Latest / frag.hugo – Compliance für Chefs / KI-Richtlinie im Unternehmen: Was rein muss
Transcript
- 0:04Hugo: In vier von zehn Unternehmen nutzen Beschäftigte private KI-Programme, oder die Firma geht zumindest davon aus.
- 0:10Hugo: Das hat der Digitalverband Bitkom im Oktober zweitausendfünfundzwanzig veröffentlicht.
- 0:15Katrin: Und wie viele haben Regeln dafür?
- 0:17Hugo: Knapp ein Viertel, genau dreiundzwanzig Prozent.
- 0:20Hugo: Die übrigen lassen ihre Leute mit Kundendaten, Angeboten und Zeichnungen allein.
- 0:24Katrin: Bei uns steht im Intranet ein Satz: Bitte keine vertraulichen Daten in KI eingeben.
- 0:30Katrin: Reicht das nicht?
- 0:31Hugo: Nein.
- 0:31Hugo: Niemand weiß, was vertraulich ist, welches Programm erlaubt ist und wer ein Ergebnis prüft.
- 0:36Katrin: Und wenn wir KI offiziell gar nicht einsetzen?
- 0:39Hugo: Dann wird sie oft inoffiziell eingesetzt.
- 0:41Hugo: Laut derselben Umfrage stellen nur sechsundzwanzig Prozent der Unternehmen ihren Beschäftigten überhaupt einen eigenen Zugang bereit.
- 0:48Katrin: Was weiß ich am Ende dieser Folge?
- 0:50Hugo: Was in eine KI-Richtlinie hineingehört und was das Gesetz dazu verlangt.
- 0:54Hugo: Wir gehen drei typische Fehler im Mittelstand durch, jeweils mit dem Weg, der funktioniert.
- 1:00Katrin: Ich verbiete KI einfach, bis wir Regeln haben.
- 1:03Katrin: Dann passiert doch nichts.
- 1:05Hugo: Dann passiert es auf dem Handy.
- 1:06Hugo: Der Vertrieb lässt sich die Angebotsmail trotzdem formulieren, nur eben mit dem privaten Konto.
- 1:11Katrin: Ist das mein Problem, wenn es privat ist?
- 1:13Hugo: Ja, sobald Firmendaten drinstecken.
- 1:15Hugo: Dann haben Sie ein Problem mit Datenschutz und Geschäftsgeheimnissen, und Sie sehen nicht einmal, was abgeflossen ist.
- 1:21Katrin: Was empfehlen denn die Behörden?
- 1:23Hugo: Die Datenschutzkonferenz, also das Gremium der deutschen Aufsichtsbehörden, hat im Mai zweitausendvierundzwanzig eine Orientierungshilfe zu KI veröffentlicht.
- 1:31Hugo: Darin steht: Der Arbeitgeber soll dienstliche Geräte und Konten stellen.
- 1:35Katrin: Warum keine privaten Konten?
- 1:37Katrin: Die kosten mich nichts.
- 1:39Hugo: Weil dabei Profile über einzelne Beschäftigte entstehen können.
- 1:42Hugo: Und weil Sie bei einem privaten Konto keinen Vertrag mit dem Anbieter haben.
- 1:46Katrin: Welcher Vertrag ist das?
- 1:48Hugo: Den Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Artikel achtundzwanzig der DSGVO.
- 1:52Hugo: Darin verpflichtet sich der Anbieter, Daten nur nach Ihrer dokumentierten Weisung zu verarbeiten.
- 1:58Katrin: Und was stelle ich bei so einem Firmenkonto ein?
- 2:00Hugo: Die Datenschutzkonferenz nennt zwei Schalter.
- 2:02Hugo: Eingaben werden nicht zum Training des Modells genutzt, und der Verlauf wird nicht über die Sitzung hinaus gespeichert.
- 2:08Katrin: Die meisten dieser Anbieter sitzen in den USA.
- 2:11Katrin: Ist das ein Problem?
- 2:13Hugo: Dann geht es um Übermittlungen in Drittstaaten nach Kapitel fünf der DSGVO.
- 2:17Hugo: Fragen Sie vor der Freigabe, wo die Daten verarbeitet werden, und lassen Sie es sich vertraglich zusichern.
- 2:23Katrin: Gut, das Werkzeug ist geklärt.
- 2:24Katrin: Was schreibe ich in die Richtlinie?
- 2:26Hugo: Zuerst eine Liste der freigegebenen Programme, mit Zweck.
- 2:29Hugo: Die Behörden empfehlen ausdrücklich Beispiele, was erlaubt ist und was nicht.
- 2:33Katrin: Und wer entscheidet, was auf diese Liste kommt?
- 2:35Hugo: Eine zuständige Person, etwa aus der IT, zusammen mit dem Datenschutzbeauftragten.
