0: das wird der Ronald darstellen.
- 1:08Speaker 0: und zum Schluss Christian wir beide werden auch ein bisschen vom B-Fahr berichten.
- 1:11Speaker 0: ganz viel spannende Themen.
- 1:13Speaker 0: und dann würde ich sagen nutzen wir die Zeit doch direkt.
- 1:16Speaker 0: und Kerstin du magst bitte anfangen.
- 1:18Speaker 2: Genau es liegt nämlich einen Jahressteuergesetz auf dem Tisch schon zwar in Form eines Referentenentwurfs.
- 1:24Speaker 2: Ein Zeitplan zu dem Gesetzgebungsverfahren gibt es auch noch nicht.
- 1:26Speaker 2: Also, wenn Bundestag und Bundesrat sich damit beschäftigen müssen wir abwarten.
- 1:30Speaker 2: erfahrungsgemäß kommen da ja auch noch die eine oder andere neue Regelung im Gesetzgebunsverfahren rein Und oft hatten wir dann eben die Zustimmung des Bundesrats kurz vor Weihnachten so dass das Gesetz unter den Weihnachtsbaum lag.
- 1:40Speaker 2: also mal gucken wie das mit dem Zeitplan weitergeht.
- 1:42Speaker 2: Wir machen einen kleinen Streifzug durch ausgewählte Gesetze.
- 1:46Speaker 2: Im ESCG ist das erste Stichwort steuerfreie Lohnzuschläge.
- 1:50Speaker 2: Dort soll unliebsame BRF-Rechtsprechung ausgehebelt werden, der BRF hatte zwanzig dreiundzwanzig entschieden, dass für die Definition des Grundlohns, für die Ermittlung der steuerreinen Zuschlägen der laufende Arbeitslohnmaßgebend ist, der dem Arbeitnehmer arbeitsvertraglich zusteht, d. h., dass eben auch steuerfrei oder gegebenenfalls nicht steuerbare Arbeitslohngestandteile enthalten sind.
- 2:13Speaker 2: Jetzt soll die bisherige Verwaltungsauffassung festgeschrieben werden, sodass als Basis nur noch der steuerpflichtige Arbeitslohn ergänzt um steuervreie Arbeitgeberbeiträge zu Alltagsvorsorge maßgebend ist.
- 2:25Speaker 2: Das soll ab dem Jahr zwanzig siebenundzwanzig greifen.
- 2:28Speaker 2: Nächste Stichwort im ESTG ist Abschreibung.
- 2:31Speaker 2: Hier soll BfH Rechtsprechung umgesetzt werden, es geht dort um die Aufteilung des Gesamtkaufspreises für ein Brautungsgrundstück in § six F ESTG.
- 2:40Speaker 2: Hier sollen Rechtssicherheit geschaffen und ein bundeseinheitliches Vorgehen sichergestellt werden.
- 2:46Speaker 2: In der Regel soll die Aufteilung des Kaufpreises im Kaufvertrag maßgebend sein, sofern das allerdings nicht komplett an der Realität vorbeigeht.
- 2:54Speaker 2: Und wenn eine Aufteilung im Kauf Vertrag fehlt dann soll eine Schätzung vorgenommen werden nach dem Verhältnis der gesonder zu ermittelten Boden- und Gebäudewerte also sowas wie ein Restwertmethode dass es nicht zulässig soll.
- 3:07Speaker 2: also wirklich beide Werte sollen geschätzt werden und für diese Schätzungen hat das BMW angekündigt, dass es einer Arbeitshilfe auf der Internetseite geben wird.
- 3:15Speaker 2: Eine abweichende Aufteilung ist natürlich weiterhin möglich, wenn Gutachten von Sachverständigen vorliegen oder bestimmten Nachtdien- akkreditierten Personen.
- 3:24Speaker 2: Dann kommen wir mal zum Stichwort Entfernungspauschale.
- 3:29Speaker 2: Dort ist wichtig die Bestimmung der ersten Tätigkeitsstätte und der Zeitraum für die Annahme einer dauerhaften Zuordnung zu einer Tätigkeit im Inlandsfall.
- 3:37Speaker 2: der soll von ca.
- 3:38Speaker 2: forty auf vierundzwanzig Monate verkürzt werden, das gilt allerdings nur für den Inlandsfall.
- 3:44Speaker 2: im Auslandsfall bleibt es bei den Achtundvierzig Monaten.
- 3:48Speaker 2: und dann gibt's im ESTG noch zwei Regelungen die erwähnenswert sind.
- 3:51Speaker 2: zum Thema Steuerabzug da gibt es zwei verschiedene Freigrenzen die angehoben werden.
- 3:55Speaker 2: einmal die freige Grenze in den Fünfzig A-ESTG für den Steuerabzug bei künstlerischen und ähnlichen Darbietung.
- 4:02Speaker 2: Bisher zweihundertfünfzig Euro und diese Grenze ist schon seit zweitausend Eins im Gesetz, also schon ziemlich lange.
- 4:07Speaker 2: Die soll jetzt verdoppelt werden auf fünfhundert Euro.
- 4:10Speaker 2: bis dahin ist dann eben kein Steuerabzug notwendig.
- 4:13Speaker 2: Und das zweite ist auch eine Freigrenze diesmal zum antraglosen Freistellungsverfahren in § Fünfzig C ESTG.
- 4:21Speaker 2: Das betrifft Vergütungen für rechte Überlassung.
- 4:24Speaker 2: Da hatten wir zwar kürzlich erst durch das Wachstumschancengesetz eine Erhöhung von fünftausend auf zehntausend Euro für die Freigrenze.
- 4:31Speaker 2: Jetzt soll noch mal ein ordentlicher Erhögerung auf hunderttausende Euro vorgenommen werden, d.h.
- 4:36Speaker 2: bis dahin ist eben kein Steuerabzug auch ohne Freistellungsbescheinigung möglich.
- 4:41Speaker 2: aber das gilt ja generell nur wenn der Besteuerung abkommensrechtliche Regelungen entgegen stehen.
- 4:47Speaker 2: da muss man dann mal in den entsprechenden DBA-Paragrafen gucken und die deutsche Verhandlungsgrundlage hat ja in Artikel zwölf ein Ausschluss des Besteuerungsrechts.
- 4:57Speaker 2: Soviel zum ESTG, ganz kurz USTG.
- 5:00Speaker 2: nur eine Ankündigung.
- 5:01Speaker 2: das wird wahrscheinlich Markus Füllmann mit Professor Ismael dem anderen Podcast zur Umsatzsteuer nochmal näher ausführen da wir jetzt schon zum Jahres Steuergesetz sprechen schon mal erwähnt dass die umsatz steuerliche Organschaft soll auf neue Füße gestellt werden und zwar künftig das heißt ab erforderlich sein für die umsatzsteuerliche Orga-Anschaft.
- 5:24Speaker 2: Dann springen wir mal zur AO und da geht es um die Anhebung des Zinssatzes für die Vollverzinsung, ist ja noch gar nicht so lange her dass wir hier im Podcast über die Senkung eben dieses Zins Satzes gesprochen hatten in Reaktionen auf Rechtsprechung das Bundesverfassungsgericht, sodass der alte Zinsats von sechs Prozent nur noch bis Ende zwei achtzehn anzuwenden war.
