Latest / Normen to Go – Normen verständlich auf den Punkt gebracht / #124 Normen to Go: Geregelter vs. ungeregelter Sonderbau - mit Christopher Biffar
Transcript
- 0:00Speaker 1: Herzlich willkommen im Podcast Norm to Go.
- 0:03Speaker 1: Jetzt reden wir über die beiden Fachbegriffe geregelter
- 0:05Speaker 0: Sonderbau
- 0:06Speaker 1: und ungeregelter sonderbau.
- 0:09Speaker 1: Um uns diese beiden Begriffe zu erklären, habe ich Christopher Bifar eingeladen.
- 0:12Speaker 1: Christopher, erklär uns bitte einmal die beiden Begriffen geregelte Sonderbau und ungeregelten Sonderbaum.
- 0:19Speaker 0: Ja gerne!
- 0:20Speaker 0: Ist es eigentlich ganz einfach?
- 0:23Speaker 0: Grundsätzlich steckt in beiden Begrifflichkeiten.
- 0:26Speaker 0: In beiden Sätzen steht das so drin, einmal geregelt, einmal ungeregelt.
- 0:29Speaker 0: aber es ist und bleibt der Sonderbau.
- 0:31Speaker 0: Der Sonderbaun erscheint sich vom Standard- und Regelbau, Wohngebäude, Gyrogebäuden wenn sie nicht unter den Sonderbautatsbestand fallen.
- 0:39Speaker 0: Und jetzt ästelt sich das Ganze auf in Geregelung geredet und wir können's einfach ganz einfach sagen, dass überfasst schon durch für den geregelten Sonderbaum sagtes Wort dafür gibt´s ein Papier, dafür gibt es ein Dokument, dafür gibts eine Verordnungrichtlinie oder whatever.
- 0:52Speaker 0: Da hat man sich Gedanken gemacht, der wird quasi geregelt.
- 0:55Speaker 0: Wie ist dies brandschutztechnisch zu bewerten?
- 0:58Speaker 0: abc.de, paragraph one two three, punkt eins zwei drei vier fünf x etc.
- 1:03Speaker 0: pp.
- 1:04Speaker 0: und der ungeregelte Sonderbau ist die zweite Abgang, die Verästelung, da gibt es halt nichts.
- 1:08Speaker 0: Da gibt's kein Papier darüber.
- 1:10Speaker 0: so können wir sagen das war es fertig aus.
- 1:13Speaker 0: naja jetzt gehen wir ein bisschen ins Detail rein.
- 1:14Speaker 0: also geregelte sonderbauten sind beispielsweise Kennen wir alle Verkaufsstellenverordnung, Versammlungsstellenverordnungen und Garagenverordnung.
- 1:21Speaker 0: Industriebaurichtlinie?
- 1:23Speaker 0: Ja auch wenn es eine Richtlinie ist.
- 1:24Speaker 0: ja auch das ist ein geregelter Sonderbau.
- 1:26Speaker 0: hier wird ganz klar definiert mit weitergehenden brandschutztechnischen Anforderungen.
- 1:32Speaker 0: die Sonderbauten sind auch in den jeweiligen Landesbau Ordnungen ganz klar aufgelistet.
- 1:38Speaker 0: da steht nämlich auch ganz klar drin was fällt denn unter das Tatbestandsmerkmal Sonderbauch?
- 1:43Speaker 0: Ob bei die Begrifflichkeit mal, by the way, Tatbestandsmerkmal kommt eigentlich aus dem strafrechtlichen Haus.
- 1:48Speaker 0: Aber egal wie verwenden wir das?
- 1:49Speaker 0: Wir wissen alle was damit gemeint ist.
- 1:51Speaker 0: Sonderbau- und Tatbestandmerkma erfüllt ja oder nein?
- 1:54Speaker 0: Und wenn erfüllt gucke ich geregelt oder ungeregelt Geregelt?
- 1:57Speaker 0: gibt es ein Dokument darüber in der jeweiligen Bundesland Oder gibt's keins?
- 2:02Speaker 0: Hier muss man auch aufpassen Nicht in jedem Bundesland sind Sonderbauten geregkelt.
- 2:07Speaker 0: Das muss man wissen.
