Latest / Hinreichend verdächtig / Die verhängnisvolle Affäre
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- Das führte dazu, dass wir alle sofort alarmiert waren und dass wir diesen Sachverhalt, den sie so vorgetragen hat, also ich habe ein Aufnahmegerät versteckt im Fahrzeug meines Mannes, ich habe ihn überwacht und ich habe ihn überführt, nämlich nicht nur des Mordplans, sondern auch der Affäre. Also das ist schwierig, das richtig einzuordnen und nicht von der bloßen Fantasie letztlich zu trennen. Hinreichend verdächtig. Der True Crime Podcast der Rheinischen Post und der Staatsanwaltschaft Duisburg. Hallo zusammen zu einer neuen Episode von Hinreichend verdächtig. Ich bin Lili Stegner und in unserem Podcast nehmen wir euch mit hinter die Kulissen spannender Kriminalfälle hier aus Duisburg und der Region. Dafür haben wir immer zwei Gäste, einmal aus der Staatsanwaltschaft Duisburg und einmal aus unserer Lokalredaktion in Duisburg. Diese beiden Gäste unterhalten sich dann gemeinsam mit mir hier über einen ganz besonderen Fall. Die Fälle sind immer abgeschlossen, das Urteil ist also rechtskräftig. Wir schauen uns dann an, wie dieser Fall in der Öffentlichkeit wahrgenommen wurde, aber eben auch, wie die Staatsanwaltschaft als Ermittlungsbehörde daran gearbeitet hat, die Anklage zu formulieren, sodass es zu einem Urteil überhaupt erst kommen konnte. Und quasi ganz nebenbei können wir uns deswegen dann auch mit den juristischen Fachbegriffen beschäftigen, die wir zwar alle oft hören, aber vielleicht nicht immer so ganz genau verstehen. Wie zum Beispiel eben den Begriff hinreichend verdächtig. Außerdem zu erwähnen ist heute der, unser, das sag ich nochmal. Außerdem zu erwähnen ist heute unser Sponsor dieser Folge. Das ist nämlich Sünnlab. Vielen Dank an dieser Stelle. Heute zu Gast habe ich Melanie Anderhub. Sie ist Staatsanwältin hier in Duisburg und Leonie Miss, Redakteurin in unserer Lokalredaktion. Heute sprechen wir über einen Fall, der für die Betroffenen wahrscheinlich ziemlich lebensverändernd war. Er zeigt aber auch, wie menschlich Verbrechen manchmal sind, egal ob wir das selbst vielleicht nachempfinden können oder auch nicht. Wir sprechen hier über Moral, über Beziehungen und darüber, wie man ein Verbrechen bewertet, das am Ende, so viel spoiler ich euch an dieser Stelle schon mal, gar nicht stattgefunden hat. Wir haben die Namen aller Protagonisten geändert, um ihre Persönlichkeitsrechte zu bewahren. Es geht heute also um vereitelte Pläne, um verworrene Liebesbeziehungen und ganz viel auch um Eifersucht. Für manche Menschen kann das ziemlich triggernd sein. Also schaut wie immer, dass es euch gut geht, bevor ihr diese Folge anhört. Was ist passiert? In diesem Fall geht es um das geplante Verbrechen eines Mannes namens Can, der in Duisburg als Metzger arbeitete. Can und seine mitangeklagte Selin, Betreiberin eines Schnellimbisses, sind sich zunächst mal geschäftlich begegnet. Can arbeitete zunächst für sie. Dann haben die beiden aber schnell Gefallen aneinander gefunden und begannen eine geheime Affäre. Geheim deshalb, weil beide eigentlich verheiratet waren. Diese Affäre entwickelte sich aber irgendwann zum Desaster, als Celine erpresst wurde. Der Erpresser war Dennis, ebenfalls Restaurantbesitzer und ein anderer, mehr oder weniger ehemaliger Partner von Celine. Er behauptete, kompromittierende Fotos von ihr zu besitzen und drohte ihr damit, diese zu veröffentlichen. Die Fotos waren, zum Teil auch mit Selims Zustimmung, im Zuge der gemeinsamen Affäre entstanden. Mit dieser Veröffentlichung der Fotos wäre nicht nur Celines Würde in Gefahr. Auch die Beziehung zwischen Can und Celine stand damit unter Druck. Ihre jeweiligen Ehepartner könnten so von der geheimen Romanze erfahren. Celine wandte sich an Can. Er versprach ihr zu helfen. Doch Can wusste nicht, dass Celine auch mit Dennis eine Affäre eingegangen war. Er wollte lediglich seine Geliebte unterstützen. In ihrer gemeinsamen Verzweiflung und Angst, ihre gesellschaftliche Stellung und auch die familiäre Bindung innerhalb der Ehe zu verlieren, Entsannen Chan und Selin einen mörderischen Plan. Dennis sollte für seine Drohungen mit seinem Leben bezahlen. Sie planten, ihn zu erschießen, seinen Tod wie ein Unfall aussehen zu lassen. Sie besorgten sich auf illegalem Weg eine Waffe und feilten gemeinsam an ihren Taktiken zur Umsetzung des Plans. Doch die Rechnung hatten die beiden ohne Layla gemacht. Layla ist die Ehefrau von Chan und ahnte bereits, dass ihr Mann ihr untreu war. Sie hatte ein Aufnahmegerät in Shans Auto versteckt und erfuhr, so nicht nur von der Affäre ihres Mannes, sondern eben auch von seinen Mordplänen. Die beiden wollten den Mord an Dennis zwar wie ein Unfall aussehen lassen, aber dank der Aufnahmen kamen die Behörden ihnen auf die Spur, noch bevor die Pläne umgesetzt werden konnten. Am Ende wurden Shann und Celine verhaftet. Der Prozess offenbarte dann das ganze Ausmaß dieser verstrickten Beziehung in dem Fall. Und jetzt eine kurze Pause. Vielleicht mit etwas Werbung. Ab wann war der Angeklagte hinreichend verdächtig? Der Anfangsverdacht. Melanie kam in diesem Fall ja auch durch die Tonaufnahme. Wie haben denn die Beamten auf Layla, also die Ehefrau, die diese Aufnahmen gebracht hat, reagiert? Ja, also das Verfahren startete ja mit einer sehr skurrilen Situation, nämlich mit der Situation, dass Leila nicht nur mit den besagten Tonaufnahmen, sondern auch mit einer Schusswaffe, mit einem Schalldämpfer und mit