Latest / frag.hugo – Compliance für Chefs / NIS2: Ist mein Unternehmen betroffen?
Transcript
- 0:04Hugo: Rund 29.500 Unternehmen und Einrichtungen der Bundesverwaltung fallen nach Schätzung des BSI unter die neuen NIS2-Pflichten.
- 0:12Hugo: Registriert hatten sich bis Ende September 2026 gut 20.000 Einrichtungen.
- 0:18Katrin: Dann fehlt rund ein Drittel.
- 0:19Katrin: Und ich weiß ehrlich gesagt nicht, ob mein eigener Betrieb dazugehört.
- 0:24Hugo: Die Zahl von 29.500 ist eine Schätzung, nicht jede Lücke ist also ein Versäumnis.
- 0:29Hugo: Aber genau diese Frage klären wir heute.
- 0:31Hugo: Nach dieser Folge können Sie in drei Schritten selbst prüfen, ob Ihr Unternehmen unter das deutsche NIS2-Umsetzungsgesetz fällt.
- 0:38Hugo: Und Sie wissen, was dann auf Sie zukommt.
- 0:40Hugo: Kurz vorweg: Alles, was wir heute sagen, hat die Redaktion von frag.hugo recherchiert und geprüft.
- 0:46Katrin: Ich leite einen Maschinenbauer mit 180 Leuten.
- 0:50Katrin: Wo fange ich an?
- 0:51Hugo: Mit drei Fragen.
- 0:52Hugo: Steht Ihre Tätigkeit in den Anlagen des Gesetzes, wie groß ist Ihr Unternehmen, und gibt es einen Sonderfall?
- 0:58Hugo: Daraus ergibt sich, ob Sie gar nicht betroffen sind, eine wichtige oder eine besonders wichtige Einrichtung.
- 1:04Hugo: Davon hängen Pflichten, Aufsicht und Bußgeldrahmen ab.
- 1:08Katrin: Dann nehmen wir mich.
- 1:09Katrin: Was heißt, in den Anlagen stehen?
- 1:12Hugo: Das Gesetz über das BSI hat zwei Listen mit Sektoren.
- 1:15Hugo: Anlage 1 enthält unter anderem Energie, Transport und Verkehr, Finanzwesen, Gesundheit, Wasser und digitale Infrastruktur.
- 1:23Hugo: Anlage 2 enthält unter anderem Post- und Kurierdienste, Abfall, Chemie, Lebensmittel, Forschung und das verarbeitende Gewerbe.
- 1:30Hugo: Dort steht der Maschinenbau ausdrücklich drin.
- 1:33Katrin: Woran erkenne ich, ob wir Maschinenbau im Sinne des Gesetzes sind?
- 1:37Hugo: Am Wirtschaftszweig nach der europäischen Statistik, dem sogenannten NACE-Code.
- 1:42Hugo: Maschinenbau ist dort Abteilung 28.
- 1:44Hugo: Fragen Sie Ihre Buchhaltung, unter welchem Wirtschaftszweig Sie geführt werden.
- 1:48Hugo: Entscheidend ist aber, welche Tätigkeiten Sie tatsächlich ausüben, auch neben dem Hauptgeschäft.
- 1:54Katrin: Wir bauen Werkzeugmaschinen, das passt also.
- 1:57Katrin: Und dann?
- 1:58Hugo: Dann kommt die Größe.
- 1:59Hugo: Wichtige Einrichtung sind Sie ab 50 Beschäftigten, oder wenn Umsatz und Bilanzsumme jeweils über 10 Millionen Euro liegen.
- 2:07Hugo: Besonders wichtig wird es in den Sektoren der Anlage 1 ab 250 Beschäftigten.
- 2:12Hugo: Oder bei über 50 Millionen Euro Umsatz und zugleich über 43 Millionen Euro Bilanzsumme.
- 2:17Katrin: Mit 180 Leuten bin ich also wichtig.
- 2:20Katrin: Zählt da jede Teilzeitkraft voll?
- 2:23Hugo: Nein.