- 5:44Speaker 2: Ab zwei Jahrzehnteuzehn hatten wir dann die rückwirkende Senkung des Zinssatzes auf eins Komma acht Prozent.
- 5:51Speaker 2: Allerdings schon verbunden mit einer Evaluierung alle zwei Jahre und diese Evaluerung führt jetzt dazu, dass ab zwanzig siebenundzwanzig der Zins Satz erhöht werden soll auf drei Komma sechs Prozent.
- 6:01Speaker 2: also er wird verdoppelt.
- 6:03Speaker 2: allerdings sind wir noch nicht Auf dem alten Niveau.
- 6:06Speaker 2: Dann der Vollständigkeit.
- 6:08Speaker 2: Es sind auch einige Änderungen im Mindeststeuergesetz, jetzt im Jahressteuersetz vorgesehen.
- 6:13Speaker 2: Da haben wir aber im Januar schon ausführlich zu dem OECD Side-by-side Package berichtet an dieser Stelle und drei von den Elementen die sind jetzt im Jahresteuergesetz enthalten nämlich der Side by side C-Farber, der UPEC Farber und die Verlängerung des Country by country safe harbors.
- 6:32Speaker 2: so viel mal zum Jahressteuergesetz und der Vollständigkeit halber.
- 6:36Speaker 2: nur auch das neunte Gesetz zur Änderung der Vorschrift im Steuerberatungsrecht ist jetzt durch den Bundesrat, durch im ersten Anlauf.
- 6:44Speaker 2: Dass ja der Bundesrat abgelehnt weil noch die Entlastungsprämie enthalten war.
- 6:49Speaker 2: dann wurde die Entlassungsprämiere aus dem Gesetz gestrichen und quasi der Rest des Gesetzes nochmal neu eingebracht.
- 6:56Speaker 2: Wichtig ist da vor allen Dingen die Änderungen Grunderwerbsteuer gesetzt.
- 6:59Speaker 2: Da haben wir auch schon mal im Jahr noch darüber gesprochen mit den Cining-Closing Fällen, das ist jetzt also drinnen und außerhalb des Grunderwärbsteuerechts dann noch so was wie Anhebung des Mindesthebesatzes bei der Gewerbesteuereinführung des Fremdbeteiligungsverbots im Steuerberatungsgesetz.
- 7:14Speaker 2: Da sind wir ja auch schon hier drüber gesprochen.
- 7:16Speaker 2: aber um das abzurunden, dass es jetzt also im zweiten Anlauf durch das Gesetzgebungsverfahren durch Bundestag hat am elften sechsten Bundesrat am zwölften Sechsten zugestimmt.
- 7:27Speaker 0: Also doppelt hält besser auf jeden Fall, ja ich denke mal wo wollen wir reingehen?
- 7:31Speaker 0: Christian Ronald eure Einschätzung dazu was wollen wir hier besprechen?
- 7:35Speaker 0: eigentlich schon vieles das du schon kannten hier sprachen haben.
- 7:38Speaker 1: Es sind viele kleinteilige Sachen es sind viele vernünftige Sachen dabei also ist jetzt irgendwie nichts wo ein Aufreger dabei wäre.
- 7:45Speaker 1: Russenformen auf die wartet man also.
- 7:48Speaker 1: unser steuerlicher Organschaft Antrags erfordern Antragserfordernis bei der Körperschaftsteuerlichen Organschaft und Aufgabe des EFV, das wäre mal was.
- 7:56Speaker 1: Da könnte man berichten aber von Superbittes dargestellt hat, Kerstin.
- 8:00Speaker 1: Danke!
- 8:01Speaker 0: Also ich muss sagen, ich bin auch froh dass ein bisschen etwas passiert in der Tat.
- 8:04Speaker 0: Man wünschte noch einmal für den großen Budget welchen Impact noch ein paar größere Schritte haben.
- 8:08Speaker 0: wir wollen ja zufrieden sein würde ich mal denken und da sind ein paar Probleme jetzt auch mit dem Signing Closing Thema zum Beispiel halte ich für sehr vernünftig.
- 8:15Speaker 0: Hinweis allerdings auch nochmal, dass es natürlich viel Praxis auf die Praxgestaltung dann zu Änderungen führt.
- 8:20Speaker 0: Weil wir durch diese Änderung jetzt im Signing-Closing von der Steuerschuldenschaft runterhalten.
- 8:24Speaker 0: Natürlich eine Änderungsordnung haben, wer da Steuerschulden aufwärten kann.
- 8:26Speaker 0: Das hat also schon glaube ich Vollgewirkung.
- 8:28Speaker 0: Wir haben dazu auch eine Ausgabe schon gehabt.
- 8:29Speaker 0: noch meine Erinnerung.
- 8:30Speaker 0: Ich will jetzt nicht alle in den Einheiten reingehen Und daher vielen Dank, Kerstin.
- 8:33Speaker 0: Das kurze Update wo wir da jetzt laufen.
- 8:34Speaker 0: Ansonsten können wir mal schauen ob er vielleicht unten in der Folge mal reinschreiben, wo die ganzen Änderungen vorfolgen an dieser Stelle besprochen haben, wer noch mal tiefer eingehen möchte.
- 8:42Speaker 0: Nur was als Merkposten?
- 8:43Speaker 0: gehen wir das gleich mit auf?
- 8:44Speaker 1: Die neue Bescheidenheit du bist ja ein junger Ahne.
- 8:48Speaker 1: wenn man deutlich über Fünfzig bis dann dann merkst Du Wenn Du schmerzfrei morgens aufstehst Dann ist das schon Grund glücklich zu sein.
- 8:57Speaker 0: Wo ist das her?
- 8:59Speaker 0: Ja, aber schmerzfrei.
- 9:00Speaker 0: Mal schauen wie Schmerz frei wir bleiben, wenn wir die nächste Entscheidung uns anschauen.
- 9:03Speaker 0: Also das heißt eigentlich ist es auch für den Steuerpflichtigen eine schöne Entwicklung, aber für den deutschen Gesetzgeber interessant.
- 9:09Speaker 0: Wir haben eine Entscheidung des EURGH vorliegen, die bemerkenswert ist und viele Fragen nach sich zieht.
- 9:17Speaker 0: Ronald was ist entschieden worden in einer politischen Rechtszeit mit einem Namen, den du jetzt natürlich perfekt an der Stelle darstellen wirsten?
- 9:26Speaker 3: Selbstverständlich mit meinem Perfekt in Portugiesisch aus meinem Sommerurlaub vor zwei Jahren.
- 9:31Speaker 3: Die Rechtssache Nova Ibero Moldesh, Aktenzeichen C, Bindestrich.
- 9:36Speaker 3: Acht drei sieben Schräger vierundzwanzig vom vierten Juni zwanzig sechs und zwanzzig.
- 9:41Speaker 3: vielleicht noch mal bevor wir jetzt hier in die Untiefen des Grunderwerbsteuerrechts einsteigen.
- 9:45Speaker 3: Worum geht es eigentlich?
- 9:46Speaker 3: Die Zuhörer wissen sicherlich dass es gibt sozusagen Grunderwärbsteuern bei Essid-Deals also wenn Grundstücke übertragen werden dann gibt's natürlich auch Grunderwerksteuer bei sogenannten Share Deals.
