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Schokoladenproduzent muss Härtefallgelder zurückzahlen

Ein Zentralschweizer Schokoladenproduzent muss nach einem Entscheid des Bundesgerichts Härtefallgelder in der Höhe von 200'000 Franken an den Bund zurückzahlen. Dies weil das Unternehmen während der Covid-19-Pandemie über alle Sparten gesehen einen Gewinn erzielte. Weiter in der Sendung: · Die Nidwaldner Bevölkerung muss wegen des Spitzentreffens zwischen den USA und dem Iran auf dem Bürgenstock mit Einschränkungen rechnen. · Der Urner Gesundheitsdirektor Christian Arnold zeigt sich besorgt darüber, dass ein gemeinsames Alters- und Pflegzentrum der Gemeinden Altdorf, Bürglen, Spiringen und…

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