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S03E17: Hochrisiko-KI (Teil II), oder: werden wir von der KI-VO ausgenommen

Angenommen, Sie würden ausgenommen: das würde Sie sicherlich nicht erfreuen. Mehr Freude entsteht da schon bei den Anbietern und Betreibern von Hochrisiko-KI-Systeme, wenn sie nach Art. 6 Abs. 3 KI-VO vom Anwendungsbereich der Hochrisiko-Regulierung ausgenommen werden. Aber es wäre ja keine Spaßveranstaltung, gäbe es zur Ausnahme keine Gegenausnahme (Spoiler: Profiling)! Wie man richtig ausgenommen wird ohne verschaukelt zu werden, welche Pflichten selbst bei einer Ausnahme von der Hochrisiko-KI-Regulierung gelten und vieles mehr besprechen unsere Compliance-Freudenspender Thorsten Walter und…

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