Latest / frag.hugo – Compliance für Chefs / Externer Datenschutzbeauftragter: Ab wann Pflicht?
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- 0:04Hugo: Ab zwanzig Personen, die ständig am Rechner mit Personendaten arbeiten, braucht ein Unternehmen einen Datenschutzbeauftragten.
- 0:11Hugo: So steht es heute im Bundesdatenschutzgesetz, Paragraf achtunddreißig.
- 0:15Katrin: Wir haben hundertachtzig Leute.
- 0:17Katrin: Dann ist die Frage für uns doch erledigt, oder?
- 0:20Hugo: Die Frage nach dem Ob, ja.
- 0:21Hugo: Die teuren Fehler passieren danach: beim Zählen, bei der Wahl der Person und bei der Meldung an die Behörde.
- 0:28Katrin: Ich habe gelesen, die Pflicht soll bald ganz wegfallen.
- 0:30Katrin: Warum soll ich mich jetzt noch darum kümmern?
- 0:33Hugo: Weil der Wegfall angekündigt ist, aber nicht beschlossen.
- 0:36Hugo: Wir klären heute, was jetzt gilt und was bliebe, wenn die Reform kommt.
- 0:40Katrin: Was weiß ich am Ende dieser Folge, was ich jetzt nicht weiß?
- 0:43Hugo: Ob Sie einen Beauftragten brauchen, wen Sie dafür nicht nehmen dürfen und ob intern oder extern besser passt.
- 0:50Hugo: Dazu drei typische Fälle aus dem Mittelstand.
- 0:53Katrin: Fangen wir beim Zählen an.
- 0:55Katrin: Was soll daran schwer sein?
- 0:57Hugo: Nehmen wir einen Betrieb mit sechzig Leuten, vierzig davon in der Fertigung.
- 1:01Hugo: Die Geschäftsführung zählt nur das Büro, kommt auf achtzehn und sagt: knapp drunter.
- 1:05Katrin: Klingt vernünftig.
- 1:07Katrin: Wer an der Fräse steht, verarbeitet keine Kundendaten.
- 1:11Hugo: Stimmt, die zählen nicht mit.
- 1:13Hugo: Gezählt wird laut bayerischer Aufsichtsbehörde, wer schwerpunktmäßig mit personenbezogenen Daten am Rechner arbeitet, also mit Daten, die sich einer Person zuordnen lassen.
- 1:22Katrin: Wer fällt dabei typischerweise unter den Tisch?
- 1:25Hugo: Teilzeitkräfte, Auszubildende, Leiharbeitnehmer und freie Mitarbeiter.
- 1:30Hugo: Die bayerische Behörde zählt sogar den Chef selbst mit.
- 1:33Katrin: Auch die Teilzeitkraft, die zwanzig Stunden die Woche Bewerbungen bearbeitet?
- 1:38Hugo: Ja, wenn das ein Schwerpunkt ihrer Arbeit ist.
- 1:40Hugo: Es kommt weder auf Vollzeit an noch darauf, dass sie den ganzen Tag damit verbringt.
- 1:44Katrin: Und wer zählt in aller Regel sicher dazu?
- 1:47Hugo: Personalabteilung und Finanzbuchhaltung, nennt die Behörde ausdrücklich.
- 1:51Hugo: Arbeiten im Büro noch Azubis, Leiharbeiter und die Geschäftsführung mit, ist man bei sechzig Leuten schnell über zwanzig.
- 1:57Katrin: Und wer sauber unter zwanzig bleibt, ist raus?
- 2:00Hugo: Nicht unbedingt.
- 2:01Hugo: Muss eine Verarbeitung vor dem Start auf ihr Risiko geprüft werden, gilt die Pflicht unabhängig von der Zahl.
- 2:07Katrin: Was heißt vor dem Start prüfen?
- 2:09Hugo: Das ist die Datenschutz-Folgenabschätzung, eine schriftliche Risikoanalyse vor der Einführung.
