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Update: Die Ampel muss nochmal ran an die Wahlrechtsreform

Eigentlich wollte das Bundesverfassungsgericht seine Entscheidung über die Wahlrechtsreform der Ampelkoalition erst am Dienstagmorgen veröffentlichen – doch schon zwölf Stunden vorher kursierte das Urteil im Internet: Im Kern bestätigen die Richterinnen und Richter in Karlsruhe die Wahlrechtsreform zur Verkleinerung des Bundestags. Überhang- und Ausgleichsmandate dürfen somit, wie von der Ampel vorgesehen, abgeschafft werden. In einem Punkt aber muss die Ampel nachbessern: Die geplante Aufhebung der Grundmandatsklausel stufen die Richterinnen und Richter als verfassungswidrig ein. Heinrich…

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