Latest / frag.hugo – Compliance für Chefs / EU AI Act: Welche Fristen jetzt gelten
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- 0:04Hugo: Siebenundfünfzig Prozent der Unternehmen in Deutschland ab zwanzig Beschäftigten setzen inzwischen Künstliche Intelligenz ein.
- 0:10Hugo: Das hat der Digitalverband Bitkom im September zweitausendsechsundzwanzig veröffentlicht.
- 0:15Katrin: Und wie viele sehen sich von der KI-Verordnung der EU betroffen?
- 0:18Hugo: Als Anwender nur siebenunddreißig Prozent der Unternehmen, weitere vierunddreißig Prozent prüfen das noch.
- 0:24Hugo: Dabei hat jedes Unternehmen, das KI beruflich nutzt, schon heute Pflichten.
- 0:28Katrin: Ich habe gelesen, Brüssel hat die Fristen gerade verschoben.
- 0:31Katrin: Dann habe ich doch Zeit.
- 0:33Hugo: Verschoben wurde nur ein Teil, vor allem die Regeln für Hochrisiko-Systeme.
- 0:37Hugo: Verbote, Schulungspflicht und Kennzeichnung gelten bereits.
- 0:41Katrin: Wer hat das verschoben, und seit wann?
- 0:43Hugo: Parlament und Rat der EU, mit einer Änderungsverordnung vom achten Juli zweitausendsechsundzwanzig, dem sogenannten Digital-Omnibus zur KI.
- 0:51Hugo: Sie ist seit dem siebenundzwanzigsten Juli in Kraft.
- 0:54Katrin: Wir sind Maschinenbauer, keine Softwarefirma.
- 0:57Katrin: Betrifft mich das überhaupt?
- 0:59Hugo: Gleich doppelt: als Anwender von KI im Büro und in der Personalarbeit.
- 1:03Hugo: Und als Hersteller, sobald KI in Ihren Maschinen steckt.
- 1:06Katrin: Was weiß ich am Ende dieser Folge?
- 1:08Hugo: Welche Fristen jetzt gelten, welche verschoben wurden und was Sie bis wann erledigen.
- 1:13Hugo: Dazu drei typische Fehler im Mittelstand, jeweils mit dem Weg, der funktioniert.
- 1:19Katrin: Wir nutzen im Büro ein Chat-Programm für Texte und Übersetzungen.
- 1:23Katrin: Was gilt dafür heute schon?
- 1:25Hugo: Seit dem zweiten Februar zweitausendfünfundzwanzig gelten die Verbote und die Pflicht zur KI-Kompetenz.
- 1:30Hugo: Beides steht in den ersten beiden Kapiteln der Verordnung, und die wurden nicht verschoben.
- 1:35Katrin: Verbote klingen nach Überwachungsstaat.
- 1:38Katrin: Was davon betrifft einen Maschinenbauer?
- 1:41Hugo: Am ehesten das Verbot, am Arbeitsplatz Gefühle von Menschen per KI zu erkennen.
- 1:45Hugo: Ein Programm, das in Videokonferenzen aus Mimik oder Stimme die Gefühle einzelner Beschäftigter ableitet, ist verboten, außer aus medizinischen oder Sicherheitsgründen.
- 1:55Katrin: Und wenn das trotzdem jemand einsetzt?
- 1:57Hugo: Dann drohen bis fünfunddreißig Millionen Euro oder sieben Prozent des weltweiten Jahresumsatzes.
- 2:03Hugo: Für kleine und mittlere Unternehmen gilt jeweils der niedrigere Betrag.
- 2:07Katrin: Seit wann kann es diese Bußgelder geben?
- 2:10Hugo: Der Bußgeldrahmen der Verordnung gilt seit dem zweiten August zweitausendfünfundzwanzig.
- 2:14Hugo: Wer ihn in Deutschland durchsetzt, regelt das Durchführungsgesetz, in Kraft seit dem neunundzwanzigsten Juli zweitausendsechsundzwanzig.
- 2:21Katrin: Und die KI-Kompetenz?