- 2:14Hugo: Die Datenschutzkonferenz, also das Gremium der deutschen Aufsichtsbehörden, führt dafür eine Liste.
- 2:20Katrin: Steht da etwas drin, das einen Maschinenbauer betrifft?
- 2:23Hugo: Zum Beispiel umfangreiche Bewegungsprofile von Beschäftigten per GPS, etwa um Einsätze im Außendienst zu steuern.
- 2:29Hugo: Wer Servicetechniker so verfolgt und auswertet, kann allein dadurch einen Beauftragten brauchen.
- 2:35Katrin: Und Fingerabdruck-Scanner an der Tür zur Entwicklung?
- 2:38Hugo: Biometrische Zutrittskontrolle steht ebenfalls auf der Liste, wenn ein weiteres Risikomerkmal dazukommt.
- 2:44Hugo: Ein solches Merkmal ist zum Beispiel systematische Überwachung.
- 2:48Katrin: Wir haben noch eine Servicetochter mit fünfzehn Leuten.
- 2:51Katrin: Braucht die einen eigenen?
- 2:52Hugo: Eine Unternehmensgruppe darf laut DSGVO einen gemeinsamen Beauftragten benennen.
- 2:57Hugo: Bedingung ist, dass er von jeder Niederlassung aus leicht erreichbar ist.
- 3:01Katrin: Jetzt zur Reform.
- 3:02Katrin: Was ist da konkret geplant?
- 3:05Hugo: Bund und Länder haben am vierten Dezember zweitausendfünfundzwanzig eine Modernisierungsagenda beschlossen.
- 3:11Hugo: Darin kündigt der Bund an, bis Ende zweitausendsechsundzwanzig die Aufhebung des ersten Absatzes von Paragraf achtunddreißig einzubringen.
- 3:19Katrin: Das ist genau der Absatz mit den zwanzig Personen?
- 3:21Hugo: Ja, und auch der mit der Folgenabschätzung.
- 3:24Hugo: Im Juli hat der Koalitionsausschuss nachgelegt: In kleinen und mittleren Unternehmen soll es weniger betriebliche Datenschutzbeauftragte geben.
- 3:31Katrin: Dann warte ich doch einfach ab.
- 3:33Hugo: Davon rate ich ab.
- 3:34Hugo: Ein veröffentlichter Gesetzentwurf war bis Ende September nicht bekannt, und Stand heute ist nicht abschließend geklärt, ob und wann die Änderung kommt.
- 3:42Katrin: Und wenn sie kommt, was gilt dann?
- 3:45Hugo: Dann bleibt nur die europäische Regel, Artikel siebenunddreißig der DSGVO.
- 3:49Hugo: Die greift, wenn Ihr Kerngeschäft Menschen umfangreich und systematisch überwacht oder in großem Umfang besonders sensible Daten verarbeitet.
- 3:57Katrin: Das trifft auf uns nicht zu.
- 3:59Katrin: Wäre ich dann alle Pflichten los?
- 4:01Hugo: Nein, nur die Pflicht zur Person.
- 4:03Hugo: Das Verzeichnis Ihrer Datenverarbeitungen, die Schutzmaßnahmen und die Meldung von Datenpannen möglichst binnen zweiundsiebzig Stunden bleiben, nur ohne festen Berater an Ihrer Seite.
- 4:14Katrin: Moment.
- 4:15Katrin: Unter zweihundertfünfzig Beschäftigten brauche ich doch gar kein Verzeichnis.
- 4:20Hugo: Stand heute greift die Ausnahme nicht, sobald Sie Daten nicht nur gelegentlich verarbeiten, und die monatliche Lohnabrechnung ist nicht gelegentlich.
- 4:28Hugo: Die EU will diese Grenze lockern, in Kraft ist das noch nicht.
- 4:31Katrin: Bei uns hat der IT-Leiter das Amt seit Jahren nebenbei.
