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#344 - Besteuerung Kapitaleinkünfte

Seit dem Jahre 2009 wurde die Besteuerung der Kapitaleinkünfte der Privatpersonen grundsätzlich neu geregelt.

Zu den Einkünften aus Kapitalvermögen gem. § 20 EStG gehören im Wesentlichen die Gewinne aus Wertpapierspekulationen (An- und Verkauf) sowie die Einnahmen aus Dividenden, Zinsen und sonstige Gewinnausschüttungen aus Kapitalbeteiligungen.

Bei den Einkünften aus Kapitalvermögen bleibt ein Betrag von bis zu 801€ (Sparerpauschbetrag) außer Ansatz. Bei zusammenveranlagten Ehegatten / Lebenspartner verdoppelt sich dieser Betrag auf 1.602€ (§ 20 Abs. 9 EStG).

Viel Spaß beim Hören,

Dein…

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