- 9:57Speaker 3: Bei den Share Deals unterscheiden wir nochmal zwischen den sogenannten Vereinigungstatbeständen, also eines Absatz drei im Wesentlichen.
- 10:04Speaker 3: Der sagt wenn in einer Hand mehr als neunzig Prozent von Anteilen vereinigt werden dann tun wir im Grunde genommen so, als hätte derjenige in dessen Händen die Anteile vereinigt werden, als hättet er sozusagen das Grundstück gekauft.
- 10:16Speaker 3: Und dann gibt es ja noch die sogenannten Bewegungstatbestände, eins Absatz IIa und eins Absatzt IIb.
- 10:23Speaker 3: Die im Grunde genommen eine andere Fiktion haben, die sagen nicht dass die Gesellschaft das Grundstück erwerben sondern sie sagen wenn neunzig Prozent auf neue Gesellschafter übergehen, dass dann die Gesellschaft im Grunden genommen von sich selbst das Grundsteck kauft also ein grunderwerbssteuerliches in Sichtgecheft, wenn man so will und auch da fällt ein Grunderwerbsteuer an.
- 10:43Speaker 3: Und es gab schon länger, eigentlich schon seit vielen Jahrzehnten ehrlicherweise immer wieder die Diskussion ist denn die Grunderwärbsteuern in Scherdil Konstellationen eigentlich vereinbar mit der sogenannten Kapitalansammlungsrichtlinie?
- 10:58Speaker 3: Im Jahre im Jahr hat der BfH schon mal entschieden, dass dem nicht so sei.
- 11:03Speaker 3: Im Wesentlichen begründet mit einer Ausnahme in der Kapitalansammlungsrichtlinie die nämlich sagt für sogenannte Besitzwechselsteuern also wenn sozusagen der Besitz am Grundstück übergeht dann darf man da auch Steuern erheben und daher in Deutschland die Fiktion besteht wir tun bei den Vereinigungs- und bei den Bewegungstatbeständen Als ob sozusagen entweder der Gesellschafter oder die Gesellschaft selbst das Grundstück erwirbt.
- 11:28Speaker 3: Dann war der BFH der Auffassung, dass dann entsprechend diese Ausnahme... Nun ist ein ähnlicher Scherdil, also eine Umstrukturierungskonstellation beim EUGH gewesen und zwar wie folgt.
- 11:42Speaker 3: Es wurden Anteile an einer grundbesitzenden Gesellschaft, also portugiesischer Grundbesitz, in einen neu gegründeten AG, nämlich die NOVA Iberomuldisch eingelegt.
- 11:54Speaker 3: Und daraufhin gab es im portugiesischen Grunderwerbsteuergesetz auch eine ähnliche Fiktion, nämlich die Fiktionen.
- 12:01Speaker 3: Dass auch dann Grunderwärbsteuern ausgelöst wird und von einer Übertragung von Grundstücken ausgegangen werden, wenn eben mehr als seventy-fünf Prozent der Anteile übertragen werden so das war hier der Fall schulmäßig geprüft und hat gesagt unter dem Strich, ja.
- 12:19Speaker 3: also hier liegt ein Verstoß gegen die Kapitaleinsammlungsrichtlinie vor in dieser portugiesischen Chair Deal Besteuerung nämlich erstens weil es sich um eine sogenannte indirekte Steuer im Sinne der Richtlinie.
- 12:33Speaker 3: handelt und eben auch keiner der Ausnahmen greift.
- 12:36Speaker 3: Also es kommt gerade ja nicht zu einem Besitzwechsel, denn rechtlich gesehen behält die Gesellschaft, die eingelegt wird den Grundbesitz und diese Fiktionen, die im portugiesischen und auch im deutschen Grunderwerbsteuergesetz angelegt sind.
- 12:50Speaker 3: Diese Fiktion spielen für die Frage der Anwendbarkeit der Kapitalansammlungsrichtlinie kein Rolle.
- 12:57Speaker 3: Und man muss sagen das ist schon ein ziemlicher Hammer.
- 13:00Speaker 3: Das bedeutet im Grunde genommen, wenn man sich in Scope der Richtlinie befindet.
- 13:04Speaker 3: Also da werden sogenannte Kapitalzuführungen und bestimmte Umstrukturierungen geregelt.
- 13:10Speaker 3: Wenn man sich also im Bereich dieser beiden genannten Maßnahmen bewegt dann könnte es eben sein dass man hier auch im deutschen Unterwerbsteuergesetz im Grunden genommen die schädige Besteuerung nicht mehr durchsetzen kann weil ansonsten Einverstoß gegen die Kapitalansammlungsrichtlinie vorliegt.
- 13:29Speaker 3: So, dann würde ich mal, bevor wir vielleicht auf Details noch eingehen, je nach Bedarf nochmal das in die Runde geben.
- 13:36Speaker 3: Also ich muss sagen, dass ist ja schon ein ziemlicher Hammer!
- 13:39Speaker 3: Damit hatte man auch nach den Schlussanträgen vom zwölften Februar von Frau Kokot eigentlich nicht gerechnet oder?
- 13:46Speaker 0: Ich war überrascht, gebe mich zu... Die These ist ja länger bekannt, wenn ich mal so sagen darf in der Szene.
- 13:52Speaker 0: Mir ist aber nicht bekannt, dass wirklich das in der Breite, wie soll ich sagen, ernsthaft will ich es nicht sagen, aber nachdrücklich gefordert wurde dass natürlich richtig einen eigenen Charakter haben und so in der Form eine Schutzwirkung entfalten.
- 14:04Speaker 0: Wir haben aus anderen Rechtsprechungen auch.
- 14:05Speaker 0: Ich erinnere mich zur Rechtsprechung des EURGH, beispielsweise die Koalition von Kapitaler Tragsteuer wo er dann also schon – das war ein bisschen auch sogar Portugiesische Erbschaftssteuer, die anlässlich der Ausschüttung erhoben wurde als Kapital-Tragsteuern.
- 14:20Speaker 0: Das hätte man wissen müssen eigentlich!
- 14:21Speaker 0: Damals hat der Portugal mit den Erbschersteuers auch sozusagen abgestraft.
- 14:24Speaker 0: Das hätten wir eigentlich schon aktivieren können.
- 14:27Speaker 0: Nein Spaß beiseite!
- 14:28Speaker 0: Also es ist glaube ich schon... Für mich, das müsste ich erwarten gewesen und der BFH war ja auch mal ein bisschen so zurückhaltend.
- 14:35Speaker 0: Also von daher glaube ich... Ich gucke mal rüber Richtung Christian und Kerstin natürlich auch härtlicher eingeladen.
- 14:40Speaker 0: Ist das glaube ich nochmal eine Erinnerung?
- 14:41Speaker 0: Auch in andere Richtlinien mal reinzuschauen.
- 14:43Speaker 0: als erstes die zweite Frage ist natürlich auf den deutschen Rechtskreis was es bedeutet.
- 14:47Speaker 0: also ich bin ganz ehrlich für mich klingt das sehr ähnlich zum deutschen Recht Die Prozentwerte sind unterschiedlich.
- 14:53Speaker 0: da kann man jetzt die frage sich stellen macht das einen Unterschied?
- 14:56Speaker 0: kann es ehrlicherweise nicht so wirklich erkennen.