- 4:35Katrin: Der kennt die Systeme am besten.
- 4:37Hugo: Was soll er denn in dem Amt tun?
- 4:39Hugo: Das ist die erste Frage.
- 4:40Katrin: Datenschutz eben.
- 4:41Katrin: Was heißt das konkret?
- 4:43Hugo: Er unterrichtet und berät Sie und die Beschäftigten, überwacht, ob der Datenschutz eingehalten wird, und berät bei Folgenabschätzungen.
- 4:50Hugo: Außerdem ist er Ansprechpartner für die Aufsichtsbehörde.
- 4:53Katrin: Und das kann der IT-Leiter nicht?
- 4:55Hugo: Genau das ist das Problem.
- 4:57Hugo: Er soll Systeme überwachen, die er selbst ausgesucht und eingerichtet hat.
- 5:01Katrin: Verbietet das Gesetz das ausdrücklich?
- 5:03Hugo: Nicht mit Namen.
- 5:04Hugo: Artikel achtunddreißig der DSGVO erlaubt weitere Aufgaben, solange sie zu keinem Interessenkonflikt führen.
- 5:11Katrin: Und wer legt fest, wann ein Konflikt vorliegt?
- 5:14Hugo: Der Europäische Gerichtshof hat das im Februar zweitausenddreiundzwanzig konkretisiert.
- 5:19Hugo: Der Beauftragte darf keine Position haben, in der er festlegt, wofür und womit Daten verarbeitet werden.
- 5:25Katrin: Wer ist damit im Mittelstand konkret raus?
- 5:28Hugo: Die europäischen Datenschutzbehörden nennen in ihren Leitlinien als typische Konfliktfälle Geschäftsführung, Personalleitung, Marketingleitung und IT-Leitung.
- 5:37Hugo: Also genau die Leute, die man zuerst fragt.
- 5:39Katrin: Bei uns hat sich die Betriebsratsvorsitzende angeboten.
- 5:42Katrin: Die ist doch eher auf der Seite der Beschäftigten.
- 5:45Hugo: Das Bundesarbeitsgericht hat im Juni zweitausenddreiundzwanzig entschieden: Betriebsratsvorsitz und Datenschutzbeauftragter sind nicht vereinbar.
- 5:53Hugo: Der Konflikt rechtfertigt es sogar, die Bestellung zu widerrufen.
- 5:57Katrin: Dann nehme ich eben jemanden aus der Buchhaltung, ohne Leitungsfunktion.
- 6:01Hugo: Das kann gehen.
- 6:02Hugo: Die Person braucht aber Fachwissen im Datenschutzrecht, und Sie müssen ihr Zeit und Fortbildung zur Verfügung stellen.
- 6:08Katrin: Wie viel Zeit?
- 6:09Katrin: Ich kann niemanden für die Hälfte der Woche freistellen.
- 6:13Hugo: Das Gesetz nennt keine Zahl.
- 6:15Hugo: Die europäischen Leitlinien raten, den Zeitanteil festzulegen, etwa als Prozentsatz der Arbeitszeit, und dazu einen Arbeitsplan.
- 6:22Katrin: Und wenn sich Beschäftigte über mich beschweren wollen?
- 6:25Hugo: Dann können sie direkt zum Beauftragten gehen.
- 6:27Hugo: Er muss ihre Identität vertraulich behandeln, auch Ihnen gegenüber.
- 6:31Katrin: Wo ist der Haken?
- 6:32Hugo: Beim Kündigungsschutz.
- 6:33Hugo: Ist die Benennung Pflicht, können Sie einen angestellten Beauftragten nur aus wichtigem Grund abberufen.
- 6:39Katrin: Und kündigen?
- 6:40Hugo: Nur aus einem Grund, der auch eine fristlose Kündigung tragen würde.
- 6:44Hugo: Das gilt noch ein Jahr, nachdem er das Amt abgegeben hat.