Munition auf der Polizeiwache in Oberhausen war das erschienen. Und für die Polizei bedeutete das zunächst einmal, überhaupt Eigensicherungsmaßnahmen zu beachten. Da man natürlich Personen nicht einfach so, die bewaffnet sind, auf eine Polizeiwache einladen kann. Wenn du sagst Eigensicherungsmaßnahme, die Waffe wurde ihr weggenommen. Genau, die Waffe wurde ihr weggenommen, es wurde Distanz hergestellt zu der Waffe und der Person und dann hörte sich die Polizei an, was es denn damit überhaupt auf sich hat. Sprich, die Layla wurde dann als Zeugin vernommen und bekundete dann zunächst, was sie selber auf den von ihr übergebenen Aufnahmen hörte und identifizierte dabei ihren Ehemann und die von ihr vermutete Affäre. Im Anschluss informierte mich dann die Polizei über diesen Sachverhalt, zunächst telefonisch und für mich persönlich bestand die Schwierigkeit darin, überhaupt erst einmal die Ernsthaftigkeit dieses Sachverhalts zu erkennen und ihn als solchen zu bewerten, da so etwas ja Menschen. Jedenfalls den meisten Menschen in ihrem Alltag nicht passiert. Logischerweise. Genau, ich nahm die Sache aber ernst, vor allem auch deswegen, weil es sich erkennbar um eine scharfe Schusswaffe handelte mit Schalldämpfer und ordnete daher sofort die vorläufige Festnahme der beiden nunmehr Beschuldigten an und Ziel war natürlich bei dieser Festnahme auch die Tat an sich zu verhindern, was gelungen ist. Das heißt, wäre Leila nur mit dieser Tonbandaufnahme und nicht unbedingt auch mit der geplanten Mordwaffe zur Polizei gegangen, wäre das vielleicht gar nicht so schnell alles passiert? Also natürlich hätten wir uns die Tonbandaufnahmen auch angehört, aber diese Schusswaffe führte schon dazu, dass man das natürlich sofort einordnen konnte, weil man ja nicht einfach so an eine scharfe Schusswaffe kommt. Dann noch mit der Ausstattung, also mit einem Schalldämpfer dazu und auch richtig viel, muss man sagen, Munition. Das führte dazu, dass wir alle sofort alarmiert waren und dass wir diesen Sachverhalt, den sie so vorgetragen hat, also ich habe ein Aufnahmegerät versteckt im Fahrzeug meines Mannes. Ich habe ihn überwacht und ich habe ihn überführt, nämlich nicht nur des Mordplans, sondern auch der Affäre. Das ist schwierig, das richtig einzuordnen und nicht von der bloßen Fantasie letztlich zu trennen, denn auch damit sind wir natürlich regelmäßig konfrontiert. Nicht alle Strafanzeigen beinhalten immer nur ganz ernsthafte Sachverhalte. Das heißt, der Verdacht hätte auch nahegelegen, dass es sich um eine gekränkte Ehefrau handelt. Genau und im Endeffekt war es das ja auch. Also im Endeffekt, das nehmen wir jetzt vorweg. Ich denke, dass das auch tatsächlich die Motivation war, warum diese Tat zur Anzeige gebracht wurde. Welche Beweise gab es denn sonst noch, die dann die Pläne von Sean und Selina ins Licht brachten? Ja, wir haben ja dann die Beschuldigten noch am selben Tag festgenommen und zwar zeitgleich und dabei auch gleichzeitig ihre Wohn- und Geschäftsräume durchsucht. Wir fanden dann im Fahrzeug des Beschuldigten das von Leila dort gut versteckte Aufnahmegerät auf und darüber hinaus auch noch einen AirTag, der Standorte produzierte. Und auch noch einen an den Denise gerichteten fingierten Drohbrief, der eine Warnung dahingehend enthielt, als dass der Verfasser dem Denise das Leben nehmen werde, weil dieser dem Denise Geld geliehen habe, welches er in dem vorgegebenen Zeitraum nicht zurückgezahlt habe. Das waren die Beweismittel, die wir an Ort und Stelle aufgefunden hatten und die wir natürlich dann erst mal auch auswerten mussten. Insbesondere auch waren das jetzt keine fünfminütigen Aufnahmen, sondern das waren über 40 Stunden Aufnahmen, die man sich anhören und übersetzen musste. Da die Gespräche sämtlich in türkischer Sprache geführt wurden. Gab es denn einen Wendepunkt in den Ermittlungen, wo ihr gemerkt habt, das ist hier ein Durchbruch? Also das Verfahren ging ja unmittelbar von 0 auf 100. Also ich habe am selben Tag den dringenden Tatverdacht bejaht und am Folgetag ein Haftbefehl erwirkt, sodass das ja hier sehr ungewöhnlich war, dass die entscheidenden Beweise ja noch am selben Tag vorlagen. Im weiteren Verlauf wurde es dann schwieriger und auch das hatte die besagte Zeugin Leila in der Hand, denn sie wollte im weiteren Verlauf keine Aussage mehr machen und machte von dem ihr als Ehefrau zustehenden Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch. Das erleben wir häufig, wenn Familienangehörige merken, was sie durch ihre Strafanzeige überhaupt erst ins Rollen gebracht haben, sprich vorliegen, dass der Partner nicht mehr nach Hause kommt, sondern sich in Untersuchungshaft befindet. Ich habe dann noch versucht, die Zeugin unmittelbar von einer Ermittlungsrichterin zu vernehmen, aber auch da hat sie keine Aussage mehr machen wollen. Das habe ich daher gemacht, weil die Angaben, die sie gegenüber der Polizei gemacht haben, bereits vom Zeugnisverweigerungsrecht umfasst werden und damit nicht mehr verwertbar waren. Verwertbar werden nur noch Angaben gegenüber dem Ermittlungsrichter gewesen, aber auch dieses Beweismittel war uns nicht mehr gegönnt. Das heißt, das ist dann ein bisschen schwierig, auch so eine Anklage zu formulieren, wenn man ganz viele Dinge zwar weiß, aber sie nicht verwenden darf. Genau, man muss da tatsächlich das unterscheiden, welche Beweismittel können hier verwertet werden und welche nicht. Wobei man hier sagen muss, es kommt ja auch darauf an, ob die Zeugin in der Hauptverhandlung