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Holger ruft an ... wegen Verfassungsschutz

Warum ist das AfD-Gutachten nicht öffentlich?

Vergangene Woche hat das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) die AfD als „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“ eingestuft. Auch wenn die Behörde diese Einstufung nach einem Rechtsstreit mit der Partei nun vorerst ausgesetzt hat: Es existiert weiterhin ein mehr als tausendseitiges Dokument mit Belegen für die Verfassungsfeindlichkeit der AfD. Doch dieses bleibt geheim.

Das Portal „Frag den Staat“ hat am Mittwoch einen 17-seitigen Auszug aus dem Gutachten veröffentlicht, der offenbar auch anderen Redaktionen vorliegt. Darin finden sich…

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