- 14:59Speaker 0: Wir haben eine Diskussion gehabt, natürlich zu der Änderung der Quote von, ich sag mal, ein neunzig auf fünfzig Prozent ob eine Kapital... Ob das noch guter Werbstöhr dann irgendwann ist wenn die Quoten runtergehen und ich gar nicht mehr beherrschen mich befinde?
- 15:14Speaker 0: Aber das ist eine Frage aus dem Verfassungsrecht, die immer da geführt wird, kann mich noch erinnern damals an dieser Stelle.
- 15:18Speaker 0: Also Christian Klausig der Grünen kann mich gut entscheiden, wenn man eine Frage auf fast zulässiges runterzugeht was einer beim anderen nichts zu tun.
- 15:25Speaker 0: Also es ist einfach nur das Verbot.
- 15:27Speaker 0: Erhebung solcher Stäume bei Kapitale-Höhungen, von daher glaube ich, dass ist interessant und für den deutschen Rechtskreis würde ich jetzt denken wenn die da also irgendwelche Vorgehen wo Kapital erhöht wird und da fallen ja schon ein paar Punkte ein auch Umwandlung, wo ich Verschmelzung mache oder ähnliches um dem zu Kapitalerhöhung habe.
- 15:45Speaker 0: Da kommt man schon irgendwie in die Frage relativ schnell rein.
- 15:48Speaker 0: Ich will jetzt mal die Frage ausklammern an der Stelle über die wir uns intern bedanken machen.
- 15:52Speaker 0: Was passiert, wenn ich so etwas mache ohne Kapitaler Höhung?
- 15:55Speaker 0: Weil da gibt es auch noch ein paar andere Bestandteile der richtigen, die wollen wir heute ausklimmern.
- 15:59Speaker 0: Aber Christian für den deutschen Rechtskreis würde ich doch jetzt mal denken in solchen Konstellationen, wo ich also Kapitale-Höhungen habe.
- 16:05Speaker 0: In dem zu Grunderwerbsteuer-Tatbestände ausführere und nicht in Europa bin.
- 16:09Speaker 0: Da einmal in jedem Fall.
- 16:10Speaker 0: die nächste spannende Frage ist natürlich was passiert eigentlich?
- 16:13Speaker 0: Wenn eine Verschmelzung im Ausland in Drittstaaten erfolgt und wir deutsche Grunderwärbsteuern dann erheben können wir uns heute auch nicht lösen.
- 16:18Speaker 0: die Frage aber so oder so der deutsche Gesetzgeber meine ich Wird er sich schon mal einen Blick darauf her von der BFH-Frage an den Verfahren?
- 16:26Speaker 0: Das hängt da jetzt ein, noch einmal im Kennenstand.
- 16:28Speaker 0: Vorlage wird man diskutieren wollen, was wie du das siehst.
- 16:32Speaker 1: Ich glaube auch, dass es eher in Richtung Vorlauger laufen würde.
- 16:35Speaker 1: Ich kann mir nicht vorstellen das der deutsche Gesetzgeber, der ja auch in der Vergangenheit ignorant war gegenüber solchen Entwicklungen und dann eigentlich erst tätig wurde wenn es konkret gegen Deutschland ging.
- 16:45Speaker 1: vielleicht gibt's auch die Ausnahmen aber ich kann mich nicht vorstellen, dass sie jetzt wegen der Entscheidung aktiv werden.
- 16:49Speaker 1: Sie ist wohl genauso und sich müsste man aktiv werden.
- 16:51Speaker 1: und die Frage der Prozentgrenze das kann es nicht sein.
- 16:54Speaker 1: Es gibt einen sehr weiten entscheidungsspielraum des Gesetzgebers wie er das was mal mit der Prozentgrenze eigentlich ausdrücken nämlich die wirtschaftliche Vergleichbarkeit zum direkten Halten eines Grundstückes, was er festsetzt als wesentlichen Threshold dafür.
- 17:11Speaker 1: Dann gibt es wahrscheinlich nur bestimmte Extrempunkte wo man sagen wird das hat jetzt sogar nichts mehr mit dem Eigenblick zu tun und ist damit etwas anderes.
- 17:20Speaker 1: Die machen einen dann entscheidungsrelevanten Unterschied aus.
- 17:24Speaker 1: Das heißt aus meiner Sicht ist das hier nicht gegeben.
- 17:27Speaker 1: Deswegen sehe ich es genauso, aber ich würde nicht erwarten das Gesetzgeberisch was passiert ohne direkten Druck auf Deutschland.
- 17:32Speaker 0: Also insofern ist das ein Hammer weil diese runterwerbsteuervorgänge sind ja häufig so vorgängige die auch überraschenderweise irgendwo entstehen und dass man das irgendwie sieht oder kennen kann, weil ein Ketten umgewandelt wird und immer in Deutschland das wirklich mitbekommt wo er dann schnell reinkommt.
- 17:46Speaker 0: also diese ganzen Vorgehen können theoretisch je nach ausgestalten und möglicherweise runterfallen.
- 17:51Speaker 3: Genau, also im Grunde ist ja auch immer die Frage Sechs A Gründerwerbsteuergesetz.
- 17:55Speaker 3: Also es ist eine nicht Erhebungsnorm.
- 17:57Speaker 3: der wäre dann nach den Urteilsgrundsätzen deutlich zu eng gefasst sowohl was die Vorbehaltens- als Nachbehaltendsfrist.
- 18:03Speaker 3: Im Grunde genommen alle Voraussetzungen, die im SechsA stehen sozusagen zur Disposition.
- 18:07Speaker 3: irgendwie haben wir nun mal so Unfälle wo man vielleicht die Vorbehaltensfrist doch hätte einhalten können Es aber irgendwie da nicht getan hat und dann nicht in diese schöne Rechtsprechung der Unbeachtlichkeit.
- 18:20Speaker 3: Und diese Fristen habe ich zumindest nach erster Lektüre der Kapitalansammnungsrichtlinie dort nicht gefunden.
- 18:26Speaker 0: Das ist so.
- 18:26Speaker 0: und jetzt Ronald, kommen wir wirklich mal in die Tiefen.
- 18:29Speaker 0: da will ich nur kurz mal das anreißen.
- 18:31Speaker 0: es ist für Feinschmecker.
- 18:32Speaker 0: hier stellt sich natürlich für den BFH oder andere die Frage wie man das löst?
- 18:36Speaker 0: Ich kann Vorlagen, kann die EU-Bierigkeit darstellen.
- 18:39Speaker 0: Aber du hast den SXA erwähnt, der hat ja grundsätzlich für Konzernsauffall der bestimmten Konstellation eine Schutzwirkung.
- 18:44Speaker 0: Ist manchmal zu eng gefasst?
- 18:46Speaker 0: Es gibt auch das Institut natürlich der EU-konform an Auslegungen.
- 18:49Speaker 0: also wenn ich in einer bestimmten Konstellation oder BFA hat ja im Stimmensituationen durchaus, ich sage mal eine Auslegung gewählt die versuchte den Schutzbereich noch zu erhalten vielleicht gar nicht im Detail einsteigen aber da gibt es ja durchaus... Das ist dem BFA geläufig.
- 19:02Speaker 0: man könnte aus meinig Anstatt einer Vorlage auch über eine EU freundliche Auslegungs nachdenken zumindest so weiter wortlaut noch das hergibt.
- 19:10Speaker 0: Das ist vollkommen klar, gegen den Wurde ist es dann immer noch schwierig.
