
Update: Was das Verfassungsschutzurteil für die AfD bedeutet
Der Verfassungsschutz darf die AfD bundesweit als rechtsextremen Verdachtsfall einstufen und beobachten. Das hat das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster entschieden. Das OVG sehe genügend Anhaltspunkte, die auf demokratiefeindliche Bestrebungen und Missachtung der Menschenwürde bestimmter Gruppen hinweisen. Christian Parth aus dem Gesellschaftsressort von ZEIT ONLINE ordnet im Podcast ein, was das Urteil für die AfD und ein mögliches Verbotsverfahren gegen die Partei bedeutet. Zum Auftakt seiner fünften Amtszeit als russischer Präsident hat Wladimir Putin die neue…
The skinny
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