- 2:23Hugo: Gezählt wird nach der EU-Empfehlung für kleine und mittlere Unternehmen, in Jahresarbeitseinheiten, Teilzeit zählt also nur anteilig.
- 2:31Hugo: Maßgeblich ist der letzte Jahresabschluss.
- 2:33Hugo: Laut BSI ändert sich die Einstufung erst, wenn eine Schwelle zwei Geschäftsjahre hintereinander über- oder unterschritten wird.
- 2:40Katrin: Wir gehören zu einer Gruppe mit einer Schwesterfirma.
- 2:43Katrin: Rechne ich die mit?
- 2:45Hugo: Grundsätzlich ja, verbundene Unternehmen und Partnerunternehmen werden nach der EU-Empfehlung ganz oder anteilig hinzugerechnet.
- 2:52Hugo: Paragraf 28 macht davon eine Ausnahme.
- 2:55Hugo: Nicht hinzugerechnet wird, wenn Ihre IT-Systeme und Prozesse rechtlich, wirtschaftlich und tatsächlich unabhängig von der Gruppe sind.
- 3:02Hugo: Das sollten Sie belegen können.
- 3:04Katrin: Kann ich als Maschinenbauer auch besonders wichtig werden?
- 3:07Hugo: Über die Größe allein nicht.
- 3:08Hugo: Die Größenregel für besonders wichtige Einrichtungen gilt nur für Sektoren aus Anlage 1, der Maschinenbau steht in Anlage 2.
- 3:16Hugo: Anders ist es, wenn Sie zusätzlich etwas aus Anlage 1 betreiben oder ein Sonderfall vorliegt.
- 3:20Katrin: Welche Sonderfälle?
- 3:22Hugo: Manche Einrichtungen sind unabhängig von ihrer Größe erfasst.
- 3:25Hugo: Betreiber kritischer Anlagen gelten immer als besonders wichtig, ebenso qualifizierte Vertrauensdiensteanbieter.
- 3:31Hugo: Vertrauensdiensteanbieter sind Stellen, die etwa elektronische Signaturen oder Siegel ausstellen.
- 3:37Hugo: Dazu kommen DNS-Diensteanbieter, die Namen im Internet in Adressen übersetzen, und die Verwalter von Domain-Endungen.
- 3:44Hugo: Auch Anbieter öffentlicher Telekommunikationsdienste sind ohne Mindestgröße erfasst.
- 3:49Hugo: Für einen Maschinenbauer ist das selten, aber prüfen Sie es kurz.
- 3:53Katrin: Gut.
- 3:53Katrin: Was muss ich konkret tun, wenn ich wichtig bin?
- 3:56Hugo: Vier Dinge.
- 3:57Hugo: Erstens registrieren Sie sich beim BSI, zweistufig: erst über Mein Unternehmenskonto mit dem ELSTER-Organisationszertifikat, dann im BSI-Portal.
- 4:06Katrin: Bis wann?
- 4:07Hugo: Spätestens drei Monate, nachdem Sie erstmals als Einrichtung gelten.
- 4:12Hugo: Das Gesetz gilt seit dem sechsten Dezember 2025, laut BSI ohne allgemeine Übergangsfrist.
- 4:18Hugo: Wer schon bei Inkrafttreten alle Merkmale erfüllte, musste sich also bis Anfang März 2026 registrieren.
- 4:24Hugo: Wer das verpasst hat, holt die Registrierung jetzt sofort nach.
- 4:29Katrin: Was muss ich bei der Registrierung angeben?
- 4:31Hugo: Unter anderem Name, Rechtsform, Handelsregisternummer, Kontaktdaten, Sektor, zuständige Aufsichtsbehörden und Ihre öffentlichen IP-Adressbereiche.
- 4:40Hugo: Für die IP-Adressen brauchen Sie meist Ihren IT-Dienstleister.
- 4:44Hugo: Ändern sich diese Angaben später, melden Sie das dem BSI unverzüglich, spätestens innerhalb von zwei Wochen.
- 4:50Katrin: Und die anderen drei Dinge?
- 4:51Hugo: Zweitens Risikomanagement nach Paragraf 30, mit mindestens zehn Bausteinen.