- 19:12Speaker 0: Aber es ist nochmal jetzt wirklich sehr, sehr spannend was da passiert.
- 19:16Speaker 0: Ach, da freu ich mich schon drauf, weil wir das hier besprechen werden der BFH dazu entscheidend wird.
- 19:19Speaker 0: Also da ja, gehen wir mal weiter.
- 19:21Speaker 0: Vielen Dank Ronald für das wirklich spannende und tolle Thema Christian!
- 19:25Speaker 0: Was hat der BfH entschieden?
- 19:26Speaker 0: Auch eine Entscheidung ganz jüngeren Datumsten.
- 19:29Speaker 1: Beide entscheidliche, dauernd tolle Sachen.
- 19:31Speaker 1: Und was ich im Köcher habe ist die Entscheidung vom ersten April, zwanzig Eins R-Elf aus vierundzwanzig.
- 19:39Speaker 1: Schau zum Ohnhalt.
- 19:40Speaker 1: Ich hab's abgelesen deswegen konnte ich es nicht falsch zitieren diese Aktenzeichen auswendig.
- 19:45Speaker 1: nur als kleine Anmerkung falls jemand mal irgendwie ein Akten Zeichen braucht sich beim Ohnhalten melden.
- 19:50Speaker 1: also worum geht es da?
- 19:51Speaker 1: Es geht um Acht B Kastige und zwar insbesondere um acht b Absatz drei kastige und dort um Gewinnminderung aus Darlehensforderungen in einem ganz, ganz spezifischen Sonderfall.
- 20:05Speaker 1: Und zwar war die Frage ob Zins-Forderungen unter den acht B Absatz drei Satz vier Fasten und damit Gewinn Minderung im Zusammenhang einer Darlehenz Forderung auch entstehen können wenn ich Zinsforderung Ausfälle habe Abschreibungen oder Vorhäusungsverluste auf Zins Forderungen?
- 20:24Speaker 1: Das hat der BFA verneint mit einer Begründung, wo er sich natürlich an den Arner angelehnt hat.
- 20:32Speaker 1: Es steht hier TA total abwegend.
- 20:34Speaker 1: Nein, es steht nicht da.
- 20:35Speaker 1: Also das wird mit anderen zusammen und beim Lesen des Urteils – ich weiß, dass jetzt mir der Sache nichts zu tun aber bin auch darüber gesteuert – Herr Wartermeier, das darf man nicht verwechseln mit der englischen Übersetzung vom Herrn Wassermeier.
- 20:48Speaker 1: also ist nicht Wartemeier sondern tatsächlich Herr Wartemeier, die hat sich dazu auch schon verhalten.
- 20:52Speaker 1: und eben der Arne, Forderung insofern von der Gewinnminderung ausschließen möchte steuerlich, als sie eine Eigenkapitalähnliche Funktion erfüllen.
- 21:05Speaker 1: Das ist aber eigentlich dann auch nur die Originäre... Die Ausfinanzierung resultierenden Zinsforderungen haben eigentlich keinen eigenkapitalähnlichen Charakter.
- 21:17Speaker 1: Und das wird dann auch noch flankiert mit dem Hinweis darauf, dass die Grundfunktion ja auch des Acht-Betreisimitrie ist dazu, dass eben bei Eigenkapitalinstrumenten und Eigenkapitals ähnlichen Instrumenten ich eine Veräußerungsgewindefahrung habe und auch die Erträge daraus steuerfrei eingestellt sind, was bei der Zinsforderung ja eben gerade nicht der Fall ist.
- 21:37Speaker 1: Denn die Zinsen, die Vereinahme oder die Forderungen, die ich insofern aktiviere, die sind voll steuerpflichtig beim Empfänger.
- 21:44Speaker 1: Das heißt, der BFH hat das sehr schön hier abgeleitet und gesagt, da kann ich von Sinn und Zweck nicht darauf schließen dass im Zusammenhang so weit zu verstehen wäre, dass auch aus den Darlehensforderungen resultierenden Zinsansprüche darunter zu subsumieren sind.
- 21:59Speaker 1: Das finde ich super!
- 22:00Speaker 1: Und muss auch sagen Im ersten Szenar durften wir in letzter Zeit einwürft, das wäre vielleicht der falsche.
- 22:05Speaker 1: Aber unterstellt man ja eine extreme Wortlaut nähe und das Hängen am Wortlauern?
- 22:12Speaker 1: Wenn man brutaler Wortlaute hängen würde, könnte man zumindest bei dem Aspekt sagen im Zusammenhang... Das ist ne Menge!
- 22:20Speaker 1: Also dass hier auch der Telos bei der Auslegung final berücksichtigt wurde und sich ausgewirkt hat, das finde ich richtig.
- 22:28Speaker 1: Und insofern muss ich sagen mit dem Arne Der heißt aber Schnittgerfernbacher, nicht Arne Fernbacher.
- 22:34Speaker 1: Aber mit ein bisschen Unkuldigung im KSTG-Kommentar.
- 22:38Speaker 1: Sicherlich richtiges.
- 22:39Speaker 1: Es gab einen zweiten Aspekt.
- 22:40Speaker 1: da geht es um die Frage des Nahestehens und wenn man das ein bisschen versimplifiziert dann war die Frage Kann eine natürliche Person über den Verweis im ACHB Absatz drei Satz fünf ist glaube ich kann oder kann das überhaupt eine nahestehende Person hier sein?
- 22:58Speaker 1: Die taugliche Symptome des Acht B?
- 23:00Speaker 1: und da hat der Befer gesagt im Prinzip, wie kann man das jetzt diplomatisch sagen?
- 23:05Speaker 1: Nee natürlich nicht.
- 23:06Speaker 1: Weil ist ja Schwachsinn.
- 23:09Speaker 1: die Darlehensforderung muss schon aus dem systematischen Kontext und auch aus dem Wortlautkontext von einer Körpererschaft kommen weil wir hier sind Und insofern ist die natürliche Person in der Regel nicht körperschaftsstörflichtig und die Regel ist hier, glaube ich, der absolute Regelfahrer.
- 23:26Speaker 1: Deswegen kann man das noch nicht mal mit einer Auslegung dahinein lesen.
- 23:32Speaker 1: Das war der zweite Aspekt.
- 23:34Speaker 1: Lässt sich aus der Entscheidung Honig für andere Fälle saugen?
- 23:39Speaker 1: Ich glaube elkspruch nein.
- 23:40Speaker 1: also es eine richtige Entscheidung aber Befahrt auch darauf hingewiesen ist.
- 23:44Speaker 1: natürlich muss der Gesetzesbegründung ja auch andere Themen genannt werden, wie stehen gelassene Forderungen aus Liefer- und Leistungsbeziehungen.
- 23:52Speaker 1: Er hat darauf hingewiesen, dass wenn ich Forderung bewusststehen lasse, dass sie dann in eine Darlehensqualität hineinwachsen.
- 24:00Speaker 1: Das heißt es ist jetzt nicht der ganz große Durchbruch an dieser Stelle aber es ist im Rahmen des Gesetzeswortler und das ist thematisch eine absolut richtige Entscheidung.
- 24:10Speaker 1: aus meiner Sicht
- 24:11Speaker 0: Ja.
- 24:11Speaker 0: Also Christian, hast du das so schön gesagt?