Angaben macht oder nicht und nicht, ob sie sie im Ermittlungsverfahren macht. Es gibt ja auch Zeugen, die zunächst einmal keine Angaben machen, die dann aber darüber nachdenken und es in der Hauptverhandlung anders handhaben. Aber erfahrungsgemäß ist es umgekehrt doch schon häufiger der Fall. Und jemand, der sich einmal dazu entschieden hat, keine Angaben zu machen, der wird wahrscheinlich auch in der Folge keine mehr machen, weil wir dann natürlich auf diese Zeugen auch entsprechend gar nicht mehr einwirken können. Genau. Und ihr habt ja dann so verschiedene Puzzlestücke gehabt. Ihr hattet die Aufnahmen, ihr hattet die Tatwaffe, ihr hattet die Aussagen, die zum Teil wieder als nicht verwertbar zurückgenommen wurden. Und wie fügt ihr das denn dann zu einem großen schlüssigen Ermittlungsergebnis zusammen? Ja, wir hatten die Aufnahmen, da muss man aber auch klar sagen, die Aufnahmen, die sie uns übergeben hat im Rahmen der Vernehmung, waren ebenfalls nicht mehr verwertbar, weil auch da das Zeugnis Verweigerungsrecht zum Zuge kommt und sich eben auch auf diese Aufnahmen erstreckt. Wir haben aber im Rahmen der Durchsuchungsmaßnahme das Aufnahmegerät an sich sichergestellt und auf diesem Aufnahmegerät an sich befanden sich ebenfalls noch Aufnahmen und die konnten wir verwerten. So, wir hatten also dieses Beweismittel, wir hatten darüber hinaus ein weiteres Beweismittel und das waren die Einlassungen der Angeklagten. Der Angeklagte gab nämlich in der Hauptverhandlung an, dass das, was ich ihm zur Last gelegt habe, also dass dieser Mordplan geschmiedet wurde und zwar in zwei Alternativen, dass das so schon richtig gewesen sei, aber dass er von diesem Plan Abstand genommen habe. Also, dass er von der Verbrechensverabredung zurückgetreten sei. Die Angeklagte hingegen gab an, dass sie das alles gar nicht so ernst genommen habe, dass das mehr so Verbrechensfantasien gewesen wären, die sie in ihrer Verzweiflung geschmiedet habe. Und dass sie ohnehin an der Tatausführung eigentlich nicht beteiligt gewesen wäre, gleichzeitig aber die Tatausführung von ihrem Go abhängig gewesen sei. Auf dieser Grundlage konnten wir also schon feststellen, dass es diese Pläne gab. Es stellte sich jetzt nur noch die Frage, ob die Angeklagten tatsächlich Abstand genommen haben. Und da war das Gute, dass die Aufnahmen, die wir sichergestellt haben, zeitlich quasi die letzten Aufnahmen, also die Tage unmittelbar vor der Festnahme waren. Und auf diesen Aufnahmen war ganz deutlich zu hören, dass die Angeklagten keinen Abstand genommen haben, sondern vielmehr, dass sie sich in der Situation befunden haben, dass Leila die Waffe aufgefunden hat. Die Waffe war also weg. Und sie sich jetzt fieberhaft überlegten, wie sie diese Waffe zurückerlangen konnten. Und das ging sogar so weit, als dass Leila dem Can sogar vorgeschlagen hat, dass er seiner Frau doch vorgaukeln sollte, dass das gemeinsame Kind in Gefahr schwebe, wenn sie ihm die Waffe nicht wieder aushändigen würde. Also ich sehe schon, da sind viele Menschen beteiligt und viele Absprachen zwischen diesen Menschen, die so angeblich oder man weiß es nicht stattgefunden haben. Wie kompliziert ist das denn, aus dieser ganzen Gemengelage dann eine Anklage zu formulieren? Also ihr müsst euch ja dann erstmal auch überlegen, weshalb können wir die denn überhaupt anklagen? Ja, die Anklage an sich... War noch nicht so schwierig. Ich fand, dass es das Gericht nachher deutlich schwieriger hatte, auch die Urteilsgründe zu fassen, überhaupt zu unterscheiden, was kann verwertet werden und was nicht. Und dass ja auf Grundlage dieser Einlassung auch die vorhandenen Beweise in der Gesamtschau bewertet werden musste. Und das, fand ich, hat das Gericht, die Kammer ganz hervorragend gemacht, wenn man sich dieses Urteil, das in Rechtskraft erwachsen ist, durchliest. Dann wird einem schon deutlich, wie verwochen das Ganze war. Und der Kammer ist es gelungen, das ganz deutlich herauszuarbeiten und da ganz klar zu einer Verurteilung zu kommen. Für die Anklage, wie gesagt, war es nicht so schwierig, denn es war ja alles auf den Aufnahmen zu hören. Und es war ganz einfach zu formulieren, dass die beiden Angeklagten gemeinsam beabsichtigten, den Denise zu töten. Und zwar hatten sie sich zwei Alternativen überlegt. Eine Möglichkeit sah vor, ihn auf der Heimfahrt zunächst an der Weiterfahrt zu hindern und dann unvermittelt mit einer Schussabgabe in den Kopf zu töten. Sie hatten sich weiter sogar überlegt, wie man den Leichnam entsorgt. Nämlich, dass man ihn vergräbt oder aber in den Reihen wirft. Und für den Fall, dass er aufgefunden werden sollte, hatten sie auch schon eine Lösung. Denn sie wollten mittels eines fingierten Drohbriefs, den wir ja aufgefunden haben, den Tatverdacht ganz gezielt in eine andere Richtung. Nämlich in Richtung vermeintlicher Schuldner lenken. Der weitere Tatplan sah vor, beziehungsweise der alternative Tatplan sah vor, den Denise unter Vorhalt einer Schusswaffe zu überwältigen und ihn in der Folge mittels Schlaftabletten zu betäuben. Er sollte dann an Händen und Füßen gefesselt und in einen Kofferraum verbracht werden. Und anschließend wollten sie ihn auf Bahnschienen legen, um auf diese Art und Weise einem Suizid vorzutäuschen. Und auch da hatten sie sich überlegt, wie man das vertuschen könnte, nämlich indem man dann abschließend einen Abschiedsbrief in seinem Namen verfasst. Ja, das war die Sachlage, die ich der Anklageschrift zugrunde gelegt habe und die dann letztlich auch rechtskräftig