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Sprengung des Castieler Viadukts bleibt ohne Straffolgen

Die RhB sprengte das Viadukt im Mai 2024 laut Bundesamt für Verkehr ohne nötige Bewilligung. Die Staatsanwaltschaft fand kein ausdrückliches Sprengverbot. Das Bundesamt hält die Sprengung dennoch für rechtswidrig, verzichtet aber auf eine Beschwerde. Weitere Themen: · Auf dem Dreibündenstein sind die Messungen für einen möglichen Windpark abgeschlossen. Der 125 Meter hohe Mast wird abgebaut, die Daten ausgewertet. · In Ilanz soll ein Freestyle-Park entstehen. Die Initianten des «White Pillow Park» haben der Bevölkerung nun erste konkrete Pläne präsentiert. · In der Gemeinde Sumvitg ist der…

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