- 24:13Speaker 0: Da kann ich mich dem natürlich nur jetzt anschließen.
- 24:16Speaker 0: Das ist vollkommen klar.
- 24:17Speaker 1: Mir auch schwierig, gerne eine Kommentierung.
- 24:19Speaker 0: Genau also ich glaube was man sagen kann auf jeden Fall... Was ich schön finde, dass es vielleicht ein bisschen das Bindeglied auf zu den nächsten Entscheidungen ist wie der BFA jetzt auch in einer neuen Besetzung wieder ganz systematisch das wunderbar runter prüft, das finde ich jetzt wieder auch bemerklich sehr einfach.
- 24:33Speaker 0: Also ließ sich finde ich wieder sehr schön.
- 24:35Speaker 0: von daher bin ich wieder dabei lesen gerne erste Szenarabenteile.
- 24:39Speaker 0: Ich glaube die Entscheidung als solches Das habe ich alles von dir gesagt worden.
- 24:43Speaker 0: Ich kann es so richtig nachvollziehen, weil ja auch diese Umgehungsabsicht hat der BEPA auch sehr schön betont, die diese Vorschrift sozusagen erreichen soll, die man natürlich in Personen nicht greift.
- 24:52Speaker 0: Also wenn ich jetzt an dieser Stelle eine Beteiligung habe und statt einer Beteilingung eben mit Danisforderungen habe den Acht-Bedreifersatz Drei dazu geben das ist ein Hintergrund, der da vorschrifft, dass meine persönlichen Personen nicht der Fall.
- 25:02Speaker 0: Und auch diese Arminationsversuche zu sagen naja aber siebt dann drei C zwei dass man das hier sozusagen auch außer Kraft setzt, weil es ja oft später selbst geworden ist.
- 25:11Speaker 0: Fand ich alles sehr schön eigentlich aufgearbeitet.
- 25:14Speaker 0: von daher glaube ich kann mir das zur Kenntnis nehmen.
- 25:16Speaker 0: Vielleicht eine Ergänzung noch dazu?
- 25:17Speaker 0: Das ist auch nochmal ein wichtiger Seitenaspekt.
- 25:19Speaker 0: zur Frage Abgrenzung beim Minig überhaupt da drin.
- 25:21Speaker 0: Das fand ich auch nochmal interessant, weil das auch mal wieder in der Praxis würde.
- 25:25Speaker 0: wie ich läuft die Frage Wann komme ich eigentlich bei irgendwelchen Geschäften noch Handelsgeschäften dazu, dass ich diese Abschreibungsverbote komme?
- 25:31Speaker 0: Da gab es jetzt auch mal eine schöne Herausforderung im BFA, dass immer dann wenn ich in einer möglichen Innovation laufe in einen Darlehen – also von hier war es die Zinsforderungen in einem Darlehn.
- 25:41Speaker 0: Dann kann das zur Anwendung kommen an der Stelle.
- 25:44Speaker 0: Das hat eben mit vielen anderen Konstellationen auch eine Bedeutung.
- 25:46Speaker 0: Das ist also etwas, was ich man zur Kenntnis nehmen sollte.
- 25:49Speaker 0: Weil eben auch die Setzbegründung und meine dunklen Erinnerungen schon ein bisschen herrscht die Kommentierung geschrieben habe spricht mein ich auch sogar davon dass die auch Handelsgeschäften da drunter fallen.
- 25:58Speaker 0: das muss man glaube ich so deuten dass eben aus irgendeiner normalen Forderung aber dann auch eine wirklich Daniels Forderungen wie entstehen muss.
- 26:04Speaker 0: Ich glaube so muss man das irgendwie gerade biegen.
- 26:07Speaker 0: Das Spannende ist, das können wir hier aber nicht vertiefen.
- 26:09Speaker 0: Um nochmal den Schulterschluss zu machen zur Entscheidung des BFH zu düfigen des ERVs, das kriegen wir jetzt ja nicht endgültig hin.
- 26:15Speaker 0: Da gab es noch die Anforderungen, dass sicherlich erinnern uns eine ERV-Forderung per Kontrogerente in einer wirkliche Forderung nachweisbar sozusagen nuvieren muss.
- 26:24Speaker 0: Das hat man jetzt hier nicht entschieden ob die gleichen Grundsätze gelten.
- 26:27Speaker 0: Das bin ich nur an dem Vorschlag drin, weil der Nachweis war also auch gelebt wird wie so eine echte Darlingsfordernung.
- 26:32Speaker 0: Das musste der BFh jetzt hier wobei vielleicht auch da eine normspezifische Auslegung des AB-III und des Vierzehn-Kastegel in Frage kommen.
- 26:40Speaker 0: Also, da haben wir den BV ja mit sehr hohen Anforderungen bis ich einen RV als durchgeführt habe, dass sich eine Darlingsforderung noviere ob das gleich hier in der Vorschläge geht musste man jetzt hier nicht entscheiden.
- 26:49Speaker 0: aber ich beföte so ein bisschen normal spezifisch könnten auch unterschiedliche Grundsätze gelten.
- 26:53Speaker 0: Das ist jetzt sehr im Freien, ne?
- 26:56Speaker 1: Ich würde das erhoffen, dass da unterschiedliche...
- 26:59Speaker 0: Achso, Entschuldigung!
- 27:00Speaker 0: Falsch rum gedacht.
- 27:01Speaker 0: Ja, ja, hoffen.
- 27:03Speaker 1: Es fehlt der vergleichbare Wortlaut, es gibt keine Anforderungen aus der tatsächlichen Durchführung heraus.
- 27:09Speaker 1: Hat der BF das entwickelt?
- 27:11Speaker 1: Das gibt's bei Maastricht nicht.
- 27:12Speaker 1: da ist es eine rechtsphilosophische Frage welchem Zeitpunkt einstehen lassen tatsächlich in einer eigenständige Forderungsgewährung mutiert.
- 27:23Speaker 1: wenn ich das noviere dann habe ich das natürlich.
- 27:25Speaker 1: also wenn ich eine Vereinbarung schließe und sage muss mir jetzt erst den zwölf Monaten die Zinsforderung oder Forderungen ausgleichen, dafür kriege ich dann aber nochmal Zins.
- 27:35Speaker 1: Dann habe ich natürlich was Neues geschaffen.
- 27:37Speaker 1: das fehlt ja in der Regel.
- 27:39Speaker 1: und dann hab' ich halt die Frage wie ist es mit dem Zeitablauf?
- 27:42Speaker 1: Und ab wann muss sich davon ausgehen dass das konkludent eine eigenständige Forderungsgewährung erwächst?
- 27:48Speaker 1: Wir haben kaum noch Zeit oder?
- 27:49Speaker 1: Ja, wir haben noch
- 27:50Speaker 0: kaum mehr Zeit, fünf Sekunden, wir müssen ein bisschen überziehen heute.
- 27:52Speaker 0: Das hoffentlich werden uns alles Hause nachsehen.
- 27:56Speaker 0: BfA-Entscheidung noch eine letzte.
- 27:57Speaker 0: Wir haben so viele zu besprechen, so viele Entscheidungen.
- 28:00Speaker 0: Eins R-Dreizend aus Dreiundzwanzig zur Anwenden des Fünfzig D Absatz eins Satz elf in der Fassung Amtshilfe richtigen Umsetzungsgesetz auf Ausschüttung an eine US-amerikanische
- 28:09Speaker 1: S-Cooperation.