so festgestellt wurde. Das klingt auch nach ziemlich konkreten Plänen meiner laienhaften Meinung nach. Wie hast du denn dann den Prozess wahrgenommen, als das Ganze vor Gericht kam und auch diese ganzen Protagonisten zueinander gefunden haben wieder im Gerichtssaal? Ja, das war ganz interessant zu sehen, denn wir haben ja auch den potenziell Geschädigten vernommen. Der potenziell Geschädigte wurde von uns natürlich schon im Ermittlungsverfahren vernommen. Als Zeuge, auch er stritt zunächst ab, überhaupt eine Affäre mit der Selin gehabt zu haben, denn auch er befand sich in einer Beziehung eigentlich. War dann aber doch irgendwann mal etwas auskunftsfreudiger, wahrscheinlich, dass er verstanden hat, worum es überhaupt geht. Hat uns dann auch sein Mobiltelefon zur Verfügung gestellt und auf diesem Mobiltelefon konnten wir diverse Nacktaufnahmen von der Angeklagten feststellen. Dem ersten Anschein nach übersandte sie dieses sämtlich freiwillig im Rahmen der Hauptverhandlung, konnte dann festgestellt werden, dass zwar die überwiegende Anzahl freiwillig übersandt wurde. Der Geschädigte jedoch auch Aufnahmen von der Angeklagten heimlich fertigte und sich sie damit dann, wie du eingangs erwähnt hast, umgekehrte. Damit unter Druck gesetzt hast. Und das Eindrückliche, und jetzt komme ich auf die Hauptverhandlung zurück, daran war, dass dieser Geschädigte da gar kein Unrechtsbewusstsein hatte. Also für ihn war das so, er hatte den Eindruck, dass er ein Recht auf diese Aufnahmen hat. Und auch, obwohl die Angeklagte ihn darum bat, diese doch zu löschen, weigerte er sich. Und davon war er überzeugt, dass das so korrekt ist. Genau. Wie sah es denn bei den beiden Angeklagten aus? Haben die ein Unrechtsbewusstsein gezeigt? Haben die Reue gezeigt? Es ist von außen immer schwierig zu beurteilen, ob da Reue vorhanden ist oder nicht. Ich meine, dass ich diese nicht erkannt habe, wenn überhaupt, dann habe ich ein Bedauern für die eigene Situation, in die man sich gebracht hat, erkannt und darüber hinaus jedenfalls bei der Angeklagten ja ein ganz erhebliches Schamgefühl. Also die hat auch regelmäßig ihr Gesicht mit ihren Haaren verdeckt und ja, das konnte man definitiv erkennen. Das ist auch irgendwie nachvollziehbar, finde ich, denn dieses ganze, dieser ganze Fall beruht ja darauf, dass sie ihre amorösen Machenschaften verbergen wollte. Das ist ja dann damit alles aufgeflogen. Leveni, zu welchem Zeitpunkt wurde denn die Lokalredaktion auf den Fall aufmerksam und wie habt ihr darüber berichtet? Diesmal war es ein bisschen anders als in den Fällen, über die wir bisher gesprochen haben. Diesmal haben wir eigentlich erst Wind von dem Fall bekommen. Das Landgericht schickt wöchentlich Pläne herum, welche Verhandlungen in der kommenden Woche anstehen und da schauen wir auf das Aktenzeichen. Und wenn das Registerzeichen KS steht, weiß man, da geht es um Totschlag oder Mord. Und da sind wir dann immer schon ein bisschen hellhörig, gucken, worum geht es da. Und dann habe ich beim Landgericht nachgefragt, was für ein Fall das konkret ist. Genau und so sind wir eigentlich diesmal auf diesen Fall aufmerksam geworden. Ich meine, das klang dann natürlich schon so ein bisschen, ich sag jetzt mal interessant, weil das anders war als andere Fälle, weil es auch nicht zu der Tat gekommen ist und genau, dann bin ich dann auch zum Prozess gegangen und hab den begleitet und, Ich war jetzt nicht bei jedem Verhandlungstag da, aber fast vollumfänglich und genau so haben wir das dann eigentlich gemacht von der Anklage bis zum Urteil. Und du hast gerade gesagt, du warst selber auch bei einigen Verhandlungen dabei. Wie hast du denn die Atmosphäre da so wahrgenommen? Wie kann man sich das vorstellen? Ich finde, man hatte so zwischendurch das Gefühl, dass es schon ein wenig irritierend war, weil Dinge gesagt wurden, die dann letzten Endes dann irgendwie doch nicht so stimmten und es waren wie gesagt viele Namen, die gefallen sind, wem ordnet man jetzt was zu, aber letzten Endes, also ich muss auch sagen, der Angeklagten, also der Selin konnte man schon anmerken, dass sie wirklich sich schämte für alles, was passiert ist oder zumindest, dass sie jetzt da ist. Auf der anderen Seite, der Can wirkte auf mich immer recht gefasst und kühl. Also er hatte auch seinen Aktenordner immer mit dabei. Und ja, zwischen den beiden saß auch eine Dolmetscherin. Also sie waren auch irgendwie ständig getrennt voneinander, was irgendwie auch recht exemplarisch, finde ich, war. Also zwischen den beiden gab es auch irgendwie keinerlei Kontakt. Und ja, das war so was, was mir eigentlich ständig aufgefallen ist. Und also da werden wir später auch noch zu kommen, aber beim Urteil, finde ich, ist mir auch besonders aufgefallen, man stellt sich ja hin, wenn das Gericht kommt und das Urteil verkündet und dann setzen sich nachher alle, nur die Seline ist stehen geblieben, als hätte sie die Welt nicht mehr verstanden. Also ich glaube, das Ergebnis war auch nicht so, wie sie sich das vorgestellt hatte, aber wie gesagt, ich glaube, da kommen wir später zu. Genau, im Gericht selber waren teilweise auch Angehörige, also auch die Frau vom Angeklagten, die Laila, Die war eigentlich fast ständig da und die wurde auch häufig begleitet von einer Freundin, die irgendwie dann auch spontan in den Zeugenstand gerufen wurde. Also es war wirklich wie der Fall ziemlich komisch. Ich will jetzt nicht chaotisch sagen, das stimmt nicht, aber es ist immer was passiert. Es wurde nicht langweilig