- 2:40Hugo: Neue Programme kommen nur über sie auf die Liste, nicht auf Zuruf.
- 2:44Katrin: Und wie erkläre ich meinen Leuten, welche Daten hineindürfen?
- 2:48Hugo: Mit drei Stufen statt einem Satz.
- 2:50Hugo: Grün sind öffentliche Informationen, etwa Texte von Ihrer Website, die dürfen in jedes freigegebene Werkzeug.
- 2:57Katrin: Und gelb?
- 2:58Hugo: Interne Unterlagen wie Protokolle oder Angebotsentwürfe, nur im Firmenkonto mit Vertrag.
- 3:03Hugo: Rot sind Personaldaten, Gesundheitsdaten und Konstruktionszeichnungen, die gehen nur mit ausdrücklicher Freigabe.
- 3:10Katrin: Warum Zeichnungen?
- 3:11Katrin: Das sind doch keine Personendaten.
- 3:13Hugo: Aber Geschäftsgeheimnisse.
- 3:14Hugo: Nach dem Geschäftsgeheimnisgesetz ist eine Information nur geschützt, wenn Sie angemessene Maßnahmen zur Geheimhaltung getroffen haben.
- 3:22Katrin: Und eine Richtlinie zählt als Maßnahme?
- 3:24Hugo: Sie ist ein Baustein davon.
- 3:26Hugo: Wer gar nichts regelt, hat es im Streit mit einem abgewanderten Mitarbeiter schwerer, den Schutz überhaupt zu begründen.
- 3:32Katrin: Was gehört noch in diesen ersten Teil?
- 3:35Hugo: Eine Prüfpflicht.
- 3:35Hugo: Die Datenschutzkonferenz schreibt, dass Ergebnisse mit Personenbezug vor der Weiterverwendung geprüft werden müssen, weil die Programme falsche Angaben erzeugen können.
- 3:44Katrin: Wer prüft das?
- 3:45Katrin: Ich kann nicht jede Mail gegenlesen.
- 3:48Hugo: Der Mensch, der das Ergebnis verwendet.
- 3:50Hugo: Das schreiben Sie so hinein: Wer KI nutzt, verantwortet das Ergebnis wie einen eigenen Text.
- 3:56Katrin: Angenommen, die Richtlinie steht.
- 3:58Katrin: Ich schicke sie per Rundmail raus, fertig?
- 4:00Hugo: Da fehlen zwei Dinge, die das Gesetz verlangt.
- 4:03Hugo: Der Betriebsrat und die Schulung.
- 4:05Katrin: Der Betriebsrat?
- 4:06Katrin: Ich führe doch keine Überwachung ein.
- 4:08Hugo: Paragraf neunzig des Betriebsverfassungsgesetzes verlangt, den Betriebsrat schon über die Planung von Arbeitsabläufen zu unterrichten.
- 4:15Hugo: Seit zweitausendeinundzwanzig steht der Einsatz von Künstlicher Intelligenz dort ausdrücklich drin.
- 4:20Katrin: Unterrichten heißt informieren.
- 4:23Katrin: Muss er auch zustimmen?
- 4:25Hugo: Bei technischen Einrichtungen, die Verhalten oder Leistung überwachen können, ja.
- 4:29Hugo: Das regelt Paragraf siebenundachtzig, Absatz eins, Nummer sechs.
- 4:33Katrin: Und ein Chat-Programm fällt darunter?
- 4:35Hugo: Das Arbeitsgericht Hamburg hat im Januar zweitausendvierundzwanzig in einem Eilverfahren entschieden: nicht, wenn Beschäftigte freiwillig private Konten nutzen.
- 4:43Hugo: Der Arbeitgeber konnte dort nämlich gar nichts auswerten.
- 4:46Katrin: Wir wollen aber Firmenkonten, so wie eben empfohlen.
- 4:50Hugo: Genau dann können Administratoren Nutzungsdaten sehen.
- 4:52Hugo: Nach dem Bundesarbeitsgericht genügt schon, dass Software zur Überwachung geeignet ist, deshalb ist Mitbestimmung dann sehr wahrscheinlich.
- 5:00Katrin: Also abwarten, ob sich der Betriebsrat meldet?
- 5:02Hugo: Nein, holen Sie ihn vorher an den Tisch.
- 5:05Hugo: Die Datenschutzkonferenz schlägt selbst eine Betriebsvereinbarung vor, und darin regeln Sie Nutzung und Auswertung verbindlich für beide Seiten.
- 5:13Katrin: Kann der Betriebsrat dafür einen teuren Gutachter verlangen?
- 5:16Hugo: Paragraf achtzig regelt: Muss der Betriebsrat KI beurteilen, gilt ein Sachverständiger als erforderlich.