- 28:11Speaker 0: Spannende Entscheidung!
- 28:12Speaker 0: Ein Urteil zu einer Entscheidung einer Vorschrift die uns lange Zeit ja schon beschäftigt.
- 28:17Speaker 0: worum ging es?
- 28:18Speaker 0: Es ging um eine Ausschützung eines S-Cooperationen in den USA.
- 28:22Speaker 0: Also eine Gesellschaft, die Hybridis, die wir als Kapitale-Gesellschaft sehen und in den USA ist das eben nicht besteuert wird also transparent besteuern.
- 28:30Speaker 0: Und da ging es ihm um die Frage ob diese Vorschrift die erwähnte welche Bedeutung hat und ob die möglicherweise dazu führt dass sie also abkunftsvolle doch nicht gewährt werden.
- 28:38Speaker 0: Die Entscheidung.
- 28:39Speaker 0: deswegen habe ich gesagt ist das so ein bisschen aus meiner Sicht in der gleichen Linie wie die Entscheidung vorher auch hier vom WFH sehr Ich sage mal, systematisch runter geprüft.
- 28:48Speaker 0: Ich versuche es mal so kurz zusammenzufassen.
- 28:50Speaker 0: Zunächst kommt der BFA eben dazu, dass also in diesem Konstellation wo ich eine Steuerpflicht in den USA habe, eben hier diese S-Cooperation die wir als steuerpflichtigen sehen in den USA aber nicht besteuert wird, ich Abkommensvorteile grundsätzlich zur Anwendung bringen kann.
- 29:04Speaker 0: warum?
- 29:05Speaker 0: Weil wir haben dort schon eine Entscheidung gehabt des BFA älteren Datums aus dem Jahr wo es um die Frage der Anwendung der DBA geht.
- 29:16Speaker 0: Und damals war's, glaube ich, der Artikel vier auf das Einsatz eins.
- 29:19Speaker 0: Jetzt haben wir mittlerweile Artikel sieben-eins, DBA ist auch noch mit dabei.
- 29:22Speaker 0: Ich glaub hier war sogar ein Sieben in der SKOP Entscheidung und meine dunkle Erinnerung.
- 29:26Speaker 0: Das war also hier dazu kommen, dass sich die Abkommensvorteile anwende.
- 29:29Speaker 0: warum?
- 29:30Speaker 0: Weil die S-Cooperation, das ist wichtig, dahinter ist natürlich ein US-Steuerpflichtiger und dann ist es so, dass die Einkünfte in natürlichen USA besteuert werden Und deswegen auch natürlich die Doppelbesteuerung insofern anzulenden ist oder zu vermeiden, weil die Doppe Steuern uns droht.
- 29:43Speaker 0: Die Amerikaner besteuern und deswegen war damals schon BFH eben schon die Anwendungen, ich meine auch richtig des DBAs bejaht worden.
- 29:50Speaker 0: Jetzt kommt der WFH mit dieser Entscheidung dazu ob diese Grundsätze durch den Fünfzehntein Satz elf all der Fassungen außer Kraft gesetzt werden.
- 29:58Speaker 0: mittlerweile hat sich ein bisschen anders verortet die Vorschrift und er kommt dazu dass der in Literatur geführte Streit Ob die Wirkung materiell rechtlicher oder verfahrendsrechtlicher Natur ist dieser Vorschrift, dass das eben nur Verfahrensrecht ist.
- 30:10Speaker 0: Also lange Zeit in Streit gab es da also verschiedene Ansichten.
- 30:13Speaker 0: Er arbeitet aber sehr schön noch heraus, dass sie ganz herrschende Meinungen davon ausgeht, dass es nur verfahrensrechtlich will.
- 30:18Speaker 0: Das jetzt eine Begründung alles gar nicht wiedergeben kann man sich sehr schön auch durchlesen.
- 30:22Speaker 0: Aus meiner Sicht kann man es auch ganz einfach zusammenfassen, warum das richtig ist.
- 30:25Speaker 0: Vorschrift erstmal in der Verordnung natürlich wo sie liegt im hinteren Teil.
- 30:29Speaker 0: Man muss die Frage stellen wenn jetzt wirklich materiell wirkungen entfalten würde?
- 30:33Speaker 0: Das würde ja bedeuten ich hätte einen anderen steuerpflichtigen auch.
- 30:36Speaker 0: also dass heißt die Steuern die Einkünfte würden hier mal anders zuzurechnen sein.
- 30:40Speaker 0: Wir kennen das bei der Einkommenszurichtung und bei der Organschaft wo Einkommen im Organriger zugerechnet wird, aber auch nur unter bestimmten Voraussetzungen.
- 30:47Speaker 0: Wir kennen das Thema des EOVs.
- 30:49Speaker 0: also wir haben zur Zurechnung von Einkommen an einen anderen steuerpflichtigen ja derzeit noch hohe Anforderungen und dass man jetzt in so einer Vorschrift die jetzt sehr knapp und kurz gefasst ist.
- 31:02Speaker 0: Also eine derartige Zurechnung in einer Eingriffsverwaltung erkennen kann, dass die Steuern einem anderen zurenne werden.
- 31:07Speaker 0: Ich glaube das müsste man zumindest mal zum Ausdruck bringen.
- 31:10Speaker 0: Ja also ansonsten ich sage mal wenn ich jetzt sagen würde, die Steuerlast vom Asen, dass unser Produktionsleiter wird jetzt dem Ronald zugerechnet.
- 31:18Speaker 0: Also einfach so ohne weiteres, das würden wir nicht so einfach annehmen können.
- 31:21Speaker 0: Das müsste schon sehr klar im Gesetz drin stehen und hätte im Übrigen auch noch verfassungsregelige Komponenten.
- 31:25Speaker 0: Der Ronald hat ja gar nicht das sozusagen Gehalt vom Ars und fürs Cutting irgendwie verdient.
- 31:30Speaker 0: Also von daher gibt es auch eine Leistungsfähigkeit dazu, von daher glaube ich dieser Wehmuschine weil ich nicht mehr war jetzt drin.
- 31:35Speaker 0: aber ich finde das insoweit vollkommen nachvollziehbar.
- 31:37Speaker 0: was da also entschieden wurde uns auch richtig.
- 31:39Speaker 0: Von daher glaube hier eine sehr gute und sehr nachvollziebere Entscheidung.
- 31:43Speaker 0: mal gucken wie die Verwaltung mit umgehen wird.
- 31:45Speaker 0: Gleich noch ein letzter Satz, der ist ganz spannend.
- 31:47Speaker 0: Das kommt so ein bisschen auf stillen Sohlen, sagt man eigentlich oder leise Sohle, sagt Man.
- 31:51Speaker 0: und der Nummer fünf geht es noch um die Frage ob das PCSD auf allerdings ohne jeden Nachweis zu der BFA auf neu rechtlicher Kante gestützte Verdacht hat inwieweit der Umstand ob die GmbH im Checkbox nicht besteuert werden muss.
- 32:03Speaker 0: da kam es hier nicht darauf an dass es also noch so ein neues Problem was sich an der Seite noch sozusagen stellten mit der S-Corp eine Organik zu tun hat.