- 2:22Katrin: Ich habe gehört, die wurde entschärft.
- 2:25Hugo: Ja, durch den Omnibus: Seit Ende Juli müssen Sie Maßnahmen ergreifen, um die KI-Kompetenz Ihrer Leute zu fördern.
- 2:31Hugo: Ein bestimmtes Niveau müssen Sie für niemanden garantieren.
- 2:35Katrin: Gibt es ein Bußgeld, wenn ich gar nicht schule?
- 2:37Hugo: Die Verordnung nennt dafür keinen eigenen Bußgeldrahmen, und das deutsche Durchführungsgesetz sieht Stand heute kein Bußgeld vor.
- 2:44Hugo: Die Pflicht gilt trotzdem.
- 2:45Katrin: Wie halten es andere Firmen?
- 2:47Hugo: Laut Bitkom schulen siebzig Prozent der Unternehmen ihre Beschäftigten im Umgang mit KI, jedes vierte bietet gar nichts an.
- 2:53Hugo: Halten Sie fest, wer wann zu welchem Programm geschult wurde, dann können Sie es jederzeit belegen.
- 2:59Katrin: Was kam im August dazu?
- 3:01Hugo: Seit dem zweiten August zweitausendsechsundzwanzig gelten die Transparenzpflichten.
- 3:05Hugo: Wer mit KI täuschend echte Bilder, Töne oder Videos erzeugt, muss offenlegen, dass sie künstlich sind.
- 3:11Katrin: Wir haben auf der Website einen Chat-Assistenten.
- 3:14Katrin: Muss der sagen, dass er ein Programm ist?
- 3:17Hugo: Die Pflicht trifft den Anbieter: Er muss das System so bauen, dass Menschen erfahren, dass sie es mit einer KI zu tun haben.
- 3:23Hugo: Wer den Assistenten aber unter eigenem Namen entwickeln lässt und in Betrieb nimmt, kann selbst Anbieter sein.
- 3:29Katrin: Was heißt das für mich?
- 3:30Hugo: Lassen Sie den Assistenten im ersten Satz sagen, dass hier ein Programm antwortet.
- 3:35Hugo: Verstöße gegen die Transparenzpflichten können bis fünfzehn Millionen Euro oder drei Prozent des weltweiten Jahresumsatzes kosten.
- 3:42Katrin: Und wer kontrolliert das in Deutschland?
- 3:44Hugo: Für die meisten Unternehmen die Bundesnetzagentur, etwa bei Transparenzpflichten, Verboten und KI in der Personalarbeit.
- 3:51Hugo: Bei KI im Finanzgeschäft von Banken und Versicherern ist es die Finanzaufsicht.
- 3:55Katrin: Wer kann dort Verstöße melden?
- 3:57Hugo: Jeder, der Grund zur Annahme eines Verstoßes hat, etwa ein Bewerber oder ein Wettbewerber.
- 4:02Hugo: Die Bundesnetzagentur ist dafür die zentrale Beschwerdestelle.
- 4:06Katrin: Kommt bis Jahresende noch etwas dazu?
- 4:08Hugo: Ab dem zweiten Dezember zweitausendsechsundzwanzig gelten zwei neue Verbote.
- 4:12Hugo: Sie treffen Programme, die ohne Zustimmung intime Bilder erkennbarer Menschen erzeugen, und solche, die Darstellungen von Kindesmissbrauch erzeugen.
- 4:20Katrin: Das betrifft doch keinen Maschinenbauer.
- 4:23Hugo: Vor allem die Anbieter.
- 4:24Hugo: Verboten ist aber auch, solche Programme zu diesem Zweck zu nutzen, deshalb gehört es als rote Linie in Ihre KI-Richtlinie.
- 4:31Katrin: Markieren die Programme ihre Bilder nicht ohnehin?
- 4:33Hugo: Die Anbieter müssen Ergebnisse maschinenlesbar markieren; wer schon vor August auf dem Markt war, hat dafür bis zum zweiten Dezember Zeit.
- 4:41Hugo: Ihre eigene Pflicht, täuschend echte Inhalte offenzulegen, ersetzt das nicht.
