Latest / RENEWA Sanierungsnavigator / EEG Novelle 2027: Was gilt bald für Photovoltaik Anlagen?
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- RENEWA GmbH: Wer sich gerade mit einer neuen Photovoltaikanlage beschäftigt, der soll den Blick auf die geplante EEG-Novelle für 2027 werfen. Denn neben dem schrittweisen Ende der festen Einspeisevergütung plant die Bundesregierung noch eine weitere Änderung, die für private PV-Anlagen ziemlich relevant werden könnte. Neue Solaranlagen sollen künftig nur noch maximal 50 % ihrer installierten Leistung ins öffentliche Netz einspeisen dürfen. Aber was heißt das denn konkret? Nehmen wir jetzt mal eine typische Photovoltaikanlage, 12kWP-Leistung, Die produziert an einem sonnigen Mittag tatsächlich 12 Kilowatt und davon dürften dann maximal 6 Kilowatt über den Hausanschluss ins Netz fließen. Der Rest muss entweder direkt im Haus verbraucht werden, in der Batterie gespeichert werden oder eben abgeredelt werden. Und wichtig, nach dem aktuellen Entwurf soll diese Grenze für neue Anlagen gelten, die ab dem 1. Januar 2027 in Betrieb gehen und Strom ins Netz einspeisen. Ausgenommen werden unter anderem Balkonkraftwerke und reine Null-Einspeise-Anlagen. Die Idee dahinter ist zunächst mal nachvollziehbar. An sehr sonnigen Tagen produzieren mittlerweile 100.000 FPV-Unlagen gleichzeitig sehr viel Strom. Gerade mittags kann das die lokalen Verteilnetzwerke stark belasten. Eine feste Obergrenze macht diese Einspeisespitzen für Netzbetreiber besser kalkulierbar. Gleichzeitig möchte die Bundesregierung damit offenbaren zu hützlichen Anreiz für Batteriespeicher schaffen. Denn wenn ich einen überschüssigen Solarstrom nicht vollständig einspeisen kann, wird es natürlich interessanter, den zu speichern und beispielsweise abends selbst zu verbrauchen. Aber genau da beginnt auch die Kritik. Denn eigentlich soll das neue EEG dafür sorgen, dass Solarstrom stärker über den Markt gesteuert wird. Statt einer festen Einspeisevergütung soll die Direktvermarktung künftig eine größere Rolle spielen. Das bedeutet vereinfacht gesagt Strom soll möglichst dann eingespeist werden, wenn er im Netz tatsächlich gebraucht wird. Und genau deshalb fragen viele Energieexperten, warum begrenzen wir intelligente Anlagen pauschal auf 50 Prozent, wenn wir sie eben gleichzeitig intelligenter steuern wollen. Also besonders umstritten ist, dass die Begrenzung laut Entwurf auch dann gelten soll, wenn bereits ein Smart Meter vorhanden ist und die Anlage flexibel auf Preise und Netzsituationen reagieren könnte. Dann könnte theoretisch gerade Strom in Netz benötigt werden, aber die Anlage darf trotzdem nicht mehr als 50 Prozent einspeisen. Und dann gibt es noch einen weiteren Punkt, über den man diskutieren kann. Die geplante Grenze bezieht sich auf den Netzverknüpfungspunkt, also vereinfacht gesagt auf den Hausanschluss. Damit geht es nicht ausschließlich ⁓ die Photovoltaikanlage. Auch ein Batteriespeicher oder perspektivisch ein Elektroauto mit bidirektionalen könnten eben betroffen sein. Wer also beispielsweise Strom im Auto speichert und später ins Netz verkaufen möchte, könnte ebenfalls an diese 50 % Gründe stoßen. Und gerade mit Blick auf die sogenannte Sektorkopplung, also das Zusammenspiel von Photovoltaik, Speicher, Wärmepumpe und Elektroauto, das sorgt eben für Kritik. Was bedeutet das jetzt aber für Hauseigentümer oder Interessenten von der PV-Anlage? Zunächst mal... noch gar nichts. Es ist nämlich noch nichts endgültig beschlossen. Wir sprechen über die geplante EEG-Novelle und damit über Regeln, die sich im weiteren Gesetzgebungsverfahren noch verändern könnten. Sollte die 50 %-Regel aber tatsächlich kommen, verändert sich vor allem die Planung neuer PV-Anlagen, dann wird es noch wichtiger, nicht einfach möglichst viele Module aufs Dach zu packen und den überschüssigen Strom eben einzuspeisen, sondern es wird stärker darum gehen, Photovoltaik, Batteriespeicher und den eigenen Stromverbrauch als Gesamtsystem zu planen. Also wer dann beispielsweise tagsüber eine Wärmepumpe betreibt, ein E-Auto lädt oder einen Batteriespeicher nutzt, der kann einen größeren Teil des Solarstroms auch selbst verwenden. Und genau dieser Eigenverbrauch dürfte künftig wirtschaftlich noch wichtiger werden. Die spannende Frage ist deshalb nicht nur, wie groß sollte meine P-Fond-Anlage sein, sondern zukünftig immer häufiger, wie schaffe ich es, viel von meinem eigenen Solarstrom selbst sinnvoll zu nutzen. Und da zeigt sich die Richtung, in der sich der Markt entwickelt, weg von der reinen P-Fond-Anlage zur Einspeisung auf dem Dach, hin zu einem intelligenten, abgestimmten Energiesystem fürs ganze Gebäude. Und wer das mal durchrechnen möchte, der kann sich gerne melden. Den Link findet ihr in den Show Notes.