- 4:56Hugo: Darunter Risikoanalyse, Notfallplanung mit Backups, Zugriffskontrolle, Mehr-Faktor-Anmeldung, Schulungen und die Sicherheit der Lieferkette.
- 5:05Hugo: Die Umsetzung müssen Sie dokumentieren.
- 5:07Hugo: Drittens gelten Meldepflichten bei erheblichen Sicherheitsvorfällen, dazu mehr im dritten Fall.
- 5:12Hugo: Viertens betrifft es Sie persönlich.
- 5:14Hugo: Die Geschäftsleitung muss die Maßnahmen umsetzen, ihre Umsetzung überwachen und regelmäßig an Schulungen teilnehmen.
- 5:20Katrin: Wie oft ist regelmäßig?
- 5:22Hugo: Das Gesetz selbst nennt keine Zahl.
- 5:24Hugo: Laut Gesetzesbegründung heißt regelmäßig mindestens alle drei Jahre, und sie rechnet mit einer halbtägigen Schulung.
- 5:30Hugo: Das BSI sagt aber, dass vier Stunden in den allermeisten Fällen nicht reichen.
- 5:34Hugo: Planen Sie für jedes Mitglied der Geschäftsführung also großzügiger.
- 5:38Katrin: Und was passiert, wenn ich das alles liegen lasse?
- 5:41Hugo: Dann drohen Bußgelder.
- 5:42Hugo: Für fehlende Maßnahmen oder Meldungen bis 7 Millionen Euro bei wichtigen, bis 10 Millionen Euro bei besonders wichtigen Einrichtungen.
- 5:50Hugo: Bei mehr als 500 Millionen Euro weltweitem Umsatz kann es mehr werden.
- 5:54Hugo: Dann sind bis 1,4 beziehungsweise 2 Prozent dieses Umsatzes möglich.
- 5:58Hugo: Eine versäumte Registrierung kann bis 500.000 Euro kosten, und das BSI kann Sie auch selbst registrieren.
- 6:05Hugo: Was das für Sie persönlich heißt, klären wir in Folge 2.
- 6:08Katrin: Gibt es bei der Aufsicht einen Unterschied zwischen wichtig und besonders wichtig?
- 6:14Hugo: Ja.
- 6:14Hugo: Bei besonders wichtigen Einrichtungen kann das BSI Audits und Prüfungen anordnen, auch ohne konkreten Verdacht.
- 6:21Hugo: Bei wichtigen Einrichtungen prüft es, wenn Tatsachen auf Mängel hindeuten.
- 6:24Hugo: Die Pflichten selbst sind aber im Kern für beide gleich.
- 6:27Katrin: Jetzt die andere Seite: Mein Dreher, der mir Drehteile nach Zeichnung liefert, hat 60 Leute.
- 6:33Katrin: Ist der auch betroffen?
- 6:35Hugo: Ein typischer Fall.
- 6:36Hugo: Lohnfertigung wie Drehen und Fräsen von Metallteilen läuft in der Statistik unter Abteilung 25, Herstellung von Metallerzeugnissen.
- 6:44Hugo: Diese Abteilung steht nicht in den Anlagen.
- 6:46Hugo: Ohne weitere gelistete Tätigkeit und ohne Sonderfall ist Ihr Dreher also nicht selbst betroffen.
- 6:52Hugo: Vorsicht aber: Wer eigene Wellen, Lager oder Zahnräder als Antriebselemente herstellt, gehört zu Abteilung 28, also zum Maschinenbau.
- 7:00Hugo: Dann wäre er mit 60 Leuten wichtige Einrichtung.
- 7:04Katrin: Also kann er sich zurücklehnen?
- 7:06Hugo: Nein.
- 7:06Hugo: Sie als wichtige Einrichtung müssen die Sicherheit Ihrer Lieferkette berücksichtigen, so steht es in Paragraf 30, Absatz 2, Nummer 4.
- 7:14Hugo: Das BSI schreibt, dass sich das Gesetz so mittelbar auch auf nicht betroffene Unternehmen auswirken kann.
- 7:19Hugo: Etwa über Verträge mit betroffenen Kunden.