auf jeden Fall. Gab es dann auch Reaktionen von Lesern auf deine Berichte? Also der wurde gelesen auf jeden Fall, da haben wir ja Maßstäbe oder wir können das ja messen. Aber da würde ich jetzt eher sagen, war die Reaktion, also die Reaktion hat sich so dadurch gezeigt, dass sie es gelesen haben, aber es wurde so stillschweigend hingenommen. Ja, es hat wahrscheinlich auch beim einen oder anderen für einige Unterhaltung gesorgt, ohne das jetzt hier irgendwie kleinreden zu wollen. Wie, also wir haben es jetzt schon mehrfach gesagt, es waren total viele Personen beteiligt, es war eine sehr komplexe Fallgeschichte. Wie kann man sowas denn als Geschichte, als Artikel aufschreiben, ohne dass es komplett verwirrend wird? Wie gehst du da vor? Erstmal ist es ja auch für mich verwirrend, weil ich das für mich selber erstmal entzerren muss. Dann kommt es ja, durch die Persönlichkeitsrechte dürfen wir auch die Namen nicht benutzen. So, dann müssen wir die abkürzen. Dann haben wir quasi nur noch die Anfangsbuchstaben da stehen von den Nachnamen. Dann muss man gucken, dass man das irgendwie einordnet. Das ist ja verschriftlicht. Also es gibt ja keine Bilder dazu, dass man das auf sämtlicher Ebene irgendwie zumindest begleiten kann. Dass man jetzt sagt, okay, diese Person ist Person A, diese Person ist Person B. Das muss man dann schon irgendwie gut entzerren können. Dann muss man auf jeden Fall gucken, dass man sich wirklich auf das Wesentliche konzentriert und nicht irgendwelche Nebenstränge noch hereinzieht, die noch mehr Personen bedeuten. Weil ich glaube, dann steigt da keiner mehr durch, der sich wirklich nur auf diese Weise mit dem Fall befasst. Ich meine, das sind ja öffentliche Verhandlungen. Man könnte ja prinzipiell sich die Verhandlungen auch anschauen. Aber die meisten konsumieren das ja durch Zeitungsartikel. Und dadurch muss man schon schauen, dass da irgendwie eine Kontinuität ist. Ja, es auf jeden Fall strukturiert bleibt. Und das war, muss ich sagen, schon ein bisschen schwierig in dem Fall. Aber je mehr man sich damit befasst, desto leichter wird es auch. Das Gute ist, dass Texte ja immer gegengelesen werden von einem anderen Kollegen, der nun mal nicht dabei war, der dann auch sagen kann, du, das ist jetzt gerade irgendwie, du bist jetzt zu sehr da drin, da musst du nochmal, weiß ich nicht, einen Nebensatz einfügen, um das nochmal einzuordnen. Zumal man ja auch sagen muss, unsere Leser, die lesen dann deine Artikel, aber die lesen die ja nicht an einem Tag, weil sie ja an unterschiedlichen Verhandlungstagen entstehen. Und so baut man ja quasi auch eine Geschichte über eine gewisse Zeit auf. Richtig, genau. Was macht das Ganze denn auf? Melanie, wie oft passiert das dann, dass ihr so wie hier eine Straftat verhindern könnt, weil vorher entscheidende Hinweise an euch herangetragen werden? Also dieser Mord, über den wir hier die ganze Zeit sprechen, der blieb ja nur ein potenzieller Mord, der ist ja nicht geschehen. Die Staatsanwaltschaft ist ausschließlich für die Verfolgung von Straftaten, also die bereits passiert sind, zuständig und darf auch nur dann tätig werden. Deswegen passiert das selten. Für die Polizei, da sieht das natürlich anders aus. Die müssen auch die präventiven Aspekte immer im Blick behalten und die sogar auch vorrangig bearbeiten. Sprich, ich erlebe das selten, auch daher selten, weil grundsätzlich macht man sich erst strafbar, wenn man das Versuchsstadium überschreitet, sprich die Schwelle zu jetzt geht's los und wenn man bereits zur Tatausführung unmittelbar angesetzt hat. Der Gesetzgeber ist aber der Auffassung und zwar der richtigen Auffassung, dass wie vorliegend es eben Straftaten gibt, die so schlimm sind, als dass man das verlagern muss und zwar vorverlagern muss. Nämlich, wenn man bereits eine Straftat oder sich zu der Begehung einer Straftat verabredet hat wie vorliegend, dann kann auch ich einschreiten und natürlich ist es so, dass präventive und repressive Aspekte auch sich teilweise überlagern. Die Problematik begegnet uns regelmäßig in Ermittlungsverfahren und dann machen wir das immer so, dass wir mit der Polizei gemeinsam eine Lösung finden. Das klappt auch immer hervorragend, weil uns natürlich auch daran gelegen ist, Straftaten zu verhindern. Wir können da jetzt nicht sehen, in den Augen es schwerwiegende Straftaten geschehen lassen. Ja, aber vorliegend hatten wir eben den Paragraf 30 StGB, der da diese vorgelagerte Tätigkeit erfasst und man muss vorliegend auch sagen, das Versuchsstadium wurde ja auch hier hinsichtlich des Waffenkaufs jedenfalls bereits überschritten. Also auch da hatten wir bereits eine Straftat und die Feststellung aller in Einzelheiten der in Aussicht genommenen Tat ist nicht erforderlich, sondern es genügt bereits, wenn die Tat in wesentlichen Grundzügen konkretisiert ist für die Strafbarkeit nach § 30 StGB. Ja, und das wird bereits angenommen nach der Rechtsprechung, wenn die Tatbeteiligten, der Tatbestand, das Tatmittel, das Tatopfer und das Tatmotiv feststehen und lediglich zum Beispiel offen bleibt, zu welchem Tatzeitpunkt die Tat verübt werden soll und in welcher konkreten Arbeitsteilung vorgegangen werden soll. Und so genau lag der Fall hier. Also man war sehr, sehr weit vorgeschritten mit der Tatplanung und man ist schon fast im Versuchsstadium angekommen, denn die Tat sollte ja spätestens eigentlich am nächsten Tag verliebt werden. Das heißt, ich versuche das jetzt mal so zu übersetzen, wenn ich jetzt, ich und eine