Das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung gilt auch bei Abschiebungen
Mit einer am Donnerstag veröffentlichten Entscheidung hat das Bundesverfassungsgericht klargestellt: Das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung gilt auch in Unterkünften für Geflüchtete. Wenn die Polizei für die Abschiebung ohne Durchsuchungsbeschluss in die Wohnung eines Geflüchteten eindringt, ist das kein Betreten, sondern eine Durchsuchung und ist verfassungswidrig. Die Verfassungsbeschwerde wurde gemeinsam von Pro Asyl und der Gesellschaft für Freiheitsrechte unterstützt.
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