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Zuger Jagdvorschriften – Bundesgericht gewährt keinen Aufschub

Sechs Zuger Jäger haben sich mit einer Beschwerde gegen die Zuger Jagdbetriebsvorschriften ans Bundesgericht gewandt. In einem Zwischenschritt hat das Bundesgericht eine aufschiebende Wirkung abgelehnt. Die Vorschriften bleiben bestehen, bis ein Urteil vorliegt. Weiter in der Sendung: · Autobrand in Risch ZG · Schwyzer Kunstturner Marco Pfyl tritt zurück

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