Waffeneinsatz durch die Polizei soll grundsätzlich als gerechtfertigt gelten
In erster Lesung hat die französische Nationalversammlung einem Gesetz zugestimmt, das festgelegt, dass der Gebrauch von Schusswaffen durch die Polizei grundsätzlich als Notwehr oder Nothilfe anzusehen ist. Die Zustimmung auch durch den Senat gilt als sicher. Unser Frankreichkorrespondent Bernard Schmid erklärt, wie das neue Gesetz faktisch die Möglichkeiten von Opfern von Polizeigewalt, bzw. ihrer Angehörigen beschneidet, einen Polizisten oder eine Polizistin wegen ungerechtfertigter Polizeigewalt vor Gericht zu ziehen.
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