Latest / RENEWA Sanierungsnavigator / Die Gebäudeförderung geht weiter – allerdings mit neuen Regeln
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- RENEWA GmbH: Die Gebäudeförderung geht weiter, allerdings mit neuen Regeln. Seit dem 21. Juli 2026 gelten jetzt angepasste Förderbedingungen innerhalb der Bundesförderung für effiziente Gebäude oder kurz BEG. Die Änderungen, die betreffen sowohl einzelne Sanierungsmaßnahmen als auch umfassende Sanierungen zum Effizienzhaus. Für Hauseigentümer bedeutet das erstmal, Maßnahmen zur Dämmung der Gebäudehülle werden weiterhin gefördert. Wer also Dach, Fassade, Kellerdecke oder die oberste Geschossdecke dämmen möchte, kann der Fenerfi-Fonds Zuschuss beim BAFA beantragen. Das ist besonders für ältere Gebäude interessant, denn über eine schlecht gedämmte Gebäudehülle geht häufig ein großer Teil der Heizenergie verloren. Eine gute Dämmung reduziert die Wärmeverluste, verbessert den Wohnkomfort und kann gleichzeitig für einen besseren Schall und Brandschutz soar. Schauen wir uns aber die Förderung mal genauer an. Der Basiszuschuss für Dämmmaßnahmen, der liegt weiterhin bei 15 % der förderfähigen Kosten. Wichtig dabei, der Förderantrag muss gestellt werden, bevor mit den Arbeiten begonnen wird. Wer den Auftrag zu früh erteilt oder bereits mit der Sanierung startet, der riskiert den ganzen Förderanspruch. Und ganz ehrlich, das lohnt sich nicht. Das ist sehr, sehr gefährlich. Zusätzliche Vorteile kann individueller Sanierungsfahrplan oder kurz ISFP bringen. Der ISFP zeigt, wie ein Gebäude Schritt für Schritt energetisch modernisiert werden kann. Bei Einfamilienhäusern können dadurch statt 30.000 Euro bis zu 60.000 Euro an förderfähigen Kosten berücksichtigt werden. Für den Kostenanteil oberhalb von 30.000 Euro gibt es zusätzlichen ESFP-Bonus von 5 % Punkten. Jetzt mal ein einfaches Beispiel. Ohne Sanierungsfahrplan werden bei einem Einfamilienhaus maximal 30.000 Euro berücksichtigt. Beim Fördersatz von 15 % entspricht das einen Zuschuss von bis zu 4.500 Euro. Mit einem ESFP können bis zu 60.000 Euro berücksichtigt werden. Für den zusätzlichen Kostenanteil oberhalb von 30.000 Euro kann dann zusätzlich der Bonus von 5 % Punkten greifen. Eine weitere Neuerung ist für 2027 geplant. Dann soll für die Demo ⁓ sogenannte Worst Performing Buildings ein zusätzlicher Bonus von 5 % eingeführt werden. Worst Performing Buildings oder kurz dann WPB sind Gebäude mit einer besonders schlechten energetischen Qualität. Dazu gehören häufig ältere Häuser mit einem sehr hohen Energieverbrauch und einer bislang unzureichenden Demo. Man kann auch mal auf den Energieausweis schauen. Wenn da H steht, ist es schon sehr wahrscheinlich, dass man dazugehört. Genau bei diesen Gebäuden ist das Energieeinsparpotenzial besonders groß und deshalb soll die Sanierung eben zuzüglich unterstützt werden. Der geplante WPB-Bonus kann dabei für bis zu drei Förderanträge je Gebäude genutzt werden. Das kann besonders dann interessant sein, wenn die Sanierung in mehreren Schritten nachfolgt, also beispielsweise erst das Dach, später Fassade und anschließend nochmal Kellerdecke. Neben der klassischen BEG-Förderung gibt es aber noch weitere Möglichkeiten. Selbstnutzende Eigentümer können energetische Sanierungsmaßnahmen unter bestimmten Voraussetzungen auch über die Steuer fördern lassen. Das ist der § 35c des Einkommenssteuergesetzes. Da kann man 20 % der Sanierungskosten, maximal jeder 40.000 € pro Objekt, direkt von der Steuer abziehen. Wichtig allerdings, steuerliche Förderung und BEG-Zuschuss können für dieselbe Maßnahme grundsätzlich nicht einfach miteinander kombiniert werden. Da muss man sich schon entscheiden und deshalb sollte man vor Beginn prüfen, welche Variante wirtschaftlich attraktiver ist. Wer jetzt nicht nur einzelne Maßnahmen umsetzen, sondern das ganze Gebäude auf den Infizienzhaus-Standard bringen möchte, der kann weiterhin die KRW-Förderung auch nutzen. Hier erfolgt die Unterstützung über Förderkredite, vergünstigte Zinsen und Tilgungszuschüsse. Künftig soll der Schwerpunkt allerdings stärker auf der Zinsverbilligung liegen. Macht auch sinnbar nach aktuellen Zinsniveau. Also die Förderung für energetische Sanierung, die läuft weiter und besonders bei den Maßnahmen können Eigentümer weiterhin von Zuschüssen profitieren. Entscheidend ist wirklich eine gute Vorbereitung. Das gilt dann auch für den Sanierungsfahrplan. Förderanträge wirklich rechtzeitig stellen, technische Voraussetzungen prüfen und am Ende das Ganze auch dokumentieren, damit man die Förderung noch sicher bekommt und später nicht zurückzahlen muss. Also Förderung prüfen, Sanierung planen, dann mit arbeiten beginnen, ⁓ es mal ganz einfach zu sagen. Und wer Hilfe braucht, der kann sich gerne melden. Den Link gibt es in Show Notes.