Freundin, unser gemeinsames Hobby sind True-Crime-Fälle und sie wird von ihrem Freund betrogen und dann entsinnen wir im Spaß den Plan, wie wir den umlegen können. Das alles ist erstmal jetzt noch nicht so das Problem, aber wenn wir uns dann wirklich eine Waffe besorgen und das konkretisieren und sagen dann und dann und so und so machen wir das, dann wird es problematisch. Genau, die Ernsthaftigkeit ist hier das Abgrenzungskriterium. Ja, und das war in diesem Fall ja, ich meine, es war ja auch eine illegale Waffe, die sie sich besorgt hatten. Also das war ja keine Waffe mit Waffenscheinen, die der Can ganz auf sich legalem Weg besorgt hat. Ja, der Can verfügte über keine waffenrechtliche Erlaubnis. Und auch da kann man erkennen, was für eine Ernsthaftigkeit dahinter steckte. Denn für diese Waffe entrichteten sie gemeinsam einen Kaufpreis von 7000 Euro. Das ist auch nicht gerade aus der Portokasse zu bezahlen. Jedenfalls für die Angeklagten nicht, das konnten wir feststellen. Bei diesem Fall ist ja auch der Hintergrund irgendwie sehr, ja, menschlich, will ich sagen. Also da stehen ja ganz, ganz profane Empfindungen dahinter. Eifersucht, Rache, aber natürlich auch Begehren und Lust. Ich meine, wir sprechen hier über Affären, die in verschiedenste Richtungen gehen. Also von einem Dreieck braucht man hier ja gar nicht sprechen. Das hat ja viel, viel mehr Ecken, diese Form. Wie passt das denn zusammen mit Gesetzen, die ja eigentlich genau solche Empfindungen zwar anerkennen, aber ja nicht unbedingt bewerten sollen? Also wie viel muss man davon rausnehmen? Wie viel bleibt drin, um quasi das Motiv erkennbar zu machen, ohne dass es, ich sage mal, überemotionalisiert wird? Ja, also ich würde nicht unbedingt sagen, dass das Gesetz solche Empfindungen nicht kennt, denn allein Paragraf 211 StGB, also der Mordparagraf, um den es sich ja auch dreht, nennt beispielsweise die Mordmerkmale Mordlust oder zur Befriedigung des Geschlechtstriebs oder aber die niedrigen Beweggründe. Also Motive, die nach allgemein sittlicher Wertung auf tiefster Stufe stehen und daher auch besonders verachtenswert sind. Also spätestens, wenn es darum geht, diese Tatbestände zu beurteilen, muss ich mir die Empfindung... In objektiver Hinsicht auch anschauen und die entsprechend bewerten. Und selbst wenn es für mich auf Tatbestandsebene als Staatsanwältin nicht relevant sein sollte, dann aber immer im Rahmen der Strafzumessung. Denn warum jemand eine Tat begeht, was als Motiv dahinter steckt, ist schon geeignet, einen Unterschied zu machen. Und so war das auch vorliegend der Fall. Denn bei Celine wurde festgestellt, dass sie verzweifelt war aufgrund dieser Drucksituation. Sie hatte Angst, dass die Lichtbilder veröffentlicht werden könnten oder ihre Familie zugänglich gemacht werden könnten, dass sie bloßgestellt wird. Und diese Drucksituation, die baute sich auch immer weiter auf für sie. Auch das konnten wir feststellen. Wir hatten Zeugen, die das beobachtet haben, die gesagt haben, die war immer verwirrter, immer hektischer, ist immer aufgeschreckt. Und wir hatten auch Zeugen, die bekundeten, dass der Denise sie regelmäßig aufgesucht hat, dass er ihr Telefon ja durchsucht hat und die eben diese Drucksituation für uns auch sehr gut nachvollziehbar darstellen konnten. Und das macht natürlich eine solche Tat für mich immer noch nicht nachvollziehbar, aber man kann es ein wenig besser einordnen und demgegenüber war das bei Can jedenfalls nicht festzustellen. Klar, für ihn sprach immer noch, dass Selin ihn im falschen Glauben ließ, dass sämtliche Bilder unfreiwillig zustande kamen und sie hat ihn auch nicht darüber in Kenntnis gesetzt, dass sie ja mit dem Denise auch eine Liebesaffäre führte, aber gleichwohl waren bei ihm, das wurde so nicht festgestellt, aber das war mein Eindruck, eher Gefühle wie Wut. Oder vielleicht auch ein Machtempfinden und dass er da gegenüber dem Denise vielleicht auch die Vorherrschaft hat, eher entscheidend. Und das ist ja dann wahrscheinlich auch als Tatmotiv nicht so nachvollziehbar, wie die Motive, die wir für Celine festgestellt haben. Ich stelle es mir auf jeden Fall wahnsinnig schwierig vor, solche Tiefenempfindungen irgendwie objektiv zu bewerten und das Ganze sich dann nicht auch vielleicht von seinem eigenen. Also ich meine, jeder hat ja auch andere Empfindungen, was zum Beispiel Eifersucht angeht, das da nicht mit reinspielen zu lassen. Also da stelle ich mir sehr schwierig vor für euch, aber vor allem natürlich auch für das Gericht. Ein weiterer Punkt, der in diesem Fall ja ganz spannend ist, ist diese Sache mit dem Zeugnisverweigerungsrecht. Kannst du uns da vielleicht nochmal einen kurzen Überblick geben, für wen gilt das, ab wann gilt das, gibt es da Ausnahmen, wie ist da die Gesetzeslage? Ja, also für die Ehefrau, für die Layla, galt das hier und sobald eine Ehe besteht, besteht auch das Zeugnisverweigerungsrecht oder auch jemals bestanden hat. Also selbst für geschiedene Ehepartner gilt das Zeugnisverweigerungsrecht. Das ist auch so richtig, denn wir verlangen ja von Zeugen eins und zwar, dass sie die Wahrheit sagen. Gleichzeitig ist es aber auch so, dass das Grundgesetz die Familie schützt und wir bringen damit diese Person in eine Zwangslage. Und das wollen wir eben verhindern. Wir wollen verhindern, dass wir die Person in die Lage bringen, gegen ihre eigenen Angehörigen auszusagen. Aber wir wollen natürlich auch nicht, dass sie uns deswegen anlügen. Und das ist so der Hintergrund, der denke ich