- 4:46Katrin: Jetzt zum verschobenen Teil.
- 4:48Katrin: Unser Werk plant eine Software, die Schichten nach Leistung und Verhalten der Mitarbeiter verteilt.
- 4:54Hugo: Dann sind Sie mitten im Hochrisiko-Bereich.
- 4:57Hugo: Anhang drei der Verordnung nennt KI, die Aufgaben nach Verhalten oder persönlichen Merkmalen zuweist oder Leistung bewertet.
- 5:04Katrin: Ab wann gelten dafür die Pflichten?
- 5:06Hugo: Ursprünglich ab August zweitausendsechsundzwanzig.
- 5:09Hugo: Der Omnibus hat das für diese Systeme auf den zweiten Dezember zweitausendsiebenundzwanzig verschoben.
- 5:14Katrin: Dann habe ich über ein Jahr Zeit.
- 5:16Katrin: Warum soll ich jetzt schon etwas tun?
- 5:19Hugo: Weil Sie heute einkaufen und die Software dann noch laufen soll.
- 5:22Hugo: Fragen Sie den Hersteller schriftlich, ob er sein System als Hochrisiko einstuft und wann er die Unterlagen dafür liefert.
- 5:29Katrin: Welche Unterlagen meinen Sie?
- 5:30Hugo: Die Betriebsanleitung und die Konformitätserklärung, also seine schriftliche Bestätigung, dass das System die Anforderungen erfüllt.
- 5:37Hugo: Ohne beides können Sie Ihre eigenen Pflichten kaum einhalten.
- 5:41Katrin: Welche Pflichten habe ich als Anwender?
- 5:43Hugo: Sie setzen das System nach Betriebsanleitung ein und übertragen die Aufsicht einer Person mit Kompetenz und Befugnis.
- 5:49Hugo: Die automatisch erzeugten Protokolle bewahren Sie, soweit Sie sie kontrollieren, mindestens sechs Monate auf.
- 5:55Katrin: Und die Daten, die wir einspeisen?
- 5:57Hugo: Soweit Sie die Eingabedaten kontrollieren, müssen sie zum Zweck des Systems passen und ausreichend repräsentativ sein.
- 6:03Hugo: Vor dem Start informieren Sie außerdem Betriebsrat und betroffene Beschäftigte.
- 6:08Katrin: Brauche ich dafür auch eine Grundrechte-Folgenabschätzung?
- 6:10Hugo: In diesem Fall nicht.
- 6:12Hugo: Die verlangt Artikel siebenundzwanzig von Behörden, von privaten Anbietern öffentlicher Dienste und bei Kreditprüfung oder Lebens- und Krankenversicherung.
- 6:20Katrin: Was kostet ein Verstoß gegen diese Pflichten?
- 6:23Hugo: Bis fünfzehn Millionen Euro oder drei Prozent des weltweiten Jahresumsatzes, je nachdem, was höher ist.
- 6:29Hugo: Für kleine und mittlere Unternehmen gilt der niedrigere Betrag.
- 6:32Katrin: Wir haben hundertachtzig Leute.
- 6:34Katrin: Zähle ich da noch als mittleres Unternehmen?
- 6:37Hugo: Ja, wenn Ihr Umsatz höchstens fünfzig Millionen Euro oder Ihre Bilanzsumme höchstens dreiundvierzig Millionen beträgt, Konzernfirmen mitgerechnet.
- 6:45Hugo: Darüber hilft eine neue Regel aus dem Omnibus.
- 6:47Katrin: Welche?
- 6:48Hugo: Unter siebenhundertfünfzig Beschäftigten und bis hundertfünfzig Millionen Euro Umsatz oder hundertneunundzwanzig Millionen Bilanzsumme gilt bei diesen Bußgeldern ebenfalls der niedrigere Betrag.
- 6:58Hugo: Bei den Verboten bleibt es für diese Gruppe beim höheren.
- 7:02Katrin: Dann kaufe ich die Software eben vor Dezember zweitausendsiebenundzwanzig.
- 7:06Katrin: Dann gilt doch Bestandsschutz.