- 2:08Speaker 0: Also beispielsweise die Krankenhausverordnung Die gibt´s nicht in jedem Bundesland ist ja nicht schlimm.
- 2:14Speaker 0: Was kann ich da machen?
- 2:15Speaker 0: Ja, ich kann mich an der Musterwelt anlehnen.
- 2:18Speaker 0: Wer sich anlehnt, kann doch umfallen!
- 2:20Speaker 0: Es gibt auch den schönen Spruch aber es gibt etwas in der Musta-Welt übrigens ganz kurz gibt es alles.
- 2:25Speaker 0: Da gibt das alles am geregelten Sonderbau.
- 2:28Speaker 0: Beispiele habe ich Ihnen genannt.
- 2:30Speaker 0: Ungeregeltes Sonderbaus ist Justizvollzugsanstalten, Bahnhöfe, Flughäfen ein Mischmasch, ein Sammelsorium von Gewerbeeinheiten.
- 2:43Speaker 0: Ungeregler Sonderbau.
- 2:45Speaker 0: Kinder-Tagesstätten, das muss ich überlegen.
- 2:47Speaker 0: gibt es jetzt die Kindertagesstädtenverordnung?
- 2:48Speaker 0: meines Missens nach nicht.
- 2:49Speaker 0: Es gibt vielleicht Hinweise oder sonst irgendwas von den einzelnen Bundesländern oder vielleicht von den Städten der Gemeinden wie auch immer.
- 2:55Speaker 0: Das heißt ungeregelte Sonderbauten?
- 2:56Speaker 0: Wie gehe ich jetzt damit um?
- 2:58Speaker 0: Ich habe ja gar kein Dokument und keine Leitlinie an der ich mich entlang hangeln kann.
- 3:02Speaker 0: Na ja, ganz einfach!
- 3:03Speaker 0: Dann gehe ich mit meinem Fachplaner-Gehirn wirklich in der Fachplanung drin bin.
- 3:07Speaker 0: Bisher habe ich mal irgendwann gelernt als Fachplanarbrandschutz und dann schaue ich halt um die Landesbauordnung.
- 3:11Speaker 0: Und dann dekliniere ich dort alle bauartungsrechtlichen materiellen Anforderungen durch.
- 3:16Speaker 0: Und aufgepasst – das Schöne ist im ungereglen Sonderbau – Ich darf gerne auch mehr fordern Schutzziel orientiert?
- 3:24Speaker 0: Ich darf aber natürlich auch ein paar Erleichterungen haben.
- 3:26Speaker 0: Stichwort weitergehende Forderungen, stichwort Erleichterungen.
- 3:30Speaker 0: Das sagt sogar das Gesetz aus!
- 3:32Speaker 0: Da steht nämlich drin ich darf quasi bestimmte Umstände wenn sie die Schutzziele und hier sind.
- 3:36Speaker 0: Ich darf bestimmt eine besondere Anforderung an Sonderbauten generell.
- 3:39Speaker 0: Ich habe aber auch bestimmte Erlechterungen.
- 3:41Speaker 0: Stichworte Industriebaurichtlinge habe ich in der Erleicherung gerade bei dem Thema Brand Abschnittsbildung.
- 3:46Speaker 0: Ich kann bis Zehntausend Quadratmeter nach Tabelle zwei Abschnitt sechs bauen.
- 3:49Speaker 0: da brauche ich nicht nur nach tausend sechsten Quadratmetern irgendwo eine Brand Abschnitzbildung gemäß Landesbeordnungstandardregel.
- 3:56Speaker 0: Also, von da gesehen der ungeregelte Sonderbau kein Schreck gespenst sondern eine Möglichkeit.
- 4:01Speaker 0: Eine Chance schutzziel orientiert Fachplanere stetig zu sein und gerne auch Dinge zu fordern nicht aus Angst, sondern den mutigen Gehör.
- 4:08Speaker 0: die Welt schutzzieleorientiert das ist der wesentliche Unterschied.
- 4:12Speaker 1: Das waren die beiden Begriffe geregelter Sonderbau und ungeregelter sonderbau.
- 4:18Speaker 1: Vielen Dank für deine ausführliche Erklärung.