- 6:47Katrin: Wo steht das?
- 6:48Hugo: In Paragraf sechs des Bundesdatenschutzgesetzes, auf den Paragraf achtunddreißig für Unternehmen verweist.
- 6:54Katrin: Und wenn die Reform kommt und die Pflicht fällt?
- 6:56Katrin: Hängt der Schutz dann noch?
- 6:58Hugo: Paragraf achtunddreißig knüpft den besonderen Schutz ausdrücklich an eine Pflicht zur Benennung.
- 7:03Hugo: Was bei einem Wegfall für bestehende Benennungen gilt, ist Stand heute nicht abschließend geklärt, solange kein Gesetzentwurf bekannt ist.
- 7:10Katrin: Und ein externer Beauftragter?
- 7:12Katrin: Da hätte ich das Problem nicht.
- 7:15Hugo: Die DSGVO erlaubt ausdrücklich einen Dienstleistungsvertrag.
- 7:18Hugo: Der besondere Kündigungsschutz hängt am Arbeitsverhältnis, beim externen regeln Laufzeit und Kündigung der Vertrag.
- 7:25Katrin: Was kostet mich das im Vergleich?
- 7:27Hugo: Intern zahlen Sie Arbeitszeit, Ausbildung und laufende Fortbildung.
- 7:31Hugo: Extern zahlen Sie eine Gebühr.
- 7:33Katrin: Worauf achte ich beim Angebot?
- 7:35Hugo: Wie viele Beratungsstunden enthalten sind und wie schnell bei einer Datenpanne jemand erreichbar ist.
- 7:40Hugo: Denn die zweiundsiebzig Stunden laufen auch am Wochenende.
- 7:43Katrin: Und wenn der Externe auch Firmen aus meiner Branche betreut?
- 7:47Hugo: Das allein ist kein Konflikt.
- 7:48Hugo: Die Leitlinien nennen als Beispiel für einen Konflikt, wenn er Sie in Datenschutzstreitigkeiten zugleich vor Gericht vertreten soll.
- 7:55Katrin: Angenommen, wir haben jemanden benannt.
- 7:58Katrin: Was kann dann noch schiefgehen?
- 8:00Hugo: Drei Dinge: Die Behörde weiß nichts davon, niemand findet die Kontaktdaten, und der Beauftragte erfährt von neuen Projekten erst hinterher.
- 8:08Katrin: Die Behörde muss das wissen?
- 8:09Hugo: Ja.
- 8:10Hugo: Nach Artikel siebenunddreißig müssen Sie die Kontaktdaten veröffentlichen und der Aufsichtsbehörde Ihres Landes mitteilen.
- 8:16Katrin: Wie läuft das praktisch?
- 8:18Hugo: Die Landesbehörden bieten dafür Online-Formulare an, in Baden-Württemberg etwa mit Erstmitteilung, Änderung und Löschung.
- 8:25Hugo: Abgefragt werden vor allem Angaben zum Unternehmen und die Kontaktdaten des Beauftragten.
- 8:30Katrin: Das ist doch eine Formalie.
- 8:31Katrin: Interessiert das wirklich jemanden?
- 8:33Hugo: Die Hamburger Datenschutzbehörde hat deswegen einundfünfzigtausend Euro Bußgeld gegen die deutsche Facebook-Gesellschaft verhängt.
- 8:40Hugo: Ein neuer Beauftragter war nicht gemeldet worden.
- 8:43Katrin: Gab es denn keinen?
- 8:44Hugo: Doch, durchgehend.
- 8:45Hugo: Mildernd hat die Behörde berücksichtigt, dass es fahrlässig war und sofort behoben wurde, fällig wurde das Bußgeld trotzdem.
- 8:52Katrin: Und was ist der Rahmen nach oben?
- 8:54Hugo: Verstöße gegen die Pflichten rund um den Beauftragten können bis zehn Millionen Euro kosten oder bis zwei Prozent des weltweiten Jahresumsatzes.
