"Foltergesetz" als Abnick-Vorlage für den Bundestag
Im Jahre 2011 hat das Bundesverfassungsgericht die Regelungen der Länder zur medikamentösen Zwangsbehandlung als verfassungswidrig und für nichtig erklärt. Im juni 2012 zog der Bundesgerichtshof nach. Auch nach Betreuungsrecht ist die medikamentöse Zwangsbehandlung in der Psychiatrie seither nicht mehr erlaubt. Umgehend forderte die Psychiatervereinigung "Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie, Psychologie und Nervenheilkunde" (DGPPN) die "Wiederherstellung der Rechtssicherheit" um ihre menschenrechtswidrige Praxis auch weiterhin ungestört fortsetzen zu können.
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