- 7:22Katrin: Was muss ich konkret von ihm verlangen?
- 7:24Katrin: Ein Zertifikat?
- 7:25Hugo: Das Gesetz schreibt kein bestimmtes Zertifikat vor.
- 7:28Hugo: Laut BSI gibt es auch kein einzelnes Zertifikat, das die Anforderungen pauschal belegt.
- 7:34Hugo: Eine Zertifizierung nach ISO 27001 kann aber in Ihre Bewertung einfließen.
- 7:38Hugo: Ob sie reicht, beurteilen Sie im eigenen Risikomanagement.
- 7:42Hugo: Praktisch heißt das: Sie legen fest, welche Lieferanten für Ihren Betrieb kritisch sind.
- 7:47Hugo: Mit diesen vereinbaren Sie konkrete Sicherheitsanforderungen im Vertrag.
- 7:51Katrin: Zum Beispiel?
- 7:52Hugo: Zum Beispiel, dass der Lieferant Sicherheitsvorfälle, die Sie betreffen, schnell meldet.
- 7:56Hugo: Oder dass Zugänge zu Ihren Systemen nur mit Mehr-Faktor-Anmeldung möglich sind.
- 8:01Hugo: Für den Dreher heißt das: Er sollte die Sicherheitsfragen seiner Kunden gebündelt beantworten können.
- 8:06Hugo: Das BSI begrüßt einheitliche Fragenkataloge für Lieferanten, die genau das erleichtern.
- 8:11Katrin: Mein Steuerungslieferant hat Fernzugriff auf unsere Maschinen.
- 8:15Katrin: Gehört das auch dazu?
- 8:17Hugo: Ja, genau dieser Zugang gehört in Ihre Risikoanalyse.
- 8:20Hugo: Wer greift zu, mit welcher Anmeldung, und wie sperren Sie den Zugang im Notfall?
- 8:24Katrin: Und wenn ich selbst Zulieferer eines großen Autobauers bin?
- 8:28Hugo: Dann kommen die Anforderungen von zwei Seiten.
- 8:30Hugo: Einmal aus Ihren eigenen Pflichten, einmal aus den Verträgen Ihres Kunden.
- 8:35Hugo: Bei Herstellern von Kraftwagen und Kraftwagenteilen hilft wieder der Blick in Anlage 2.
- 8:40Hugo: Dort steht auch diese Branche, als Abteilung 29.
- 8:43Katrin: Nehmen wir einen Lebensmittelhersteller mit 120 Leuten.
- 8:47Hugo: Lebensmittelunternehmen im Großhandel oder in der industriellen Produktion und Verarbeitung stehen in Anlage 2.
- 8:53Hugo: Produziert der Betrieb industriell, ist er mit 120 Leuten wichtige Einrichtung.
- 8:58Hugo: Der reine Ladenverkauf an Endkunden steht dort nicht.
- 9:01Hugo: Eine Bäckerei mit Filialen sollte deshalb genau prüfen, ob sie industriell produziert oder Großhandel betreibt.
- 9:06Katrin: Und ein Logistiker?
- 9:08Hugo: Da kommt es auf die Tätigkeit an.
- 9:10Hugo: Eine Spedition, die nur Lkw-Ladungen fährt, steht als solche nicht in den Anlagen, sofern sie keine kritische Anlage betreibt.
- 9:17Hugo: Post- und Kurierdienste stehen dagegen in Anlage 2.
- 9:20Hugo: Dazu zählt nach dem Postgesetz, wer gewerbsmäßig Briefe oder Pakete bis 31,5 Kilogramm befördert.
- 9:27Katrin: Und wenn der Kurierdienst nur ein kleiner Teil des Geschäfts ist?
- 9:31Hugo: Dann hilft Paragraf 28, Absatz 3.
- 9:33Hugo: Tätigkeiten, die gemessen am gesamten Geschäft vernachlässigbar sind, dürfen bei der Zuordnung unberücksichtigt bleiben.
- 9:40Hugo: Als Anhaltspunkte nennt das BSI Mitarbeiter, Umsatz oder Bilanzsumme dieses Bereichs.