auch richtig und wichtig ist. Das heißt, ich muss mich nicht selber belasten, ich muss meinen Ehepartner, meine Ehepartnerin nicht belasten. Für welchen Kreis von Angehörigen gilt das denn noch? Beispielsweise für Kinder gilt das. Also es muss schon ein nahes Angehörigenverhältnis bestehen. Auch ein Verlöbnis ist ausreichend. Auch das stellt uns immer wieder vor Schwierigkeiten. Wenn ich dir jetzt einen Antrag machen würde, dann würde es ja sagen, dann würde das ausreichen. Weil das ist ja nicht irgendwo festgeschrieben, wer sich jetzt mit wem verlobt hat. Genau, das ist auch eine häufige Fehlvorstellung. Gibt es denn auch Fälle, also Taten, die da irgendwie im Raum stehen, die so schwerwiegend sind, dass dieses Zeugnisverweigerungsrecht ausgesetzt werden kann oder gilt das absolut? Das gilt absolut. Das heißt auch, wenn es um einen Mord geht oder einen Mord, den man vielleicht verhindern könnte, kann man sich von diesem Recht Gebrauch machen und die Aussage verweigern? Ja, sehr gute und sehr interessante Frage. Also vorliegen war es ja so, dass die Leila ja doch irgendwann mal nochmal ausgesagt hat, aber nur teilweise. Also sie hat immer belastende Fragen nicht beantwortet, aber vermeintlich günstige schon. Das führt für uns dann zu der Folge, dass wir die Angaben, die Layla macht, dann auch wieder ganz besonders sorgfältig würdigen müssen, aber auch dürfen. Das einerseits. Andererseits ist es so, dass Layla, das kann ich vorwegnehmen, sich strafbar gemacht hätte, wenn sie das Ganze nicht zur Anzeige gebracht hätte. Denn nach § 138 StGB ist auch das Nicht-Anzeigen geplanter Straftaten strafbar. Das würde jetzt natürlich dem Ganzen widersprechen, wenn man Angehörige grundsätzlich nicht ausnehmen würde. Deswegen sind Angehörige grundsätzlich davon ausgenommen. Aber das gilt nicht für Mord. Also an dieser Stelle muss man sagen, da gibt es schon die Ausnahme, dass derart schwerwiegende Straftaten auch bei Angehörigen... Zur Anzeige gebracht werden müssen oder jedenfalls versucht werden muss, das zu verhindern. Auch da gibt es wieder Ausnahmen, beispielsweise für Berufsgeheimnisträger, Ärzte, Rechtsanwälte und so weiter. Das würde dem Ganzen natürlich auch entgegenlaufen, auch Geistliche, wenn die die Sachverhalte zur Anzeige bringen müssten. Sehr spannend auf jeden Fall. Also diese ganzen Gesetze, die bestehen und die sich da auch zumindest gegenseitig berühren. Leonie, glaubst du, dass Menschen besonders interessiert sind an solchen Geschichten, die, ja ich sag's jetzt mal, menschliche Abgründe aufzeigen? Also wir haben hier eine Situation, die irgendwie fast wie aus einem Film oder aus einer Serie klingt. Er hat mit ihr und sie hat und dann hier Fotos und Bedrohungen und also das sind ja Sachen, die in fiktiven Serien so auch vorkommen. Interessiert sowas unsere Leser besonders? Solange es nicht zu kompliziert wird, würde ich sagen. Aber ja, also natürlich ist was Menschliches immer interessant für uns. Natürlich kann ich das jetzt nicht verallgemeinend sagen, aber du hast das ja auch schon gesagt, es ist ja irgendwo was Menschliches, wenn es um Dinge geht wie Eifersucht, Wut, wie auch immer, dass man sich da irgendwie reinfühlen kann, auch wenn natürlich die Tat an sich oder das Plan einer Tat nicht zum alltäglichen Leben dazugehört. Aber ja, man sieht da schon Parallelen, da stimme ich dir zu, zu einer Serie, die man sich am Nachmittag anschaut oder so. Ja, ob es jetzt reiner Unterhaltungswert ist, ein Gerichtsprozess, das würde ich jetzt mal nicht sagen. Aber ich glaube, die Leute interessiert das schon grundsätzlich, einfach zu sehen, was passiert in anderen Leben. Und ich glaube, das ist so ein allgemeines Interesse. Und ich glaube, wenn man sich halt, wenn etwas zu fern von der eigenen Realität weg ist, dann setzt entweder ein, okay, ich interessiere mich da nicht für oder aber das finde ich so wahnsinnig, genau dann lese ich mir das halt durch. Deswegen, also ich würde jetzt unsere Leser nicht über einen Kamm scheren, aber ich glaube, beides trifft irgendwo zu. Jetzt nicht nur in diesem Fall, aber allgemein. Music. Es ist auf jeden Fall, finde ich, ein ganz, ganz spannender und ganz besonderer Fall. Da fragt man sich natürlich auch, wie geht es aus? Melanie, wie lautete denn das endgültige Urteil und welche Strafen gab es denn für die beiden Angeklagten? Ja, also beide wurden wegen der Verabredung zu einem Verbrechen des Mordes verurteilt. Can darüber hinaus noch in Tateinheit mit unerlaubtem Erwerb, Besitz und Führen einer halbautomatischen Kurzwaffe zum Verschießen von Patronenmunition, nämlich zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren und drei Monaten und Celine zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und neun Monaten. Also beide auch eine ziemlich lange Zeit. Welche Faktoren hat denn das Gericht in dieser Urteilsfindung mit einbezogen, wenn man sich jetzt mal diese sehr spezielle Lage des Falls anschaut? Ja, also das Gericht musste sich hier mit einem Strafrahmen von drei bis maximal 15 Jahren Freiheitsstrafe befassen. Also in diesem Rahmen musste sie einer tat- und schuldangemessene Strafe finden. Ist ja auch eine relativ große Spanne, ne? Genau, das ist auch so gewollt, weil wir hier immer noch im Einzelfall entscheiden und kein Caseload beispielsweise in den USA haben. Für die Angeklagten sprach hier ganz klar, dass sie teilgeständig waren. Also wie ich ja erwähnt habe, hat der Angeklagte die Tatplanung an sich eingeräumt. Andererseits sind beide