
#231 Achtung: Zweitwohnsitz- und Wohnungsleerstandsabgabe
Achtung bei Vermietung!
Am 1.1.2023 wurde das Steiermärkische Zweitwohnsitz- und Wohnungsleerstandsabgabegesetz (StZWAG) ins Leben gerufen. Es dient dazu, dass steirische Gemeinden eine Abgabe auf Zweitwohnsitze und leerstehende Wohnungen erheben. Die Abgabepflicht trifft die Eigentümer - und hier kommen in der Praxis einige Fragen auf.
Was ihr in dieser Folge zu hören bekommt …
… sind Informationen rund um das Steiermärkische Zweitwohnsitz- und Wohnungsleerstandsabgabegesetz (StZWAG). Und wir beantworten Fragen wie zB "Gibt es Ausnahmen von der Abgabepflicht?", "wie hoch sind die Kosten?"…
The skinny
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