- 9:44Hugo: Steht die Tätigkeit im Gesellschaftsvertrag, spricht das eher gegen vernachlässigbar.
- 9:49Katrin: Zurück zum Lebensmittelhersteller: Montagmorgen sind alle Rechner verschlüsselt.
- 9:55Katrin: Was passiert dann?
- 9:57Hugo: Ist das ein erheblicher Sicherheitsvorfall, läuft die Uhr ab dem Moment, in dem Sie davon wissen.
- 10:02Hugo: Erheblich ist er schon, wenn er schwere Betriebsstörungen, finanzielle Verluste oder erhebliche Schäden bei anderen verursachen kann.
- 10:09Hugo: Unverzüglich, spätestens nach 24 Stunden, geht eine frühe Erstmeldung an die gemeinsame Meldestelle von BSI und Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe.
- 10:18Katrin: Was steht da drin?
- 10:19Hugo: Vor allem, ob Sie einen Angriff vermuten und ob es Auswirkungen in anderen Ländern geben könnte.
- 10:24Hugo: Spätestens nach 72 Stunden folgt die Meldung mit einer ersten Bewertung von Schwere und Auswirkungen.
- 10:30Hugo: Spätestens einen Monat nach der 72-Stunden-Meldung kommt die Abschlussmeldung mit Ursache und Abhilfemaßnahmen.
- 10:35Hugo: Läuft der Vorfall dann noch, schicken Sie stattdessen eine Fortschrittsmeldung.
- 10:40Katrin: Wer macht das bei uns um drei Uhr nachts?
- 10:42Hugo: Das legen Sie vorher fest.
- 10:43Hugo: Benennen Sie eine verantwortliche Person mit Vertretung, und üben Sie den Ablauf einmal mit Ihrem IT-Dienstleister.
- 10:50Hugo: Wer gar nicht, falsch oder zu spät meldet, riskiert denselben Bußgeldrahmen wie bei fehlenden Maßnahmen.
- 10:55Katrin: Ändert sich an all dem gerade etwas?
- 10:58Katrin: Man liest von Erleichterungen aus Brüssel.
- 11:01Hugo: Die EU-Kommission hat im Januar 2026 Änderungen an der NIS2-Richtlinie vorgeschlagen.
- 11:06Hugo: Stand Oktober 2026 liegt der Vorschlag noch im Ausschuss des Europäischen Parlaments.
- 11:12Hugo: Beschlossen ist nichts.
- 11:13Hugo: Für Sie gilt das deutsche Gesetz über das BSI in seiner heutigen Fassung.
- 11:17Katrin: Was nehme ich aus dieser Folge mit?
- 11:19Hugo: Erstens: Prüfen Sie Sektor, Größe und Sonderfälle.
- 11:22Hugo: Ab 50 Beschäftigten oder je über 10 Millionen Euro Umsatz und Bilanzsumme sind Sie in den gelisteten Sektoren wichtige Einrichtung.
- 11:31Hugo: Zweitens: Wenn Sie betroffen sind, registrieren Sie sich sofort beim BSI.
- 11:35Hugo: Starten Sie dann Risikomanagement, einen Meldeweg für 24 Stunden und Ihre eigene Schulung.
- 11:41Hugo: Drittens: Auch wenn Sie nicht selbst betroffen sind, schauen Sie auf Ihre Kunden.
- 11:45Hugo: Als Zulieferer können deren Anforderungen über Verträge bei Ihnen ankommen.
- 11:49Katrin: Und wenn ich danach immer noch unsicher bin?
- 11:52Hugo: Für die erste Orientierung gibt es die anonyme NIS2-Betroffenheitsprüfung des BSI.
- 11:57Hugo: Sie ist unverbindlich, die Einstufung bleibt Ihre eigene Aufgabe.
- 12:01Hugo: Diese Folge ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.
- 12:04Hugo: In Folge 2 geht es um die Haftung der Geschäftsleitung.
- 12:07Hugo: Einen kostenlosen NIS2-Schnellcheck mit zehn Fragen finden Sie bei frag.hugo.