strafrechtlich noch überhaupt gar nicht in Erscheinung getreten, was natürlich auch besonders heftig ist, wenn man das auf der anderen Seite mal sieht, dass man dann mit einem Mord einsteigen will darüber hinaus sind beide als besonders haftempfindlich zu bezeichnen, einerseits aufgrund vorhandener Sprachbarrieren, andererseits haben beide Familien Kinder die sie jetzt so nicht mehr regelmäßig sehen können, Bei Selin wurde Strafmeldung berücksichtigt, dass sie einer Drucksituation ausgesetzt war und mit Ängsten konfrontiert waren auch vor dem Hintergrund etwaiger kultureller Unterschiede. Also auch das hat das Gericht berücksichtigt. Dann wurde aber dem gegenüber strafschärfend zu Recht berücksichtigt, dass der Tatplan schon sehr weit fortgeschritten war. Auch das haben wir jetzt besprochen. Sodass ich aber insgesamt sehr zufrieden war mit den Freiheitsstrafen, die hier ausgeurteilt wurden. Wie hast du es denn wahrgenommen? Wie haben die beiden reagiert auf das Urteil? Also Leonie hat es ja gerade so ein bisschen erwähnt. Das habe ich wieder vergessen. Also vielen Dank für die Erinnerung. Es war tatsächlich so, dass die Angeklagte zunächst stehen geblieben ist. Also die war auch aus meiner Sicht, habe ich das so wahrgenommen, wie erstarrt. Und der Angeklagte, eigentlich müsste ich besser sagen, rechtskräftig verurteilte, war oder hat auf mich eher aggressiv gewirkt. Der war sauer eher. Der war sauer, ja. Wie, wir haben es gerade gehört, das waren auch immer relativ viele andere Menschen noch zugegen. Wie haben denn die anderen Menschen im Publikum des Gerichts das Urteil aufgenommen? Gab es da Reaktionen? Das habe ich so nicht beobachtet. Ich muss natürlich auch sagen, dass es für mich, ich habe ja am letzten Verhandlungstag, es läuft das grundsätzlich so ab, dass die Staatsanwaltschaft zunächst plädiert, dann die Verteidiger plädieren. Wir hatten hier vier Verteidiger, also beide damals Angeklagten hatten jeweils zwei Verteidiger. Das Gericht zieht sich dann zur Urteilsberatung zurück und verkündet das Urteil im Anschluss und erläutert dann auch die Urteilsgründe. Und für mich ist es dann natürlich als Staatsanwälter ihn zum einen interessant, zu hören, wo das Gericht meinen Argumenten gefolgt ist und wo es vielleicht Abweichungen gab, das ist das eine. Und zum anderen finde ich auch, dass es dem Respekt vor der Kammer gebührt, dass man dann sich auch auf die Kammer und die Ausführung der Vorsitzenden konzentriert und auf ihre Urteilsgründe. Verstehe. Zum Schluss muss ich jetzt doch noch mal ein kleines bisschen Boulevard-Desk werden. Weißt du was drüber? Bestehen die eh noch? Bestehen die Partnerschaften noch? Weiß man irgendwas über dieses ganze Liebesvieleck, was wir hier beschrieben haben? Ja, also was ich wahrnehmen konnte, war natürlich, dass Leila der ganzen Hauptverhandlungen beiwohnte und ihren Mann auch unterstützte. Also die Person, die das Ganze überhaupt erst ins Rollen gebracht hat. Das zum einen, das ist aber mein letzter Stand, die Hauptverhandlungen. Zum anderen ... Konnte im Rahmen der Hauptverhandlung noch ein weiteres Beweismittel eingeführt werden, nämlich ein von Selin verfasster Liebesbrief an Denise. Selin versuchte in der Haft, die bestehende Haftkontrolle zu umgehen und einer Mitinhaftierten diesen Brief zu übergeben, damit sie diesen Brief dem Denise zustellt. Und dem Brief war zu entnehmen, dass sie ihn weiterhin liebe, dass alles ans Licht kommen würde und er die Wahrheit erfahren werde und sie ihn bitte, sie doch in der Haft zu besuchen. Also das war der letzte Stand von ihrem Ehemann, hat man so wenig gehört und das war letztlich auch für die Ermittlung und für den Tatnachweis nicht entscheidend und deswegen auch nicht von Interesse für mich. Verstehe. Leonie, wie hast du das Urteil wahrgenommen? Ja, also bei mir ist es so, dass ich natürlich bei dem Urteil erstmal ganz akribisch mitschreibe, damit ich auch nichts verpasse. Und dann, wie gesagt, habe ich halt auf die beiden Verurteilten geschaut. Also mir ist es wirklich sehr aufgefallen, dass sie stehen geblieben ist, die Celine. Und ja, eigentlich so ins Leere geguckt hat. Sonst vorher war das meist, dass sie in den Zuschauerraum geguckt hat, wenn sie sich nicht versteckt hat oder so. Ich weiß gar nicht sicher, ob vielleicht ihre Töchter auch mal da waren. Bin ich jetzt aber nicht sicher. Jedenfalls, genau das ist mir sehr aufgefallen. Bei den vier Verteidigern eigentlich, also kaum Regung, soweit ich mich erinnere. Also das war so, was bei mir hängen geblieben ist, aus dem Zuschauerraum eigentlich kaum Reaktion. Und weißt du was darüber, was aus den beteiligten Personen, dem Umfeld wurde? Nee, da kann ich gar nichts zu sagen. Also nach dem Urteil war für mich dann, was den Fall anbelangte, dann auch erstmal Schluss bis jetzt zu dieser Podcastaufnahme. Verstehe. Da muss ich sagen, ich würde mich über eine nächste Staffel freuen, um bei der TV-Serien-Analogie zu bleiben. Ich danke euch beiden für die Einblicke. Danke dir, Melanie. Und danke dir, Leonie. Ein großer Dank gebührt natürlich auch euch, unseren Zuhörern zu Hause. Wenn ihr Gedanken zu unseren Fällen habt, Feedback zum Podcast, Lob, Kritik, alles, was ihr uns irgendwie mitteilen wollt, dann schreibt uns doch gerne. Entweder direkt in die Kommentare oder über podcastseitrheinische-post.de. Ich freue mich jetzt schon auf die nächste Episode von Hinreichend Verdächtig. Hoffe, ihr seid auch dabei. Mein Name ist Lili Stegner und danke euch fürs Zuhören. Verdächtig.