- 9:02Hugo: Es gilt der höhere Betrag.
- 9:04Katrin: Wenn der Beauftragte wechselt, melde ich also neu?
- 9:07Hugo: Ja, als Änderung.
- 9:09Hugo: Dasselbe gilt für eine neue Adresse oder Telefonnummer.
- 9:13Katrin: Und wo veröffentliche ich die Kontaktdaten?
- 9:15Hugo: Am sinnvollsten in der Datenschutzerklärung Ihrer Website.
- 9:18Hugo: Dort suchen Kunden, Bewerber und Beschäftigte zuerst, wenn sie eine Frage zu ihren Daten haben.
- 9:24Katrin: Bleibt der dritte Punkt.
- 9:25Katrin: Was heißt, er erfährt es erst hinterher?
- 9:28Hugo: Die DSGVO verlangt, dass Sie den Beauftragten frühzeitig in alle Datenschutzfragen einbinden.
- 9:34Hugo: Führen Sie eine neue Zeiterfassung oder ein KI-Werkzeug ein, gehört er vor die Entscheidung, nicht danach.
- 9:40Katrin: Heißt das, er entscheidet mit?
- 9:42Hugo: Nein.
- 9:42Hugo: Er berät und überwacht, die Verantwortung für die Datenverarbeitung bleibt beim Unternehmen und damit bei der Geschäftsführung.
- 9:49Katrin: Auch bei einer Datenpanne?
- 9:51Katrin: Meldet die nicht er?
- 9:52Hugo: Melden muss das Unternehmen, unverzüglich und möglichst binnen zweiundsiebzig Stunden an die Aufsichtsbehörde.
- 9:58Hugo: Der Beauftragte hilft bei der Einschätzung und ist Ansprechpartner für die Behörde.
- 10:02Katrin: Wem berichtet er?
- 10:03Hugo: Unmittelbar der höchsten Managementebene, also Ihnen.
- 10:07Hugo: Anweisungen, wie er seine Aufgabe erfüllt, darf er nicht bekommen.
- 10:11Katrin: Wie oft sollte ich von ihm hören?
- 10:12Hugo: Das Gesetz nennt keinen Takt.
- 10:14Hugo: Die europäischen Leitlinien nennen einen jährlichen Tätigkeitsbericht an die Leitung als Beispiel, ich empfehle zusätzlich einen kurzen Termin pro Quartal.
- 10:23Katrin: Was mache ich morgen früh als Erstes?
- 10:25Hugo: Erstens: Zählen Sie neu, mit Teilzeit, Auszubildenden, Leiharbeit und freien Mitarbeitern.
- 10:31Hugo: Und prüfen Sie, ob etwa eine GPS-Ortung eine Folgenabschätzung braucht.
- 10:36Katrin: Zweitens?
- 10:37Hugo: Prüfen Sie, wer das Amt heute hat.
- 10:39Hugo: Leitet die Person IT, Personal oder Marketing, besetzen Sie neu, intern ohne Leitungsfunktion oder extern per Vertrag.
- 10:46Katrin: Und drittens?
- 10:48Hugo: Melden Sie den Beauftragten bei Ihrer Landesbehörde, veröffentlichen Sie die Kontaktdaten und holen Sie ihn bei jedem neuen System vorher dazu.
- 10:55Katrin: Und die angekündigte Reform?
- 10:57Hugo: Beobachten, nicht abwarten.
- 10:59Hugo: Stand heute gilt die Zwanzig-Personen-Regel, und die übrigen Datenschutzpflichten berührt diese Reform nicht.
- 11:05Katrin: Ersetzt das hier eine Rechtsberatung?
- 11:08Hugo: Nein, im Einzelfall nicht.
- 11:09Hugo: Einen externen Datenschutzbeauftragten mit Software für Verzeichnis, Verträge und Datenpannen finden Sie bei frag.hugo.