- 32:10Speaker 0: Was passiert nämlich wenn eigentlich eine deutsche GmbH check the box quasi an der Stelle macht.
- 32:17Speaker 0: Also ich habe dann also im Ausland ein Steuerpflichtigen, ich hab die Deutsche Gmbh da drunter, da gibt's ja Check The Box so dass die ausländischer Sicht dann gar diese Ausschüttung gesehen werden ist also ein Problem was mit der Entscheidung hier nichts zu tun hatte und deswegen glaube ich hier vom BV auch richtig abgegrenzt wurde.
- 32:31Speaker 0: Aber für alle die, die sich im internationalen Steuerrecht da beschäftigen wissen das es in der jüngsten Zeit einigermaßen mal Diskussionen geben kann.
- 32:38Speaker 0: Auch das manch habe ich am Podcast schon besprochen.
- 32:40Speaker 0: Wie weit man also davon ausgehen kann dass in solchen Konstellationen Abkunftsvorteile zuversagen sind.
- 32:45Speaker 0: Der BFH musste sich hier nicht dazu äußern.
- 32:49Speaker 0: Wir könnten jetzt auch sagen, warum.
- 32:50Speaker 0: ich glaube, dass das auch trotzdem nicht einzureinschrieben kommen sollte.
- 32:54Speaker 0: Das müssen wir aber dann in der eigenen Ausgabe nochmal auswalzen.
- 32:57Speaker 0: Aber das hier noch mal als Hinweis dieser Entscheidung hat diesen Frage nicht zum Gegenstand.
- 33:03Speaker 0: und ansonsten glaube ich, Ronald du bist ja auch ein Liebhaber dieser Vorschrift.
- 33:08Speaker 0: Bei einer Bewertung muss sich natürlich auch immer abfragen.
- 33:10Speaker 0: Jetzt bin ich überrascht wenn du sagst, es ist also sehr enttäuschend, aber ich bin mir mal gespannt was du sagste.
- 33:20Speaker 3: Also vorrangig bin ich natürlich der Liebhaar bei meiner Frau.
- 33:37Speaker 3: Die Entscheidung ist natürlich in der Sache richtig.
- 33:38Speaker 3: Das liegt unter anderem daran, dass der Kollege Hasemann das Verfahren mit dir geführt hat.
- 33:42Speaker 3: von daher muss es schon deswegen richtig sein Aber wo man ein bisschen aufpassen muss, dass wir jetzt nicht sozusagen in der Praxis gut eingeübte, sozusagen Kollateralschäden verursachen.
- 33:51Speaker 3: Ich bin ja regelmäßig bei dem Klimagespräch in Bonn und das BCC hatte für andere Fälle, wo quasi hybride Gesellschaften in reinen Kapitalgesellschaftsstrukturen vorhanden waren durchaus gute Lösungen gefunden was diesen Fünfzig Delfa Dann insbesondere auch in Verbindung mit diesen Fünfzig C Absatz zwei Satz fünf, also die Zusatzvoraussetzung für Freistellungsbescheinigungen in DBA-Fällen angeht.
- 34:15Speaker 3: Da gab es ehrlicherweise gute praxisgerechte Lösungen und man muss halt mal gucken nicht dass das da jetzt quasi unter die Räder gerät oder wie damit jetzt umgegangen wird.
- 34:23Speaker 3: Wie gesagt, das Urteil an sich ist richtig aber ich hoffe mal, dass es am Ende auch wenn eine gesetzliche Änderung kommen sollte, wenn man sagt wir wollen das nicht.
- 34:31Speaker 3: Dass man dann nicht Sachen unter die Räder bringt, die eigentlich damit nichts zu tun
- 34:35Speaker 3: haben.".
- 34:36Speaker 0: Und Ronald, einen Punkt würde ich noch mit dazunehmen.
- 34:39Speaker 0: vielleicht Christian auch für dich die Frage nochmal was will man denn da eigentlich regeln?
- 34:43Speaker 0: Ich glaube das wäre mal gut dass man sich erst mal die frage stellt was ist der eigentlich Regelungsbedürftig noch?
- 34:47Speaker 0: weil in diesen Konstellationen muss man uns sagen ja meine Zahlung in die USA Hier wird in den USA besteuert an der Stelle.
- 34:54Speaker 0: Was ist denn das eigentlich die Zielrichtung des Ganzen?
- 34:57Speaker 0: Das ist glaube ich, dass man sich mal zunächst die Frage stellen sollte wenn es um die Frage geht vielleicht Rechtssicherheit zu haben wer da die Anträge stellt.
- 35:04Speaker 0: und so okay kann man ja machen an der stelle Ja dann soll man das aber klar auch reinschreiben.
- 35:08Speaker 0: Ich glaube mein großes Problem ist einfach Dass man da so irgendwo so wagen sich über nicht was man machen möchte Und dann kommen diese Fragen einfach alle hoch.
- 35:15Speaker 0: Also ich finde es wirklich gut, wenn man sich mal belegen würde.
- 35:17Speaker 0: Welche Konstellation soll so erfasst werden?
- 35:19Speaker 0: Schaubut mal aufmachen schreibt und dann kann man da mein Gesetz auch machen.
- 35:22Speaker 0: Das wäre so meinen Vorschlag.
- 35:23Speaker 0: aber
- 35:23Speaker 1: das ist Christian.
- 35:39Speaker 0: Das sind schöne Schlussworte, Christian von dir.
- 35:41Speaker 0: Wir sind schon sieben Minuten rüber und haben heute vieles gelernt.
- 35:44Speaker 0: Ich will das nicht alles wiederholen auf jeden Fall!
- 35:46Speaker 0: Vielen Dank für die Folge.
- 35:48Speaker 0: hier ist für unsere Live-Fortbildungsveranstaltung so kann man es glaube ich sagen.
- 35:51Speaker 0: Die Beschäftigung ist hier eigentlich live im Steuerrecht.
- 35:53Speaker 0: uns dient das ja eigentlich dazu Christian kann man sagen um selbst vorzubilden.
- 35:57Speaker 0: und ja mal gucken wir ein paar zuhören.
- 35:59Speaker 1: Eigentlich freu mich wenn der Ronald mir irgendwie eine neue Entscheidung nennt, die ich noch nicht gesehen habe und ich sie lesen kann.
- 36:04Speaker 1: da freue ich mich tatsächlich.
- 36:05Speaker 0: Ja, guck mal.
- 36:06Speaker 0: So ist es ja!
- 36:07Speaker 0: Also von daher werden wir nächste Mal gucken was wir für neue entscheiden beim nächsten Mal dabei haben.
- 36:10Speaker 0: Vielen Dank fürs Zuhören und hoffentlich war was auf jeden Fall für Sie dabei und wir hören uns bald wieder.
- 36:15Speaker 0: Danke schön.
- 36:15Speaker 3: Tschüss.
- 36:16Speaker 1: Tschüs.
- 36:17Speaker 1: Tschüß zusammen.
- 36:18Speaker 0: Gudi!
- 36:20Speaker 0: Sehr schön Ronald liebhaber meiner Frau.
- 36:23Speaker 0: das lassen wir auf jeden fall drinnen oder?
- 36:41Speaker 3: Frisch serviert
- 36:42Speaker 1: der Steuer.
- 36:42Speaker 1: Podcast powered by
- 36:44Speaker 3: CHBEC.