- 7:08Hugo: Eine Übergangsregel gibt es tatsächlich.
- 7:10Hugo: Systeme, die vorher auf dem Markt waren, fallen nur unter die Pflichten, wenn ihre Konzeption danach erheblich geändert wird.
- 7:17Katrin: Wo ist der Haken?
- 7:18Hugo: Laut Begründung der Verordnung meint erheblich dasselbe wie eine wesentliche Veränderung, etwa einen neuen Zweck.
- 7:24Hugo: Ob laufende Updates schon darunter fallen, ist Stand heute nicht abschließend geklärt; darauf würde ich keinen Einkauf stützen.
- 7:31Katrin: Andere Idee: Wir lassen unser Chat-Programm die Bewerbungen vorsortieren.
- 7:35Katrin: Das ist ja kein Hochrisiko-Produkt.
- 7:38Hugo: Genau da liegt die Falle.
- 7:39Hugo: Wer den Zweck eines allgemeinen KI-Systems so ändert, dass es zum Hochrisiko-System wird, gilt nach Artikel fünfundzwanzig selbst als Anbieter.
- 7:48Katrin: Was heißt das praktisch?
- 7:50Hugo: Ab Dezember zweitausendsiebenundzwanzig tragen Sie dann die Pflichten eines Anbieters, von der Konformitätsbewertung bis zur Registrierung in der EU-Datenbank.
- 7:58Hugo: Das ist ein eigenes Projekt, nichts für nebenbei.
- 8:01Katrin: Wo fange ich an?
- 8:02Hugo: Mit einer Liste aller KI-Programme im Haus: wofür, wer ist Anbieter, welche Risikostufe, welche Frist.
- 8:08Hugo: Eine verantwortliche Person führt sie, und die Geschäftsführung zeichnet sie ab.
- 8:13Katrin: Hilft mir dabei auch die Behörde?
- 8:15Hugo: Die Bundesnetzagentur bietet online ein Prüfwerkzeug zur ersten Orientierung an.
- 8:20Hugo: Es gibt Hinweise, ob ein System verboten, hochriskant oder transparenzpflichtig sein könnte, ersetzt aber keine Prüfung im Einzelfall.
- 8:28Katrin: Jetzt zu unseren Maschinen.
- 8:30Katrin: Wir entwickeln eine Kamera, die per KI erkennt, wenn jemand in den Gefahrenbereich greift, und die Maschine dann stoppt.
- 8:37Hugo: Das ist ein Sicherheitsbauteil, und genau hier hat der Omnibus umgebaut.
- 8:41Hugo: Die Hochrisiko-Regeln der KI-Verordnung gelten für Maschinen nicht mehr direkt, die Anforderungen kommen künftig über die Maschinenverordnung.
- 8:49Katrin: Also Entwarnung?
- 8:50Hugo: Nein.
- 8:51Hugo: Die neue Maschinenverordnung der EU gilt ab dem zwanzigsten Januar zweitausendsiebenundzwanzig, und sie regelt lernende Sicherheitsfunktionen schon selbst.
- 8:59Katrin: Was verlangt sie konkret?
- 9:01Hugo: Sicherheitsbauteile, deren Verhalten sich durch maschinelles Lernen ganz oder teilweise selbst entwickelt, stehen in Anhang eins, Teil A.
- 9:08Hugo: Dafür reicht Ihre eigene Erklärung nicht, eine unabhängige Prüfstelle, die sogenannte notifizierte Stelle, muss mitprüfen.
- 9:15Katrin: Unser Modell ist fertig trainiert und lernt im Betrieb nicht weiter.
- 9:19Katrin: Fällt das überhaupt darunter?
- 9:21Hugo: Die Verordnung definiert selbstentwickelndes Verhalten nicht; laut ihrer Begründung gilt die Prüfpflicht nicht für Software, die weder lernen noch sich weiterentwickeln kann.
- 9:29Hugo: Ob Ihr fertig trainiertes Modell als lernend gilt, ist Stand heute nicht abschließend geklärt; sprechen Sie jetzt mit einer Prüfstelle, nicht erst im Januar.
