
#344 - Besteuerung Kapitaleinkünfte
Seit dem Jahre 2009 wurde die Besteuerung der Kapitaleinkünfte der Privatpersonen grundsätzlich neu geregelt.
Zu den Einkünften aus Kapitalvermögen gem. § 20 EStG gehören im Wesentlichen die Gewinne aus Wertpapierspekulationen (An- und Verkauf) sowie die Einnahmen aus Dividenden, Zinsen und sonstige Gewinnausschüttungen aus Kapitalbeteiligungen.
Bei den Einkünften aus Kapitalvermögen bleibt ein Betrag von bis zu 801€ (Sparerpauschbetrag) außer Ansatz. Bei zusammenveranlagten Ehegatten / Lebenspartner verdoppelt sich dieser Betrag auf 1.602€ (§ 20 Abs. 9 EStG).
Viel Spaß beim Hören,
Dein…
The skinny
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