- 5:22Hugo: Planen Sie das also gleich mit ein, statt darüber zu streiten.
- 5:26Katrin: Jetzt zur Schulung.
- 5:27Katrin: Muss ich wirklich alle hundertachtzig Leute schulen?
- 5:31Hugo: Die KI-Verordnung der EU verlangt in Artikel vier KI-Kompetenz.
- 5:35Hugo: Das gilt seit dem zweiten Februar zweitausendfünfundzwanzig für jedes Unternehmen, das KI beruflich einsetzt.
- 5:41Katrin: Ich habe gelesen, das wurde abgeschwächt.
- 5:43Hugo: Ja, durch eine Änderungsverordnung, in Kraft seit dem siebenundzwanzigsten Juli zweitausendsechsundzwanzig.
- 5:49Hugo: Jetzt heißt es, Sie ergreifen Maßnahmen, um die Kompetenz Ihres Personals zu fördern.
- 5:54Katrin: Was ist der Unterschied?
- 5:55Hugo: Früher sollten Sie ein ausreichendes Maß an Kompetenz sicherstellen.
- 5:58Hugo: Jetzt steht ausdrücklich drin, dass Sie kein bestimmtes Niveau für jede Person garantieren müssen.
- 6:03Katrin: Dann reicht doch ein Merkblatt.
- 6:05Hugo: Die Pflicht zu handeln bleibt.
- 6:07Hugo: Die Verordnung sagt auch, worauf es ankommt: Vorwissen, Erfahrung und der Zusammenhang, in dem jemand die KI einsetzt.
- 6:14Katrin: Was heißt das für einen Maschinenbauer?
- 6:17Hugo: Die Personalabteilung braucht etwas anderes als die Konstruktion.
- 6:20Hugo: Eine Stunde je Rolle, an echten Aufgaben aus dem Alltag, ist ein vernünftiger Anfang.
- 6:26Katrin: Was steht in so einer Stunde konkret drin?
- 6:28Hugo: Was die freigegebenen Programme können und wo sie Fehler machen.
- 6:32Hugo: Dazu die drei Datenstufen, wer Ergebnisse prüft und die roten Linien aus der Richtlinie.
- 6:37Katrin: Und wie oft muss ich das wiederholen?
- 6:39Hugo: Das Gesetz nennt keinen Takt.
- 6:40Hugo: Sinnvoll ist eine Auffrischung, sobald ein neues Programm dazukommt, und Neue bekommen die Stunde in der ersten Woche.
- 6:46Katrin: Und wie beweise ich das später?
- 6:48Hugo: Mit einer einfachen Liste: wer, wann, zu welchem Programm.
- 6:52Hugo: Fragt nach einem Vorfall jemand nach, ist das Ihre Antwort.
- 6:56Katrin: Unsere Personalabteilung testet gerade ein Programm, das Bewerbungen vorsortiert.
- 7:01Katrin: Das spart enorm Zeit.
- 7:03Hugo: Das ist der heikelste Fall, und er gehört als eigene Regel in die Richtlinie.
- 7:07Hugo: Programme zur Auswahl von Bewerbern stuft die KI-Verordnung als hohes Risiko ein.
- 7:12Katrin: Der Anbieter sagt, sein Programm sei gar kein hohes Risiko.
- 7:16Hugo: Maßgeblich ist der Zweck, für den es bestimmt ist.
- 7:19Hugo: Soll es Bewerbungen sichten, filtern oder Bewerber bewerten, nennt Anhang drei der Verordnung genau das.
- 7:25Katrin: Was folgt daraus für mich als Anwender?
- 7:27Hugo: Pflichten als sogenannter Betreiber.
- 7:29Hugo: Sie müssen eine fachkundige Person mit der Aufsicht betrauen und die Protokolle mindestens sechs Monate aufbewahren.
- 7:35Katrin: Ab wann?
- 7:36Hugo: Ursprünglich ab August zweitausendsechsundzwanzig.
- 7:39Hugo: Die Änderungsverordnung hat das für diese Systeme auf den zweiten Dezember zweitausendsiebenundzwanzig verschoben.
- 7:45Katrin: Und der Betriebsrat?
- 7:46Katrin: Muss der da auch Bescheid wissen?
- 7:48Hugo: Ab dann verlangt die Verordnung das ausdrücklich.
- 7:50Hugo: Vor dem Einsatz informieren Sie Arbeitnehmervertreter und betroffene Beschäftigte, und Bewerber erfahren, dass ein solches System über sie mitentscheidet.
- 7:58Katrin: Dann habe ich ja über ein Jahr Zeit.
- 8:00Hugo: Für diese Pflichten ja.
- 8:01Hugo: Aber die DSGVO gilt heute schon, und Artikel zweiundzwanzig verbietet grundsätzlich erhebliche Entscheidungen über Menschen, die allein eine Maschine trifft.