- 9:37Katrin: Und die Kamera am Prüfplatz, die nur Kratzer auf Bauteilen findet?
- 9:41Hugo: Die ist kein Sicherheitsbauteil.
- 9:43Hugo: Die KI-Verordnung stellt seit dem Omnibus klar: KI nur für Qualitätskontrolle, Leistungsoptimierung oder Bedienkomfort zählt nicht dazu, solange ihr Ausfall niemanden gefährdet.
- 9:54Katrin: Zurück zur Schutzkamera.
- 9:55Katrin: Was muss die Steuerung technisch können?
- 9:58Hugo: Ist die Steuerung lernend und teilautonom, darf die Maschine nie über ihre festgelegte Aufgabe und ihren Bewegungsbereich hinaus handeln.
- 10:05Hugo: Und Sie müssen jederzeit eingreifen und sie korrigieren können.
- 10:08Katrin: Muss ich etwas aufzeichnen?
- 10:10Hugo: Ja, die Daten zum sicherheitsrelevanten Entscheidungsweg, und zwar ein Jahr lang.
- 10:14Hugo: Eingriffe und neu aufgespielte Versionen der Sicherheitssoftware müssen bis zu fünf Jahre nachvollziehbar bleiben.
- 10:20Katrin: Kommt aus der KI-Verordnung noch etwas dazu?
- 10:23Hugo: Die Kommission muss die Maschinenverordnung noch um KI-Anforderungen ergänzen, etwa Risikomanagement, Datenqualität, menschliche Aufsicht und die Meldung schwerer Vorfälle.
- 10:32Hugo: Diese Regeln gelten ab dem zweiten August zweitausendachtundzwanzig.
- 10:36Katrin: Was ist, wenn wir die KI-Funktion fertig vom Zulieferer kaufen?
- 10:41Hugo: Bringt er das Bauteil selbst auf den Markt, muss er es prüfen lassen.
- 10:44Hugo: Ist es so geprüft, muss Ihre Maschine nicht allein deshalb neu zertifiziert werden; lassen Sie sich die Bescheinigung geben.
- 10:51Katrin: Wer kümmert sich bei uns darum?
- 10:53Hugo: Die Konstruktion zusammen mit Ihrem Verantwortlichen für die CE-Kennzeichnung.
- 10:57Hugo: Entscheiden muss aber die Geschäftsführung: Liefern Sie ab Januar mit geprüfter KI-Funktion oder vorerst mit herkömmlicher Schutztechnik?
- 11:05Katrin: Was mache ich morgen früh als Erstes?
- 11:07Hugo: Erstens: Setzen Sie um, was schon gilt.
- 11:09Hugo: Keine Gefühlserkennung am Arbeitsplatz, Schulung mit Liste nachweisen, täuschend echte Inhalte kennzeichnen, und der Chat-Assistent gibt sich als Programm zu erkennen.
- 11:18Katrin: Zweitens?
- 11:19Hugo: Legen Sie eine Liste aller KI-Programme an, mit Zweck, Rolle, Risikostufe und Frist.
- 11:24Hugo: Und nutzen Sie nie ein allgemeines Chat-Programm für Entscheidungen über Bewerber oder Leistung, sonst können Sie selbst zum Anbieter werden.
- 11:31Katrin: Und drittens?
- 11:32Hugo: Klären Sie für jede Maschine mit lernender Sicherheitsfunktion noch dieses Jahr, ob eine Prüfstelle mitprüfen muss.
- 11:39Hugo: Ab dem zwanzigsten Januar zweitausendsiebenundzwanzig gilt die Maschinenverordnung, ab August zweitausendachtundzwanzig kommen die KI-Anforderungen dazu.
- 11:47Katrin: Wie behalte ich all diese Daten im Blick?
- 11:50Hugo: Schreiben Sie die Frist direkt neben jedes System in Ihre Liste.
- 11:53Hugo: Ein KI-Register mit Einstufung nach Anhang drei und die Schulung nach Artikel vier finden Sie bei frag.hugo.