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Bund hält Strafregisterpflicht im Misox für unzulässig

Der Bund kritisiert eine neue Regel im Misox. Wer aus dem EU- oder EFTA-Raum kommt und dort eine Aufenthalts- oder Grenzgängerbewilligung beantragt, muss einen Strafregisterauszug vorlegen. Laut Bund verstösst das gegen das Freizügigkeitsabkommen. Weitere Themen: · Sommerserie «Timeout» der Regionaljournale: Wie giftige Stoffe im Boden Baustellen lahmlegen können

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