- 8:10Katrin: Bei uns klickt am Ende doch ein Mensch.
- 8:12Hugo: Die Datenschutzkonferenz sagt: Eine nur formelle Beteiligung reicht nicht.
- 8:16Hugo: Der Mensch braucht echten Spielraum und darf den Vorschlag nicht ungeprüft übernehmen.
- 8:21Katrin: Gibt es ein Beispiel, was nicht geht?
- 8:23Hugo: Die Behörden nennen genau diesen Fall.
- 8:25Hugo: Ein Programm wertet alle Bewerbungen aus und verschickt selbst die Einladungen zum Gespräch, das ist ein Verstoß.
- 8:31Katrin: Und was ist mit Benachteiligung?
- 8:33Katrin: Die Maschine kennt doch kein Geschlecht.
- 8:35Hugo: Sie lernt aus alten Entscheidungen.
- 8:37Hugo: Hat die Firma früher fast nur Männer eingestellt, kann das Programm genau das empfehlen, und wer dem folgt, verstößt gegen das Gleichbehandlungsgesetz.
- 8:46Katrin: Wie merke ich so etwas, bevor es Ärger gibt?
- 8:49Hugo: Indem jemand regelmäßig prüft, wen das Programm aussortiert hat.
- 8:53Hugo: Die Datenschutzkonferenz verlangt, Ergebnisse auf Benachteiligung zu prüfen, auch wenn sie im einzelnen Ergebnis nicht erkennbar ist.
- 9:00Katrin: Gibt es Dinge, die ganz verboten sind?
- 9:02Hugo: Ja, seit Februar zweitausendfünfundzwanzig.
- 9:04Hugo: Programme, die am Arbeitsplatz Gefühle von Menschen erkennen sollen, sind verboten, außer aus medizinischen oder Sicherheitsgründen.
- 9:12Katrin: Wer macht denn so etwas?
- 9:13Hugo: Denken Sie an ein Programm, das im Videointerview Nervosität messen soll oder im Callcenter die Stimmung der Mitarbeiter.
- 9:19Hugo: Ein Verstoß gegen die Verbote kann bis fünfunddreißig Millionen Euro kosten oder sieben Prozent des weltweiten Umsatzes.
- 9:26Katrin: Das sind Größenordnungen für Konzerne.
- 9:28Hugo: Für kleine und mittlere Unternehmen gilt jeweils der niedrigere Betrag.
- 9:32Hugo: Die Liste der verbotenen Praktiken gehört trotzdem als rote Linie in Ihre Richtlinie.
- 9:37Katrin: Was gehört noch in diesen Teil?
- 9:39Hugo: Die Kennzeichnung.
- 9:40Hugo: Seit dem zweiten August zweitausendsechsundzwanzig müssen Sie offenlegen, wenn Bild, Ton oder Video mit KI täuschend echt erzeugt oder verändert wurden.
- 9:49Katrin: Gilt das auch für Texte in unserem Newsletter?
- 9:51Hugo: Für Texte, die die Öffentlichkeit über Fragen von öffentlichem Interesse informieren.
- 9:56Hugo: Hat ein Mensch den Text geprüft und trägt redaktionell die Verantwortung, entfällt die Pflicht.
- 10:01Katrin: Und ein Produktfoto, das die KI aufgehübscht hat?
- 10:04Hugo: Kommt darauf an, ob es echten Dingen ähnelt und täuschend echt wirkt.
- 10:08Hugo: Regeln Sie es einfach: Erzeugte Bilder von Menschen, Orten und Ereignissen werden gekennzeichnet, im Zweifel immer.
- 10:15Katrin: Was mache ich morgen früh als Erstes?
- 10:17Hugo: Erstens: Geben Sie ein oder zwei Programme mit Firmenkonto frei, Training und Verlauf aus.
- 10:23Hugo: Legen Sie dazu die drei Stufen grün, gelb und rot für Daten fest.
- 10:27Katrin: Zweitens?
- 10:28Hugo: Holen Sie den Betriebsrat vor dem Start an den Tisch.
- 10:31Hugo: Und schulen Sie jede Rolle eine Stunde, mit einer Liste als Nachweis.
- 10:34Katrin: Und drittens?
- 10:36Hugo: Schreiben Sie die roten Linien auf: Keine Entscheidung über Menschen allein durch KI, keine Erkennung von Gefühlen, täuschend echte Inhalte werden gekennzeichnet.
- 10:44Katrin: Wie lang wird so eine Richtlinie?
- 10:47Hugo: Zwei bis drei Seiten reichen, wenn sie konkret sind.
- 10:49Hugo: Eine Vorlage für die Richtlinie und die Schulung nach Artikel vier finden Sie bei frag.hugo.