Latest / RENEWA Sanierungsnavigator / GModG: Was müssen Eigentümer jetzt wirklich sanieren?
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- RENEWA GmbH: Jetzt gilt das neue Gebäude-Modernisierungsgesetz, kurz G-Mod G. Und wenn man manche Diskussionen rund ⁓ energetische Sanierungen verfolgt, dann könnte man schnell den Eindruck bekommen, irgendwelche Eigentümer müssen jetzt ihr Haus eben komplett durchsanieren. Also Dach dämmen, Fassade dämmen, Keller dämmen, Fenster austauschen, was auch immer. Und am besten alles sofort. Aber so ist das nicht. Tatsächlich gibt es im G-Mod G deutlich weniger unmittelbare Sanierungspflichten als viele Eigentümer und Eigentümerinnen vermuten. Das wichtigste Prinzip ist nämlich zunächst mal, wer nichts an einem Bauteil verändert, der muss in vielen Fällen auch nicht allein wegen des GmodG sanieren. nehmen wir jetzt beispielsweise mal die Fassade. Also niemand muss eine ungedämmte Fassade dämmen, nur weil das Gebäude jetzt älter ist. Wenn eine Fassade aber ohnehin grundlegend saniert oder erneuert wird, dann müssen dabei eben bestimmte energetische Mindestanforderungen eingehalten werden. Das gleiche gilt für Fenster, Haustüren oder das Dach. Also wer sowieso alte Fenster austauscht, der darf nicht einfach wieder Fenster mit dem energetischen Standard von vor 40 Jahren einbauen. Die neuen Fenster müssen eben die gesetzlichen Anforderungen erfüllen. Das klingt jetzt erstmal wenig streng, ist in der Praxis auch kein großes Problem, denn moderne Fenster, Dämmstoffe oder andere Bauteile erreichen diese Werte heute ohnehin häufig. Deutlich höhere Anforderungen können entstehen, wenn zusätzlich Fördermittel beantragt werden, denn die technischen Anforderungen der Förderung, die liegen teilweise über dem gesetzlichen Mindeststandard. Aber jetzt nochmal zurück zu den tatsächlichen Pflichten. Im GMOD-G gibt es zwei sogenannte Nachrüstpflichten, die Eigentümer auch kennen sollten. Die erste betrifft die oberste Geschossdecke bzw. den Dachboden. Also wenn über dem behalzten Wohnraum ein unbehalter Dachboden liegt und die oberste Geschossdecke keinen ausreichenden Wärmeschutz besitzt, dann muss sie grundsätzlich auch gedämmt werden. Der vorgeschriebene U-Wert liegt ja bei maximal bei 0,24 Watt pro Quadratmeter und Kelvin. Alternativ kann auch das darüber liegende Dach entsprechend gedämmt werden. Wichtig ist jetzt aber auch, Nicht jede ältere Gestossdecke ist automatisch betroffen. Entscheidend ist eben, ob bereits ein ausreichender Mindestwärmeschutz vorhanden ist. Und gerade bei bestimmten Holzbalkendecken oder neueren Massivdecken kann das schon bereits der Fall sein. Die zweite Nachrüstpflicht betrifft Heizungs- und Warmwasserleitungen in unbeheizten Räumen, beispielsweise im Keller. Sind diese Leitungen ungedämmt, müssen sie entsprechend den gesetzlichen Vorgaben gedämmt werden. Das gilt auch für bestimmte Armaturen. Und diese Maßnahme gehört wahrscheinlich zu den unspektakulärsten Sanierungspflichten überhaupt. Denn eine Rohrdämmung, die ist vergleichsweise günstig, schnell umgesetzt und kann gleichzeitig Wärmeverluste reduzieren, also wirtschaftlich ist das sowieso schon mal sinnvoll. Und besonders wichtig sind die Regeln beim Kauf oder bei der Übernahme eines älteren Hauses. Denn für selbstgenutzte Ein- und Zwei-Familienhäuser gibt es eine wichtige Ausnahme. Wer bereits vor dem 1. Februar 2002 Eigentümer war und selbst in dem Gebäude wohnt, kann von diesen Nachrüstpflichten ausgenommen sein. Wechselt das Haus allerdings den Eigentümer beispielsweise durch Kauf oder durch Erbschaft, dann greifen Anforderungen für den neuen Eigentümer. Dann bleiben grundsätzlich zwei Jahre Zeit, ⁓ die erforderlichen Maßnahmen umzusetzen. Wer so einen Altbau kauft, der sollte nicht nur Heizung, Fenster und Energieausweis ansehen, sondern auch prüfen, die oberste Geschossdecke ausreichend gedämmt und sind die Heizungs- und Warmwasserleitungen im unbeheizten Keller gedämmt. Das sind zwar meistens keine riesigen Sanierungsmaßnahmen, die gehören aber einfach in die Kostenplanung beim Immobilienkauf und die schützen einen Halt, damit man keine unliebsamen Überraschungen erlebt. ⁓ komplett ignorieren sollte man die Vorgaben ebenfalls nicht. Verstößte gegen die Nachrüstpflichten können nach dem G-Mod-G mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro geahndet werden. Was bedeutet das also? Das G-Mod-G ist für Eigentümer deutlich weniger dramatisch, als es auf den ersten Blick vielleicht klingt oder wie viele es machen. Es gibt keine allgemeine Pflicht, jedes ältere Haus sofort energetisch auf den modernen Stand zu bringen. Im Wesentlichen gilt also, wenn ihr ein Bauteil ohnehin grundlegend saniert oder austauscht, dann müsst ihr dabei die gesetzlichen energetischen Mindestanforderungen einhalten. Und daneben gibt es diese zwei klassischen Nachrüstpflichten. Dämmung einer unzureichten geschützten obersten Geschossdecke bzw. des Dachs und die Dämmung von Heizungs- oder Warmwasserleitungen in unbeheizten Bereichen. Und gerade beim Eigentümerwechsel sollte man darauf nochmal achten, dass jetzt die wichtigste Botschaft, das G-Mod-G, das zwingt keinen zur Komplettsamierung. Wer sein Gebäude aber ohnehin modernisiert, der sollte die Maßnahmen von Anfang an energetisch sinnvoll planen. Denn dann lassen sich gesetzliche Anforderungen, Fördermittel und langfristige Energieeinsparungen sehr gut miteinander verbinden. Und da findet man auch dann die wirtschaftlichste Lösung.